Facebook: „Freunde-Finden“-E-Mails sind unzulässige Werbung

Andreas Frischholz
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Facebook: „Freunde-Finden“-E-Mails sind unzulässige Werbung

Facebook hatte im Jahr 2010 noch die „Freunde-Finden“-Funktion genutzt, um bis dato nicht registrierte Personen für das soziale Netzwerk zu gewinnen. Bei den Einladungen habe es sich allerdings um unzulässige und belästigende Werbung – also kurz Spam – gehandelt, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden.

Konkret ging es in diesem Verfahren um die „Freunde-Finden“-Funktion vom November 2010 – nicht die aktuelle. Mit der alten Version hatte Facebook den Nutzern ermöglicht, per Klick ihr Adressbuch zu importieren, um bekannte Kontakte in dem sozialen Netzwerk zu finden. Was vielen offenbar aber nicht klar war: Facebook verwendete diese Funktion auch, um im Namen des jeweiligen Nutzers eine E-Mail-Einladung an Personen zu verschicken, die noch nicht in dem sozialen Netzwerk registriert waren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) betrachtete dieses Vorgehen als rechtswidrig und hatte Klage eingereicht. Und nach einem Verfahren von mehr als fünf Jahren und über mehrere Instanzen hinweg hat der Bundesgerichtshof nun zu Gunsten der Verbraucherschützer entschieden.

Laut der offiziellen Mitteilung des Gerichts habe Facebook die Nutzer im Jahr 2010 über „Art und Umfang“ der Freunde-Finden-Funktion in die Irre geführt. Denn die entsprechenden Personen hätten nicht eingewilligt, dass die E-Mail-Adressen aus den Kontaktdaten genutzt werden, um Einladungen zu verschicken. Ebenso stellten die Richter fest, dass es sich bei den E-Mail-Einladungen um Werbung für Facebook handelt – selbst wenn der Versand erst durch einen Nutzer ausgelöst werde. Denn es ist das soziale Netzwerk, das die entsprechende Funktion bereitstellt. Und die jeweiligen E-Mails würden von den Empfängern auch nicht als private Mitteilung, sondern als Werbung aufgefasst werden.

Verbraucherschützer sprechen von wegweisendem Urteil

Selbst wenn Facebook die „Freunde-Finden“-Funktion schon vor Jahren entschärft hat und das Urteil damit zunächst einmal keine konkreten Folgen hat, sind die Verbraucherschützer zufrieden. Das oberste deutsche Gericht habe entschieden, dass „Facebook persönliche Daten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke nutzen darf“, erklärt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Allerdings: „Was das Urteil genau für den aktuellen Freundefinder bedeutet, müssen wir jetzt prüfen.

Dennoch sei das Urteil wegweisend, weil neben Facebook noch andere Dienste diese Form der Werbung verwenden, um neue Nutzer zu gewinnen. Auch diese müssen jetzt wahrscheinlich umdenken, so der vzbv.

Facebook selbst reagiert zunächst gelassen auf das Urteil. Das Unternehmen erklärte laut Futurezone, dass die „Freunde-Finden“-Funktion in der beanstandeten Form ohnehin nicht mehr existiere. Wenn das vollständige Urteil vorliege, wolle man aber dennoch „gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten“.

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