Urheberrecht: Prozess gegen VMware wegen GPL-Verletzung hat begonnen

Ferdinand Thommes
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Urheberrecht: Prozess gegen VMware wegen GPL-Verletzung hat begonnen
Bild: Charles D P Miller | CC BY 2.0

Kernel-Entwickler Christoph Hellwig hat VMware auf die Einhaltung der GPL verklagt. Der Vorwurf lautet, VMware kombiniere proprietäre Bestandteile mit Linux-Code, der unter der GPL stehe und verletze somit das Urheberrecht. VMware bestreitet Hellwigs Recht auf Klage. Nun hat vor dem Hamburger Landgericht der Prozess begonnen.

Christoph Hellwig ist einer der aktivsten Kernel-Hacker und Maintainer des Linux-SCSI-Storage-Stacks. In dieser Eigenschaft wies er VMware bereits 2006 erstmals auf eine Verletzung der GPL hin, als ein Mitarbeiter des US-Unternehmens bei ihm um Unterstützung nachfragte. Seither gab es zahllose Versuche, den Streit beizulegen. Da VMware die Vorwürfe der GPL-Verletzung weiterhin von sich weist, reichte Hellwig 2014 Klage ein.

Konkret geht es in dem Fall, so Hellwigs Vorwurf, um ein kombiniertes Werk aus GPL-lizenziertem und proprietärem Code in VMwares Hypervisor ESXi. Dieser basiert auf dem von VMware erstellten proprietären vmkernel. Um Treiber und Module für diesen proprietären VMware-Kernel zu laden, haben die Entwickler des Unternehmens Linux-Code aus den Bereichen SCSI, Storage und USB-Unterstützung zu dem Modul vmklinux kombiniert. Dazu gibt es eine API zur Interaktion der beiden Bestandteile. Zur Laufzeit werden beide Teile dynamisch gelinkt.

Linux versus VMKernel
Linux versus VMKernel (Bild: SFConservancy)

Hierin sieht Hellwig sein Urheberrecht verletzt, da VMware das Modul vmklinux als kombiniertes Werk nicht unter die GPLv2 stellt und somit offenlegt. Die GPLv2 verlangt explizit auch die Veröffentlichung der Quellen von abgeleiteten und / oder kombinierten Werken. Das Gericht hat nun die technisch anspruchsvolle Frage zu klären, ob hier Funktionen des VMware-Kernels auf den Linux-Kernel zugreifen.

VMware bedauert, dass es zur Klage gekommen sei. Nach Meinung des Unternehmens habe es gute Fortschritte bei einer gütlichen Einigung gegeben. Hellwig sieht das anders, denn der letzte Vorschlag aus den USA sei an eine Schweigevereinbarung gebunden gewesen, was Hellwig ablehnte.

Der Prozess wird von der Software Freedom Conservancy (SCF) unterstützt und finanziert. Hierzu wurden durch eine Spendenaktion über 100.000 US-Dollar bereitgestellt. Hellwig wird von den Rechtsanwälten Till Jaeger und Miriam Ballhausen vertreten.

Der erste Prozesstag diente dem Gericht zur Vertiefung des Verständnisses der komplexen Materie. Laut Prozessbeobachter Harald Welte vom Projekt gpl-violations.org ist der Richter interessiert und gut vorbereitet. Einige vom Gericht falsch interpretierte Details konnten richtiggestellt werden. Ein Urteil wird für den 19. Mai erwartet. Dieses Datum wird allerdings nur zu halten sein, wenn keine Experten geladen werden müssen, um die Sachlage zu klären.

Im Fall einer Niederlage muss VMware den Quelltext zu vmklinux unter die GPLv2 stellen und veröffentlichen. Unterliegt Hellwig mit seiner Klage, wäre das ein aus Sicht der Linux-Community negatives Signal und eine Schwächung der GPL.

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