News EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig

bu.llet schrieb:

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre dein Post echt lustig. Da beschwert man sich über die unsinnigen freiheitsbeschränkenden Gesetze und was fordert man dann? Richtig, ein freiheitsbeschränkendes Gesetz um freiheitsbeschränkende Gesetze zu vermeiden.

Worin sollte dieser Sinn bestehen? Glaubst du tatsächlich, es werden sich keine Gedanken gemacht? Glaubst du, es wird als erstrebenswert erachtet, wenn die eigenen Gesetze kassiert werden?
Schon aus politischer Taktik sollte das Gesetz grundrechtskonform sein. Und diese Fragen sind angesichts der extrem vagen Bestimmungen in den Verfassungen höchst kompliziert und lassen sich vorher nicht sicher abklären.
Ergänzung ()

MHumann schrieb:

https://www.computerbase.de/forum/t...rung-grundrechtswidrig.1336193/#post-15536188

Q.E.D.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
MHumann schrieb:

Ohje... Das hatte ich schon befürchtet. Die VDS kommt also gerade wegen dieses Urteils wieder. Anlassloses, massenhaftes Speichern von Verbindungsdaten hat damit ab heute offiziell den Segen des höchsten europäischen Gerichts. :(

Ich kann echt nicht verstehen, wie die Richter derartig weit weg von der Realität urteilen können. Die müssen doch eigentlich eine Abwägung machen, zwischen den Freiheitsrechten, die die VDS unweigerlich verletzt, und dem Nutzen, den sie tatsächlich bring. Und eben nicht nur, den sich irgendjemand utopischerweise theoretisch davon verspricht, ohne es belegen zu können.

Die VDS bringt tatsächlich Null-komma-Nichts gegen Kriminalität. Sie hat keinerlei nenneswerte Auswirkungen auf die Aufklärungsquote. Das haben diverse Studien gezeigt und auch die Realität. in Deutschland sank die Aufklärungsquote sogar leicht gegen den positven Trend, während der Zeit, in der die VDS, wohbemerkt in verfassungswidriger Extremform, hier bei uns praktiziert wurde. Auch in anderen Ländern sind bis heute keine Erfolge zu vermelden, obwohl die EU-Kommission händeringend darum gebeten hat, sowas zu melden.

Und zumindest die deutsche Kriminalitätsstatistik zeigt noch etwas anderes. Selbst wenn die VDS gegen Verbrechen bzw. für deren Aufklärung etwas nutzen würde, bleibt ja immer noch die Frage, ob sie überhaupt notwendig ist. Hat die Kriminalität seit der Verbreitung von freier, schwer nachzuvollziehender Kommunikation über Internet und Mobiltelefone wirklich zugenommen und sind die Aufklärungsquoten gesunken? Ist so eine verzweifelte, in die Freiheitsrechte eingreifende Notmaßnahme wie die VDS, überhaupt notwendig, um so eine gefährliche Entwicklung zu stoppen?

Die offizielle deutsche Kriminalitätsstatistik bestätigt das krasse Gegenteil. Besonders bei Tötungsdelikten (einschließlich Terrorismus ala NSU), mit denen die Notwendigkeit der VDS ja immer wieder gerne begründet wird, gibt es in Deutschland einen überaus erfreulichen Trend.
Seit den 90ern nimmt die Zahl der Tötungsdelikte rapide und kontinuierlich ab und gleichzeitig ist die Aufklärungsquote auf absolute Traumwerte gestiegen. Über 95% aller Tötungsdelikte (einschließlich nur versuchten) werden aufgeklärt. Und das ganz ohne VDS (oder auch heimliche Onlinedurchsuchung, Bundestrojaner usw.) trotz Internet und Mobilfunk.
Niemals lebte man sicherer in Deutschland als heute und niemals wurde ein größerer Teil der Täter gefasst. Wie kann man angesichts solcher Zustände in verzweifelten Aktionismus ausbrechen?
Wie in aller Welt kann eine Regierung oder ein Verfassungsgericht sowas wie die VDS rechtfertigen? Wie kann die Abwägung einer schweren Grundrechtsverletzung an allen Bürgern gegenüber Effektivität und Notwendigkeit der VDS positiv ausfallen? Was haben die geraucht?

Ich könnte kotzen! :kotz:

Hier noch eine zusammenfassende Quelle, wenn man nicht direkt in den bei BKA verfügbaren Kriminalitätsstatistiken nachlesen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Artikel-Update: Aus der mittlerweile vorliegenden Pressemitteilung (PDF) des Gerichts lassen sich bereits nähere Informationen extrahieren.

Richtlinie aufgehoben

Der EuGH hat die Richtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärt. Das bedeutet in diesem Fall, dass sie rückwirkend ab dem Erlassungsdatum keine Geltung hat. Sie ist hiermit rechtlich als niemals existent anzusehen.

An dieser Stelle ist vorauszuschicken, dass Grundrechtseingriffe prinzipiell erlaubt sein können, wenn sie ausreichend gerechtfertigt sind. Es wird daher zuerst geprüft, ob ein Eingriff vorliegt und wenn dem so ist, ob sich dafür eine Rechtfertigung findet und ob die Verhältnismäßigkeit zwischen Ziel und Mittel des Eingriffs gewahrt bleibt.


Der EuGH stellt fest, dass allein die Verpflichtung zur Speicherung der von der Richtlinie erfassten Daten einen „besonders schwerwiegenden Eingriff [...] in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“ darstellt.

Auf Rechtfertigungsebene hält er allerdings fest, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht den „Wesensgehalt“ der beiden genannten Grundrechte antaste, da sie nicht die inhaltliche „Kenntnisnahme“ der jeweiligen menschlichen Kommunikation anordne. Auch diene die Vorratsdatenspeicherung der öffentlichen Sicherheit und dem Gemeinwohl.

Jedoch kommt er dennoch zum Schluss, dass die Richtlinie nicht verhältnismäßig ist. Das stützt er darauf, dass obgleich die Eingriffe in die fraglichen Grundrechte besonders schwer sind, keine adäquaten Sicherungsmechanismen in der Richtlinie enthalten sind. Diese sind nach Ansicht des EuGH jedoch notwendig, um die Eingriffe auf „das absolute notwendige" Maß zu minimieren.

Denn sie erstreckte sich einerseits auf „sämtliche Personen, Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten“, sah jedoch keine einzige Differenzierung oder Einschränkung bezüglich ihres Zieles – der Bekämpfung schwerer Straftaten – vor. Es lagen auch keine objektiven Kriterien vor, nach denen der Zugriff von Behördenseite reglementiert gewesen wäre. Auch moniert er das Fehlen einer vorgeschalteten Zugriffskontrolle bezüglich der Datenbestände durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle. Auch bei der Dauer der Speicherung fehlt es dem EuGH an einer objektiven und verhältnismäßigen Vorgabe, die eine auf das Notwendigste beschränkte Speicherung gewährleisten hätte können.

Einen eigenen Absatz widmet die Presseerklärung dem Umstand, dass die Richtlinie „hinreichender Garantien“ für die Sicherung der Datenbestände vor „Missbrauchsrisiken
sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung“
entbehre. So würde sie sogar das Sicherheitsniveau von den wirtschaftlichen Erwägungen der zur Speicherung verpflichteten Dienstebetreibern – beispielsweise ISPs – abhängig machen. Auch mangelte es der Richtlinie an einer Garantie, dass die Daten nach Ablauf der Speicherfrist „unwiderruflich vernichtet“ werden.

Ebenso wird der Umstand gerügt, dass die Speicherung der hochsensiblen Datenbestände nicht einmal auf Unionsgebiet stattfinden musste. Dadurch ergab sich ein weiteres Loch im Datenschutz, das zudem der Europäischen Grundrechtecharta zuwiderlief.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Vorratsdatenspeicherung ist unter strengen Voraussetzungen prinzipiell erlaubt.
Mit der Ungültigkeitserklärung fällt vorerst allerdings die unionsrechtliche Verpflichtung für Mitgliedstaaten weg, Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Wenn die EU-Legislative – auf Initiative der Kommission, mit Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat – erneut derartiges einführen möchte, kann sie das faktisch nur unter Beachtung der vom EuGH aufgestellten Einschränkungen und Sicherungsmaßnahmen.

Auch dürfte sich nun der Spielraum für nationalstaatliche Vorratsdatenspeicherungen eingeschränkt haben. Diese sollten nun uneingeschränkt von nationalen Höchstgerichten überprüfbar sein.
 
Nun, korrekt ist, dass die Richtlinie kassiert wurde. Wer jedoch glaubt, dass eine Vorratsdatenspeicherung damit dauerhaft vom Tisch ist, der irrt gewaltig. Dass sie in abgeänderter und/oder abgeschwächter Form wiederkommt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
 
KlackKlack schrieb:
Ich weiß leider nicht wie du das meinst.

Es wäre schön gewesen, hätten die Politiker die Argumente der Gegner ernster genommen und diesen ganzen Mist gar nicht erst in Kraft gesetzt. Stattdessen wurde mittlerweile in ALLEN Ländern außer Deutschland eine VDS installiert und erst jetzt durch den Eu-GH die Sache für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Das hätte man anders regeln können.

Und davon ab ... die VDS in Europa wird kommen ... denn es gibt genügend große Schlupflöcher im Urteil, um sie mit ner 3 Monatsfrist doch einzuführen. Wartet es ab.

KlackKlack schrieb:
Schon aus politischer Taktik sollte das Gesetz grundrechtskonform sein. Und diese Fragen sind angesichts der extrem vagen Bestimmungen in den Verfassungen höchst kompliziert und lassen sich vorher nicht sicher abklären.

Es mag Offtopic sein, aber die vielen Klatschen der Bundesregierung durch das BVerfG waren ALLE vorhersehbar. Ständig hat eine Mehrheit der Verfassungsrechtler gewarnt, aber darauf wurde nicht gehört. Also bitte nicht so tun, als wären die Politiker Opfer von komplizierten Verfassungstexten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Updateklingt doch so, als würden sie sagen:"nein, VDS gibts nicht mehr und hat es nie gegeben" und nicht"VDS läuft weiter so wie bisher, bis ihr uns ein nicht Grundrechtsverletzendes Konzept als Ersatz anbietet"?
Warum zum Teufel wäre letzteres eigentlich als legitime Alternative zu ersterem angesehen worden?
Das wäre doch zuzugeben:"ja, verstößt gegen das Grundrecht, ist uns aber egal, wir lassen das weiterlaufen"
 
keldana schrieb:
Es wäre schön gewesen, hätten die Politiker die Argumente der Gegner ernster genommen und diesen ganzen Mist gar nicht erst in Kraft gesetzt. Stattdessen wurde mittlerweile in ALLEN Ländern außer Deutschland eine VDS installiert und erst jetzt durch den Eu-GH die Sache für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Das hätte man anders regeln können.

Und davon ab ... die VDS in Europa wird kommen ... denn es gibt genügend große Schlupflöcher im Urteil, um sie mit ner 3 Monatsfrist doch einzuführen. Wartet es ab.

Dein Post zeigt mir, was ich an der Diskussion um Gerichtsurteile nicht mag.

Es ist eben vorrangig eine politische Frage, ob und wie die VDS gestaltet wird. Wenn man was dagegen machen will, muss man sich politisch engagieren. Es ist natürlich bequemer anzunehmen, dass das alles nichts nütze und man sowieso "von denen da oben" schlecht behandelt wird. Dass diese Einstellung aber ebenfalls nichts bringt, wird dabei billigend in Kauf genommen.

Das Urteil enthält auch keine "Schlupflöcher". Vielmehr gibt es halt keine ausdrückliche Bestimmung in den Grundrechten, die ausdrücklich die VDS untersagt. Dann ist es eben eine Abwägungsfrage. Und unter bestimmten Umständen ist es eben vertretbar - und mehr fordern die Grundrechte gerade nicht - die VDS einzuführen. Noch mal: wenn man das nicht will, muss man Politik betreiben. Aber keine Gerichtsschelte.
 
Für viele ein Freudentag .... mit Sicherheit aber für all die kriminellen Subjekte, die bisher durch Standortbestimmungen
oder Auswertung der gespeicherten Rufdaten überführt und eingesperrt werden konnten... Juchuuu!!!!

Bin immer noch der Meinung:

Wer nichts zu verbergen hat, dem kann es egal sein, was mit seinen Daten passiert.
Es interessiert niemanden, wenn sich Karl A. mit Hugo B. über ein Fußballspiel, den Sex der letzten Nacht oder
den Vollrausch vom letzten Wochenende unterhält oder darüber SMS schreibt.

Allerdings ist es interessant, wenn sich eine Einbrecherbande über ihre Handys den nächsten Coup ausmacht
oder ein Betrüger einer 90-jährigen Frau den verschollenen Neffen vorspielt und ihr dann ihr sauer erspartes Geld stiehlt.
Diese lieben Mitbürger halten sich leider auch nicht wirklich an die bestehenden Gesetze...

Aber nur weiter so... Kriminelle haben sowieso alle Rechte.... und seit heute wieder eines mehr...

Sanfte Grüße
 
Das Urteil selber ist mWn noch gar nicht allgemein verfügbar, derzeit gibt es nur eine etwas ausführlichere Pressemitteilung des EuGH.

@KlackKlack

Das ist deshalb so, weil die Staatsmacht prinzipiell nur ungern Gestaltungsspielraum abgibt. Deswegen hat es ja Ewigkeiten gedauert, bis man sich zu Ende des 19./Beginn des 20. Jahrhunderts überhaupt durchgerungen hat eine gerichtliche Überprüfung bestimmter Staatsakte zuzulassen. Das ist ja alles vergleichsweise neu. Zudem musst du auch die Kehrseite sehen: Richter sind in Höchstgerichten idR sehr stark abgesichert (lebenslange Position, unversetzbar, etc.), wenn die ohne demokratische Legitimation Politik machen könnten, könnte das nicht nur in die "richtige" Richtung ausschlagen.

Ein österreichischer Bundeskanzler meinte einmal "Es ist alles sehr kompliziert". Dafür wurde er geschmäht und ausgelacht, aber er hatte trotzdem recht. Man kann leider kaum an einer einzelnen Schraube drehen, ohne das nicht irgendwo was zu knirschen beginnt.

Btw.: danke für deine inhaltlich interessanten Postings.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:

Danke für dein "Btw" :)

Worauf bezieht sich dein Beitrag genau? Das Problem und die Entwicklung der Verfassungsgerichte sind mir bekannt, ich kann das nur gerade keinem meiner Postings zuordnen.





keldana schrieb:
[...]


Es mag Offtopic sein, aber die vielen Klatschen der Bundesregierung durch das BVerfG waren ALLE vorhersehbar. Ständig hat eine Mehrheit der Verfassungsrechtler gewarnt, aber darauf wurde nicht gehört. Also bitte nicht so tun, als wären die Politiker Opfer von komplizierten Verfassungstexten.

Selbst wenn eine Mehrheit das so sah (Beispiel? Wer zählt zu dieser Gruppe? Kann man da einfach ein x:y aufmachen oder sind einige Leute stärker zu gewichten?), kann es ja weiterhin vertretbar sein.

Die Politik leidet nicht unter komplizierten Verfassungstexten, sondern unter den vagen Verfassungstexten. Das ist etwas anderes. Was ich meine: Unser Grundrechtsteil im GG ist sehr kurz. Lies dir die Bestimmungen durch und dann sagst du mir, dass man jeden Verstoß einfach so sieht.

Vor wenigen Wochen gab es ein Urteil des BVerfG zum ZDF. Es ging um den Staatseinfluss und wie die Gremien zusammenzusetzen seien. Die ziemlich konkreten Vorgaben, die das BVerfG entwickelte, "folgten" lediglich aus diesen Worten:
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Art 5 Abs. 1 S. 2 GG

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Das meine ich. Aus diesen wenigen Worten wird dann so viel gefolgert. Die Einzelheiten sind nicht vorhersehbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
Super, was bringt uns das, wenn die NSA unsere Daten trotzdem speichert? Ist sicher
der richtige Ansatz, aber wie die Realität aussieht, ist doch hinlänglich bekannt.
Im Zweifelsfall können trotzdem alle auf alles zugreifen, also was ändert sich wirklich?
 
Für Pessimisten: Eine ideale Grundlage um das Unternehmen der europäischen Verfassung wieder anzugehen damit Rechtssicherheit bei der Verfolgung von Terroristen und Kinderpornographen geschaffen wird. Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu schaffen! (frei nach W.U.)

Für Optimisten: Das Urteil bringt zumindest Zeit, bis die Gesetze abgeändert werden. Und es wird teuer. Und selbst, diejenigen, die meinen nichts zu verbergen zu haben, fühlen sich durchaus betroffen, wenn es ans Geld geht.

Und ganz persönlich: Offiziell haben die Menschen aus der Vergangenheit gelernt. Praktisch steht man vollkommen unkritisch gegenüber der Regierung und gibt ihr potentiell totalitäre Instrumente an die Hand.
Ein Blick nach Japan lässt mich bereits schaudern, wie schnell die Stimmung kippen kann (Bei analoger Historie). Ich könnte jedes Mal mit dem Kopf auf die Tischplatte hauen, wenn mir hier jemand sagt: "Aber das würden die Leute doch merken wenn was falsch läuft."
Vielleicht mal Vollbeschäftigung und den Ausbau der Datenautobahnen versprechen bei der nächsten Wahl. Bin sicher da finden sich begeisterte Anhänger :stock:
 
equal99 schrieb:
Für viele ein Freudentag .... mit Sicherheit aber für all die kriminellen Subjekte, die bisher durch Standortbestimmungen oder Auswertung der gespeicherten Rufdaten überführt und eingesperrt werden konnten... Juchuuu!!!!

(Auch wenn dur wahrscheinlich nur ein Troll bist.)
Wer soll denn das bitte gewesen sein?
Hast du konkrete Fälle, wo die VDS nachweislich notwendig und wirksam war, um ein Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären?
Oder irgendeine Statistik, die einen nenneswerten positiven Effekt zeigt?

Nur ein "Bauchgefühl" oder wie trotzige Kleinkinder im Sandkasten plärrende Politiker und Beamte, die immer wieder einfach nur behaupten, dass man die VDS unbedingt braucht, reichen meiner Meinung nicht dafür aus, so eine schwere Verletzung der Freiheitsrechte zu rechtfertigen.

Bin immer noch der Meinung:

Wer nichts zu verbergen hat, dem kann es egal sein, was mit seinen Daten passiert.
Es interessiert niemanden, wenn sich Karl A. mit Hugo B. über ein Fußballspiel, den Sex der letzten Nacht oder
den Vollrausch vom letzten Wochenende unterhält oder darüber SMS schreibt.

Gerade als Deutscher oder Österreicher müsste man es eigentlich besser wissen, wenn man im Geschichtsunterricht etwas aufgepasst hat.
Aber ich weiß, das Vergleiche mit den Zuständen in diesen finsteren früheren Zeiten unbeliebt sind, also lasse ich es sein. Glücklicherweise muss man auch gar nicht so weit zurück und so ins Extrem gehen, um zu zeigen, wie gefährlich sowas wie die VDS werden kann.

Nehmen wir als Beispiel die aktuellen Zustände in der Türkei. Die war bis vor kurzem ein vielversprechender Beitrittkandidat für die EU. Sicher kein Vorzeigerechtsstaat, aber weit von einem radikalen Unrechtsregime oder Schurkenstaat entfernt. Aber es hat nicht mal einen Regierungswechsel gebraucht, damit das in den letzten Wochen dramatisch den Bach runter gegangen ist.

Was wird jemand wie Erdogan, der gerade erst Twitter und Youtube sperren lassen hat, nur weil da von Oppositionellen für ihn peinliche Videos mit Korruptionsvorwürfen verbreitet wurden, mit massenweise verdachtsunabhängig gesammelten Verbindungsdaten tun?
Die sind doch ein wunderbares Werkzeug, um dabei zu helfen herauszufinden wer diese Inhalte verbreitet oder auch nur angeschaut hat. Und auch, mit wem diese Leute wiederum in Kontakt stehen usw. Solche Informationen sind ein unverzichtbarer erster Schritt, um die Opposition zu verfolgen und zu zerschlagen.

Ganz schnell wird aus einer Maßnahme, die vorgeblich mit Bekämpfung von Schwerstkriminalität gerechtfertigt wurde, ein gefährliches politisches Machtmittel, das dabei hilf Oppositionelle aufzuspühren und auszuschalten.

Und sowas kann nicht nur in der Türkei passieren. Würde jemand das z.B. der neuen und alten ungarischen Regierung etwa nicht zutrauen?
Und wie schnell könnteauch in anderen EU-Staaten, z.B. in Frankreich wenn man sich die letzten Wahlergebnisse betrachtet, ebenfalls eine skrupellose, neofaschistische Partei an die Macht kommen?

Und auch in Deutschland würde ich mich nicht allzu sicher fühlen, nur weil wir es geschafft haben, ein paar Jahrzehnte lang mal kein verbrecherisches Schreckensregime an der Macht zu haben.

Wer den freiheitlichen Rechtsstaat erhalten will, der darf nicht warten bis es zu spät ist. Man darf nicht Eingriffe in die Freiheitsrechte damit für unbedenktlich erklären, dass man ja kein Unrechtsregime ist, sondern eine freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie. Genau durch sowas wird man nämlich zu einem Unrechtsregime! Die VDS ist eine informationstechnische Massenvernichtungswaffe!

Demokratie schützt einen nur vor staatlicher Willkür, wenn die Bürger sie auch dazu benutzen, um solche Entwicklungen frühzeitig zu stoppen.
Mit gleichgültiger Einstellung und naivem blindem Vertrauen, wie es sich in "Wer nichts zu verbergen hat..." zeigt, steuert man geradewegs in den Abgrund.
 
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Das sollte uns so manches Mal vor Augen führen, wie gut unsere Grundrechte insbesondere in Deutchland trotz vieler Kritik gewahrt bleiben.Um so östlicher wir in Europa schauen umso schwammiger und je autokrater die Regierungen sind destso weniger werden solche Rechte leider geachtet. Siehe z.B. Ungarn und der ewige EU (Wunschkanidat) Türkei.
 
equal99 schrieb:
Für viele ein Freudentag .... mit Sicherheit aber für all die kriminellen Subjekte, die bisher durch Standortbestimmungen
oder Auswertung der gespeicherten Rufdaten überführt und eingesperrt werden konnten... Juchuuu!!!!

Dir ist aber schon bekannt, dass sich die Aufklärungsrate bei Verbrechen durch die VDS in keinster Weise gebessert hat?
Und wenn die Aufklärungsrate um 1% gestiegen wäre, rechtfertigt das in keiner Weise einen Grundrechtseingriff bei 100% der Bevölkerung.

Solche Leute wie dich habe ich gefressen. Du bist wie ein Rind das lachend zum eigenen Schlachter läuft oder?
Du siehst in momentan in der Türkei was passieren kann... der Herr E. wäre froh, wenn er die VDS hätte.

Unglaublich so eine Einstellung...
 
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Worauf bezieht sich dein Beitrag genau?

Auf das da:

Ich finde es bedauerlich, dass Gerichtsentscheidungen, die Entscheidungen über das Recht sind, und keine politischen Entscheidungen, wie letztere diskutiert werden.

Und in der Eile hab ich nur drübergelesen und es falsch verstanden, da ich das "wie" übersehen hab. Insofern war mein Post überflüssig.^^
 
@ RoccoNaut

1. Troll dich selber...
2. Wo steht, dass sie sich nicht gebessert hat auf Grund von VDS?
3. Und wenn wir schon von der Türkei reden - dort zählen die Menschenrechte genau Nüsse...
Da ist es auch egal, ob die VDS haben oder nicht.

@Herdware

Die Daten werden zwar gespeichert, aber der Zugriff darauf darf nur mittels Gerichtsbeschluss erfolgen.
Also wo ist da das Problem. Es muss immer noch eine rechtliche Grundlage für die Auswertung der Daten geben.

Sanfte Grüße
 
letztendlich sagt es nur das es so nicht kommt, was nötig ist um Grundrechtkonform zu sein wird ja auch bereits angerissen ... also haben da unsere Politiker nur einiges an Arbeit zu investieren bevor sie einen weiteren Vorstoß wagen. Den Machterhalt durch die Mächtigen wird nie enden!
 
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@equal99

Das Max Planck Institut hat u.a. eine Studie gemacht, in der die Daten in den Ländern mit VDS ausgewertet wurden und kam zu dem Schluss, dass es nichts bringt!

Es tun immer alle so, als ob es KEINE Speicherung von Daten gäbe, wenn es keine VDS gibt. Aber das stimmt so doch überhaupt nicht. Wenn jemand unter Verdacht gerät, DANN kann sehr wohl der Datenverkehr etc. gespeichert und angezapft werden! Nur weiß man eben nicht die Daten von vor 6 Monaten. Wenn das jetzt auf 3 Monate reduziert wird, ist der theoretische Vorteil echt gleich 0!

Nein die VDS ist nur eine Hintertür für Rechteverwerter UND Machthabenden, die Andersdenkenden irgendwie an die Kandarre wollen.
 
equal99 schrieb:
@Herdware

Die Daten werden zwar gespeichert, aber der Zugriff darauf darf nur mittels Gerichtsbeschluss erfolgen.
Also wo ist da das Problem. Es muss immer noch eine rechtliche Grundlage für die Auswertung der Daten geben.

Sanfte Grüße
Die Vergangenheit hat nun wirklich oft genug gezeigt das Zugriffe auch ohne Gerichtsbeschluss gemacht wurden. :rolleyes: Und sei es das ein Mitarbeiter seine eigene Partnerin ausspioniert o.ä.

Und weil ein Moderator einfach mal übereifrig meinen vorherigen Post gelöscht hat:
Such doch mal nach Andrej Holm.
 
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