Er hat ja keinen neuen Vertrag abgeschlossen.
In der Vertragsbestätigung von Sky steht auch nicht wirklich was drin, was bei Paketveränderungen passiert.
Wenn dann evtl online in iwelchen AGBs.
@thommy86:
guck mal online im Kundencenter, da steht unter "Meine Daten", was du alles aktuell bekommst.
Wenn dort Bundesliga HD steht, dann hast es auch bis der Vertrag ausläuft.
Hier noch der Auszug aus den ABG:
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets
bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten
Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus
an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust
oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen
Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung
informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert
zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil
zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die
Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte
eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung
des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue Movie kann sich der Abonnent einzelne
Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und Dauer kostenpflichtig freischalten lassen.
damit sollte das ganze dann auch ausreichend beantwortet sein.
Mehr Infos gibts dann nur noch in der Sky Hotline