Urteil: Oracle unterliegt im Java-Streit gegen Google
Im Streit um die Verletzung der Rechte an den Java-APIs haben die Geschworenen am Bundesgericht von San Francisco Oracle eine Abfuhr erteilt. Das Unternehmen konnte das Gremium nicht davon überzeugen, dass Google durch die Verwendung der APIs unter Android die Rechte des Entwicklers verletzt hat.
Geschworene nicht überzeugt
Der Streit zwischen Google und Oracle dauert nun schon gut sechs Jahre an und beschäftigte bereits zahlreiche Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof der USA. Zuletzt hatte Oracle erneut Klage gegen Google erhoben und vor dem Bundesgericht in San Francisco eine Summe von 9,3 Milliarden US-Dollar gefordert. Begründet wurde dieser Betrag nicht nur mit dem Schaden alleine – diesen bezifferte das Unternehmen mit 475 Millionen US-Dollar –, sondern Oracle forderte auch eine Beteiligung an dem Gewinn, den Google durch die Verbreitung von Android erwirtschaften konnte.
Doch Oracle konnte die Geschworenen des Bundesgerichts nicht überzeugen, sodass diese die Forderung nach dreitägiger Beratung zurückgewiesen haben. Das Gremium aus unabhängigen Rechtslaien sah in der Verwendung der Programmierschnittstellen durch Google keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Nutzung im Rahmen der Rechtsdoktrin „Fair Use“. Dementsprechend habe auch kein Schaden durch die Verwendung entstehen können; ebenso sei der Anspruch auf Beteiligung am Umsatz unbegründet.
Weiterhin kein Ende in Sicht
Ähnlich wie die ewigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung, kennen auch Google und Oracle kein Ende. Der Streit um die Programmierschnittstellen von Java läuft bereits seit gut sechs Jahren, wobei zwischenzeitlich vom Obersten Gerichtshof der USA geklärt wurde, dass die Java-APIs urheberrechtlich geschützt sind.
Auf Grundlage dieses Urteils weitete Oracle die Klage aus und kassierte nun die Niederlage vor dem Bundesgerichtshof. Doch damit ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende, denn das Unternehmen kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Die Details zur Berufung werden in den kommenden Wochen erwartet.