Wieviele Reparaturversuche hat der Händler bei Gewährleistung?

kotzi

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen, ich hoff des Unterforum passt... Ich hab mein Tablet, welches ich Sep. 2011 gekauft habe, diesen Samstag das 2. mal von der Reparatur zurückbekommen. War beidesmal wegen dem selber Fehler... leider besteht der Fehler immernoch. Jetzt sagt der Händler ich solls nochmal zu ihme schicken für nen 3. Reparaturversuch. Wie oft muss man so einer Reparatur zustimmen bis man vom Kaufvertrag zurücktreten darf? Ich les im inet meistens was von 2 Versuchen. Gibts da irgend was offizielles (aus dem hervorgeht, dass ich das Geld auch schon nach 2 Versuchen wiederbekomme) was ich dem Händler schicken kann, oder muss ich des Teil wirklich nochmal einschicken ^^ Ich hätte langsam nämlich lieber das Geld zurück ;D
THX Kotzi
 
Zweimal musst du ihm die Chance auf Reperatur geben. Er kann dir jedoch auch ein komplett neues Geraet geben wenn ich mich nicht irre.
 
3mal darf nachgebessert werden.Danach kann vom Kaufvertrag zurückgetretnen werden,wenn der Mangel immernoch vorhanden ist.
 
2 mal darf er es versuchen und beim 3 Defekt kannst du es zurückgeben
 
Oft liest man bei solchen Anfragen hier im Forum den BGB §439 und/oder BGB §440

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
manmanman .... Gesetzestexte sind echt schlimm zu lesen ^^ Naja wie ich die mehrzahl der antworten und den text deute habe ich jetzt (nach der 2. fehlgeschlagenen Reparatur --> immernoch kaputt) das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, richtig?? ^^ Nur nochmal zur sicherheit ^^
 
Eigentlich muss man sich gar keinen Reparaturversuch vom Händler einreden lassen: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Händler kann das zwar nach Absatz 3 unter bestimmten Bedingungen verweigern, bei einer Massenware wie einem Tablet sehe ich da aber keinen Grund.
 
Soo, hab dem Händler mal ne email geschrieben. Mal sehen was er spricht ^^
 
Ich habe das Problem auch gerade mit einem Bomann Geschirrspüler.

Einmal kaufe ich so Billigware (sollte nach dem Auszug in der Wohnung/EBK bleiben) und habe gleich Pech.

Das Ding ist nun zum dritten Mal defekt, zwei mal war der Techniker schon da und hat versucht zu reparieren.
Nun sagt der Händler und auch Kundendienst, dass das Gerät erst nach dem dritten Reparaturversuch komplett tauschbar sei, bzw. man vom Kaufvertrag zurücktreten könne.

Ich bin im Bezug auf §440 BGB anderer Meinung, doch was soll man tun?
Zum RA rennen wegen einem 200,-- GSP?
 
Nur mal so:

Wenn das repariert wurde, ist es relevant, ob das auf Gewährleistung oder Garantie war.
Wenn das auf Garantie repariert wurde, waren das keine Nachbesserungsversuche des
Verkäufers, sondern eine Garantieleistung des Herstellers.

Bevor ich mit Gesetzestexten auseinandersetzen würde (die alle zweifelsohne schön und gut
sind) würde ich vorher erst einmal genau erörtern (oder mir erörtern lassen), welche Fakten da
wirklich gegeben sind um dann plausibel gegenüber dem Händler argumentieren zu können.

Und für alle, die so mega hinter der Gewährleistung her sind: Die ersten 6 Monate sind rum,
da tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das ändert Einiges.
 
naja, wenn das gerät 3 der 6 monate in reparatur war kanns ja wohl nicht sein dass ich da plötzlich was zu beweisen hab ^^
und in den agb des verkäufers steht, dass ich 2 jahre gewährleistung habe...
 
Zuletzt bearbeitet:
borizb schrieb:
Und für alle, die so mega hinter der Gewährleistung her sind: Die ersten 6 Monate sind rum,
da tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Das ändert Einiges.
Und nach dem Gehirn einschalten für alle, die keinen Taschenrechner zur Hand haben:
Sept 11 - April 12 sind 7 Monate - davon war das Gerät 3 in Reparatur.
Wann spätestens wurde dann das 1. Mal der Fehler reklamiert, und war das innerhalb der Gewährleistung? im Jänner 12, Ja
Wenn dieser gleiche Fehler bis jetzt nach dem 2.Reparaturversuch nicht behoben wurde - was muss man da wohl beweisen?
Richtig: Wann man es zum 1. Mal zurückgehen hat lassen, falls sich der Händler nicht mehr daran erinnern will :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern der Sachmangel festgestellt und behoben wurde, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, allerdings kann der Händler....Nutzwert abziehen.
 
Also ich möchte mal kurz nachhaken... Zweimal darf der Händler versuchen nachzubessern? Richtig? Und wenn das Gerät immer noch nicht funktioniert, fällt das unter "Leistungsstörung"?

"Leistungsstörungen sind vorliegend, wenn der Schuldner nicht leistet, nicht rechtzeitig leistet, fehlerhaft leistet oder bei der Leistung Schutzpflichten verletzt. In solch einem Fall gibt man dem Gläubiger die Möglichkeit zurückzutreten, oder wenn es sich um einen gegenseitigen Vertrag handelt, auch von seiner Gegenleistung befreit zu werden."
Quelle: Rücktrittsrecht Kaufvertrag - Deutsche Anwaltshotline

Falls der Händler sich weigert bzw. nicht reagiert, sollte ich dann lieber gleich mit Anwalt drohen (was ich eigentlich nicht möchte... Man ärgert sich nur rum):mad: oder erstmal Hilfe von der Verbraucherschutzzentrale holen?
 
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