News Massenabmahnungen laut Landgericht prinzipiell zulässig

Andy

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Letztes Jahr sorgte eine Abmahnwelle für Aufsehen, bei der Firmen Abmahnungen erhielten, weil sie keine korrekten Impressen auf ihrer Facebook-Seite hatten. Die über 180 binnen einer Woche verschickten Abmahnungen stellen jedoch keinen Missbrauch des Abmahnwesens dar, entschied nun das Landgericht Regensburg.

Zur News: Massenabmahnungen laut Landgericht prinzipiell zulässig
 
Dieser Richter hatte wohl Angst das er weniger Arbeit hat wenn er ein vernünftiges Urteil gesprochen hätte.
 
Wahnsinn und wieder bestätigt sich, dass man jedes Gesetz in absurde Richtungen interpretieren kann. Ich zweifle schon lange an den Fähigkeiten der Richter. Ein Mensch mit gesundem Verstand würde bessere Urteile fällen. Finde es außerdem bescheuert, dass so eine Starfe der Abmahner bekommt. Wenn ich einen Falschparker anschwärze, bekomm ich ja auch nicht dessen Knölchengebühren...
 
Dort wo ich Arbeite bekommen wir auch hier und da Abmahnungen, weil irgend etwas nicht korrekt ist oder sich durch ein Gesetz geändert hat. Häufig muss ich mir die Frage stellen, für wie dumm eigentlich der Verbraucher gehalten wird.

Impressum hier, bestell Button dort. Diese Abmahnungen sind absolute Masche! Wer das heute noch nicht erkannt hat, und bei diesem Urteil kommt es mir so vor, lebt hinterm Mond.
 
Industrialisierung gab es vor 100 jahren, hätte er lieber automatisierung gesagt
 
Ist wohl mehr als offensichtlich dass es der Firma nicht um einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen ging. Bei den 180 pro Woche wird es wohl nicht bleiben, jetzt wo sie eine Automatisierung und einen Freifahrtschein für ihre Machenschaften haben.

Ist das gleiche wie mit den Abmahnanwälten wegen Urheberrechtsverletzungen.
Die schicken pro Kanzlei und Monat schon mal 10.000 Stück raus.
Und umgehen jedes Gesetz das diesen Rechtsmissbrauch einschränken soll.
 
Wer glaubt denn noch das diese Juristerei den Menschen in diesem Land nützt ?

Allein die Art wie Gesetze formuliert werden verrät das hier keine Rechtssicherheit bestehen soll.
Ich könnte verstehen wenn man diesen Richter als totalen Schwachkopf, oder aber als Erfüllungsgehilfen für das leistungslose Einkommen seiner beruflich Artverwandten bezeichnet wird.

Wie hoch ist denn der Anteil der "Juristen" im Bundestag? Ist das da noch ein gesunder Querschnitt durch die Bevölkerungsschicht ?
Juristen installieren sich seit Jahrzehnten Ihr eigenes Habitat in diesem Staat.
 
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Der eigentliche Witz wie man in Openjur lesen kann ist:
Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebookseite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden.
Das die Gerichte Urteile fällen dürfen ohne es sich selbst mal anzuschauen...
 
Ich hoffe doch sehr, dass die Firma in Revision geht und es zu einem vernünftigen Oberlandesgericht geht.
Eine automatische Software ist doch gerade der Beweis dafür, dass es sich um Abzocke handelt! Und ausserdem warum soll das eine angemessene Abmahnsumme sein? 180 x 265 Euro = 47.700 Euro Abmahngebür in einer Woche! Und über eine halbe Million Strafgebühr wenn sich keiner der 180 daran hält...

Früher bevor es sowas gab hat man seinem Mitbewerber eine kostenlose E-Mail geschrieben, dass sein Impressum fehlt.
Dann gab es ein Danke zurück und alle waren zufrieden. Man muss doch nur daran denken warum es die Möglichkeit einer Abmahnung gibt, es soll eine kostengünstige Möglichkeit sein eine Wettbewerbsverzerrung zu rügen. Und jeder Nutzer der zu doof ist den Firmennamen aus Facebook zu kopieren, diesen in Google reinzukopieren und auf Enter zu drücken um an das Impressum zu kommen, dem gehört sowieso der Facebookaccount gesperrt.

Dann hat derjenige wenigstens Zeit in der Schule etwas zu lernen. ;)
 
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Ein neues SCHANDURTEIL ! :mad:
 
novle schrieb:
Industrialisierung gab es vor 100 jahren, hätte er lieber automatisierung gesagt

Industrialisierung gibt es immer noch. Wir sind gerade mittendrin.


Irgendwo ist die Entscheidung doch eigentlich nachvollziehbar. Es gibt ein Gesetz wo drin steht, wie das Impressum wo stehen zu hat. Wer das nicht gemacht hat, kann abgemahnt werden. Und da ist es doch völlig egal, ob da jetzt jemand eine Abmahnung rausschickt oder 180.

Wäre es denn in Ordnung gewesen, wenn diese Firma nur 1 Abmahnung pro Tag verschickt hätte, das aber eben dann über ein halbes Jahr lang? :-)
 
Langsam wird es witzlos, wie hier die ganze Zeit über gegen Juristen geschrieben wird, als ob Juristen, Anwälte und Staatsanwälte die Zecken am Leib dieses Staates wären.
Vielleicht solltet ihr die Begründung mal lesen bevor hier von Schandurteilen gesprochen wird.
 
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Wie wenig das Gros der User doch über das Bescheid weiß, worüber sie sich echauffieren. Es ist zum Haare raufen. Deutsche Amtsrichter sind chronisch überbelastet und dann kommen einige daher und glauben, das Urteil soll dazu dienen für weitere Arbeit zu sorgen.

Dann noch das Erwarten der Empörten, dass die Richter sich doch mal in die Lage der Beklagten hinein versetzen sollen. Es gehört zum Rüstzeug eines Richters sich möglichst frei von Vorurteilen an das zu halten, was das Gesetz ihm vorschreibt. Wenn Gefühle und eigene Wünsche zum Hauptgrund eines Urteils werden, dann ist es um Deutschland arm bestellt.
 
tiga05 schrieb:
Wäre es denn in Ordnung gewesen, wenn diese Firma nur 1 Abmahnung pro Tag verschickt hätte, das aber eben dann über ein halbes Jahr lang? :-)

Eigentlich ist es schon zu viel, wenn eine Anwaltzkanzlei Abmahnungen verschicken darf ohne dafür einen begründeten Auftrag erhalten zu haben, oder dass sie selbst betrofen ist - dass Juristen in der Politik das nicht einsehen wollen ist natürlich logisch...
 
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hier geht es ja gegen Verstösse von Firmen gegen die Impressumspflicht ... die dem Verbraucherschutz dient! ... man sollte schon Unterscheiden ... zwischen Privat und geschäftlich!

an all die Nörgler: hoffentlich fallt ihr mal auf so Abzockerfirmen rein, dennen du dann mangels Impressum (bzw. den Schuldigen finden) ... so richtig auf dem Schaden sitzen bleibt! Dann merkt ihr vielleicht mal weshalb es dieses Gesetz gibt!

von nem Privatmann erwarte ich nicht das er die Gesetzeslage haarklein kennt ... aber ne Firma sollte sich schon dabei auskennen! Aber da stand der Profit mal wieder höher ... als das Gesetz!
 
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Mich würde eher interessieren ob die Abmahnung nur an Firmen ging die das gleiche Angebot, wie die Firma Revolutive Systems GmbH haben. Den nur so dürfte die Abmahnung rechtens sein, da die Kanzlei ja als Begründung das Telemetriegesetz, um einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu wahren, angeführt hat.

Sollte dies nicht der Fall sein fehlt der Kanzlei sogar ein Mandat um zu klagen, da ansonsten tatsächlich hier eine Gewerbemäßige Bereicherung vorliegt ohne Auftrag.

Naja leider ist das nicht ersichtlich. Vorallem gehe ich mal wieder davon aus das nur deutsche Firmen betroffen sind, da sich die Kanzlei sicher nicht trauen wirde auch nur europaweit zu klagen. Dank unserer "fähigen" Justiz ist es bei uns halt einfacher sich Geld zusprechen zu lassen ohne wirklich Recht zu haben.
 
Luxuspur schrieb:
hier geht es ja gegen Verstösse von Firmen gegen die Impressumspflicht ... die dem Verbraucherschutz dient! ... man sollte schon Unterscheiden ... zwischen Privat und geschäftlich!

als ob es den abmahnanwälten um verbraucherschutz ginge.

es geht ihnen einzig und allein darum, sich möglichst schnell und mühelos zu bereichern.
 
es geht ihnen einzig und allein darum, sich möglichst schnell und mühelos zu bereichern.
sagt wer? du?

Bei Abmahnungen gegen Privat, Abmahnung wegen Trivialpatente etc. geb ich dir vollkommen recht, aber nicht bei Verstössen von Firmen gegen geltendes Recht!
 
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tiga05 schrieb:
Industrialisierung gibt es immer noch. Wir sind gerade mittendrin.
Es gibt ein Gesetz wo drin steht, wie das Impressum wo stehen zu hat. Wer das nicht gemacht hat, kann abgemahnt werden.


Korinthenkackerei :D

( lächerlich; ist bei jedem Register einsehbar, waynes realy interessiert )
 

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