News EuGH-Urteil erlaubt Nutzung von Verkehrsdaten von Filesharern

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
10.216
In einem Vorabentscheidungsersuchen, das das schwedische Höchstgericht an den EuGH gestellt hat, hat dieser entschieden, dass es prinzipiell mit Unionsrecht vereinbar ist, wenn zur Ermittlung von Verbindungsdaten eines Filesharers von einem Internetprovider Verkehrsdaten eingefordert werden.

Zur News: EuGH-Urteil erlaubt Nutzung von Verkehrsdaten von Filesharern
 
puh, das wird iVm dem Ablehnen der CDU/CSU der Regelungen gegen unlautere Geschäftsmaßnahmen von Anwälten (einfach Gesagt: Abmahnanwälte deckeln) hier in DE zu einer neuen Dimension von Abmahnungen fallen. Es ist wie Pispers sagt, die Hexenverfolgung wird gegen den kleinen Mann und nicht gegen die wirklichen Kriminellen in diesem Land geführt werden.

Wobei man sagen muss, dass der EuGH es sich wieder einfach macht: Wenn die nat. Parlamente Gesetze verabschieden, die gegen ldie Volksmeinung prallen und es tumult gibt, wäscht sich der EuGH die Hände in Unschuld mit dem Argument, sie haben die Gesetze nicht erlassen und nach deren Urteil wäre es ja freigestellt, diese NICHT zu erlassen.... geil
 
In einem Vorabentscheidungsersuchen, dass das schwedische Höchstgericht an den EuGH gestellt hat, hat dieser entschieden, dass es prinzipiell mit Unionsrecht vereinbar ist, wenn zur Ermittlung von Verbindungsdaten eines Filesharers von einem Internetprovider Verkehrsdaten eingefordert werden.
dass = das
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei man sagen muss, dass der EuGH es sich wieder einfach macht: Wenn die nat. Parlamente Gesetze verabschieden, die gegen ldie Volksmeinung prallen und es tumult gibt, wäscht sich der EuGH die Hände in Unschuld mit dem Argument, sie haben die Gesetze nicht erlassen und nach deren Urteil wäre es ja freigestellt, diese NICHT zu erlassen.... geil

Es ist nicht Aufgabe des EuGH nach "Volksmeinung" zu entscheiden, zumal das hier ohnedies ein Vorabentscheidungsverfahren ist. Da fragt also schlicht nur ein Höchstgericht, wie es eine EU-Richtlinie auszulegen hat. Das hat ihm der EuGH nun gesagt.

Allerdings gibt der auch nur wieder, was in der Richtlinie steht, wieso du ihn dafür attackierst, verstehe ich nicht ganz.


Ist behoben, danke.
 
Was zu erwarten war.

Unter dem Denkmantel der "Terrorbekämpfung" kommt die Vorratsdatenspeicherung jetzt ihrer eigentlichen Pflicht nach.
 
Wenn man den Artikel liest, kommt man schnell zu dem Schluss, dass das längst nicht so schlimm ist, wie es aussieht. Die Nutzungsdaten dürfen nur dann genutzt werden, wenn bereits ein zivilrechtlicher Prozess läuft, also bereits ein Gericht involviert ist.

So können sich die Abmahnanwälte dies zumindest nicht zu Nutze machen. Die verdienen ihr Geld schließlich mit der Angst vor einem Prozess.

Bei uns in Deutschland hätte man mit dieser Regelung sowieso nur Zugriff auf die Verbindungsdaten des letzten Monats, die die ISP ja wegen der eigenen Abrechnung speichern.(Und die hatte man bisher auch immer, auch ohne VDS) Alles was darüber hinaus geht, wäre ja die Vorratsdatenspeicherung und bei der hat das Bundesverfassungsgericht ja den Riegel vorgeschoben und verhindert, dass die Daten für derart kleine Vergehen verwendet werden können.
Und sollte unsere Politelite trotzdem versuchen den selben Gesetzestext erneut durchzudrücken, dann werden sie das halt noch ein zweites mal kassieren.
 
Noch können wir in DE die VDS verhindern , ihr müsst jetzt im April und Mai in den entsprechenden Bundesländern nur die richtige Partei wählen !
Wenn die Piraten jetzt richtig abräumen steigt der Druck in der Öffentlichkeit gegen solche Maßnahmen die die Piraten noch stärker machen !

Alleine das wäre schon ein Grund die Piraten zu wählen, egal ob euch das Wahlprogramm direkt zusagt oder nicht, die Piraten erhöhen den Druck auf andere Parteien.
 
Ich frage mich warum nicht viel mehr Firmen im Internet sich endlich den Ruck geben und schlichtweg nichts mehr langfristig loggen.
1 Tag speichern, dann ggf. Webalizer oder was in der Richtung drüberlaufen lassen und ab in die Tonne mit den Logs.
Dann kann auch niemand kommen und die Heraussgabe fordern.
 
Und was sollen diese Firmen machen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten zu speichern?
 
Waren Sie das denn ?
Ich denke hier an einen FTP-Server Betreiber der die Access-Logs rausgeben soll (wofür es vermutlich keinerlei Speicherungspflicht gibt), wenn dem nicht so ist, ist der Artikel schlecht formuliert.
 
Ich habe mich nicht auf die Vergangenheit bezogen, das habe ich leide rundeutlich formuliert, verzeih. Ich bezog mich auf zukünftige Regelungen.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Es ist nicht Aufgabe des EuGH nach "Volksmeinung" zu entscheiden, zumal das hier ohnedies ein Vorabentscheidungsverfahren ist. Da fragt also schlicht nur ein Höchstgericht, wie es eine EU-Richtlinie auszulegen hat. Das hat ihm der EuGH nun gesagt.

1. "nur" ein Vorabentscheidungsverfahren? Das ist das wichtigste Verfahren vor dem EuGH und DAS Instrument, um gerichtlich die Vereinbarkeit von EU-R feststellen zu lassen; Daher ist das "ohnedies" hier fehl am Platz.

2. Bei Präzedenzfällen sind die Richter angehalten, die Wirkung ihres Urteils auf die Gesellschaft, das Rechtssystem, die Politik, die Moral usw. mit in die Urteilsfindung einzubeziehen. Dass das durchaus der Fall ist, bezeugen ein Haufen von Urteilen, die nach juristischem Handwerkszeug.... sagen wir mal sehr fragwürdig begründet worden sind, aber eben darauf abzielen, gewisse Umstände nicht zu verändern (zB der Erwerb von Software digital ohne Datenträger; Nach juristischer Definition keine Sache, der BGH hat aber die "Sachen-Eigenschaft" bejahrt; was ein Wort -.-). Und die letzten Urteile des EuGH sind öfter mal politisch motoviert oder, wie ich es anfangs geschrieben habe, so formuliert, dass der EuGH bei unpopulären Entscheidungen bei eventuellem Gegenwind, ob von Fachkundigen, Politik oder Bevölkerung, seine Hände in Unschuld waschen kann.

Was ich aber am Newsartikel loben muss (hab ich im ersten Post unterschlagen): Die News sind so brandheiß, dass das noch nichtmal in den einschlägigen Fachnews auftaucht. Daher erlaube ich mir, das AZ nachzureichen (Kritikpunkt wie gestern auch schon: Warum schreibt ihr in die News Urteile, die nichtmal mit Aktenzeichen benannt werden? Das NAchvollziehen der News wird dadurch nur erschwert für Interessierte oder Fachkundige):

EuGH: Urteil vom 19.04.2012 - C-461/10

LG
Ergänzung ()

edit: warum ichs angreife? Ivm dem Ablehnen einer Regelung gegen den Abmahnwahn wird dieses Urteil dazu führen, das in DE die Hexenverfolgung von einzelnen, geringfügigen Vergehen (wenns denn welche sind, die Kassettenkopie hat ja auch keiner verfolgt) ungeahnte Ausmaße annehmen wird, da nun der Weg für ein Gesetz frei ist, nachdem ein Privater direkt den ISP anahalten kann, Daten rauszugeben. Dadurch wird zwar die StA entlastet mit geringer-interesse-fällen, aber wir laufen dadurch Gefahr, in den Bereich der privaten "Strafverfolgung" abzudriften; Immerhin handelt es sich beim SE um einen aus deliktischem Verhalten. Soviel zum Thema Weitsicht.

Daher: Ich werd einfach Abmahnanwalt, ist ja ein wachsender Markt mit demnächst noch höherer Nachfrage ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, wer braucht da Vorratsdatenspeicherung wenn beim Verdacht auf "Urheberrechtsverletzungen" die Verbindungsdaten des ISP rausgerückt werden...
 
Fetter Fettsack schrieb:
Ich bezog mich auf zukünftige Regelungen.
Die Daten zu speichern die gesetzlich vorgeschrieben sind, sollte ja keine Hinderungsgrund sein die Daten nichts darüber hinaus zu speichern/loggen.
Wenn Rapidshare keine Logs hat nützen Sony, EMI und Co. auch die IPs der DSL-Kunden nichts, auch wenn die dann 6 Monate gespeichert werden.
 
"nur" ein Vorabentscheidungsverfahren? Das ist das wichtigste Verfahren vor dem EuGH und DAS Instrument, um gerichtlich die Vereinbarkeit von EU-R feststellen zu lassen; Daher ist das "ohnedies" hier fehl am Platz.

Ich hatte den Eindruck, dass manche hier diese Entscheidung als eine Art abschließendes Urteil über den Sachverhalt begreifen, daher mein "ohnedies". Sicherlich hast du recht, es ist das wichtigste Instrument des EuGH, dementsprechend wollte ich es auch nicht herabwürdigen. Allerdings erschien mir das Wort schlicht als notwendig, um den Unterschied zu verdeutlichen.

2. Bei Präzedenzfällen sind die Richter angehalten, die Wirkung ihres Urteils auf die Gesellschaft, das Rechtssystem, die Politik, die Moral usw. mit in die Urteilsfindung einzubeziehen. Dass das durchaus der Fall ist, bezeugen ein Haufen von Urteilen, die nach juristischem Handwerkszeug.... sagen wir mal sehr fragwürdig begründet worden sind, aber eben darauf abzielen, gewisse Umstände nicht zu verändern (zB der Erwerb von Software digital ohne Datenträger; Nach juristischer Definition keine Sache, der BGH hat aber die "Sachen-Eigenschaft" bejahrt; was ein Wort -.-). Und die letzten Urteile des EuGH sind öfter mal politisch motoviert oder, wie ich es anfangs geschrieben habe, so formuliert, dass der EuGH bei unpopulären Entscheidungen bei eventuellem Gegenwind, ob von Fachkundigen, Politik oder Bevölkerung, seine Hände in Unschuld waschen kann.

Auch hier hast du recht, meine diesbezüglichen Äußerungen waren hierzu jedoch absichtlich undifferenziert. Es kommt derzeit leider nur selten vor, dass jemand mit Sachkenntnis auftaucht und sich in die Diskussion einbringt so wie du es tust. Wenn ich also mit weniger versierten Personen einen Meinungsdisput habe und dabei all dies aufliste, wird das meinem Empfinden nach gerne einmal ignoriert oder bewusst missinterpretiert und mir als "Gegenargument" vorgehalten. Deswegen habe ich das auch so ausgespart.

Die Aktenzahl habe ich nachgetragen, danke sehr.
 
Mit dem Urteil hat sich doch aber nichts geändert. Die Daten mussten auf richterliche Anordnung auch vorher schon rausgegeben werden.
 
gesunder menschenverstand kompliziert ausgedrückt.

dennoch begrüßenswert, dass nun ähnlich gelagerte fälle schneller abgewickelt werden können aufgrund dieser vorarbeit :)
 
Um was geht es jetzt genau ? Kurzfristige Verkehrsdaten oder unsere deutschen Vorratsdaten ? An letztere kommt man jedenfalls nicht wegen Hörbüchern dran
 
Abzocken Lite nenne ich das
ich meine es ist zwar illegal und das sollte ggf. auch Geahndet werden, aber es gibt nicht wenige Personen die zu Unrecht Abgemanht wurden u.a. auch Leute die gar keinen Computer und Internet haben,
ich beziehe mich hierbei auf aktuelle Medien Berichten im TV der letzten 8 Wochen, Markt, Fontal21,Wiso,Brisant usw. und länger zurück liegend Sendungen des Ct-TV auf HR3, das Hhema hatten wir zwar schon mal
aber geändert hat sich daran nichts Abzocken Leicht gemacht mit Staatlicher Unterstützung, ich glaube auch das überhaupt nicht mehr sorgfältig geprüft wird, ob auch wirklich eine Urheberrechts Verletzung vorliegt sondern ziellos zugegriffen wird ich nenne das Rechtsbeugung es geht mehr oder weniger nicht mehr um die Tat sodern nur noch um Geld .
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben