News Urteil: Angabe der Füllmenge von Druckerpatronen nicht erforderlich

max10 schrieb:
"Der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen......" :lol:
Was denn sonst?Das da noch die Patrone aussenrum ist,ergibt sich bei Druckern doch von selbst.

Naja, vllt. gibt es demnächst bei Saturn Doktorarbeiten in Reihe und Glied :-) Also im Regal :D
Aber das Urteil ist alles andere als nett.

Aber am schlimmsten finde ich es wenn nur 3 von 4 voll sind und die leere ist drinn kann ich auch nicht drucken. Das macht mich bei meinem Epson immer richtig wütend. Passiert immer wenn man mal drucken muss.
 
Ich verkaufe häufiger Patronen und die ml-Angabe auf jeder Canon Patrone interessiert keinen Kunden.
Wichtig ist ihnen die menge an Seiten die sie damit Drucken können. Wenn ich XL Patronen anbiete ist das beste Verkaufsargument die Seitenzahl und nicht wieviel Tinte da mehr drin ist. Die normalen Kunden können und wollen damit nichts anfangen.
Was sagen schon 15ml aus ? Viele können sich nicht vorstellen was sie damit drucken können ;)
 
Das hat doch kein Richter gesagt oder? Das klingt wie aus dem Mund des Herstellers, mindestens so dumm.

Das Urteil hält nie, sieht ja jedes Kind
 
Jup... da gebe ich dir recht.. die füllmenge interessiert wirklich keinen. Entscheidend ist wie viele seiten ich drucken kann.
 
SimSon schrieb:
Ich verkaufe häufiger Patronen und die ml-Angabe auf jeder Canon Patrone interessiert keinen Kunden.
Wichtig ist ihnen die menge an Seiten die sie damit Drucken können. Wenn ich XL Patronen anbiete ist das beste Verkaufsargument die Seitenzahl und nicht wieviel Tinte da mehr drin ist. Die normalen Kunden können und wollen damit nichts anfangen.
Was sagen schon 15ml aus ? Viele können sich nicht vorstellen was sie damit drucken können ;)

Es geht ja auch nicht darum, dass man anhand der Füllmenge auf die Druckleistung schließen will. Was ich viel wichtiger finde, ist, dass durch eine solche Angabe die Vergleichbarkeit verschiedener Anbieter drastisch erhöht wird. Was nützt mir eine Angabe der Seitenzahl, wenn die Bestimmung derselben nicht genormt und reglementiert ist...
 
Die Angabe von Milliliter -> versteht der Endverbraucher idR nicht
Die Angabe von druckbaren Seiten -> führt zu Frust, weil die sparsamte Druckmethode gewählt werden wird

-> Die kundenfreundliche Angabe müsste ein Ranking von 1 bis 10 sein, wobei der jeweilige Wert von Papier und Drucker abhängig ist - bei einer standardisierter Testnorm für Text und Bilddruck UND die Angabe von Milliliter.

Was hilft mir die Angabe von 200 Seiten, wenn das nicht für mein Papier x gilt, weil das mehr aufsaugt.
 
so ein urteil, haut dem verbraucher die tinte aus der patrone.
jeder trottel weis das man mit 15 ml mehr drucken kann, als mit 10 ml. nur deutsche richter nicht!
karnevalle ist doch heute vorbei oder?
man glaubt es wirklich nicht!
 
hardwarekäufer schrieb:
Wie ist das bei Laserdruckern ? da ist doch keine Flüssigkeit drin - also wird da auch nichts in ml angegeben.

Wer heute noch Tintenstrahldrucker benutzt ist finanziell eh schmerzbefreit.

Wieso?
Solche Laserkatuschen sind auch nicht gerade günstig mit 50-70€ pro Stück
Ergänzung ()

Doof ist vor allem, dass bei HP TintenPatronen Verfallsdaten integriert sind. Danach will der Drucker die Patrone nicht mehr akzeptieren. Da nützt einem auch eine gute Kennzeichnung der Seitenzahl nicht.
Ergänzung ()

Es ist mir passiert, dass eine neue Patrone nur ca. 3 Monte bis Verfallsdatum hatte und eine andere ältere noch 10 Monate
 
Wir können ja froh sein das überhaupt noch Tinte drin ist, schließlich kaufen wir eine Patrone und nicht Tinte. :rolleyes:

Wenn mans genau betrachtet druckt der Richter bestimmt all sein privates Zeugs im Gerichtshof. Ich hätte zwei Drucker in den Gerichtssaal geschleppt, je 500 Blatt rein, die gleiche Patrone und rabenschwarz gedruckt, linker Drucker normale Qualität, rechter Drucker maximale Qualität. Dann hätte der werte Herr Richter gesehen das die Angabe nach Blätter rein gar nichts aussagt.

Wenn dann müsste da stehen "Reicht für 200 Schwarz bedruckte Blätter bei normaler Einstellung", aber ein reines "10 ml" ist ja viel zu kompliziert.

Was kommt als nächtes? Keine Kalorien bzw. Fettangaben mehr auf dem Essen? Nur noch ein "macht sich 1x halb Satt". :freak:

FIL11 schrieb:
Was hilft mir die Angabe von 200 Seiten, wenn das nicht für mein Papier x gilt, weil das mehr aufsaugt.

Das Papier ist dem Drucker herzlich egal. Wenn der Programm im sagt er soll an Stelle x - y einen Microliter Tinte auftragen macht der das auch auf Pappe, Foto- oder Hochglanzpapier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsche Begründung.
Wenn ich eine Patrone kaufe, ist es mir völlig egal in welchem Zustand sich der Drucker befindet. Mich interessiert nur, dass ich Sachen ausdrucken kann, welches der primäre (und einzige) Zweck eines Druckers ist und nicht die Bewunderung der Schönheit des Gerätes oder der Passgenauigkeit der Komponenten oder dem einfachen Besitzen eines solchen Gerätes (warum auch immer).
Und der nächste Schritt? Komplett leere Patronen? Passen tun sie ja...
 
Diese Urteil ist total unbedeutend. Die Druckerhersteller tricksen doch eh schon ohne Ende. Ich mein allein schon wie oft da Tinte einfach sinnlos für die Druckkopfreinigung verbraucht wird. Zudem hab ich erst einen Bericht gesehn, wo ein Drucker angezeigt hat, dass sein Ende der Lebenszeit erreicht sei, weil der Schwamm, der die Tinte aus den Reinigungsvorgängen aufsaugt, voll ist. Austausch ist nicht vorgesehen laut Hersteller. Und das machen alle Hersteller so. Wenn das kein Kartell ist. Gab ja auch schon Urheberrechtsklagen gegen Alternativpatronen, weil das Design geschützt ist.

Ich bin für einen von err EU festgelegten Maximalpreis der Patronen ähnlich den Roaminggebühren bei Handys. Aber da ist die Lobby wohl wiede zu groß.
 
Schön wäre es, wenn auch auf das Urteil verlinkt werden würde, z.B. wenn man auf das Aktenkennzeichen klickt.

Hier die Links:
Justiz Baden-Württemberg
Landesrecht Baden-Württemberg

Hier der Leitsatz aus dem Urteil:
Das verpackte Erzeugnis im Sinne von § 6 Abs. 1 EichG ist bei Druckerpatronen mit flüssiger Tinte die Druckerpatrone, nicht die Tinte.

Ich würde den Text im Artikel z.B. so umschreiben, damit die Entscheidungsgründe deutlicher werden. Das Gericht bezieht sich auf die Vorschriften in einem Gesetz und interpretiert dies eben entsprechend.:
Der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als gebrauchsfertige Einheit. Die in den Patronen enthaltene Tintenmenge könne vom Verbraucher nicht verändert werden, deshalb reiche es nach der Auffassung vom Gericht aus, dass die Anzahl der Patronen auf der Verkaufsverpackung steht (entsprechend § 6 Abs. 1 Verpackungsordnung). Selbst die Nennung der voraussichtlich zu druckenden Seiten sei nicht notwendig.
 
karod3 schrieb:
Wieso?
Solche Laserkatuschen sind auch nicht gerade günstig mit 50-70€ pro Stück

http://geizhals.at/de/446815
Mach die Reichweite mal nach ;) (und zwischendrin immer schön die Tinte eintrocknen lassen, ich druck ja auch nicht jeden Tag...)

Ab Werk dabei waren übrigens die normalen Toner, also halbe Kapazität, dafür aber randvoll und keine Mogelpackung. Nachn paar hundert Seiten nähert sich Schwarz jetzt langsam den 90%, in welchem Jahrhundert ich die Farben mal ersetzen muss (Verklumpung?) steht noch offen.

Bei den Tonern steht ja auch nicht drauf, wieviel Gramm jetzt drin sind...schätz aber mal, da ja mehr geschäftlich eingesetzt, dass die Seitenzahlen da realistischer angegeben sind als bei den Tintenpissern.
 
Mit dem Toner meines alten Druckers konnte ich 4000 Seiten bedrucken.
Der Toner meines neuen HP m276 ist bereits nach nicht mal 1 500er Pack halb leer.

Zudem verhindern die Hersteller ein günstiges Nachfüllen.
Zum Drucker kann man ruhig noch mal die Kosten einer Toner Vollbestückung dazu rechnen.
 
Immerhin haben uns die Druckerhersteller damit beglückt, die Patronen inzwischen undurchsichtig herzustellen, damit wir uns keine Sorgen mehr machen, wenn die Patrone noch halb voll ist obwohl die Anzeige für den Austausch nach 5 gedrucken Seiten schon aufleuchtet. Konnte man früher nach eigenen Angaben der Hersteller aus 100 Gramm Tabak 100 Zigaretten herstellen, so sind inzwischen einige der Hersteller der Meinung, dass es 10 Jahre später (also heute) kein Problem mehr ist aus 100 Gramm Tabak 200 Zigaretten herzustellen. Dies wiederum wirft die Frage auf, ob ein verlorener Krümel Tabak eingerollt in ein Stück Zigarettenpapier als Zigarette gilt. Vielleicht ist es bei den Druckerherstellern ähnlich und ein gedruckter Buchstabe gilt mit dieser Rechtsprechung ebenfalls als gedruckte Seite.
Früher gab es verschiedene Voraussetzungen beim Kauf eines Druckers, so z.B. Druckqualitiät, Geschwindigkeit, ect. Heute ist die erste Vorraussetzung beim Kauf: Gibt es für diesen Drucker Ersatzpatronen die nicht den Wert von einem Edelmetall wie z.B. Gold übersteigt, erst dann kann man sich den eigentlichen Eigenschaften eines Druckers widmen, sofern man nicht sein ganzes Erspartes in Druckerpatronen inverstieren möchte. Und nach dem Druckerpatronen demnächst auf Optionsscheinen an der Börse gehandelt werden, ist es vielleicht an der Zeit die ruhmreiche Zeit der Tulpenzwiebeln ebenso wieder aufleben zu lassen. Eure teuer ersparten Wohnungen und Häuser werden gerne als Sicherheit genommen, aber keine Sorge, denn spätestens in einem Jahr haben sich eure Einlagen verdoppelt.
 
Klar kann man das Resttintenfilz bei Druckern austauschen aber es ist eine scheiß Arbeit...
Der Aufwand lohnt bei den billigen Druckern einfach nicht ;)

Ich würde gerne wissen welcher Hersteller hier geklagt hat, weiß dass jemand ?
 
DaBzzz schrieb:
Bei den Tonern steht ja auch nicht drauf, wieviel Gramm jetzt drin sind...schätz aber mal, da ja mehr geschäftlich eingesetzt, dass die Seitenzahlen da realistischer angegeben sind als bei den Tintenpissern.

Wenn man damit nur Anschreiben und Rechnungen als reinen Text druckt dürfte die Angabe des Herstellers schon ziemlich genau hinkommen. Nur Mutti Privatanwender guckt blöde wenn sie mit ihren ClipArts die Kartusche in 10% der Angabe leergespielt hat. :D (Die Seitenzahl gilt meist für 5% Abdeckung.)

Bei reinem Text hat die Beipackartusche meines Samsung Lasers für ~900 Seiten gereicht. Dafür kann man das Ding nur bei weit geöffnetem Fenster benutzen. Tintenpisser haben auch Vorzüge. ;-)
 
Wie kann dieses Urteil überhaupt Gültigkeit haben?
Ich verstehe es einfach nicht.

Kein Wunder also dass mehr und mehr (so wie ich auch) die Patronen nachfüllen lassen.
S/W = 5 EUR
Farbe = 10 EUR

Hält rund ein Jahr bei mir.
Die Inkompetenz mancher Richter ist echt unglaublich.
Ein tritt in die Verbraucher-Eier!
 
Der Verbraucher entscheidet was er konsumiert.

Und wenn die Mehrheit Scheisse fressen will, dann bekommen sie das auch.
 
Ha, das ist so eine Verarsche.
Die Patronen bestehen eh zu 90% aus Luftkammern und Schwämmen.
Die Tricks der Hersteller werden immer fieser (HP macht unbemerkte Firmwareupdates die Chips erkennen usw).
Static Control verliert eine Klage nach der anderen und muss sich immer wieder neue Verfahren zum umgehen von Patenten ausdenken.
Eine typische Patrone hat gerade mal 3-20 ml Füllmenge und schafft 100-500 Seiten bei 5% Seitendeckung.
Bei Fotos mit 100% werden daraus dann mal eben 5-25 Seiten.
 
Zurück
Oben