News RedTube-Abmahnungen: Landgericht Köln revidiert Urteil

Andy

Tagträumer
Teammitglied
Registriert
Mai 2003
Beiträge
7.737
Nun hat das Landgericht Köln bestätigt, was sich seit Ende Dezember anbahnte: Die RedTube-Abmahnungen waren rechtlich nicht ausreichend begründet. In vier Beschlüssen hat das Gericht nun den Beschwerden von abgemahnten Anschlussinhabern stattgegeben, weitere Urteile sollen in den kommenden Tagen folgen.

Zur News: RedTube-Abmahnungen: Landgericht Köln revidiert Urteil
 
Dürfen Betroffene nun die Richter auf Schadensersatz verklagen? Immerhin sind einem ziemliche Unannehmlichkeiten wegen nix entstanden.
 
Existiert The Archive AG denn eigentlich so noch in rechtsfähiger Form?
Die sind doch auf Tauchstation gegangen und verkauft oder?
 
Ist das ein Zenover das da nicht einfach mal Nägel mit Köpfen gemacht werden, um das endlich aus der Welt zu schaffen.
Von der Anwaltskanzlei hört man auch nichts mehr hoffentlich bekommen die auch die Levieten gelesen das man in Zukunft von solch einem Mist verschont bleibt.
Und das ach so tolle Urheberrecht gehört auch mal überarbeitet und angepasst.
 
Naja, "The Archive" wird wohl kaum Beschwerde/Einspruch einlegen.
Der Kerl in Benin (?) dem die den Geschäftsführerposten aufgeschwatzt haben als das alles auf einmal den Bach runter ging weiß wahrscheinlich gar nicht was los ist.
 
Ich hätte nicht erwartet das unsere Justiz fehler eingesteht. Find ich gut.
Ich hoffe den Anwälten gehts auch noch an den Kragen. Der Sebastian und der Urmann... Den beiden gehört die Lizenz für immer Entzogen und dann ab in nen Steinbruch.
 
Die Entwicklung ist sehr zu begrüßen.

Es bleibt mir dennoch unverständlich, wieso das Gericht nicht bereits von Anfang an sorgfältiger geprüft hat und die richtigen Fragen gestellt hat. Der Verdacht, dass man den (vermeintlich Guten) Antragstellern pauschal Recht gibt und von der Richtigkeit der Anträge überzeugt ist, lässt sich so jedenfalls nicht entkräften.

Gegen die betroffenen Richter sollte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, da immer deutlicher wird, dass sie ihre Amtspflichten zumindest leicht Fahrlässig verletzt haben. Des Weiteren wäre es dringend nötig, auch frühere Entscheidungen erneut zu untersuchen, um zu klären, ob es weitere Fälle gibt, in denen rechtswidrig gehandelt wurde.
 
Die Gerichte wollen oder können sich offenbar nicht soweit vorwagen weil es eindeutig eine politische Entscheidung ist ob das Abmahnen von Streaming erlaubt ist oder nicht.
Ich halte der Justiz und der Politik trotzdem ein Versagen vor weil sie gegen solche bandenmässige Kriminalität von von dubiosen Wirtschaftszweigen nicht konsequent genug vorgehen. Bis zur Klärung von Sachverhalten hätte man schon von Beginn an Unterlagen und Geld beschlagnahmen sollen, das dürfte mittlerweile nichtmehr erreichbar sein.
 
Das hilft den bisher abgemahnten, die das Schreiben ignoriert oder die Erklärung unterzeichnet haben wahrscheinlich nur wenig.

Die Abmahner werden sicherlich weiterhin versuchen, die Zahlungen einzutreiben. Eine Unterlassungserklärung ist schließlich ein rein privater Vertrag, der mit den äußeren Umständen nichts zu tun hat. Und eine Abmahnung, der nicht widersprochen wurde, berechtigt zur Erwirkung einer zur Unterlassungserklärung wortgleichen Einstweiligen Verfügung, da (je nach Auslegung) durch Nichtbeachtung ein Zutreffen der in der Abmahnung aufgeführten Tatbestände anerkannt wurde.
 
The Archive AG“ hat ebenfalls die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen.

Denke ich mal nicht wenn man eure News zu diesem Thema verfolgt hat.
 
Ich hoffe, dass jetzt auch diese Blutsauger von "U+C" in ihrer Verantwortung drankommen, zur Herausgabe von Nutzerinformationen durch das Landgericht Köln falsche Angabe gemacht zu haben! Versteht doch ein Kind. "Download" ist ein anderes Wort als "Streaming", oder?
 
Ich hab nix gegen andere, ich hab nur was gegen Betrüger und Abzocker. U+C sollte verklagt werden und denen soll endlich die Lizenz entzogen werden. Die machen den ganzen Tag nichts anderes außer sich Methoden auszudenken wie sie armen verheirateten Männern mit Pornos Druck machen können... Denn auf nichts anderes zielt deren Masche ab. Hauptsache der Betroffene zahlt schnell, still und schweigen den Betrag X ohne auch nur darüber nachzudenken ob das überhaupt wahr ist was einem vorgeworfen wird. U+C hat sich damals schon einen Namen gemacht mit fast identischen Torrent-Hashes (Zahlendreher drin).... d.h. Person A hat den Torrent movie.avi geladen und der Hash von movie.avi unterscheidet sich zum Hash des "verwendeten" Pornos in nur zwei Ziffern die verdreht sind... gab sogar ne Massenklage deswegen...
 
Eine absolut bodenlose Frechheit ist das. Hier müsste man sehr hart durchgreiffen, dass sowas nicht nochmals vorkommt. Und dem Landesgericht gehört auch ein Schuss vor den Bug, die sollen sich nächste mal gefälligst vorher schlau machen.

Ich möchte gar nicht wissen wieviele Ahnungslose das Geld überwiesen haben.
 
Das war es dann wohl, mit derer Anwaltskarriere
 
Ein Traum! Schön wenn Vernunft über Habgier und Abzocke siegt. :D Ich meine gelesen zu haben wie der besagte Jurist noch Anfang des Monats großkotzig darüber sprach "das es noch stressig wird". Damit meine er hoffentlich das Leerräumen seine Kanzlei nach der Schließung. :king:
 
M-X schrieb:
War zu erwarten das bei dem öffentlichen druck auch das Landgericht einknickt.

Naja, ein LG knickt nicht ein, nur weil irgendwer mit der Mistgabel fuchtelt. Die sind nur deswegen zurückgerudert, weil die Beschwerden durch die Bank weg begründet waren.

Den Richtern ist übrigends nicht allzu viel vorzuwerfen; Sie wurden hinters Licht geführt (=m.E.n. Prozessbetrug) und haben ihren Job gemacht. Wer möchte, das Richter mal mehr Zeit für ne Akte haben, darf gerne Frau Merkel drum bitten, ausreichend Richterstellen zur Verfügung zu stellen und nicht noch Gerichte abzubauen (z.B. in letzter Zeit die Arbeitsgerichte). Ansonsten: Ihr bekommt, was ihr gewählt habt....

Leider wird die Frage, was Streaming nun ist, leider offenbleiben. Schade. Ich häts gern geklärt in Anbetracht der Bedeutung (Youtube, Redtube, irgendwelche "illegalen" Kino Tubes, Spotity, aber auch Services wie Maxdome usw....)
 
Punkt 1: Die Anwaltskanzlei kann nicht belangt werden, da ihr die vermeintlichen Informationen von ihrem Auftraggeber der The Archive AG" zur Verfügung gestellt wurden. Die Anwaltskanzlei hatte somit nur den Auftrag, die Gelder einzuziehen. Außerdem gab es einen richterlichen Beschluss, womit sich eher die Richter schuldig gemacht haben.
Punkt 2: The Archive AG ist bestimmt pleite.

Punkt 3: Die Justiz kann nicht für Fehlverhalten verklagt werden (Amtshaftungsgesetz ist nur ein Pseudoparagraph, da keine Krähe einer anderen Krähe das Auge aushackt), denn auch wenn der Staat im Unrecht war, hat er dennoch Recht.

Punkt 3: Ein Urteil hängt immer vom Gemütszustand eines Richters ab, da diese große Ermessenspielräume bei der Urteilsverkündung haben. Jeder kann also anders entscheiden. Richter sind außerdem nicht politisch unabhängig, sie werden direkt von den Parteien (Richterwahlausschuss im Parlament) und in Bayern beispielsweise direkt vom Justizministerium einberufen. Somit kann von einem funktionierenden Rechtsstaat nicht die Rede sein.
 
An alle die es noch nicht verstanden haben, diese Runde ist längst schon gelaufen.
Wenn man von einer Sofortzahlerquote von ca. 20% ausgeht ist bei der Masse an Abmahnungen die hier auf einen Schlag verschickt worden schon ein nettes Sümmchen zusammengekommen.
Und wer bezahlt hat, hat jetzt so gut wie keine Chance mehr an sein Geld zu kommen egal was die Gerichte jetzt noch entscheiden.
 
Zurück
Oben