Vorwurf der EU: Google missbraucht die Marktmacht von Android

Christian Lohmüller
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Vorwurf der EU: Google missbraucht die Marktmacht von Android
Bild: EU-Kommission

Die EU-Kommission wirft Google vor, die marktbeherrschende Stellung des Betriebssystems Android zu missbrauchen, indem der Konzern Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege. Damit verstoße Google gegen EU-Kartellvorschriften. Das US-Kartellamt prüft Googles Vorgehen ebenfalls.

Die EU-Kommission spricht in ihrer Mitteilung von einer Strategie für Mobilgeräte, die Google verfolge, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen. Eingeleitet hat die EU-Kommission das Verfahren vor einem Jahr.

Drei Punkte sind kritisch

Google verstoße in drei Punkten gegen EU-Kartellrecht: Erstens verlange das Unternehmen von Herstellern, dass sie die Google-Suche und den Browser Google Chrome vorinstallieren und Google als Standardsuchmaschine einstellen, wenn sie bestimmte andere Google-Apps installieren wollen. Zweitens hindere Google mit einem „Anti-Fragmentation Agreement“ Hersteller daran, Geräte mit einem konkurrierenden aber auf Android basierenden Betriebssystemen zu verkaufen. Und drittens biete Google Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize dafür, wenn sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

Vorerst nur ein vorläufiger Befund

Bei den nun veröffentlichten Punkten handelt es sich um die vorläufige Auffassung der EU-Kommission, nicht um das Ergebnis der Untersuchung. Sowohl Google als auch die Muttergesellschaft Alphabet erhielten die Mitteilung mit den Beschwerdepunkten. Sie haben zwölf Wochen Zeit zu reagieren und können auch eine Anhörung verlangen. Erst danach urteilt die EU-Kommission abschließend. Einen festen Zeitplan gibt es nicht.

Google weist die Vorwürfe zurück

In einem ersten Blog-Beitrag weist Google die Vorwürfe zurück. Google argumentiert, dass es jedem freistehe, Android zu modifizieren. Als Beispiel führt Google Amazon an, das Android (ohne Google-Dienste) für die Fire-Tablets nutzt. Auch würden viele Android-Geräte mit Apps von Konkurrenten geliefert, beispielsweise Microsoft-Apps. Dass Google-Dienste vorinstalliert seien, habe damit zu tun, dass Android zwar kostenlos für Hersteller sei, die Entwicklung, Pflege und Patentstreitigkeiten aber Geld kosten würden. Einnahmen versuche Google daher über die mit Android vertriebenen Apps und Dienste zu erzielen.

In Russland klagt die Konkurrenz

In Russland sieht sich Google aktuell Klagen der Konkurrenz ausgesetzt, die ebenfalls Android zum Ziel haben. Die unter Nutzern von klassischen PCs am weitesten verbreitete Suchmaschine Yandex sieht auf der Plattform Android keine Chance, gegen Googles vorinstallierte Dienste anzukommen. Ende 2015 hatte die Antimonopolkommission den Konzern daraufhin aufgefordert, für mehr Gleichberechtigung zu sorgen – andernfalls droht eine Strafe in Höhe von 15 Prozent des in Russland erzielten Jahresumsatzes mit Apps über den Play Store.

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