News Entscheidungsgründe des BGH zu usedSoft-Urteil

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Als der EuGH Mitte 2012 nach einem Vorabentscheidungsersuchens des BGH aus 2011 entschied, dass nach Unionsrecht gebrauchte Software prinzipiell weiterverkauft werden darf, gingen die Wogen hoch. Der BGH entschloss sich im Sommer 2013 dieser Sichtweise zu folgen. Nun wurden auch die Entscheidungsgründe hierzu veröffentlicht.

Zur News: Entscheidungsgründe des BGH zu usedSoft-Urteil
 
Ich stell direkt die Idiotenfrage:

Steam?

Außerdem: Wie zulässig sind dann Zusatzzahlungen bei mancher Software, damit diese wieder vollständig nutzbar sind (Multiplayer oder AddOns usw, die man teilweise an Hersteller zahlen muss bei Gebrauchtsoftware)?
 
Also wenn ich das nun richtig verstehe, darf ich nach dem aktuellen Stand zb. irgendein Spiel bei Steam weiter verkaufen und Steam kann mir da nicht vor die Karre pinkeln, egal was in deren AGBs steht ?

Oder bezieht sich das alles nur auf noch nicht benutzten Softwarelizenzen ?
 
Ich denke das Urteil ist so zu verstehen, dass man Lizenzen weiter verkaufen darf, aber kein Recht darauf hat. D.h. wenn es technisch nicht ermöglicht wird (es sei denn man verkauft seinen Steam Account) hat man pech. Leider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, technisch nicht möglich halte ich für einen Vorwand da es mit sicherheit technisch möglich ist, mit sicherheit auch ganz einfach zu erledigen aber dem Kunden sagt man halt was anderes.
 
Homofürst schrieb:
Ich denke das Urteil ist so zu verstehen, dass man Lizenzen weiter verkaufen darf, aber kein Recht darauf hat. D.h. wenn es technisch nicht möglich ist (es sei denn man verkauft seinen Steam Account) hat man pech. Leider.

Es ist sicherlich aus technischer Sicht möglich die Software die an dem Account gebunden ist, von selbigen zu lösen. Nur Bedarf es hier einen mehraufwand seitens des Betreiber (Steam zum Beispiel). Software muss angepasst werden etc... dadurch entstehen natürlich Kosten. Die Steam dann zurecht von Kunden erheben kann. Die Frage wäre doch eher inwieweit Kunden eine rechtliche Grundlage haben, um die Accountbindung auflösen zu lassen, oder ?
 
DaLexy schrieb:
Naja, technisch nicht möglich halte ich für einen Vorwand da es mit sicherheit technisch möglich ist, mit sicherheit auch ganz einfach zu erledigen aber dem Kunden sagt man halt was anderes.

Technisch möglich heißt, falls es für den Kunden technisch möglich wäre.
Steam unterbindet das natürlich, also ist es aus Kundensicht technisch nicht möglich und somit hinfällig.
Steam zu klagen wird auch nicht von Erfolg gekrönt sein.
 
DaLexy schrieb:
Oder bezieht sich das alles nur auf noch nicht benutzten Softwarelizenzen ?

Spiele sind doch nichts anderes als eine Lizenz, oder nicht? Man erwirbt ja nach Herstellermeinung nur Nutzungsrechte. Man besitzt das Spiel ja nicht. Das war ja der "Trick" um Weiterverkauf unterbinden zu wollen.
Das ist ja jetzt nicht mehr der Fall.
 
Jetzt gibt es 2 gültige Urteile:
- gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Accountbindung (und damit Verhinderung eines Weiterverlaufs) ist zulässig.

Ich bin mal gespannt, ob es hier in absehbarar Zeit zu einer erneuten Prüfung und Beurteilung der Accountbindung kommen wird. Aus dem jetzigen Urteil geht nur hervor, dass Software weiterverkauft werden darf wenn man es kann, nicht dass es einem der Hersteller (bzw. die Vertriebsplattform) auch ermöglichen muss.


Edit:
Zumindest für Spiele, die über einen Physischen Datenträger weiterverkauft werden dürfte Steam aus meiner Sicht jetzt nicht mehr die Aktivierung verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Steam unterbindet das natürlich

Ja, Steam darf das, weil das BGH oder (EuGH?) so schlau war eine Accountbindung zu erlauben und Accounts darf man im Moment
noch nicht weiterverkaufen...

ABER eigentlich müsste es die Möglichkeit geben Spiele und Lizenzen von Account zu Account zu übertragen. Theoretisch müssten Steam dazu gezwungen sein. Aber vermutlich muss man das auch erst wieder einklagen.
 
Vielleicht sehe ich die Sache zu einfach, aber das Problem bzw. die Frage dich ich bei "gebrauchter Software" sehe (eigentlich schon der Irrtum, ich kaufe ja nicht die Software sondern nur die Lizenz für mich), ist doch wer kauft die dann? Diese müsste doch wirklich günstiger als "Neuware" angeboten werden und da Software keine Abnutzungserscheinungen haben kann, wie ein Buch oder eine BD, würde doch keiner mehr so doof sein und Neuware kaufen. Natürlich wäre ein probates Mittel für die Hersteller Dinge, wie den Onlinepass großflächig zum Leben zu erwecken und auch auf andere Sachen, und nicht auf Spiele, auszuweiten.
Download- und kontogebundende Ware zu verkaufen, halte ich nicht für sehr sinnvoll.



EDIT:
Man kann Spiele von Account zu Account übertragen, man darf Sie nur nicht vorher aktivieren. Man kann sogar Umtauchen bei Steam (auch wenn es offiziel nicht geht) ich habe DayZ umgetauscht gegen Steamguthaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da werden aber jetzt die Rechtsabteilungen rotieren - Steam, Origin, U-play. Und so wie man eine Lizenz an einen account koppeln kann, kann man die auch wieder entfernen. Das dürfte selbst der unbedarfteste Richter verstehen. Oder ein paar Tage nach seinem (Fehl) -Urteil vestehen lernen - ich sag nur redtube.
 
Bitte lest euch das EuGH-Urteil mal komplett durch. Dieses enthält wichtige Passagen über die Veräußerungsrechte an Software, sowie deren Rechtsnatur. Hier werden immer wieder Fragen aufgeworfen, die schon längst behandelt worden sind. Vielleicht werden dann ein paar Sachen klarer (oder auch nicht :) )

Lest bitte auch die Beiträge dazu durch. Es wurden schon zig Ansichten, Erklärungen und Argumente gepostet. Alles andere hat hier keinen Sinn.

Außerdem wird aktuell gegen Steam eben wegen dieser Sache geklagt. Klägerin ist der Verbraucherschutz NRW. Die mündliche Verhandlung war am 21.01.2014. Ergebnis ist mir leider noch nicht bekannt. Was aber auch nicht wichtig ist, denn egal wie das Gericht entscheidet, ist jetzt schon klar, dass die Instanzen ausgeschöpft werden. Das Verfahren wird also noch ein paar Jahre dauern.... und bis dahin dürfte es mit "buisness as usual" weiter gehen.
 
Also steht den Herstellern von STEAM Spielen nicht das Recht zu, über den Weiterverkauf von Spielen zu bestimmen. Und wenn sie sich weigern handeln sie unrechtmässig bzw ist es einklagbar? Für Unwissende, Spiele auf Steam sind nach Registrierung an den Account gebunden, und nach jetzigem Stand nicht wieder lösbar. Wenn die aber kein Recht dazu haben ,was dann.

Oder einfach gesagt, verklagt man dann erstmal den Hersteller ,bevor man ein Spiel verkaufen kann?
 
Wahrscheinlich fangen dann alle Hersteller an, ihre Software nur noch über einen Service wie "Steam" anzubieten und die Software an einen Account zu binden.
Dann ist der Weiterverkauf quasi untergraben..

Eine Konsequenz wäre es, Spiele die es nicht NUR bei Steam gibt, auch nicht dort zu kaufen.

Man könnte das auch an einen Verkaufspreis koppeln.
Bei steam geht es ja vor allem darum, dass man viele Spiele stark reduziert als Download direkt kaufen kann - da kosten die dann nicht selten weniger als 10€.

Bei Lizenzen von Oracle oder generell Lizenzen im Businessbereich geht es auch schnell um drei- oder vierstellige Beträge. Da hat der Gebrauchtkauf eine ganz andere Bedeutung.
 
Zu Steam, Appstore, Google Play und allen weiteren digitalen Vertriebsformen von Musik, Büchern und Software gilt:
Wo kein Kläger, da kein Richter. Deshalb wird es jetzt Zeit, das Weiterverkaufsrecht überall einzuklagen.

Mit diesem Urteil ist es nur eine Frage der Zeit bis das technische Weiterverkaufsverbot fällt, sämtliche derartige Klauseln sind schließlich ungültig. Wenn man etwas nicht verkaufen kann, dann hat es keinen Wert, denn der Wert bemisst sich am aktuellen Weiterverkaufspreis.
 
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Wie schaut das mit e-book's aus?
Ich denke mal ähnlich - oder lieg ich da falsch?

Die "Androhung" des Lizenzentzuges samt Verbot der Nutzung auf mehr als ?? eigenen! Geräten sollte dann auch vom Tisch sein (falls jemand dagegen klagt und sich den Rechtsstreit durch die Instanzen leisten kann).
 
Der Ablauf ist in etwa so:

Person A macht mit Person B einen Kaufvertrag über das von A rechtmäßig erworbene Steamspiel S. Dann bitte A Steam schriftlich, die Lizenz zu übertragen mit Verweis auf das obige Urteil und den passenden Zitaten daraus. Weigert sich Steam, dann wird entweder mit Verweis auf das obige BGH-Urteil im Eilverfahren abgemahnt oder noch besser direkt auf Übertagung des Spieles von A nach B geklagt und zwar durch alle Instanzen, denn das Amtsgericht wird keine Zeit haben, sich intensiver mit dem Fall zu beschäftigen, das Landgericht auch nicht.

Spätestens beim OLG oder BGH hat man dann aber ein passendes Urteil. Bitte liebe Verbraucherschützer, legt doch mal los! Wenn ich etwas kaufe, dann habe ich immer das Recht es weiterzuverkaufen, denn sonst hätte ja der Erstverkäufer ein Sonderrecht und das wäre ungerecht.
 
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