Ryzen Threadripper 3990X im Test: Fazit

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Volker Rißka (+1)
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Der AMD Ryzen Threadripper 3990X als erste Desktop-CPU mit 64 Kernen und 128 Threads ist ein brutales Biest, das der Hersteller über den Verbrauch an die Leine legt. Aber der Prozessor ist auch eine Lösung, die nur für die Nische einer Nische des Marktes sinnvoll ist, die im geringen Prozentbereich, wenn nicht gar nur Promille-Bereich, existiert. Denn im Grunde ist es ein absoluter High-End-Server-Prozessor in einem anderen Gewand, mit entsprechenden Vorteilen, aber auch Problemen.

Passende Software ist ein Problem für Prozessoren mit vielen Kernen im Desktop-Umfeld, auch im Jahr 2020. Zwar sind sie längst nicht mehr so gravierend wie noch bei der ersten Generation Threadripper, doch ohne Anpassungen geht es auch heute nicht. Zugutehalten muss man den neuen Lösungen aber bereits, dass es out of the box funktioniert und kein AMD Ryzen Master oder sonstiges Tool benötigt wird. Jedes Programm funktioniert, einschließlich Spielen. Am Ende bleibt nur die Frage, ob es skaliert oder nicht.

AMD Ryzen Threadripper 3990X im Test
AMD Ryzen Threadripper 3990X im Test

Und so sind es wie erwartet die Render-Programme, die ganz vorn auf der Liste stehen. 55 Prozent mehr Zeit benötigt ein 32-Kern-Prozessor von AMD in Blender im Vergleich zum 64-Kerner, das ist durchaus eine Ansage und hochgerechnet auf ein langes Projekt ein deutlicher Unterschied. In diesem Umfeld sieht AMD auch die Zielgruppe, denn die teure Anschaffung muss sich rechnen.

Die Fesseln von AMD zeigen beim Overclocking des 4.000 Euro teuren Prozessors, dass viel mehr Potenzial in der Technik steckt. Natürlich ist das heute fernab jeder Realität, doch ein Fingerzeig in die Zukunft: Kleinere Strukturen, effizientere Fertigung und darauf angepasste Produkte ermöglichen in einem gleichen TDP-Korsett in absehbarer Zeit einen vermutlich erneut großen Schritt.

ComputerBase wurde der Ryzen Threadripper 3990X von AMD leihweise zum Testen unter NDA zur Verfügung gestellt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt.

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