Lenovo U310 - Scharnier einseitig ausgeleiert / knackt... Garantiefall?

SimonK91

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Moin,

das Scharnier meines Lenovo U310 ist seit heute einseitig irgendwie locker, außerdem knackt es nun merklich wenn man den Bildschirm auf- und zuklappt.

Kaufdatum war im Juli dieses Jahres. Ist dies nun ein Garantiefall? Habe die befürchtung, dass Händler/Hersteller darauf bestehen, dass das Problem nur durch einen Unfall / Gewalteinwirkung zustande zu kommen sei. Dies war aber nicht der Fall, die Qualität des Scharniers ist meiner Meinung nach sowieso nicht die beste...
 
ja, die lenovo billig-books sind auch tatsächlich niedrigste qualität. hatte selbst das x121 und nach 3 monaten war es tot. du kannst es ja mal auf verdacht zum händler schicken, mit angabe des scharniers.

kann aber schon 2 monate dauern, lenovo hat viel zu reparieren, bzw. die schlechten autorisierten PC läden


edit: mein x121 stand z.b. 2 monate im pc laden und wurde dann unrepariert nach 5 min anschauen zurückgeschickt :evillol:
 
Juli bis November sind 4 Monate.
Bis 6 Monate nach Kaufdatum muss der Hersteller/Händler dir beweisen können, dass du den Gegenstand unsachgemäß behandelt hast und es daher zu diesem Schaden gekommen ist.

Wenn du das Teil z.B. im Regen hättest stehen lassen, dann wäre es eindeutig kein Garantiefall respektive Fall für die Gewährleistung.
Wenn aber keine Offenkundigen unsachgemäße Behandlung des Objekts nachgewiesen werden kann, so geht man von Gesetzeswegen aus, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (ab kauf, respektive ab Lieferdatum) bestand hatte und damit muss der Hersteller/Händler regulieren.

Zumutbar sind maximal 2 Nachbesserungsversuche für den selben Fehler. Sollte der Fehler immer noch nicht behoben sein sieht das BGB da das Recht vor vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Kaufsumme muss zurückerstattet werden.

Also definitiv reklamieren. Wenn du das jetzt nicht machst und noch 2 Monate wartest, dann bist du über die 6 Monate rüber und dann musst DU denen beweisen können, dass dieser Mangel noch innerhalb der 6 Monate aufgetaucht ist - leider.

Schönen Gruß,
 
Repi schrieb:
Juli bis November sind 4 Monate.
Bis 6 Monate nach Kaufdatum muss der Hersteller/Händler dir beweisen können, dass du den Gegenstand unsachgemäß behandelt hast und es daher zu diesem Schaden gekommen ist.

Vorsicht, das gilt bei der Gewährleistung - nicht aber bei der Garantie. Bei Letzterer gelten nur die Garantiebestimmungen des Herstellers (bzw. des "Garantierenden").

@TE: Einfach mal bei Servion.de anfragen: http://servion.de/reparatur/

Die machen Lenovo Garantiereparaturen und sind sehr gut - kompetent, kulant und nett. So wie Du Dein Problem schilderst, sehe ich da eigentlich keine Probleme...
 
Ich habe das Notebook online bei Cyberport gekauft.

Ist der Händler nicht sogar gesetzlich verpflichtet, für mich alles abzuwickeln? Würde die ganze Angelegenheit schon gerne über den Händler ablaufen lassen anstatt nun auf eigene Faust Drittanbieter damit zu beauftragen.

Ich frage mich nur wie es halt rechtlich aussieht, da meist diese Klausel lautet, dass wenn die Garantieforderung nicht genehmigt wird wird sich vorbehalten, die Kosten in Rechnung zu stellen...:rolleyes:

Da keine Macken etc. am Gerät sind, welche auf einen Unfall/Sturz hindeuten würden, sehe ich eigentlich keinen Anlass sich querzustellen, aber man weiß ja nie.
 
Beim Händler hast Du Gewährleistung... der muss quasi dafür sorgen, dass Du ein funktionsfähiges Gerät ohne Mängel hast - wie er das macht, steht auf einem anderen Blatt. Die meisten Händler schicken das Notebook einfach an einen Reparaturdienstleister weiter und fertig... gerade bei Cyberport würde ich NIEMALS über den Händler gehen, wenn ich noch Herstellergarantie hätte (da bekam ich übrigens auch nen fetten Kostenvoranschlag mit Zahlungsaufforderung).

Du "umgehst" beim direkten Weg zu nem Garantiereparturdienstleister übrigens nicht den Händler, der hat nämlich eigentlich gar nichts mit der Garantie zu tun... es kann sein, dass der Händler im Gewährleistungsfall auch quasi nur die Herstellergarantie nutzt, also quasi einfach das Einschicken für Dich übernimmt, aber das macht dann trotzdem der Hersteller, bzw. der Garantiereparturdienstleister.

Ein Kostenvoranschlag kostet natürlich bei so ziemlich jedem Reparaturdienstleister etwas, wenn sich das Gerät dann doch nicht in der Garantie befindet... aber es spricht ja nichts dagegen, mal bei Servion anzurufen und zu fragen, ob das allgemein ein Garantiefall wäre. Die paar Cent an Telefonkosten tun doch nicht weh ;)
 
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