Hardware gebraucht auf Eb*y+Herstellergarantie mit Kaufrechnung?

tomacco

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe soeben ein gutes Angebot gefunden auf Eb*y, der Händler behauptet, dass der Artikel verschlossen sei und ein Rechnungsbeleg von Mindfacto*ry beigelegt wird. Nun würde ich gerne wissen, ob ich dann den Artikel mithilfe der Rechnung allein direkt bei Samsung beispielsweise oder Gigabyte einschicken könnte? Und wenn ja würde es sich lohnen oder ist der Versand dann viel zu hoch falls man den Artikel einmal einschicken müsste, also in diesem Falle bei Samsung oder Gigabyte, die meines Wissens ihre Sitze in Asien haben?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus an allen Helfer!

Mfg,

Tomacco
 
Das müsstest du mal auf der jeweiligen Herstellerseite in Erfahrung bringen... Ist ganz unterschiedlich. Viele Hersteller bieten einen erstklassigen Support an (zum Beispiel Western Digital) und übernehmen sogar Versandkosten, andere leisten überhaupt keinen Support sondern verweisen an ihre Händler (in deinem Fall Mindfactory).
 
Hmm.. also bei Samsung hängts von den Artikeln ab, sieht aber gut aus, aber bei Gigabyte steht bei den Grafikkarten nur da, dass sie 2 Jahre Herstellergarantie geben, aber ob Sie die nun auch nehmen, oder ob ich sie dann erst an den Händler weiterleiten muss steht dort nicht.
 
Heißt das, wenn ich die Garantie bei der Gigabyte Grafikkarte beanspruchen will, muss ich zuerst diese beim Händler einschicken sonst geht nix? Und was bedeuted RMA-fall? Tut mir leid, das ich so unwissend bin, aber viele Ebay Händler sagen ja immer sie schicken die Rechnung mit und jetzt wollt ich eben wissen ob man nun im ernstfall dann auch einschicken könnte. Also primär würde es mir um eine Gigabyte Grafikkarte gehen. Ich habe dem Händler auch eine Mail geschrieben und ihn nochmal gefragt ob nicht vllt. auch so ein Garantiekärtchen dabei sei?

Ich werd wohl diese Nacht nicht gut schlafen können wegen diesem Angebot..
 
gewährleistung seitens des verkäufers an den erstkäufer lässt sich mit ein zwei sätzen an andere abtreten. garantie seitens des herstellers nur wenns in deren garantie bestimmungen drin steht bzw nicht drin steht...

garantie ungleich gewährleistung !

in rechtsforen steht mehr drüber -> google
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eigentlich auch nach der Herstellergewährleistung gefragt, da ich ja leider nicht den Mindfactory Account habe des Eb*yhändlers, also würde ja Gewährleistung eigentlich entfallen? Da ich ja sonst auf deren Webpage eine Onlinereklamation beantragen müsste oder?
 
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