Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Das ist kein DSL Abschluss den nur eine Person nutzen kann. Die GEZ hat in ihrer Datenbank nur die Adresse, nicht die exakte Angabe der Wohnung.

Kurz & knapp via Smartphone
 
In den 100 Seiten wurde ja schon bereits alles mehrfach wichtige dazu gesagt.

Früher war das ganz einfach: Nicht zahlen.
Die haben kein Recht dir die Tür einzutreten o.ä.

Jetzt kommt man nicht mehr darum herum.
Legaler Widerstand ist nun ziemlich zwecklos.
Muss man hinnehmen, unsere Politiker eben...
 
MyNamesPitt schrieb:
Früher war das ganz einfach: Nicht zahlen.
Die haben kein Recht dir die Tür einzutreten o.ä.

Richtig, dank Internet hat es sich damals rumgesprochen, wodurch immer mehr nicht mehr gezahlt haben.
Darum gab es diese tolle Gesetzesänderung. Warum nicht gezahlt wurde, wurde von den Politikern nicht verstanden.
Ärgerlich, aber leider nicht zu ändern.
 
Verstanden wurde es sicher. Doch warum sollten die Politiker auf diese praktische und lukrative Einrichtung verzichten? Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Politik keine Einflussnahme auf die ÖR hat (was in den letzten Jahrzehnten jedoch nicht der Fall war), so kann man Kumpels und Parteifreunden doch wenigstens einen gut bezahlten Job in diesem Monsterapparat verschaffen. Und das wurde nachweislich immer wieder getan.
 
Richtig, die Positionen im Fernsehrat sind sogar so gut bezahlt das manche Politiker nur zur jeden 4. Sitzung kommen. Die Aufwandsentschädigung von 520 Euro und das Sitzungsgeld von 150 Euro scheint es also nicht zu sein. Mich würde also interessieren von welchen gut bezahlten Jobs du sprichst.
 
Na zum Beispiel Ulrich Wilhelm. Ist Mitglied in der CSU, war Regierungssprecher bei der CSU Landesregierung, wurde dann Chef vom BR und hat mit dem BR-Verwaltungsrat sein Gehalt verhandelt, dessen Vorsitzende Barbara Stamm war und ist. Und die ist auch in der CSU und aktiv in der Landespolitik. Ulrich Wilhelm verdient seither mehr als der Bayerische Ministerpräsident - 325.000,- Euro GRUNDgehalt. Alles sicher Zufall und lohnt sich also kaum. ;)
 
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http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

Wenn ich mir Gehälter von allen Intendanten im Vergleich anschaue dann sehe ich nicht, dass Herr Wilhelm überdurchschnittlich viel mehr verdient als die anderen Intendanten. Die verdienen also alle mehr als der Bayerische Ministerpräsident. Und ich denke nicht, dass alleine Frau Stamm das Gehalt verhandelt oder ihn zum Intendanten ernennt. Er wurde immerhin 2010 mit 40 von 44 Stimmen gewählt und 2015 mit 33 Stimmen wiedergewählt.

Und wenn ich mir seinen Werdegang anschaue dann sehe ich nicht, dass er auf Grund seine Kontakte in die Politik den Job bekommen hat. Der Mann hat eine ordentliche Karriere hingelegt und sich Kompetenzen verdient die seinem Job als Intendant gerecht werden.

Parallel dazu besuchte er von 1981 bis 1983 die Deutsche Journalistenschule in München, die er mit dem Redakteursdiplom abschloss. Von 1987 bis 1990 arbeitete er als Referendar, u. a. als Congressional Fellow beim US Congress in Washington D.C. und beendete seine Referendarzeit mit dem Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens. Während seines Studiums der Rechtswissenschaften und seiner Referendarzeit (1983–1990) arbeitete Wilhelm als freier Journalist u. a. für Hörfunk- und Fernsehsendungen des Bayerischen Rundfunks.

Meiner Meinung nach hat er die Qualifikation für den Job und er hat den nicht nur gekannt, weil er mit Frau Stamm an einem CSU-Parteitag eine feucht fröhlichen Abend erlebt hat.

Vielleicht wurde er empfohlen und dann auf Grund seiner Qualifikation genommen. Hätte den Job vermutlich nicht bekommen wenn sich ein anderer mit besserer Qualifikation auch darauf beworben hätte.

Und da besteht für mich ein gewaltiger Unterschied zwischen "Empfehlung" und einen Job "zugeschachert" zu bekommen. Und das schachern ist nun mal nicht einfach, da über 40 Mitglieder darüber abstimmen.

Ironisch ist dabei, dass die von dir erwähnte Frau Stamm innerhalb der CSU dafür sorgt, dass Vetternwirtschaft aufgeklärt wird.

http://www.taz.de/!5068137/

Und ausgerechnet die soll einen "Parteifreund" einen Posten zuschachern und überdurchschnittlich bezahlen?

Ich hoffe du merkst selbst, dass deine Thesen sehr weit hergeholt sind.
 
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Lipovitan schrieb:
Und ausgerechnet die soll einen "Parteifreund" einen Posten zuschachern und überdurchschnittlich bezahlen?

Ich hoffe du merkst selbst, dass deine Thesen sehr weit hergeholt sind.

Hö? Ist das irgendwie Dein Hobby, Thesen zu widerlegen, die keiner gestellt hat? Die von Dir mir zugeschacherte hat jedenfalls nur mit Deiner Phantasie zu tun, nichts jedoch mit irgend einer Äußerung meinerseits. :lol:

Nirgendwo (außer in Deiner Phantasie) habe ich behauptet, jemand würde überdurchschnittlich bezahlt. Auch wenn das Gehalt von ihm bis heute ein Skandal in der Presse ist. Mir ging es nur um die Zufälle, die Parteifreunde immer wieder auf "lukrative", d.h. im Deutschen "gut bezahlte" Jobs hieven. Ob ein Nicht-Parteifreund irgendwann Chancen hatte, kannst Du genau so wenig beweisen wie ich. Fakt ist, dass das nicht nur für mich einen Geschmack hatte:

http://www.stern.de/kultur/film/med...lusconis-statthalter-in-muenchen-3096380.html
 
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Ich widerlege deine im Post dem Leser suggerierten Thesen. Bzw. erkläre deine Zufälle.

Nirgendwo (außer in Deiner Phantasie) habe ich behauptet, jemand würde überdurchschnittlich bezahlt.

Warum betonst du dann das Wort Grundgehalt so und stellst einen Vergleich mit dem Gehalt des Bayerischen Ministerpräsidenten an?

Auch wenn das Gehalt von ihm bis heute ein Skandal in der Presse ist.

Konnte keinen Skandal darüber finden oder das das Gehalt auffällig höher wäre als das anderer Intendanten beim ÖR. Meiner Meinung nach verdienen die alle zu viel Geld.

Wenn der Rundfunk- und der Verwaltungsrat (über 40 Personen) gemeinsam den Intendanten wählt ist es bei der Menge sehr schwierig jemanden in diese Position zu "hieven". Also nicht planbar.

Es benötigt zur Wahl eine einfache Mehrheit. Allerdings sind von den 47 Wahlberechtigten nur 8 Leute von der CSU. Und Zweidrittel der parteipolitisch unabhängig. Und trotzdem haben damals 40 Mitglieder für ihn gestimmt.

Wie glaubst du ist das möglich wenn er nicht der geeignetere Kandidat gewesen wäre?
 
Links liest Du nicht, oder? Und Du solltest aufhören, von Dir reininterpretierte Suggestionen zu widerlegen und beim Gesagten bleiben. Ansonsten unterstelle ich Dir jetzt irgendwas und widerlege es dann. Unsinn? Genau!
 
Dann beantworte doch einfach meine Fragen. Wenn du mit deinen Aussagen nicht unterschwellig etwas andeuten wolltest dann frage ich mich warum du so einen hanebüchenen Gehalts-Vergleich mit einbringst. Weiter oben schreibst du folgendes:

so kann man Kumpels und Parteifreunden doch wenigstens einen gut bezahlten Job in diesem Monsterapparat verschaffen. Und das wurde nachweislich immer wieder getan.

Dann kommt dein Beitrag mit jeder menge Andeutungen die deine aufgestellte These stützen solllen und nun unterstellst du mir, dass ich mir das ausdenke. :rolleyes:

Ich erkläre dir in meinen Beiträgen warum es eben nicht so einfach ist Parteifreunden einen gut bezahlten Job im ÖR zu verschaffen.

Und ja, ich habe den Link gelesen und kann die Kritik in Teilen verstehen. Aber es können von allen Wahlberechtigten Intendanten vorgeschlagen werden. 2010 gab es 37 Vorschläge und das wird in der Kolumne von Herrn Gäbler unterschlagen. Ulrich Wilhelm war also alles andere als Alternativlos.
 
Ich blicke in den Abgrund der Hölle - Rundfunkbühren

Hallo,
ich bin letztens in eine neue WG umgezogen und ein mitbewohner zahlt dort bereits die rundfunkgebühren. Nun hab ich Post bekommen in dem der ARD-ZDF beitragsservice von mir die rundfunkbeühren für die neue wohnung haben will. Wie vermittel ich denen das schon jemand die gebühren zahlt? Ich habe den namen und die beitragsnummer für die aktuelle wohnung. Welches von denen formularen hier https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html brauch ich und was soll ich da angeben? Ich blick da nicht so ganz durch ehrlich gesagt.

Danke.
 
Scheinbar hat sich zum Thema Rundfunkbeitrag mächtig etwas bewegt:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverwaltungsgericht-faellt-urteil-zu-rundfunkbeitrag-15224632.html

Es ist das erste Verfahren, in dem ein Kläger mit dem Einspruch gegen den Rundfunkbeitrag Erfolg hat. Sämtliche Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichte hatten bis dato festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtens sei, auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht empfangen kann oder will. Auch Einwendungen, dass Rundfunkhören oder -sehen am Arbeitsplatz unmöglich oder verboten sei, hatten die Gerichte nicht gelten lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erstmals auf die Empfangbarkeit abgestellt.

Es gab so viele Klagen in der Vergangenheit, da wundere ich mich warum genau jener Fall dazu führt das der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form auf den Prüfstand kommt.

Bin auf jeden Fall gespannt wie sich, dass entwickelt.
 
Das Kriterium der Empfangbarkeit ist ganz und gar nicht neu; statt dessen ist es doch schon immer das zentrale Argument: Die Möglichkeit bestehe, also schulde man auch den Betrag. Nur die Antwort auf das Kriterium wurde dort anders erteilt.

Wenn ich mich recht erinnere, hat doch das Bundesverfassungsgericht damals(TM) sogar in seiner Entscheidung zum Rundfunkbeitrag dieses Kriterium ausführlich untersucht. Man müsste schon in einem Berg sitzen (und dort wohnen), um die Möglichkeit zum Empfang nicht zu haben (also so die Argumentation). Das Bundesverwaltungsgericht hat halt nun das Kriterium aufgegriffen und für den besonderen Fall der Hotelzimmer rechtlich weiterentwickelt.
 
Ich hab das Urteil mal rausgesucht vom Bundesverfassungsgericht:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0

Ich vermute du meinst speziell folgenden Absatz:

Die statistischen Daten belegen die Behauptungen nicht, in Millionen privater Haushalte werde bewusst auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs verzichtet. Vielmehr lassen sie den Schluss zu, dass nahezu jeder beitragspflichtige Inhaber einer Wohnung dort Zugang zu einem Rundfunkempfangsgerät hat. Der Verbreitungsgrad neuartiger Empfangsgeräte lässt darauf schließen, dass die meisten der Bewohner der 3,8 % bzw. 3 % der Wohnungen ohne Fernsehgerät Zugang zu einem anderen für den Rundfunkempfang geeigneten Gerät haben. Es war bereits für die Rundfunkgebühr allgemein anerkannt, dass das Bereithalten eines empfangsbereiten Geräts darauf schließen lässt, dass es auch für den Programmempfang genutzt wird.

Daher war mir auch nicht klar, was den Fall dieses Hostels jetzt so besonders macht wenn doch auch das Bundesverfassungsgericht pauschal davon ausgeht, dass jeder die ÖR empfangen kann?
 
Ist noch nicht ganz die Stelle, die ich meine; bin auch nicht sicher, ob es auch wirklich das Urteil oder andere verfassungsrechtliche Literatur war. Und zum Suchen bin ich auch gerade zu schwach :D

Ein Hotelzimmer einzurichten wird anscheinend als etwas anderes betrachtet, als eine Wohnung zu bewohnen.
 
Naja, es geht hier um ein Hostel, in den Zimmern eines Hostels stehen meistens hauptsächlich Betten. Manchmal gibt es nichtmal Strom (zumindest nicht für alle Beleger).
Da stellt sich dann die Frage ob man ein Emfpangsgerät (falls selbst mitgebracht) überhaupt betreiben könnte...
 
Selbst wenn das Urteil speziell für das Hostel nicht gekippt wird, sehe ich da nur schwer eine Übertragbarkeit auf private Haushalte.

Viel bescheuerter an der ganzen Sache finde ich ja immer noch dass jeder Gast in einem Hotel ja eh schon daheim GEZ zahlt, somit wird der Beitrag eigentlich doppel verlangt.
Jetzt mal die 1% ausgenommen wo ausländische Gäste oder Leute ohne Wohnsitz so etwas in Anspruch nehmen.

Das gleiche ja auch bei den Autovermietern und auch bei Firmenwagen... meine Firma bezahlt 5€ extra für meinen Firmenwagen mit Privatnutzung den nur ich nutze. Somit bezahle ich theoretisch über 22€ an den Rundfunk.
 
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