Verlinkung nach BGH Urteil wieder erlaubt?

O

Oktanius

Gast
Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, wurde heute ein Wegweisendes unanfechtbares Urteil des Bundesverfassungsgericht gefällt (siehe Links unten).

Nun frage ich mich wie Computerbase dies handhaben wird? Denn wie ich das verstehe, sind Links auf solche Seiten erlaubt wenn diese auch durch eine Suchmaschine gefunden werden können?




http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,812526,00.html

http://www.heise.de/newsticker/meld...ngsbeschwerde-gegen-Heise-Urteil-1424900.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111215_1bvr124811.html
 
Lt .des Urteils des BGHs können sich nun CB Redakteure hinsichtlich der Linksetzung zu in D unerlaubter Software mehr Freiheiten erlauben.

Die Hauptbetonung bei diesem Urteil liegt mE auf dem Wort "Pressefreiheit"

Für einen normalen Forennutzer wird sich also die Situation durch das Urteil nicht verändern.
Deshalb haben derartige Links auch in Zukunft nichts im Forum zu suchen.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber so lange es keine eindeutigen Rechts Kommentare gibt, dass dieses Urteil auch für Forenuser Bestand hat, gilt mein Wort.
 
Zitat aus dem BGH-Urteil:

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informati-onen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.

Ich würde sagen, dass diese Anforderungen von Nutzerbeiträgen so gut wie nie erfüllt werden. Daher fallen sie auch nicht den Anwendungsbereich des Urteiles.


EDIT:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...tum=Aktuell&Sort=12288&nr=55723&pos=4&anz=621

Im Urteilstext ab Seite 11 kann man auch die ausführlichen Begründung durchlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
olly3052 schrieb:
Lt .des Urteils des BGHs können sich nun CB Redakteure hinsichtlich der Linksetzung zu in D unerlaubter Software mehr Freiheiten erlauben.

Die Hauptbetonung bei diesem Urteil liegt mE auf dem Wort "Pressefreiheit"

Für einen normalen Forennutzer wird sich also die Situation durch das Urteil nicht verändern.
Deshalb haben derartige Links auch in Zukunft nichts im Forum zu suchen.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber so lange es keine eindeutigen Rechts Kommentare gibt, dass dieses Urteil auch für Forenuser Bestand hat, gilt mein Wort.

Das Grundrecht ist fundamental für jeden Bürger, und es wird nicht zwischen Heise und Forumuser unterschieden. *Artikel5 Grundgesetz* steht grundsätzlich jedem zu. Eine Beschränkung auf eine Institution oder Pressefreiheit ,gibt es in diesem nicht. Wortlaut Absatz 1 "Jeder hat das Recht..."

Auch ein Forenuser hätte also mit diesem Bericht vor dem Verfassungsgericht gewonnen.

Das Urteil bewertet aber auch den Inhalt des Berichts, schliesslich kommt es bei diesem Gesetz darauf an welche Meinung tatsächlich verbreitet wird. Deshalb ist Verlinkung weiterhin nur unter einhaltung der Gesetze erlaubt. Das gilt sowieso für jeden einzelnen Beitrag den ein Forenuser schreibt. Siehe dem Zitat oben, da steht warum die Verlinkung einfach akzeptabel war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unterschied besteht nicht zwischen Benutzer und Redakteur (viele News werden hier ja auch nur von Nutzern und meist von Amateuren (d.h. ohne gezielte Ausbildung) geschrieben).

Er besteht darin dass z.B. ein informeller Post, z.B. mit Belegen, eine andere Natur hat als viele Posts von Usern. Zum Beispiel Anleitungen, Beantwortung von Fragen oder Hinweisen wie man CD's brennt.

User und Redakteure haben hier also das gleiche Problem und müssen ihre Beiträge individuell Betrachten. Nach dieser Klarstellung wäre es jedoch schade, wenn man freiwillig weiter zensiert und totschweigt auch wenn informeller Charakter vorliegt.
 
na endlich. ist doch sowieso kinderkram das man hier nicht einfach auf software hinweisen darf die nicht verboten ist, bzw nichts tut was verboten ist.
 
Zurück
Oben