650-Watt-Netzteile im Test: Fazit

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Nico Schleippmann
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Die starken Gemeinsamkeiten beider Probanden, die aus der genutzten Technik des Auftragsfertigers CWT hervorgehen, ziehen sich durch den kompletten Testparcours. Dennoch sind an allen Stellen Unterschiede feststellbar, die mal zugunsten von Corsair, mal zugunsten von XPG ausfallen.

So beschert die größere Kapazität der Elektrolytkondensatoren des Corsair RM650x eine bessere Performance in den elektrischen Messungen. Verlustärmere Bauteile wiederum bewirken einen effizienteren Betrieb des XPG Core Reactor 650W. Bei der Kühlung des Netzteils setzt Corsair auf eine eigens entwickelte digitale Implementierung, die einen Semipassiv-Modus ermöglicht. Demgegenüber lässt XPG den Lüfter dauerhaft mit niedriger Drehzahl laufen, was sich schließlich bei hoher Auslastung gegenüber dem RM650x in Form einer niedrigeren Lautstärke auszahlt.

650-Watt-Netzteile im Test – Corsair RM650x und XPG Core Reactor 650W im Gold-Duell
650-Watt-Netzteile im Test – Corsair RM650x und XPG Core Reactor 650W im Gold-Duell

Auch eine grundsätzliche Designentscheidung trennen die Netzteile von Corsair und XPG voneinander. Mit dem 140 mm in der Tiefe messenden Gehäuse des Core Reactor 650W kann lediglich ein 120-mm-Lüfter verwendet werden. Dieser wurde außerdem so am Gehäuse ausgerichtet, dass der Luftstrom kritische Bauteile am besten erreicht. Corsair schwört hingegen auf die Tiefe von 160 mm und einen 140-mm-Lüfter, der von Natur aus mehr Geräusche gegenüber einem 120-mm-Derivat bei gleicher Drehzahl erzeugt. Auch ist das dedizierte Lüftergitter des Core Reactor 650W in dieser Hinsicht grundsätzlich überlegen.

Insgesamt handelt es sich bei beiden Probanden um sehr leise Netzteile. Komplett ohne Nebengeräusche arbeiten beide Lüfter allerdings nicht, wie man es beispielsweise von den Silent Wings eines be quiet! Straight Power 11 gewohnt ist.

Fließen in die Bewertung zusätzlich die Designkriterien ein, können die symmetrische Optik und der größere Ventilator aber auch als Vorteil für das RM650x gewertet werden. Darüber hinaus ist das Gehäuse des RM650x mit dem dickeren Stahlblech kräftiger gebaut.

Corsair RM650x
Produktgruppe Netzteile, 03.05.2021
  • Effizienz
    ++
  • Weitere elektr. Messwerte
    ++
  • Anschlüsse
    ++
  • Verarbeitung
    ++
  • Elektronik und Schutzschaltungen
    ++
  • Lautstärke
    +
  • Wirkungsgrad nach 80Plus Gold
  • Bei Schwachlast geräuschfrei
  • Sehr hohe Bauteilgüte
  • Vollständige Schutzschaltungen
  • Überzeugende elektr. Messwerte
  • Hochwertiger Magnetschwebe-Lüfter
  • Digitale Semi-Passiv-Lüftersteuerung
  • Große Anschlussvielfalt
  • Vollmodulares Kabelmanagement
  • Zehn Jahre Garantie
  • Lüfter im Betrieb nicht komplett geräuschfrei
ComputerBase-Empfehlung für Corsair RM650x

Mit knapp 120 Euro (Stand: Mai 2021) liegt der Einzelhandelspreis des Corsair RM650x rund 30 Euro oberhalb dem des XPG Core Reactor 650W. Das hochwertigere Gehäuse, die Semipassiv-Lüftersteuerung und die bessere elektrische Performance können den höheren Preis unter Umständen rechtfertigen. Werden jedoch eine höhere Effizienz und eine niedrige Lautstärke auch nahe der Volllast stärker priorisiert, stellt das kompaktere Core Reactor 650W die bessere und dabei sogar günstigere Alternative dar.

XPG Core Reactor 650W
Produktgruppe Netzteile, 03.05.2021
  • Effizienz
    ++
  • Weitere elektr. Messwerte
    ++
  • Anschlüsse
    ++
  • Verarbeitung
    ++
  • Elektronik und Schutzschaltungen
    ++
  • Lautstärke
    +
  • Wirkungsgrad oberhalb 80Plus Gold
  • Durchgehend niedrige Lautstärke
  • Sehr hohe Bauteilgüte
  • Vollständige Schutzschaltungen
  • Überzeugende elektr. Messwerte
  • Hochwertiger FDB-Lüfter
  • Geringe Gehäusetiefe
  • Große Anschlussvielfalt
  • Vollmodulares Kabelmanagement
  • Zehn Jahre Garantie
  • Lüfter nicht komplett geräuschfrei
  • Überhitzungsschutz greift relativ spät
ComputerBase-Empfehlung für XPG Core Reactor 650W

ComputerBase hat die Netzteile von Corsair und XPG zum Testen erhalten. Eine Einflussnahme auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab kein NDA.

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