News Provider müssen mehr Kundendaten herausgeben

Andy

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Der Bundesgerichtshof stärkt die Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegenüber Providern bei Urheberrechtsverstößen ihrer Kunden. So müssen Provider zukünftig die Daten von Anschlussinhabern herausgeben, auch wenn diese nicht in einem gewerblichen Ausmaß gehandelt haben. Bürgerrechtler kritisieren das Urteil.

Zur News: Provider müssen mehr Kundendaten herausgeben
 
Jetzt geht der ganze Mist von Vorne los. Auf der einen Seite sollen die Rechte der Bürger geachtet werden siehe Vorratsdatenspeicherungsdebatte und auf der anderen Seite sollen der Abmahnindustrie wieder Tür und Tor geöffnet werden. Sehr paradox das ganze.
 
Ein "hoch" auf unsere "tollen" Gesetze. Mal sehen, wie viele falsche Abmahnungen es geben wird wegen einem Zahlendreher oder einer falsch zugewiesenen Uhrzeit.
 
Damit kann sich ein selbst ernannter Rechteinhaber quasi ohne Einschränkungen die Identitäten jeglicher IPs aufschlüsseln lassen welche ihm grad einfallen. Bei der jetzigen Praxis ist nirgends eine rechtsstaatliche Instanz zwischengeschaltet welche prüft ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht.
Dadurch kann so ziemlich jeglicher Internetverkehr eindeutig einem Bürger zugeordnet werden. Das klingt erstmal nicht verkehrt, bedeutet aber im Klartext dass das Telekommunikationsgeheimnis nicht mehr existiert.
Bisher war es so dass die "Briefe" de facto Postkarten waren welche von jedem gelesen werden konnten - allerdings war zumindest der Bürger nur als obskure Mailbox bekannt und nicht klar identifiziert. Jetzt haben wir einen zum Großteil ungeschützten Internetverkehr inklusive Freibrief auf Identifizierung.

Dadurch kann man ein Bewegungsprofil erstellen wie es im realen Leben nur einer Totalüberwachung gleichkäme auf die die Stasi stolz gewesen wäre.
Bin mal gespannt wie die Lobbyisten auf den zu erwartenden, weiteren Zuwachs der VPN-Dienstleistungen reagieren. Ich köpnnte fast wetten dass derlei Anbieter für illegal erklärt werden, weil... äh, ja weil Terrorgefahr und so. Brave Bürger haben doch nichts zu verstecken.

Wenn es nach dem Grundsatz geht müsste ich demnächst nackt durch die Innenstadt laufen und meine Kontoauszüge untes Volk werfen. Bin mal gespannt ob sich ein Politiker findet welcher auch "nichts zu verstecken" hat.
 
Keine Ahnung was die Aufregung soll, die geben doch seit Jahren Kundendaten raus.
 
Schon wieder beugt + bricht ein Gericht die Grundrechte der Bürger in Deutschland ! Und das nur damit zb die Gema eine extra Million einstecken kann ?! Und sich irgendwelche dubiosen und schmierigen Anwaltskanzleien ohne Gerichtsverhandlungen an zum grossen Teil Kindern und Heranwachsenden und deren Anständigen und hart Arbeitenden Familien zu bereichern!?! SIEHT SO DIE RECHTSLAGE IN DEUTSCHLAND AUS ?
 
Könnte man nicht vor Vertragsabschluss den Provider vertraglich verpflichten, meine Daten nicht an Dritte weiterzugeben?
Anders sieht das natürlich aus, wenn eine richterliche Verfügung ausgestellt wird.
Das kann doch niemand wirklich zulassen, das Dritte mit solchen Argumenten kommen und die Provider dann die Daten rausrücken.
Das erinnert mich eher an China und einer modernen Diktatur.
Falls das wirklich so kommt, werden wohl viele Leute klagen, was ich dann auch machen würde, da sowas nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
 
Was kommt als nächstes? Darf mein Postbote bald meine Briefe öffnen und lesen? Kaum ist ACTA seitens EU-Parlament vom Tisch, versucht man den Lobbyisten über andere Wege das zu geben was sie möchten. Sowas kann und darf nicht sein.
Wie auch meine Vorredner bereits ansprachen, wer kontrolliert den Anspruch auf Datenfreigabe? Kann jetzt jeder Hinz und Kunz sich mal eine IP-Adresse und Uhrzeit ausdenken und mal schaun wer dahinter steht?
 
Pascha77 schrieb:
Könnte man nicht vor Vertragsabschluss den Provider vertraglich verpflichten, meine Daten nicht an Dritte weiterzugeben?

Wie den das? Der Provider macht einen Vertrag mit Dir und legt die Inhalte fest. Da hast Du nichts zu melden. Außerdem kannst Du Gesetzesgrundlagen in einem Vertrag nicht ausschließen oder aushebeln.
 
a-u-r-o-n schrieb:
Diese "News" sind aber schon wieder veraltet am 10.08.2012

Wow, 3 Tage sind ja echt eine Ewigkeit. ... :rolleyes: Wenns Dir nicht schnell genug geht, hör auf zu meckern und schicke Meldungen ein. CB hat da eine eingene Mailadresse für (news@computerbase.de).

Zum Thema...

Demnach können Rechteinhaber den Namen und die Anschrift von allen Nutzern anfordern, die unberechtigt urheberrechtlich geschützte Musikstücke über Filesharing-Netzwerke verbreiten.
Das gilt doch dann nur für Tauschbörsennutzer (eMule etc), oder? "Netzwerk" ist ein weit zu interpretierender Begriff...
 
finde ich grundsätzlich ok.
Ich denke nicht, dass sich dadurch großartig etwas ändert. Täter können leichter belangt werden und sollte es im unwahrscheinlichen Fall mal einen Unschuldigen treffen kann der sich immer noch mit Rechtsmitteln behelfen. Die Beweispflicht wurde damit ja nicht abgeschafft.
 
Dieses merkwürdige Wortkonstrukt "gewerbliches Ausmaß" hat ja niemals etwas bedeutet, da das Ausmaß nicht zu den Kriterien eines Gewerbes gehört. Ein Gewerbe kann jedes erdenkliche Ausmaß haben, also kann auch jedes erdenkliche Ausmaß gewerblich sein.

Wobei ich die Begründung der Richter, das im Gesetz als Bedingung für eine Auskunftspflicht festgelegte "gewerbliche Ausmaß" einfach komplett zu ignorieren, schon ziemlich bemerkenswert finde.
Schließlich hat die damalige Justizministerin Zypries ja eigentlich zwar polemisch aber recht klar zum Ausdruck gebracht, was man mit dieser Einschränkung bewirken will. "Die Schulhöfe sollten nicht kriminialisiert werden", oder mit anderen Worten, die Auskunftspflicht sollte sich auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken und z.B. nicht gewöhnliche Filesharer betreffen.
Jedenfalls war das der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit und auch gegenüber den über den Gesetzentwurf abstimmenden Parlamentariern erweckt hat.

Die MIFI hat das schon sehr geschickt angestellt. Statt einer eindeutigen Formulierung, haben sie diese Nullaussage ins Gesetz schreiben lassen. Aber das hat ihnen immer noch nicht gereicht. Mit diesem Gerichtsurteil wurde der erklärte Wille des Gesetzgebers jetzt komplett aus dem Spiel genommen und die Richter ignorieren diesen der MIFI unangenehmen Teil des Gesetzes einfach.

Das ist schon ein Hammer. :o

Fast noch schlimer finde ich aber die Aussage der Richter, dass in der Abwägung der Rechte und Interessen der Bürger und der MIFI, die an Stelle dieser Einschränkung treten soll, das Profitstreben der Rechteverwerter "so gut wie immer" einen höheren Stellenwert hat, als die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Bürger, wie Telekommunikationsgeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit usw.

Man darf nicht vergessen, dass das Urheberrecht in den in diesem Fall relevanten Teilen nicht auf Grundrechten beruht. Ein Grundrecht auf Profit mit dem Geschäftsmodell seiner Wahl gibt es nicht.
Es ist eine schnöde Wirtschaftsregulierung ala Dosenpfand oder Ladenöffnungszeiten.

Und sowas steht jetzt offiziell über den Grundrechten der Bürger. :freak:
 
Vivster schrieb:
finde ich grundsätzlich ok.
Ich denke nicht, dass sich dadurch großartig etwas ändert. Täter können leichter belangt werden und sollte es im unwahrscheinlichen Fall mal einen Unschuldigen treffen kann der sich immer noch mit Rechtsmitteln behelfen. Die Beweispflicht wurde damit ja nicht abgeschafft.

Stand der Rechtslage ist dass Du in einem Verfahren beweisen musst dass Du NICHT etwas heruntergeladen hast. Mag merkwürdig klingen, ist aber so. Als "Beweis" reicht dem Kläger ein IP-Log aus, und Du musst dann nachweisen dass über Deine IP kein solches Material verbreitet worden ist und/oder dass Du als Anschlussinhaber nicht der Täter warst. Viel Glück.

So tolle Grundsätze wie "im Zweifel für den Angeklagten" etc greifen erst bei Totschlag oder ähnlichem und mag für TV-Serien gelten, aber nicht für die Abmahnindustrie.

Aber man sollte respektieren dass sich unsere Juristen ein Perpetuum Mobile gebaut haben. Anwälte, Richter... alle werden dadurch nie arbeitslos.
 
Vivster schrieb:
finde ich grundsätzlich ok.
Ich denke nicht, dass sich dadurch großartig etwas ändert. Täter können leichter belangt werden und sollte es im unwahrscheinlichen Fall mal einen Unschuldigen treffen kann der sich immer noch mit Rechtsmitteln behelfen. Die Beweispflicht wurde damit ja nicht abgeschafft.



Nein. Beweise sind jedoch fragliche logfiles und ip Zuweisungen, welche immernoch mit einer "geringen" Fehlerwahrscheinlichkeit von knapp 50% (falsche Uhrzeit, falscher hashwert, zahlendreher, oftmals nicht bestätigbare Zuweisungen bei zweiter abfrage der gleichen id, etc) zugelassen werden. Zusätzlich reicht ein einfacher beweis, sprich eine ip muss nur ein mal irgendwann auftauchen, egal ob für eine Sekunde oder tagelang einem hashwert zuweisbar.

Und damit bist du dann als Täter "überführt" und es greift die "sekundäre Beweislast". Falls dir das nichts sagt, frag mal Google... und dann überlege dir, ob du oder irgend ein Bürger VIA logs nachweisen kann, dass vor einem Jahr oder gar überhaupt jemals eine torrent Software installiert war. Alles andere interessiert nicht. Zeitrahmen ist in der Regel immer ein Jahr, da es so lange dauert, bis du ein schreiben bekommst. Selbst, wenn du beweisen kannst, dass du nicht zu hause warst interessiert nicht, da ein dl/ul laufen kann ohne deine Anwesenheit.

Ich weiß, wovon ich rede, da ich noch nie eine torrent Software genutzt habe und dennoch ein schreiben für einen film bekommen habe, welchen ich nicht einmal kenne. Es ist nicht leicht nachzuweisen, dass du es nicht warst. Und die gegenseitige muss dafür nur irgendwann in irgendwo deine (vermeintliche) ip auf einer Liste gehabt haben.

Ich hatte da auch immer eine andere Vorstellung von.... aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen.... :freak:
 
Sehr interessant, da darf man nun also einfach anfragen und -schwupps- kriegt man alle Daten zu einer IP Adresse? Sehr lustig, gut das da noch eine Instanz kommt (das Bundesverfassungsgericht) die das ganze noch kippen können, hoffentlich tun sie das auch :-/

Wenn ich das mal vergleiche: Grundrecht: Telekommunikationsgeheimnis wird einfach so eingeschränkt und jeder DRITTE darf mal eben alles erfahren, für einen Kirchenaustritt per Post braucht man aber eine notariel beglaubigte Urkunde, wo sind wir eigentlich?
 
Tja da ist bestimmt mal wieder Geld von den Lobbyisten geflossen. Und da ja die Anschuldigung reicht, habe ich sie ja hiermit der Korruption überführt. Erinnert mich gerade ans Mittelalter und die Hexenverbrennungen.

Wie sieht es eigentlich aus wenn man , per P2P (darum geht es doch nur hier, oder?), denkt man lädt zB Libre Office oder was anderes was OpenSource ist und am Ende war es doch was illegales zb MS Office?

Können die Urheber dann auch mich anklagen obwohl ich was legales wollte?
 
@Herrmann
Theoretisch gesehen muss für dich offensichtlich gewesen sein, dass es sich um illegales, urheberrechtsgeschütztes Material handelt. Allerdings glaube ich bei dem, was ich hier so lese, auch nicht mehr wirklich dran.
 
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