freie Meinung im Internet - rechtl. Verhalten

L

LostH~Tommy

Gast
Guten Abend miteinander,

ich habe jetzt mehrfach im Internet ein etwaiges entspr. Urteil oder Verkündung diesbez. gesucht, aber nicht derartiges gefunden. Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.

Ich möchte auf meiner Internetseite eine Art Meinungsäußerung zu einem Host kundtun, jedoch möchte ich mich rechtlich diesbez. absichern. Man kann bei versch. Hostern auf der Homepage direkt, seine Meinung zum Service, etc. abgeben. Dies möchte ich aber nun zu einem best. Hoster auf meiner Internetseite tun.

Damit mir jetzt der Hoster nicht mit sämtlichen Rechtsgrundlagen kommen kann, suche ich eben ein Urteil, was mich von dessen etwaigen Absichten absichert. So dass ich - natürlich frei von Volksverhetzung und Schimpfwörtern - meine Meinung zu dessen Service auf meiner Seite bekannt geben kann.

Kann mir einer aushelfen?
 
Wenn du das oder das gelesen hast, dürftest du um Einiges schlauer sein.

Prinzipiell würde ich sagen, hat das nichts mit "Internet" oder "nicht Internet" zu tun, das Hauptkriterium dabei ist die öffentliche Zugänglichkeit (des Internets).

Was erlaubt ist oder nicht, fällt also unter Artikel 5 des Grundgesetzes.

Den Rest kannst du unter den Links entnehmen. Bei Wikipedia sind auch noch ein paar sehr gute Informationsquellen verlinkt, u.a. diese hier: http://www.artikel5.de/

Ich würde jedenfalls sehr gut überlegen, was ich schreibe, und du solltest dabei eines nicht vergessen, im Zweifelsfall hat der Provider den besseren Anwalt. ;)
 
Guten Abend,

vielen Dank für die Antwort, jedoch ist das schon alles bekannt. Ich dachte hier hat jemand mehr Erfolg - bei der Suche nach einer Urteilssprechung.

Ansonsten umschreibe ich einfach meine zeitliche Erfahrung bei dem Hoster für Webspace und Domain, dass ist rechtl. gesehen nicht verboten und er kann mir diese auch nicht verbieten.

Wobei die Meinung angreifbar ist, ist die Erfahrung es hingegen nicht.
 
AntiBuerger schrieb:
Ich dachte hier hat jemand mehr Erfolg - bei der Suche nach einer Urteilssprechung.

Dafür ein bestimmtes Urteil zu finden dürfte schwer sein, sowas wird von Fall zu Fall entschieden. Was Allgemeingültiges dürftest du IMHO nicht finden.

Ich hatte mir schon fast gedacht, dass du die Links schon kennst, aber beim Durchlesen des ganzen Stoffes, hätte dir eigentlich bewusst werden müssen, dass es DIE Lösung nicht geben kann.
 
Guten Abend,

ich danke Dir dennoch.
Habe gedacht, es ist gerade hier einer im Forum unterwegs, mit so einem ähnlichen / derartigen Urteil bezüglich des Themas.

Naja .... abwarten - vielleicht ergibt sich ja noch was .... Danke!
 

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