News BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software

mischaef

Kassettenkind
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Im Juli 2008 erklärte das OLG München (OLG, Az. 6 U 2759/07) den Handel mit gebrauchter Software für unzulässig. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) für eine neue Rechtssprechung gesorgt. Mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil bestätigt der BGH den Weiterverkauf von gebrauchter Software nach Vorgaben des EuGH.

Zur News: BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
 
Heißt das dann im Klartext, dass man auch Steam-Spiele weiterverkaufen können muss?
 
Interessant, soweit ich das richtig verstanden habe, dürfen somit auch Spiele, welche z.B. an Den Steamaccount gebunden sind, weiterverkauft werden, allerdings unter der Vorraussetzung, dass nur der neue Eigentümer das Spiel nutzen kann. Sollte das so so - Daumen hoch!
 
@CD: Da die Sache mit der Kontenbindung wohl noch rechtsgültig ist, nein.

Man müsste die Lizenzen vom Account lösen können, damit man sie verkaufen kann.
 
Ein Rechtsstreit, der seit 2004 läuft. Ein Wunder, dass das Unternehmen noch nicht Pleite ist ^^
 
Mich würde mal interessieren wie sich das jezt in Bezug auf Steam und Co. auswirkt.
 
endlich kann ich mein Scheiß steam account verkaufen !

mit über 50 Schrott games
 
Einen Account kann man sicherlich nicht verkaufen.

Spätestens mit der USA-Europa-Freihandelszone sollte es hier einheitliche Rechte geben - vorher wird nichts passieren.
 
Warum dauert es eigentlich ein sattes Jahr, bis so ein Grundsatzurteil umgesetzt wird? Sind solche Fristen üblich? Was dauert da so lange?
 
Was leider hier nicht erwähnt wird:

Zwar ist der Weiterverkauf gebrauchter Software erlaubt, aber dennoch kann ein Publisher/Entwickler dies durch technische Massnahmen (z.B. Accountbindung wie bei Steam) verhindern. Das steht auch so im EuGH-Urteil.
Im Klartext heisst das also: Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist erlaubt. Die Anbieter von Software sind allerdings nicht dazu verpflichtet, es auch technisch möglich zu machen.
 
CD schrieb:
Heißt das dann im Klartext, dass man auch Steam-Spiele weiterverkaufen können muss?
Nein, wieso sollte es? Etwas zu dürfen heißt nicht, dass jemand anderer dir etwas ermöglichen muss. Er kann dich nur nicht verklagen wenn du es trotzdem irgendwie machst. (Wenn es technisch unmöglich ist, wegen Accountbindung, dann erübrigt sich das eben.)


Boa-Pinta schrieb:
Mich würde mal interessieren wie sich das jezt in Bezug auf Steam und Co. auswirkt.
Gar nicht.


manu0815 schrieb:
Interessant, soweit ich das richtig verstanden habe, dürfen somit auch Spiele, welche z.B. an Den Steamaccount gebunden sind, weiterverkauft werden, allerdings unter der Vorraussetzung, dass nur der neue Eigentümer das Spiel nutzen kann. Sollte das so so - Daumen hoch!
Nein, es heißt, dass wenn du dein Steam-Spiel weiterverkaufst, dich Valve dafür nicht verklagen kann. Da das aber technisch gar nicht möglich ist, ist es sowieso irrelevant.


Valix schrieb:
endlich kann ich mein Scheiß steam account verkaufen !

mit über 50 Schrott games
Der Steam-Account ist eine Dienstleistung und der Vertrag ist zwischen dir und Valve abgeschlossen. Es kann nicht einfach eine Seite den Partner eines Vertrags wechseln, das hat nichts mit diesem Urteil zu tun. Die andere Seite (Valve) hätte in dem Fall jedes Recht die Leistung einzustellen und den Account zu sperren.
 
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@Valix:
Da fragt man sich natürlich das wenn Steam für Dich so scheiße ist, Du überhaupt 50 Spiele hast?
 
Jetzt wird es nur noch Zeit das die Spiele Hersteller gezwungen werden eine Funktion einzubauen welche das einzelne Spiel vom Account löst (bzw gleich auf einen anderen Account überträgt).
Ist ja kein Hexenwerk sowas einzubauen.
 
Vom Westen nichts neues. Heutzutage ist ja fast alles plattformgebunden, da nützt dieses urteil auch nix.
 
Guest83 schrieb:
Nein, wieso sollte es? Etwas zu dürfen heißt nicht, dass jemand anderer dir etwas ermöglichen muss.)

FALSCH! Wenn ein Gesetz dir das Recht zu spricht Software egal in welcher Form weiterverkaufen zu dürfen, so muss man es Dir auch ermöglichen. Im Fall von Steam beutetet das im Klartext, Steam MUSS dir eine Möglichkeit einräumen das Game vom Account lösen zu können und weiterverkaufen, verschenken etc. Ich sag nur Pfandrückgabe, ist zwar jetzt nicht das gleiche aber dennoch zeigt es wie man Hersteller, Verkäufer zwingen kann - jeder Markt der Getränke verkauft ist verpflichtet JEDE Pfandberechtigte Flasche anzunehmen, wie, ist dem einzelnen selbst überlassen nur die müssen die Rückgabe akzeptieren. Wie es Valve realisieren muss ist auch denen überlassen nur sie müssen es tun. Übrigens, in LOL kann man gekaufte Champions (mit Limit) zum Teil auch wieder zurückgeben.
 
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WhiteShark schrieb:
Jetzt wird es nur noch Zeit das die Spiele Hersteller gezwungen werden eine Funktion einzubauen welche das einzelne Spiel vom Account löst (bzw gleich auf einen anderen Account überträgt).
Ist ja kein Hexenwerk sowas einzubauen.
Konsequenz: Einnahmen brechen ein, Singleplayer-Spiele sterben komplett aus, weil sie nicht mehr wirtschaftlich sind (durchspielen + weiterverkaufen) und alle Publisher setzen auf Free-to-Play, da dort der Weiterverkauf irrelevant ist. Also ich wünsche mir keine solche Zukunft für mein Hobby. Siehe auch: http://www.hlportal.de/?site=articles&do=showarticle&article_id=152


Tronx schrieb:
FALSCH! Wenn ein Gesetz dir das Recht zu spricht Software egal in welcher Form weiterverkaufen zu dürfen, so muss man es Dir auch ermöglichen. Im Fall von Steam beutetet das im Klartext, Steam MUSS dir eine Möglichkeit einräumen das Game vom Account lösen zu können und weiterverkaufen, verschenken etc. Ich sag nur Pfandrückgabe, ist zwar jetzt nicht das gleiche aber dennoch zeigt es wie man Hersteller, Verkäufer zwingen kann - jeder Markt der Getränke verkauft ist verpflichtet JEDE Pfandberechtigte Flasche anzunehmen.
1. Es ist kein Gesetz, es ist ein EuGH-Urteil.
2. Nirgendwo wird dir ein Recht zugesprochen.
3. Der Fall war: Ein Unternehmen hat Software-Lizenzen von Oracle weiterverkauft, Oracle hat dieses Unternehmen verklagt. Der EuGH hat gesagt: Sorry, dafür kannst du es nicht verklagen.

Jemanden wegen etwas nicht verklagen zu dürfen hat rein gar nichts damit zu tun, jemanden etwas ermöglichen zu müssen.
 
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Microsoft hat das kommen sehen, nicht umsonst muss man Office 2013 an ein Live-Konto binden :evillol: (zumindest H&S und H&B). Darum wird es keine gebrauchten 2013 H&B geben und die 2010 sind mittlerweile sehr teuer.
 
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