News BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software

CD schrieb:
Heißt das dann im Klartext, dass man auch Steam-Spiele weiterverkaufen können muss?

Ich denke ja, aber Valve sind Amis und sch..... auf deutsches Recht ebenso wie die NSA

Das sollte mit der Accountbindung nichts zu tun haben, denn im Artikel steht "Auch Software, egal in welcher Form vertrieben, darf von Firmen und Privatpersonen weiterverkauft werden"
 
Damit Steam eine solche Funktion einbaut, wird man Steam verklagen müssen (und gewinnen).

Ansonsten werden die einen wohl ganz bestimmt nicht Spiele vom Account lösen lassen...
 
Staubwedel schrieb:
Ich denke ja, aber Valve sind Amis und sch..... auf deutsches Recht ebenso wie die NSA
Dein Vertragspartner ist Valve S.a.r.l. in Luxemburg, das bekanntlich in der EU liegt und entsprechend muss es sich an EU-Recht halten. Rechtlich gesehen hast du als deutscher Steam-User mit Valve in den USA überhaupt nichts zu tun: Falls Sie ein Abonnement mit Hauptwohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (nachfolgend ein „in der EU ansässiger Abonnent“), besteht Ihre Vertragsbeziehung als Abonnent mit der Gesellschaft Valve S.a.r.l. (nachfolgend „Valve/EU“). Für alle sonstigen Abonnenten besteht die Vertragsbeziehung als Abonnent mit der Gesellschaft Valve Corporation (nachfolgend „Valve/US“).


Das sollte mit der Accountbindung nichts zu tun haben, denn im Artikel steht "Auch Software, egal in welcher Form vertrieben, darf von Firmen und Privatpersonen weiterverkauft werden"
Richtig, darf. Wenn du es tust, kannst du nicht dafür verklagt werden. Das heißt aber nicht, dass es dir ermöglicht werden muss.
 
Jan schrieb:
Info zu Steam hinzugefügt.
Sehr irreführend. Jetzt klingt es, als würde sich Valve nicht an ein Urteil halten. Dabei betrifft dieses Urteil ein Accountsystem wie Steam überhaupt nicht. Das sollte man klarer hervorheben.

/edit: Besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guest83 schrieb:
Konsequenz: Einnahmen brechen ein, Singleplayer-Spiele sterben komplett aus, weil sie nicht mehr wirtschaftlich sind (durchspielen + weiterverkaufen) und alle Publisher setzen auf Free-to-Play, da dort der Weiterverkauf irrelevant ist. Also ich wünsche mir keine solche Zukunft für mein Hobby.

Absolut überzogene Annahme! Den meisten scheint zu entfallen, dass es eigentlich bei allen käuflich erwerbbaren Produkten keinerlei Einschränkungen beim Weiterverkauf gibt. Wenn Hersteller Produkte auf den Mark schmeißen, die nach zwei Tagen langweilig sind und dann der Weiterverkauf durch künstlich erschaffene Barrieren verhindern, dann ist das reine Abzocke! Ich habe genug Spiele im Schrank stehen, die ich vor Jahren durchgespielt habe und für ewig behalten werde. Filme und Bücher kann man seit je her weiterverkaufen, auch wenn man nach wenigen Stunden, bzw. Tagen durch ist.

Oder sieh es mal so: Früher konnte ich sämtliche Spiele weiterverkaufen. Hat das SNES und Co. geschadet? Ich glaube nicht. Ohne den regelmäßigen Weiterverkauf hätte ich mir damals die meisten Spiele erst gar nicht leisten können.

Und wenn ich ein Produkt erst weiterverkaufen kann und mir dieses Recht dann plötzlich genommen wird, so ist das eine deutliche Reduktion der erhaltenen Leistung. Stell dir mal vor Autohersteller würden den Weiterverkauf unterbinden, dann wäre das Auto nicht mehr das selbe wert.
 
... worauf man wieder die Antwort erhalten wird, dass man nicht das Spiel kauft, sondern nur ein Nutzungsrecht, weshalb die Situation "gänzlich anders" sei.

Edit: Anmerkung dazu: die Verpackung, Datenträger und eventuelle Kurzanleitung (die in den Augen vieler Konsumenten noch unnötiger Luxus ist) seien natürlich nur kostenlose Beigaben
 
Zuletzt bearbeitet:
Was geschieht eigentlich mit Richtern wie dem vom OLG München, wenn sie so offensichtlich Rechtsbeugung begehen, weil sie zB. von der Medienindustrie gek.... "überzeugt" wurden?

Eben! Nichts!
 
@Rincewind79

Bei welchem anderen Produkt gibt es absolut keine Abnutzungserscheinungen, keine Gebrauchsspuren, keinen Wertverfall? Bei Disc-basierten Spielen könnte man zumindest noch sagen, dass die CD zerkratzt wird, dass man den Zeit- und Kostenaufwand hat diese CD physisch zu verschicken oder zum Laden zu bringen um sie gegen Credit einzutauschen. Aber bei digitalen Spielen? Vielleicht noch mit einer großen Börse, wo man nicht einmal einen Abnehmer finden muss? Ein Mausklick und man hat Geld? Und das Produkt ist zu 100% identisch als wenn man es "neu" kauft? Das kannst du nicht mit anderen Waren und Produkten vergleichen, so etwas gibt es sonst nirgendwo.

Die Annahme ist absolut nicht überzogen, das ist die logische Konsequenz. Welchen Grund hätte ich mir Bioshock: Infinite neu über Steam zu kaufen, wenn ich es permanent günstiger "gebraucht" bekomme? Und nach dem durchspielen verkaufe ich es wieder und krieg mein Geld zurück, mit dem ich mir das nächste "gebrauchte" Spiel kaufe. Der Entwickler sieht keinen Cent davon, ein und dasselbe Spiel wird von hunderten Leuten gespielt. Bitte mach das mal mit einem Auto oder mit einem Super-Nintendo-Spiel.
 
CD schrieb:
Heißt das dann im Klartext, dass man auch Steam-Spiele weiterverkaufen können muss?

Auf Steam und Co. erwirbt man keine Software sondern ersteht ein Nutzungsrecht daran (das Recht für einen Titel wird quasi deinem Konto zugewiesen). Das bedeutet, dass dir das Produkt nicht gehört und du es von daher nicht weiterverkaufen kannst.
 
Low schrieb:
Einen Account kann man sicherlich nicht verkaufen.

Spätestens mit der USA-Europa-Freihandelszone sollte es hier einheitliche Rechte geben - vorher wird nichts passieren.

Eben! Und mit dieser Freihandelszone wäre das Urteil hinfällig. Das gälte US-Recht, das einen Weiterverkauf von Software verbietet, weil der Käufer keine Software erwirbt, sondern nur "Nutzungslizenzen".
Ergänzung ()

Guest83 schrieb:
@Rincewind79

Bei welchem anderen Produkt gibt es absolut keine Abnutzungserscheinungen, keine Gebrauchsspuren, keinen Wertverfall?

Nun, den Wertverfall gibt es bei Software auch! Ja, sogar viel krasser als bei echten Produkten. Und was die Abnutzung angeht: Oft genügt ein neues Betriebssystem, und die Anwendungssoftware geht nicht mehr. Sowas gibt es bei keinem "normalen" Produkt. Dein Argument zieht also nicht.
 
ToXiD schrieb:
Was leider hier nicht erwähnt wird:

Zwar ist der Weiterverkauf gebrauchter Software erlaubt, aber dennoch kann ein Publisher/Entwickler dies durch technische Massnahmen (z.B. Accountbindung wie bei Steam) verhindern. Das steht auch so im EuGH-Urteil.
Im Klartext heisst das also: Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist erlaubt. Die Anbieter von Software sind allerdings nicht dazu verpflichtet, es auch technisch möglich zu machen.

Das ist so nicht richtig. Der Urheber darf durch technische Schutzmaßnahmen nur sicherstellen, dass keine weitere Vervielfältigung dieser erworbenen Kopie entsteht. Er kann also durch technische Schutzmaßnahmen sicherstellen, dass, sobald die Kopie an einen Dritten weiter veräußert wird, der Ersterwerber (oder auch jeder weitere Erwerber), diese Kopie nicht mehr nutzen darf.
Das Unterbinden des Weiterverkauf durch technische Schutzmaßnahmen ist gerade rechtswidrig. Das stellt der EuGH auch klar. Denn es gilt auch für nicht materielle Güter das ausschließliche Erschöpfungsrecht auch an der Lizenz.

Ob Steam hier allerdings rechtswidrig handelt, bleibt fraglich, da i.d.R. nicht Steam/Valve der Urheber des Werkes sein dürfte, sondern der Publisher. Daraus folgt, dass der Publisher, sollte er sein Programm/Spiel an einen Account binden auch gleichzeitig die Möglichkeit einräumen muss (in welcher Form auch immer) die Lizenz weiter zu veräußern und dem Dritten dann nutzbar zu machen. Er kann durch technische Schutzmaßnahmen aber sicherstellen, dass der Ersterwerber die Lizenz nicht mehr nutzen kann.

Wieso hier immer gesagt wird, dass das für Spiele nicht gilt, ist mir absolut schleierhaft.
 
Man könnte versuchen der OLG München im Prozess Befangenheit vorzuwerfen, da deren Entscheidungen zu Gunsten der Rechteverwerter eklatant sind. Ich würde da zu gerne mal auf die Konten der Richter schauen - reine Überzeugungstäter in dieser Häufung halte ich für unrealistisch.

Andererseits gab es jetzt ein Urteil, dass Gerichtssitz nicht mehr per se frei gewählt werden kann sondern beim Beklagten liegen muss. Dann muss man nur noch nicht in München wohnen ^^

https://www.computerbase.de/2013-06/gesetz-gegen-massenabmahnungen-verabschiedet/
Zitat: "Infolge des neuen Gesetzes wurde unter anderem der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft. Damit wird Rechteinhabern oder deren Vertretern die bisherige Möglichkeit genommen, vor einem beliebigen Gericht im Bundesgebiet zu klagen, welches eventuell als „rechteinhaberfreundlich“ gilt. Nach der neuen Regelung muss nun die Anklage am Wohnsitz des Verbrauchers erhoben werden"
 
Folgender Absatz ist im Text doppelt

Die Veröffentlichung der schriftlichen Begründung des Urteils steht noch aus. Darüber hinaus hat der BGH den Fall an die Vorinstanz zur Klärung weiterer Details zurück gewiesen. So gilt es beispielsweise noch zu klären, ob der Käufer der Lizenz Anspruch gegenüber dem Hersteller auf Updates hat.
 
Guest83 schrieb:
(...)
Welchen Grund hätte ich mir Bioshock: Infinite neu über Steam zu kaufen, wenn ich es permanent günstiger "gebraucht" bekomme? Und nach dem durchspielen verkaufe ich es wieder und krieg mein Geld zurück, mit dem ich mir das nächste "gebrauchte" Spiel kaufe. Der Entwickler sieht keinen Cent davon, ein und dasselbe Spiel wird von hunderten Leuten gespielt. Bitte mach das mal mit einem Auto oder mit einem Super-Nintendo-Spiel.
du vergisst, dass man sich mit dem Geld, das man für das gebrauchte Spiel bekommen hat (oder für 2) sich dann wieder ein neues kaufen kann.
so hat es früher auch schon funktioniert, und das Geld fliesst wieder zum Publishern/Händler/Onlineplattform.
Dein Schwarzsehen ist ohne Hand und Fuß und nur Panikmache.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet: (doppeltes Wort / Satzbau)
Niyu schrieb:
Andererseits gab es jetzt ein Urteil, dass Gerichtssitz nicht mehr per se frei gewählt werden kann sondern beim Beklagten liegen muss.

Ja? Ich glaube, du verwechselst das mit der Verschlimmbesserung beim Abmahnwahngesetz. Der einzige Punkt, der sich verbessert hat, ist in der Tat der, daß die freie Gerichtswahl aufgehoben ist. Was das in der Praxis bedeutet, müssen wir erst mal abwarten.
 
Betrifft das nun auch die ganzen Microsoft Windows 7 COA/OEM/MAR Lizenzen ?
Da ist doch die Sache ohnehin eine Grauzone, wie siehts nun aus ?
 
Schnitzl schrieb:
du vergisst, dass man sich mit dem Geld, das man für das gebrauchte Spiel bekommen hat (oder für 2) sich dann wieder ein neues kaufen kann.
so hat es früher auch schon funktioniert, und das Geld fliesst wieder zum Publishern/Händler/Onlineplattform.
Dein Schwarzsehen ist ohne Hand und Fuß und nur Panikmache.

MfG

Und was hindert mich daran nur gebrauchte Spiele zu kaufen? Wenn ein AAA-Titel für 60€ auf den Markt kommt, warte ich einfach 10h und kauf das Ding dann für die Hälfte des Geldes. Je nachdem wie viel es dann noch Wert ist.

Ich wäre für einen gesteuerten Weiterverkauf. Also eine Art Börse wo der Kram quasi versteigert wird, aber ein nicht geringer Anteil an den Entwickler/Publisher/Valve zurück fließt.
 
Tronx schrieb:
FALSCH! Wenn ein Gesetz dir das Recht zu spricht Software egal in welcher Form weiterverkaufen zu dürfen, so muss man es Dir auch ermöglichen. Im Fall von Steam beutetet das im Klartext, Steam MUSS dir eine Möglichkeit einräumen das Game vom Account lösen zu können und weiterverkaufen, verschenken etc. [...]

Wenn man KEINE Ahnung hat...
Es steht doch in der News, dass Valve da rechtens handelt: "Valve hatte bereits im Jahr 2012 in Folge des nun vom BGH bestätigten EuGH-Urteils erklärt, den Weiterverkauf von Software nicht zuzulassen. Valve bewegt sich dabei innerhalb gültiger Rechtssprechung, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs für rechtens erklärt haben."

WhiteShark schrieb:
Jetzt wird es nur noch Zeit das die Spiele Hersteller gezwungen werden eine Funktion einzubauen welche das einzelne Spiel vom Account löst (bzw gleich auf einen anderen Account überträgt).
Ist ja kein Hexenwerk sowas einzubauen.

Auch du solltest lesen lernen. Da wird niemand zu gezwungen werden, weil die Rechtslage die technische Unterbindung des Weiterverkaufs erlaubt.
 
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