EU-Rat: Zugriff auf Daten der Provider soll erleichtert werden

Daniel Kurbjuhn
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EU-Rat: Zugriff auf Daten der Provider soll erleichtert werden
Bild: Richard Patterson | CC BY 2.0

Der Europäische Rat geht auf die Strafverfolgungsbehörden zu und will die „digitale Beweissicherung“ erleichtern: Ermittler sollen künftig schneller die Bestands- und Verbindungsdaten der Provider anfordern können. Auch die internationale Zusammenarbeit soll vereinfacht werden.

Vorratsdatenspeicherung mit leichterem Zugriff

Der Forderung des Rates liegt das Treffen der Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten vom vergangenen Freitag zugrunde, bei dem die Verbesserung der Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten im Internet erörtert wurden. Dabei folgt der Rat im wesentlichen den Forderungen der Ermittlungsbehörden, die einen schnelleren Zugriff auf Bestands- und Verbindungsdaten sowie eine verpflichtende Sicherung dieser Daten für einen bestimmten Zeitraum fordern. Damit sollen digitale Beweismittel vor einer Löschung geschützt werden, da diese von den Behörden bei den Ermittlungen eventuell benötigt werden könnten.

Die Forderungen decken sich im wesentlichen mit dem Beschluss der Justizminister der Bundesländer: Die Regierungsvertreter der Länder fordern die Sicherung der Beweismittel für mindestens 60 Tage. Noch weiter gehen die Forderungen einiger Unions-Politker, die die Speicherung der Daten auch auf Dienste wie WhatsApp ausweiten wollen.

Nationale Rechtslage muss geprüft werden

Dem Rat geht es vor allem um einheitliche Richtlinien und Verfahren, die insbesondere auch die Zugriffe auf die gesicherten Daten einfacher gestalten sollen. Darüber hinaus sollen auch grenzübergreifende Ermittlungen erleichtert werden, womit wiederum dem grenzenlosen Internet Rechnung getragen wird.

Allerdings erkennt der Rat auch die Grenzen durch die nationale Gesetzgebung an: So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Daten der Provider unter den Richtervorbehalt gestellt, weshalb ein neues und vereinfachtes Verfahren diese Hürde berücksichtigen müsste. Daher hat der EU-Rat die Europäische Kommission ersucht, bis zum Juni 2017 wesentliche Fragen zu dem Vorhaben zu erörtern.

Konkret geht es dabei unter anderem um die möglichen Eingriffe in nationale Gesetze, wobei zwischen Nicht-Inhaltsdaten und Inhaltsdaten unterschieden wird. Darüber hinaus soll auch die Frage der Zuständigkeit geklärt werden, insbesondere dann, wenn Kriminelle Grenzen überschreiten und die Zuständigkeitsfrage – nach aktuellem Stand – ungewiss ist.

Kein weiterer Zeitplan

Mit diesem Ersuch gibt der Rat auch erst einen groben Fahrplan aus. Bis Juni des kommenden Jahres hat die Kommission nun Zeit, die Fragen zu beantworten und einen Plan zu erstellen, wie die Ziele am besten umgesetzt werden können. Das weitere Vorgehen ist aber vorerst noch ungewiss.