Patentstreit: Nvidia und Samsung einigen sich auf Patenttausch

Volker Rißka
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Patentstreit: Nvidia und Samsung einigen sich auf Patenttausch
Bild: dierk schaefer | CC BY 2.0

Nach Jahren der Klage und Gegenklage haben sich Nvidia und Samsung außergerichtlich zu einem Austausch von Patenten geeinigt. Nvidia hatte Samsung immer wieder vorgeworfen, eigene Technologien zu nutzen ohne dafür zu zahlen, war damit aber nahezu jedes Mal gescheitert. Im Gegenzug gewann Samsung Gegenklagen.

Im Oktober des letzten Jahres unterlag Nvidia im Verfahren um die im September 2014 eingereichte Klage gegen Samsung und Qualcomm vor der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten von Amerika (ITC). Nvidia hatte eigene Patente für Grafikchips als verletzt angesehen, unter anderem ging es um Unified Shader, programmierbare Shader und parallele Datenverarbeitung, die auch in Samsung Exynos-SoCs genutzt werden sollen. Die Richter wiesen zwei der drei Klagepunkte als nicht zutreffend ab, beim dritten wurde zudem festgestellt, dass das Patent ungültig sei, weil es zum Zeitpunkt des Einreichens keine neue Erfindung dargestellt habe.

Samsung konnte im Gegenzug Ende Dezember 2015 einen Erfolg verbuchen, als die Gegenklage gegen Nvidia zugelassen wurde. Auch dort ging es um drei Patente, Nvidia wollte sich seinerzeit dazu nicht äußern und bat die Handelskommission um komplette Einsicht in das Urteil der Richter.

Nvidia mit dem Rücken zur Wand und zurück am Verhandlungstisch

Da sich das Blatt in den letzten Monaten mehr und mehr gegen Nvidia drehte, kamen beide Parteien zu dem Schluss, doch wieder miteinander zu reden, ohne dass ein Gerichtssaal vonnöten ist. Dies führte, nur Stunden vor der nächsten Runde im Gerichtssaal, zu dem Ergebnis, dass beide Hersteller nicht nur die Patentstreitigkeiten komplett beenden, sondern darüber hinaus auch noch einige Patente austauschen. Laut Nvidia handelt es sich dabei um eine „kleine Anzahl“ und kein größeres Abkommen zum Austausch von Patenten. Weitere Entschädigungszahlungen soll es für keinen der beiden Hersteller geben. Die exakten Details unterliegen, wie immer bei diesen Verhandlungen, der Geheimhaltung.