E-Book-Preisabsprache: Apple scheitert endgültig mit Berufung

Michael Schäfer
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E-Book-Preisabsprache: Apple scheitert endgültig mit Berufung

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat das Urteil aus der zweiten Instanz in Bezug auf Preisabsprachen bei E-Books gegen Apple bestätigt. Damit findet nun eine fast vier Jahre andauernde Rechtsstreitigkeit ein Ende, mit der ein Vergleich um die Zahlung von 450 Millionen US-Dollar rechtskräftig wird.

Im April 2012 wurde vom amerikanischen Justizministerium eine sogenannte „Anti-Trust“-Klage gegen Apple und die Verlagshäuser Hachette, HarperCollins, Macmillian, Penguin und Simon&Schuster eingebracht, der sich bereits nach kurzer Zeit 16 US-Bundesstaaten anschlossen. Das Ministerium hatte in Folge eigener Ermittlungen Preisabsprachen vermutet, welche für Konsumenten einen Nachteil darstellen und zudem den Wettbewerb behindern würden. Gegen die genannten Beteiligten ermittelte zur gleichen Zeit auch die EU-Kommission in gleicher Angelegenheit. Während sich die Justiz mit den Verlagshäusern Hachette und HarperCollins bereits nach kurzer Zeit auf einen Vergleich einigten, hielten die restlichen Beteiligten an der rechtlichen Auseinandersetzung fest. In einer Stellungnahme wies Apple zudem die gegen das Unternehmen ernannten Vorwürfe erwartungsgemäß zurück.

Niederlage in erster Instanz

Im Juli des darauffolgenden Jahres wurde Apple durch die Richterin Denise Cote in erster Instanz der Preisabsprache für schuldig befunden. Laut Cote kam bei dem Urteil erschwerend hinzu, dass Apple nach Auffassung des Gerichtes nicht nur an der Absprache beteiligt gewesen sein soll, sondern diese auch organisiert habe. Gleichzeitig wurde das Unternehmen dazu gezwungen, bestehende Verträge mit den Verlagen zu ändern und für die nächsten zwei Jahre unter die Beobachtung eines externen Kartellwächters gestellt zu werden, dessen Arbeit Apple jedoch anfänglich abzuwehren versuchte.

Indes kündigte Apple umgehend eine Berufung an und begründete jene im Februar 2014 mit Zweifeln an der Klagebefugnis des US-amerikanischen Staates. Dieser Einwand wurde im April 2014 von der gleichen Vorsitzenden abgewiesen. In ihrer Begründung zählte Cote zudem einige Widersprüche in Apples Argumentation auf. In Folge der Ablehnung konnten die Justizministerien der als Kläger auftretenden Bundesstaaten nun Schadenersatz einfordern, gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Kläger von 16 auf 33, womit sich auch die auf anfänglich 280 Millionen US-Dollar angesetzte Schadensersatzsumme auf 840 Millionen US-Dollar erhöhte.

Einigung auf 450 Millionen US-Dollar - unter Vorbehalt

In dem am 14. Juli 2014 begonnenen Prozess zur Festlegung der zu zahlenden Summe einigte sich Apple mit den Klägern bereits nach kurzer Zeit auf die Zahlung von 400 Millionen US-Dollar plus 50 Millionen US-Dollar für Anwaltsgebühren und Strafzahlungen – unter der Voraussetzung, dass die angekündigte Berufung abgelehnt werde und das gefällte Urteil weiterhin Bestand haben wird. Diese Berufung wurde im Juli 2015 vom US-Court of Appeals abgelehnt und das Urteil aus der ersten Instanz gegen Apple von diesem erneut bestätigt, in dem Bezirksrichterin Debra Ann Livingston in ihrer Begründung Apples Vorgehen als unzumutbare Einschränkung des Handels bezeichnete.

Auch gegen dieses Urteil legte das Unternehmen Berufung ein, welches nun auch vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dem US Supreme Court, abgelehnt wurde. Damit hat Apple nach einem mittlerweile fast vier Jahre andauernden Rechtsstreit alle Mittel ausgeschöpft, die Zahlung der bereits genannten 450 Millionen US-Dollar abzuwenden. Von den Verlagen wurden an die Geschädigten bereits Ersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 166 Millionen US-Dollar geleistet.

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