News EuGH: Sperrung von Webseiten rechtlich gedeckt

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Die Sperrung von Webseiten durch Internetprovider kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Zu diesem Schluss kommt der EuGH in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Rechtssache C-314/12. Die Webseite muss dafür nachweislich urheberrechtsverletzende Inhalte beinhalten.

Zur News: EuGH: Sperrung von Webseiten rechtlich gedeckt
 
Alternative Überschrift: EuGH ebnet Web in willkürliche Zensur.
 
So können sich die Rechte-Gesellschaften wunderbar davor drücken sich selbst reformieren zu müssen wenn Sie die Konkurenz ausschalten dürfen.
 
Davon abgesehen dass kino.to sicher keine legale Webseite ist halte ich es doch für absolut inakzetabel das jeder Rechteinhaber einfach so Seiten sperren lassen kann. Wenn z.B. ein von mir gemachtes Foto irgendwo unerlaubt veröffentlicht wird zwinge ich in Zukunft auch einfach alle deutschen Provider dazu den Zugang zu der kompletten Webseite zu sperren.

Das ist doch einfach lächerlich. Da werden die Abmahnanwälte schon neues Futter wittern - entweder Abmahnung bezahlen oder Seite wird gesperrt.
 
Auch wenn es um das Sperren von Seiten mit rechtswidrigen Inhalten geht, das ist Zensur und verbietet sich somit eigentlich von selbst. Man möge bei widerrechtlichen Angeboten doch bitte die Wurzel behandeln, nicht den Transportweg.

Einfach traurig, was so alles rechtens ist mitlerweile. Ein weiteres Beispiel für gut funktionierende Lobbyarbeit und ein nicht zeitgemäßes Rechtssystem.
 
Abschließend ist anzumerken, dass das vorlegenden Höchstgericht nach Webseiten fragte, die „ausschließlich oder doch weit überwiegend Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich“ machen. Der EuGH ist auf diese Differenzierung allerdings nicht eingestiegen und hat das Urteil weiter gefasst.

Das ist dann aber leider der feine, aber doch entscheidende Unterschied. So hat das ganze wieder den faden Beigeschmack und lässt die ganze Argumentation als Alibi für irgendwelche Zensurmöglichkeiten erscheinen.
 
Constantin Film und Wega, beides Filmproduktionsgesellschaften, stellten dereinst fest, dass die Webseite kino.to von ihnen produzierte Werke – unter anderem „Das weiße Band“ – zum Download anbot beziehungsweise zum Streaming bereithielt.

Kino.to hat aber keine Dateien bereitgehalten sondern lediglich Links zu Filehostern und Streamingdiensten angeboten ... oder liege ich da falsch?
 
Wenn der EuGH folgendes beim Grundrecht auf Informationsfreiheit anerkennt:
"Internetnutzern darf nicht unnötig die Möglichkeit vorenthalten werden, auf rechtmäßige Weise Zugang zu verfügbaren Informationen zu erhalten"

Wie kann es dann zu so einem Urteil kommen?

Wieso soll diese Zensur nötig sein? Schließlich ist eine Sperrung von mutmalich illegalen Inhalten nicht die einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Tatsächlich ist es nicht mal ansatzweise die beste oder effektivste.

Gerade das Beispiel kino.to zeigt doch, dass man viel besser und erfolgreicher direkt gegen die Betreiber solcher Websites vorgehen kann. Die stellt man vor Gericht und dann werden sie verurteilt, bestraft und die Inhalte werden an der Quelle gelöscht.

Ich verstehe also nicht, warum man darüber hinaus noch auf Zensur zurückgreifen muss?

Bei einer Sperre wechselt der Anbieter der illegalen Inhalte einfach auf eine andere Webadresse/IP und macht ungestraft weiter. Vom Missbrauchs- unf Irrtumspotential ganz abgesehen.

Im Gegensatz zum oben gennanten Vorgehen gegen die Verantwortlichen, ist Zensur ein Einschnitt in die Informationsfreiheit und damit eine Grundrechtsverletzung. Selbst wenn es keine rechtsstaatlichen Alternativen gäbe, um das selbe Ziel zu erreichen, wäre es höchst fragwürdig. Dann müsste man die Informationsfreiheit gegen ein Recht auf exklusive kommerzielle Verwertung von "Geistigem Eigentum" abwägen. (Und ich habe doch recht starke Zweifel, dass das überhaupt ein Grundrecht ist. Im deutschen Grundgesetz steht jedenfalls nichts davon.)

Aber wie gesagt, es gibt eine rechtsstaatliche Methode, die nicht mit Grundrechten kollidiert. Warum muss daneben also noch Zensur ausgeübt werden? So wie ich das sehe, ist diese Zensur unnötig und somit nicht zu rechtfertigen.

Ich kann die Gedankengänge dieser Richter einfach nicht nachvollziehen...

Allerdings reiht sich dieses Urteil in die "Präventiv"-Mentalität ein, die in den letzten Jahren immer mehr um sich greift. Also dass es nicht mehr darum geht, mutmaßliche Straftäter zu verfolgen und in einem rechtsstaatlichen Prozess zur Verantwortung zu ziehen, sondern statt dessen zu versuchen Straftaten schon präventiv zu unterbinden, bevor sie überhaupt passieren.
Das klingt zwar im ersten Augenblick nicht schlecht, bedeutet aber, dass man eben doch massiv und fast immer unnötigerweise in Grundrechte eingreift. In der Regel auch nicht gezielt, sondern "flächendeckend" gegenüber zig Millionen Menschen. Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ist ein weiteres Beispiel für diese Präventitvstaats-Idee, die immer mehr den Rechtsstaat mit seiner klassischen Strafverfolgung ablöst.

Ich finde, dass das eine höchst besorgniserregende Entwicklung ist. Und ich finde es merkwürdig, dass sich immer wieder höchste Richter finden, die das in Gerichtsurteilen gutheißen. Schließlich sägen sie damit den Ast ab, auf dem sie sitzen.
Der einzige "Vorteil", den die präventive Zensur von Websites gegenüber Strafverfolgung gegen die Täter hat, ist dass es dabei keinen rechtsstaatlichen Gerichtsprozess gibt.
Wie können sich Richter für sowas begeistern?
 
Eindeutig ein erneuter Versuchsballon zur sehnlichst gewünschten Internet-Zensur durch unsere Machthaber. In der Türkei Twitter, in Nordkorea Facebook, in China beides. Da wollen wir ja nicht schlechter dastehen. Nachdem die beiden vorangegangenen Vorstöße trotz Schmuddelthemen nicht funktioniert haben, versucht man es jetzt einmal mit der Filmrechte-Masche.
Ich bin ja mal gespannt, ob jemand die wahren Interessen - nämlich die umfassende Kontrolle und Zensur des (noch relativ! freien) Internets - der Machthaber erkennt und sich dagegen wehrt. Irgendwann werden dann nämlich auch Blogs und Foren, in denen nicht der übliche politisch korrekte Brei von vorne bis hinten durchgekaut wird, als Illegal erklärt und der Provider (vielleicht sogar unter Strafandrohung) verpflichtet, diese zu sperren.
 
Tja, was soll man da noch sagen. Bald noch Freihandelsabkommen mit der USA, ITPP (oder wie das gerade heißt) und bald haben wir wieder "underground" (effnet lässt grüßen) Internet. Bin auf den Tag gespannt, wo ISPs VPNs verbieten wollen ;(
 
Was vergessen: Ich bin außerdem sehr gespant darauf, was aus den Firmen wird die durch sog. "Donwloads" ihr Geld verdienen, z.B. Giganews oder Highwinds würde es wahrscheinlich in der Größenordnung nicht geben, sofern nicht die Möglichkeit bestünde sich für ein paar Euro alles (un)mögliche zu laden. Für alle die sich jetzt denken "klasse, wie geht das?" dies ist schon seit langem auch gar nicht mehr so einfach und alles in allem nicht empfehlenswert... Rapidshare ist ja schon so gut wie pleite.
 
Zu diesem Schluss kommt der EuGH in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Rechtssache C-314/12. Die Webseite muss dafür nachweislich urheberrechtsverletzende Inhalte beinhalten.
Keine Einschränkung zum Ausmaß des Vergehens. Das ist gar nicht gut. In Deutschland mag die politische Lage stabil sein, aber nicht jedem Land in der EU geht es so gut.

Aufgrund dieses Urteils könnte man doch Computerbase ohne weiteres sperren oder sehe ich das falsch? Schließlich achtet beim Avatar oder auch lediglich beim Zitieren nicht jeder auf das Urheberrecht. Kino.to hat nicht einmal selber die urheberrechtsverletzenden Inhalte gehostet. Das wäre bei Computerbase schon anders.
 
Während man diese Zensur (und das ist es letztlich) nicht gut heißen kann, sollte man sich trotzdem einmal in die Lage von den Inhaber dieser Werke versetzen:
  • Die Seite vom Netz zu nehmen => uU nicht möglich da im Ausland
  • Die Verantwortlichen dazu zu bewegen => eventuell ebenfalls nicht möglich da nicht greifbar
Das einzige, was man also praktisch erreichen kann ist eine mehr oder eher weniger wirksame Sperrung des Traffics dorthin.

Kino.to und Co. sind mittlerweile zum Vokssport geworden und sind nicht nur theoretisch sondern auch praktisch Massenmedien. D.h. hier entstehen den Rechteinhabern vermutlich sogar tatsächlich Schäden durch entgangene Verkäufe. (Nicht jeder Stream is ein Verkauf, aber das is ein anderes Thema.)
Wie genau soll man sich als Rechteinhaber gegen solche Plattformen zur Wehr setzen? Vorschläge?
Um die Massen drauße zu halten reicht schon einfache DNS-Manipulation. >95% der Bürgern steigen dann aus. Imho ist das eine gerechtfertigte Art der Sperrung, da hier noch keine Zensur im eigentliche Sinne stattfindet und die Masse draußen bleibt. Der Rest kann sowieso jede Art von Sperrung umgehen -notfalls per VPN oder dergleichen. Die Sperrung von IP-Adressen halte ich allerdings für reichlich bedenklich, da es eine direkte Zensur ist und man diese auf Seiten des Server leicht ändern kann und es dem Provider nicht zumutbar ist, (mehrmals) täglich IP-Adressen in Firewalls zu aktualisieren. Am Ende gäbe es dadurch Sperrungen von legtimen Seiten, da der Provider beim Updaten verwaiste IPs vergisst wieder freizuschalten -und damit hätte der Provider potentiell ein paar echte Klagen am Hals. Darum bezweifle ich stark, dass ein Provider ohne weiteres auf IP-Sperren setzt...
 
verstehe ich irgendwie nicht,
im österreichischen gesetzt ist es so das man streams von filmen von z.b. streamcloud, sockshare usw. zum privat gebrauch nutzen darf.

die kann mich gelinde gesagt am Arsch L....n
 
HighTech-Freak schrieb:
[*]Die Seite vom Netz zu nehmen => uU nicht möglich da im Ausland
[*]Die Verantwortlichen dazu zu bewegen => eventuell ebenfalls nicht möglich da nicht greifbar

Das Thema "Löschen statt Sperren" hatten wir doch schon mal bei Thema "Zugangserschwerungsgesetz".
Die Realität sieht so aus, dass man auch Websites im Ausland vom Netz nehmen kann und auch sich im Ausland aufhaltende Täter zur Verantwortung ziehen.

Es ist nur die Frage, wie sehr man es denn wirklich will. Ein kleines bisschen Anstrengung/Organisation/Kooperation ist dafür schon nötig. Aber das Beispiel des Phishing zeigt, das sogar private Unternehmen (in dem Fall Banken) ohne direkte Mithilfe von Strafverfolgungsbehörden sehr schnell Websites überall auf der Welt an der Quelle vom Netz nehmen lassen können. Wenn ich mich richtig erinnere, dauert das durchschnittlich 8 Stunden oder sowas in der Richtung, um eine entdeckte Phishingwebsite zu schließen.

Beim Zugangserschwerungsgesetz ergab eine Untersuchung der Effektivität bzw. Möglichkeit des Löschens an der Quelle auch, dass es praktisch immer innerhalb von kürzester Zeit möglich war. Aus dem Grund musste sich Zensursular letztendlich auch von ihrem geliebten Gesetz wieder verabschieden.

Ich bin deshalb überzeugt, dass auch im Fall von (schweren bzw. kommerziellen) Urheberrechtsverletzungen sowas möglich wäre. Es ist nur nicht so bequem für die Rechteinhaber, wie einfach mal eben einen Zugangsprovider zu einer DNS-Manipulation zu nötigen.

Ich bin allerdings der Meinung, dass man Grundrechtsverletzungen nicht einfach nur aus Bequemlichkeit begehen darf. Entweder sind einem die eigenen Verwertungsrechte so viel wert, dass man sich die Mühe macht die eigentlichen Täter zu verfolgen und die betreffende Website an der Quelle zu löschen, oder man lässt es halt ganz bleiben.

Der Kollateralschaden, den Zensur anrichten kann, ist viel zu groß. Da steht letztendlich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Spiel. Da müssen kommerzielle Interessen doch wohl im Zweifelsfall hinter zurückstehen. Zumal im Fall von Urheberrechtsverletzungen der entstehende Schaden nur sehr theoretischer Natur ist. Mir fehlt immer noch ein handfester Beweis, dass ohne Urheberrechtserletzungen mehr Geld in die Taschen von Urhebern und Rechteverwertern fließen würde. (Und die Erklärung, woher genau dieses Geld eigentlich kommen soll.)

Zensur ist hier also nur die bequemere Alternative zur effektiver, rechtsstaatlicher Strafverfolgung, mit der Absicht präventiv möglicherweise entstehenden finanziellen Schaden zu verhindern. Besonders effektiv ist das aber nicht, denn die Täter müssen einfach nur mit ihrer Website umziehen.
Dass sich in unserer Gesellschaft die Abwägung zwischen (potentiellem) Profit und Menschenrechten schon so verzerrt hat, dass man sowas überhaupt in Erwägung zieht, finde ich erschreckend.
 
Herdware schrieb:
Gerade das Beispiel kino.to zeigt doch, dass man viel besser und erfolgreicher direkt gegen die Betreiber solcher Websites vorgehen kann. Die stellt man vor Gericht und dann werden sie verurteilt, bestraft und die Inhalte werden an der Quelle gelöscht.

Und nun versuch das mal wenn der Betreiber seinen Standort in Uganda oder sonst wo hat. Ist zwar grundsätzlich der erste Weg den man gehen sollte, aber nicht immer ist es möglich die Ursache zu eliminieren. Dann muss man eben die Symptome behandeln.

@Topic: Dann darf also nun der OGH seine Arbeit wieder aufnehmen und ein Urteil über eine Seite fällen, die es so schon gar nicht mehr gibt.
 
Da kann man nur den Entwickler von RetroShare und I2P dankbar sein, dass sie Netzwerke erschaffen haben die anonym, -pseudonym, verschlüsselte und ohne Server auskommen.
Da funktionieren Foren, eMails, Chats, Datenfreigaben alles innerhalb des Netzwerks ohne das Provider was sperren, löschen oder zensieren können.
 
Wenn man bedenkt, dass sämtliche sozialen Netzwerke quasi übersprudeln vor nicht lizenzierten Fotos, Musik und Filmchen könnte man diese also problemlos sperren. Von den Humorseiten wie 9gag oder Hugelol ganz zu schweigen.
 
@Topic: Dann darf also nun der OGH seine Arbeit wieder aufnehmen und ein Urteil über eine Seite fällen, die es so schon gar nicht mehr gibt.

Nein, da die Streitparteien die Filmproduktionsgesellschaften auf der einen Seite und UPC auf der anderen Seite sind. kino.to ist lediglich Teil des Sachverhaltes, da ist es egal, ob die noch existieren oder nicht.
 
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