Gutschein verkauft - Zahlung per Paypal bekommen - sicher?

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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849
Hallo,

ich habe einen Amazon-Gutschein verkauft und der Käufer würde per Paypal bezahlen.

(Nicht bei eBay, sondern in einem Forum).

Könnte er mich übern Tisch ziehen und nach Erhalt des Codes die Paypal-Zahlung stornieren?

Er könnt ja behaupten, dass er keine Ware bekommen hat und Paypal würde mich nach Sendungs-ID fragen. Allerdings erfolgt der Versand per E-Mail.

Könnte mich jemand hier näher aufklären wie es genau mit der Sicherheit ist?

Gruß wannabe
 
Theoretisch könnte er das machen. Ich verfahre da immer so das ich das Geld erst von Paypal auf mein Konto buchen lasse und dann die Ware versende. So kann PP erstmal nicht mehr an das Geld ran und man kann sich dann drum streiten wenn was schief geht.
 
kann PP hier nicht einfach dein Konto Rückbelasten und so fallen dann weitere Transaktionsgebühren an und darauf bleibst du dann vermutlich auch noch sitzen?
 
Klar könnten die das tun, aber das kann ich ja wieder zurückbuchen lassen.

Alles in allem wäre so ein Fall ein hin und her, aber es würde Zeit zum klären des Sachverhalts geben und das Geld wäre bei "mir" & nicht bei dem Betrüger der damit evtl. über alle Berge ist.
 
Ich habe mich informiert und es heißt, wenn man die Zahlung als "Dienstleistung" vornimmt, dann gibt es kein Käuferschutz. So wäre es ideal.
 
na ich meinte zahlt PP hier nicht den Betrag an den "Käufer" zurück und fordert dann (zur Not) den Betrag vom Verkäufer nach?
 
Hallo wannabe,

Wenn du einen Gutschein verkaufst und der Käufer dann bei uns eine Käuferbeschwerde einreicht, ist es wichtig, dass du auf unsere Anfragen reagierst. Andernfalls gehen wir davon aus, dass du den Aussagen deines Käufers zustimmst und schreiben den Kaufbetrag deinem Käufer wieder gut.

Gutscheine sind von unserem Käuferschutz ausgeschlossen. Das heißt, sollte ein Käuferschutzantrag gestellt werden, müssen wir diesen ablehnen.

Desweiteren möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine abgeschlossene Zahlung nicht einfach stornieren bzw. zurückbuchen können. Ist die Transaktion einmal abgeschlossen, kann sie nur durch eine Käuferbeschwerde bzw. eine Meldung eines unberechtigten Kontozugriffs zurückgebucht werden. Bevor dies aber geschieht, überprüfen wir natürlich den Fall.

Viele Grüße,

Dein Team von der PayPal-Webhilfe

Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die
angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen
Sie an der Endung „@paypal.com“.

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par
Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
 
Ich grabe mal diesen alten Thread aus, da er für mich sehr aktuell ist und mich interessiert ob sich inzwischen da Änderungen ergeben haben.

Ich habe zwei iTunes Guthabencodes bei eBay verkauft. Der Käufer hat per PayPal bezahlt und danach von mir eine E-Mail mit den Codes erhalten. Ich habe das Geld danach auf mein Bankkonto transferieren lassen. Nun hat der Käufer einen unberechtigten Kontozugriff gemeldet und fordert das Geld zurück.

Mein PayPal-Konto ist daher jetzt im Minus. Wird PayPal nun auf mein Bankkonto zugreifen und das Geld einziehen? Dürfen die das? Muss ich das Geld selbst überweisen sonst droht mir ein Mahnverfahren? Hilfe...

Ich habe die beiden iTunes-Codes nun geprüft und sie sind bereits eingelöst worden. :(
 
Mal spezielle PayPal-Konstellationen außer Acht gelassen und nicht spekuliert, was irgendwelche Fahrlässigkeiten seitens Kontoinhaber oder PayPal angeht: Kam die "Überweisung" tatsächlich nicht vom Kontoinhaber, hat er grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch.

Der Grundsatz kommt so zustande: Es gibt für die Leistung an dich keine Rechtsgrundlage - das müsste ein Vertrag sein. Der Vertrag, den du geschlossen hast, kam (so zumindest seine Behauptung) nicht zwischen euch beiden zustande. Und eine Leistung ohne Rechtsgrundlage kann man zurückfordern.

Was ich außer Acht gelassen habe, ist zB die Frage, ob PayPal (oder entfernter auch der Kontoinhaber) dafür haftet, dass du auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertrauen durftest. Ebenfalls außer Acht gelassen ist die taktische Frage, wie weit PayPal - immerhin sind zunächst sie am Zug, soweit du es darauf ankommen lässt - rechtliche Schritte durchzieht/riskiert.

Das beides will ich aber nicht näher einschätzen.
 
Bei Gutscheinen jeglicher Art gibt Paypal weder Kaeufer- noch Verkaeuferschutz. Habe ich grad erst im eBay-Forum gelernt. Auch nicht bei physischem Versand mit Sendungsnummer.

Im Fall von gehacktem Account kann man dann wohl nicht mehr viel machen. Paypal wird einfach das Geld wieder zurueck buchen, und sich nicht weiter um die betroffenen User kuemmern.

Optionen, die ich noch sehe: Bei Amazon den Gutschein als gestohlen melden, sowie Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Wenn die Polizei schnell ist, kann sie bei Lieferung der bestellten Ware zuschlagen - wobei die sicherlich auch an einen unbeteiligten dritten gehen wird, der die Waren sonstwo gegen Ueberweisung auf ein Konto in der Ukraine gekauft/ersteigert hat. Aber dann hat der die Arschkarte, und nicht mehr Du...
 
JanKrohn

Geht doch längst nicht mehr um einen Amazongutschein. iTunes und ebay / Paypal ist das aktuelle Problem.

OnTopic:

Ein weiterer Beweis dafür wie mangelhaft das ach so tolle Paypalsystem eigentlich ist.
 
Und mal wieder kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Paypal zum Verkaufen nicht geeignet ist.
 
Ich habe in meinen letzten Auktionen grundsätzlich erst einmal Zahlung per PP ausgeschlossen, nach Auktionsende die Bewertungen des Auktionsgewinners gecheckt (min 50-100 positive Bewertungen) und ggf. eine Nachricht mit meinem PayPal-Konto geschickt. Damit bin ich bis jetzt eigentlich ganz gut gefahren und werde das auch so weiter machen. Wenn es wirklich mal schief geht, dann bin ich selber schuld weil ich nicht genau genug geprüft habe :D
 
Droitteur schrieb:
Mal spezielle PayPal-Konstellationen außer Acht gelassen und nicht spekuliert, was irgendwelche Fahrlässigkeiten seitens Kontoinhaber oder PayPal angeht: Kam die "Überweisung" tatsächlich nicht vom Kontoinhaber, hat er grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch.

Der Grundsatz kommt so zustande: Es gibt für die Leistung an dich keine Rechtsgrundlage - das müsste ein Vertrag sein. Der Vertrag, den du geschlossen hast, kam (so zumindest seine Behauptung) nicht zwischen euch beiden zustande. Und eine Leistung ohne Rechtsgrundlage kann man zurückfordern.

Was ich außer Acht gelassen habe, ist zB die Frage, ob PayPal (oder entfernter auch der Kontoinhaber) dafür haftet, dass du auf die Rechtmäßigkeit der Zahlung vertrauen durftest. Ebenfalls außer Acht gelassen ist die taktische Frage, wie weit PayPal - immerhin sind zunächst sie am Zug, soweit du es darauf ankommen lässt - rechtliche Schritte durchzieht/riskiert.

Das beides will ich aber nicht näher einschätzen.
Genau das sind die Gedanken, die ich mir dazu auch mache. Bei mir sind gerade auf dieselbe weise Gutscheine "verschwunden".

Was man sich schon ankreiden muss: Das Sicherheitssystem bei PP basiert auf der Versandadresse. Sobald der Einbrecher diese versucht zu ändern, ist der Account erstmal dicht. Deswegen werden auch meist digitale waren abgegriffen. Alls Verkäufer ist man da wirklich machtlos sowas im Vorfeld zu ahnen (einwandfreier Eba-Acc, passende Paypal-Mail, nur halt leider im Nachhinein gehackt).

Ich glaube, wenn man höherwertige, digitale Ware bei eBay per PP anbietet, ist sie Chance 50/50 das Geld von einem gehackten Account zu erhalten.

Ich frage mich, ob ich PP sein Geld geben soll, mir ist nicht so danach.
 
ComPoti schrieb:
Ich habe in meinen letzten Auktionen grundsätzlich erst einmal Zahlung per PP ausgeschlossen, nach Auktionsende die Bewertungen des Auktionsgewinners gecheckt (min 50-100 positive Bewertungen) und ggf. eine Nachricht mit meinem PayPal-Konto geschickt. Damit bin ich bis jetzt eigentlich ganz gut gefahren und werde das auch so weiter machen. Wenn es wirklich mal schief geht, dann bin ich selber schuld weil ich nicht genau genug geprüft habe :D

Hallo ComPoti,

dieser Beitrag von dir ist zwar schon über zwei Jahre alt aber für mich momentan aktuell.
Ich habe hier aus meinem letzten USA Urlaub noch iTunes GeschenkGutscheine, die ich bei eBay verkaufen möchte.

Ich hoffe, das ist nicht zu viel verlangt, wenn ich danach fragen, wie genau du deinen Verkaufsvorgang abgesichert hast ... Paypal Nachricht usw. (Ich mach das nicht allzu oft, deshalb bin ich mir hier etwas unsicher. Möchte aber wegen eines kleinen Formalfehlers die 200 € nicht in den Wind schießen)
 
Ein Weg sich halbwegs abzusichern wäre wahrscheinlich, die Gutscheincodes nicht per Mail zu versenden sondern physisch, per Einschreiben oder Paket. Solange dort die Empfängeradresse (bei Paket mit Tracking), bzw. der Name des Empfängers ( bei Einschreiben mit Rückschein) mit der bei Paypal hinterlegten Adresse übereinstimmen lassen sich zumindest die meisten Betrügereien über Paypal nicht mehr durchziehen.
 
Das wäre wohl wirklich die sicherste Variante. Wenn ich jedoch im Gegensatz zu den anderen Anbieter meine Gutscheine mit Porto und Versand anbieten, werde ich wohl auf meinen Gutschein sitzen bleiben. Bei Anbieter, die ihre Gutscheincodes per E-Mail versenden, entstehen eben keine Portokosten.

Und auch wenn ich den Gutschein per Einschreiben mit Rückschein versenden würde, könnte mir der Käufer noch unterstellen, dass der Gutschein bereits aktiviert war und er nur ein Stück Plastik gekauft hat.
 
Und auch wenn ich den Gutschein per Einschreiben mit Rückschein versenden würde, könnte mir der Käufer noch unterstellen, dass der Gutschein bereits aktiviert war und er nur ein Stück Plastik gekauft hat.

Dann hast du aber das Geld.
 
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