Privacy Shield: Ausschuss zögert mit Zustimmung zum Abkommen

Daniel Kurbjuhn
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Privacy Shield: Ausschuss zögert mit Zustimmung zum Abkommen
Bild: Crosa | CC BY 2.0

Der Plan der EU-Kommission sieht vor, dass das neue Abkommen Privacy Shield, welches das abgesägte Safe-Harbor-Abkommen ersetzen soll, bereits im Juni verabschiedet wird. Nun hat aber der Ausschuss seine Zustimmung verweigert und macht möglicherweise Nacharbeiten notwendig. Dies könnte den Zeitplan weiter ins Wanken bringen.

Zustimmung notwendig für die weitere Arbeit

Der ursprüngliche Plan der Kommission sah vor, dass der Artikel-31-Ausschuss die Zustimmung zum Privacy-Shield-Abkommen am Donnerstag erteilen sollte. Doch die Mitglieder des Gremiums konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.

Die Mitglieder des Ausschusses haben zu prüfen, ob das Datenschutzniveau in Drittländern ausreichend ist. Die fehlende Zustimmung könnte nun den Zeitplan von Brüssel in Verzug bringen, denn diese ist notwendig für die weitere Arbeit. Viel Druck kann die Kommission aber nicht auf den Ausschuss ausüben. Diesem sitzt zwar ein Mitglied der Kommission vor, das hat aber kein Stimmrecht. Sollte sich der Ausschuss also weiterhin nicht einigen können, bleiben nur zwei Lösungen: Die Kommission kann entweder beim Abkommen nachbessern oder ein Veto einlegen.

Nachbesserung an vielen Stellen erwünscht

Mit Blick auf die fehlende Zustimmung stellt sich zunehmend die Frage, ob Brüssel wirklich mit aller Gewalt das neue Abkommen durchsetzen sollte. Die fehlende Einigung des Ausschusses macht deutlich, dass die neuen Regelungen nicht in allen Punkten dem entsprechen, was nach dem Urteil zu Safe Harbor von den Kritikern erwartet wurde.

Nachbesserungen sind auch der Wunsch der unterschiedlichsten Datenschützer in Europa, die zuletzt auch breite Unterstützung von der Artikel-29-Datenschutzgruppe erhalten haben. Diese hat Mitte April ausführlich Stellung zum Privacy Shield bezogen und dabei ebenfalls zahlreiche Korrekturen gefordert. Vor allem der Schutz der Datenweitergabe in Drittländer, aber auch zahlreiche unklare und fehlende Formulierungen, sowie eine schlechte Struktur waren Steine des Anstoßes.

Noch bleibt offen, wie die Kommission mit der Situation umgehen wird. Mit Blick auf die Kritiken gilt es zumindest als nicht sehr wahrscheinlich, dass das Abkommen ohne die Zustimmung der Experten durch das EU-Parlament gebracht wird. Sollte dies dennoch passieren, werden die Datenschützer mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut klagen. Der Erfolg einer solcher Klage ist nicht unwahrscheinlich, insbesondere wenn das europaweite Datenschutzgesetz wirklich im Jahre 2018 in Kraft treten sollte.