Mündlicher Mietvertrag

Für mich ist das auch unverständlich, wie man soetwas vergessen/schleifen lassen kann. Die Vermieter sind wohl nicht auf das Geld angewiesen oder haben andere Probleme.

Also zwingend vorgeschrieben ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht. Klar hat er Vorteile, Umlage, Miethöhe etc pp. können dort niedergeschrieben und für die Zukunft festgehalten werden. Allerdings und das ist keine Seltenheit, kenne ich genug Vermieter die froh sind das sie ruhig friedliche Mieter haben, sagen diesen zu, geben ihnen die Bankdaten und vermerken sich den restlichen Schriftkram für später.
Nur trifft dieses später leider nie ein. Weil, wie oben richtig erkannt, weitaus wichtigere Dinge passieren. Und mal ehrlich, wenn jemand in einer Wohnung normal wohnt und nichts passiert, denkt derjenige an seinen Mitvertrag? Der TE hat auch erst dann "richtig" drüber nachgedacht als es zum Auszug kam. (Nicht falsch verstehen, du hast schon immer drüber nachgedacht ;) ).

Was mich nur verwundert ist, dass evtl. keiner im HAus irgendetwas zahlen muss. Das mal 1 Wohnung vergessen wird, ok. Aber gleich mehrere.... das erscheint mir etwas seltsam.
 
Tja das erscheint nicht nur die seltsam, aber es ist die Realität. Naja dem Verwalter ist das egal und für den kirchlichen Orden (lt. Internet über 700 Millionen Umsatz) dem es gehört, nur ein minimaler Posten der sich sicherlich leicht übersehen lässt bzw. einfach vergessen wurde.
 
falls es jemanden interessiert, die Immobilie in der sich die Wohnung befindet wurde nun an eine Privatperson verkauft und ich habe nichts gehört von niemandem. Ich denke die Sache hat sich wohl für mich erledigt.

Falls es nochmal was neues gibt poste ich es.
 
Oh.. oh..

Die Privatperson wird sich aber viel stärker für Rendite interessieren als die Kirche oder?
Der will also bestimmt Miete sehen.. und normalerweise übernimmt der Käufer der Immobilie alle bestehenden Verträge. Jetzt wird die Miete wohl mal neu verhandelt.

Und wenn er jetzt alle Mieter rauskriegen will um eine Luxussanierung zu machen.. ich sehe da ohne Mietvertrag in der Hand relativ schlechte Karten dagegen anzukommen.
 
ich bin ja nun schon seit 31.07.2016 dort ausgezogen. Die Forderungen beziehen sich auf den Zeitraum von November 2011 bis 31.07.2016 und es hat ja nie einen schriftlichen Mietvertrag gegeben.

Wie du siehst sind die Jahre 2011, 2012 und 2013 schon verjährt und der Rest muss erstmal vom Eigentümer nachgewiesen werden bzw. der alte Eigentümer muss dem neuen eine Aufstellung geben, welche Einnahmen im Haus zu erwarten sind oder welche er versäumt hat geltend zu machen.

Auch finde ich ist ein mündlichen Mietvertrag für den Mieter Gold wert. Da alles nur auf Hören Sagen basiert.
 
Oh. Das du ausgezogen bist hatte ich schon vergessen.

Aber mir ging es auch nicht um die alten Mieten sondern die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels. Die Verjährung der alten Mieten wurde doch schon mehrfach besprochen, das wollte ich defintiiv nicht mehr aufwärmen.



Und einen schriftlichen Mietvertrag in der Hand zu haben, hat schon vielen Leuten nicht geholfen, die für eine Luxussanierung aus ihrer Wohnung getrieben wurden. Warum sollte es mit einem mündlichen Mietvertrag besser laufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
aso ja dann tut mir leid für das Missverständnis :)

ja ich bin auch gespannt wie das weiter geht, da meine Mutter noch in dem Haus wohnt.

Mit einem mündlichen Mietvertrag sind im Grunde alle positiven Dinge die ein Vermieter schriftlich fixiert obsolet.
Ob es eine Sanierung egal in welchem Ausmaß gibt weiß ich nicht, kann es mir aber nur schwer vorstellen. Die Lage des Objekts widerspricht dem es liegt schon sehr abseit zwischen ein paar Feldern. Ich denke es wurde deswegen erworben da die Ländereien und ein Schloss (wird als Behindertenheim genutzt) im Paket mit dem Haus verkauft worden sind. Soweit ich das mitbekommen habe wurde alle Besitztümer des Ordens in zwei Pakete geteilt und in dem einen war eben das Haus mit drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch finde ich ist ein mündlichen Mietvertrag für den Mieter Gold wert. Da alles nur auf Hören Sagen basiert.

Und ich als Vermieter finde es auch genial, brauch mich um nichts kümmern, ist ja schließlich Mietersache, dass bei dir in der Wohnung Rep.´s anstehen. Ich würde das immer von beiden Seiten aus sehen.
 
Der § 535 I BGB dürfte hier deutlich zu Lasten des Vermieters auslegbar sein. (@P4ge)
 
naja welche Reperaturen vom Mieter gemacht werden regelt ja die allgemeine Rechtssprechung dafür bräuchte man keinen Mietvertrag denke ich.
 
Habe ja nicht vom allgemeinem Mietverhältnis gesprochen.. wo im Mietvertrag oft viel zu Lasten des Mieters geschrieben wird (ob das stand hält, ist ja ne andere Frage)
Da würde ich auch sagen, dass ein mündlicher Mietvertrag in vielen Sachen für den Mieter besser ist.


sondern einzig und allein von dem speziellen Fall:
- kein Mietvertrag schriftlich
- nie Miete gezahlt
- jetzt neuer Eigentümer, der evtl. dicke Rendite sehen will, entweder über Luxussanierung oder Miete

wobei das ja alles auch nur Spekulation war. DJ91 hat ja klar gesagt, dass die Wohngegend eher rural als urban ist.
 
Eine möglichkeit, warum dein alter Vermieter sich um nichts kümmert, könnte sein das er das Geld eh an die nächst höhere stelle abdrücken muss o.ä.
 
ja klar muss er das, er war/ist nur Verwalter der Ländereien für diesen kirchlichen Orden und wie schon geschildert wird er denen 2011 nichts von meinem Einzug gesagt haben und jetzt könnte ihm die Düse gehen da das ganze verkauft worden ist.
 
DJ91 schrieb:
ja klar muss er das, er war/ist nur Verwalter der Ländereien für diesen kirchlichen Orden und wie schon geschildert wird er denen 2011 nichts von meinem Einzug gesagt haben und jetzt könnte ihm die Düse gehen da das ganze verkauft worden ist.
Das er es Privat nicht behalten darf ist sowieso klar, aber ich meinte halt das auch seine Dienststelle das Geld hätte abdrücken müssen. Aber schon krass wie unfähig der ist.

Ich würde keinen Cent mehr zahlen, sondern erst wenn er vor Gericht gehen will.
 
naja er ist ja auch der Leiter der "Dienststelle" (Behindertenwohnheim) von dem das verwaltet wird also weiß es nur er im Grunde und die Infos hat er ziemlich sicher nie nach oben gegeben, persönlich bereichern konnte er sich ja auch nicht da er nie Geld gesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warte doch erstmal ab, ob du überhaupt tatsächlich Post von ihm bekommst. Er verschickt das ja hoffentlich per Einwurfeinschreiben.
 
Am Anfang schreibst du noch von moralischem Skrupel, was ist denn daraus geworden? ;D

Den verjährten Zeitraum zu "vergessen" ist wohl kaum verwerflicher :D Davon abgesehen, dass der Anspruch ja streng genommen sehr wohl noch besteht und er lediglich grundsätzlich nicht durchsetzbar ist, soweit du dich auf die Verjährung berufst.
 
ach die Skrupel habe ich abgelegt, wer sich nicht kümmert hat es auch nicht verdient. Wie kann ein Anspruch bestehen wenn er verjährt ist ? Dazu müsste es ja einen Grund geben der die Verjährung gehemmt hätte.

Viel spannender wird es sein zu sehen welche Summe er fordert, da wir damals lediglich ausgemacht haben das der qm 5 € warm kosten soll. Theoretisch kann ich nichtmal sagen wie groß die Wohnung war. Ich hab Sie mal nachgemessen und kam nach Abzug der Dachschrägen auf ca 92 qm aber vl rundert er auf 100 auf. Da sollte ich auf eine offizielle Vermessung bestehen denke ich oder?
 
Der Anspruch *wurde* bereits verdient. Nur zu der Aussage bezüglich Moral und Skrupel ^^ ansonsten ist mir das hier im anonymen Forum natürlich Wurst und ich gönne jedem alles.

Und es ist nun einmal interessant zu beobachten, wie Macht einen korrumpiert :D letztlich tust du es nun einfach, weil du es kannst und rechtfertigst dies mit der Nachlässigkeit eines Verwalters (also nicht mal dem Anspruchsinhaber), statt eigener Leistung. Der "andere" ist schwächer und gut ist ^^

Das mit der Verjährung ist einfach technisch so: der Anspruch besteht selbstverständlich weiter, er wurde ja nicht erfüllt. Man könnte immer noch zahlen. Er ist lediglich unter Umständen nicht mehr durchsetzbar. Daher ist nichts Verwerfliches daran, weiterhin Zahlung zu verlangen.
 
Ich bin ja hier eher der bad cop... wie bereits gesagt: Den anderen erstmal gerichtsfest kommen lassen. Und dann kann man ja immer noch gucken.

Kann er z. B. nachweisen, dass du dort wirklich gewohnt hast?
 
Zurück
Oben