News Kein EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Arbeit

Cecilia Malmström schrieb:
Grundsätzlich könne die Vorratsdatenspeicherung zwar bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen.

Guter Witz! Hab gut gelacht.

Welche (schweren) Straftaten wurden den bis jetzt dank der VDS aufgeklärt? Dazu kommt sollte man nicht versuchen Verbrechen einzudämmen statt die Symptome zu bekämpfen? Lieber mal einer Beschwerde mehr nachgehen als am ende mehrere Tote zu haben.
 
Bei denen hackt es doch. Ja die Eu-Richtlinie wurde für unzulässig weil menschenrechtsverletztend erklärt. Und deren Reaktion ist jetzt ernsthaft:
"Dann gibt es die EU-Richtlinie halt nicht. Jetzt haben ja alle schon nationale Gesetze für Vorratsdatenspeicherung eingeführt, dann ist es auch schon egal, ob da noch eine Eu-Richtline drüber steht. "

Mit der Entscheidung des EuGh hätte auch jedes auf Grundlage der Richtlinie erlassene nationale Gesetz seine Gültigkeit verlieren müssen. Das ist doch wohl der Gipfel der Frechheit was jetzt hier durchgedrückt wird. Und im selben Atemzug Deutschland dann gleich noch nahe legen, dass es gefälligst auch ohne Eu-Richtlinie sich gefälligst am großen Lauschangriff beteiligen soll. Ich bin sprachlos. Diese gesamte Vereinigung gehört sich wegen organisierter Kriminalität hinter Gittern.
 
Dank der Enthüllungen durch Edward Snowden wissen wir ja, dass dies auch nicht mehr nötig ist ;) Die Daten werden ohne gesetztliche Grundlage abgegriffen, ausgewertet und gespeichert.
 
Immerhin mal eine relativ vernünftige Variante, abzuwarten, bis die Datenschutz-Geschichte durch ist.

"fordern allerdingsvehement nach einer entsprechenden Regelung."

Ich glaube, da fehlt ein Leerzeichen. Außerdem entweder "verlangen nach einer ..." oder "fordern vehement eine" (ohne nach). ;)
 
Begriffe wie „Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“ werden ja normalerweise im Zusammenhang mit Verbrechen genannt - heißt das, dass man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen könnte? Schließlich wurde das Recht auf Privatsphäre von Millionen Bürgern untergraben.

Wer hat überhaupt diese Vorratsdatenspeicherung befohlen, die so offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt? Die betroffene Person hat wohl mit Demokratie nicht viel zu tun und sollte aus dem Amt entfernt werden.
 
Bitte was? Die EU Komission sieht ein, dass die alte Richtlinie zu weit ging? Sind die normal im Kopf geworden, das ich sowas noch erleben darf :D
Hm, ok die Polizei will den Polizeistaat, kann ich ja verstehen aber mit welchen Argumenten treten sie der Studie entgegen?

Ohne jetzt den Teufel an die Wand malen zu wollen, ein "Vorfall" in einem der Five-Eyes Staaten die massig Daten erheben, wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Weil dann realisieren vielleicht manche, dass die Datenerhebung einfach nichts bringt in den Ausmaß.
Oder das Pendel schlägt noch extremer aus und absofort gibt es Freigang aus der Wohnung nur noch per polizeilicher Bestätigung :freak:
 
Dann hat ja unsere Regierung nun keinen Grund mehr, die VDS einzuführen, denn DAS Argument zur Einführung war ja immer diese EU Richtlinie, die bei Verstoß Geld kostet. //Träumerei ende

Naja, wir werden ja eh von der NSA/GCHQ überwacht und demnächst wird auch der BND in das Business einsteigen.
Datenschutz wird ja auch beim Deutschlandfunk und anderen Einwohnermeldeamts sachen mit Füßen getreten, aber Hauptsache Deutschland ist "sicher vor Terroranschlägen" :freak:
 
"Aber nur weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch ist, bedeutet das nicht, dass die staatliche Datensammlung ein Ende hat. Es wäre nun aber Sache der Mitgliedsstaaten, erklärte Malmström."

Aber auch nur so weit, wie es der Datenschutz (der immerhin auch direkt auf Grundrechten basiert) zulässt und bei dem hat, wie ja ebenfalls angesprochen, die EU auch ein Wort mitzureden.

Nach bisher geltendem deutschen Datenschutzgesetz, darf es hier jedenfalls keine Vorratsdatenspeicherung geben.
Verbindungsdaten dürfen vom Provider nur dann erfasst und gespeichert werden, wenn es zu Abrechnungszwecken oder zur Behebung von technischen Problemen notwendig ist. Und auch nur genau so lange, wie im konkreten Fall erforderlich.
Leider wurde dieses Datenschutzgesetz bisher kaum und nur sehr lasch umgesetzt. Wohl auch wegen der Erwartung, dass eh bald die VDS (wieder-)kommt.
Die Abmahnanwälte hat es gefreut, die sich dank "Auskunftspflicht" an Justiz- und Strafverfolgungsbehörden vorbei, direkt bei den Providern bedienen konnten.

Ich hoffe, dass jetzt, wo die VDS vom Tisch ist, endlich stärker durchgegriffen wird. Spätestens, wenn es auch von EU-Seite entsprechende Datenschutz-Richtlinien gibt. Dann könnten einzelne Statten nicht mal eben den Datenschutz außer Kraft setzen.

Und noch was zur Wirksamkeit oder Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Es wurde ja gerade wieder die neuste Kriminalitätsstatistik (für 2013) veröffentlicht.

Die hat mal wieder gezeigt, dass trotz zunehmender Delkite, die über das Inetrnet begangen werden, die Aufklärungsquote stabil geblieben ist. Allerdings wäre die VDS ja auch gar nicht gegen solche Delikte anwendbar, sondern nur bei Schwerstkriminalität.

Gewaltdelikte sind aber glücklicherweise zurückgegangen. Speziell bei Mord (was auch Terrorakte ala NSU-Anschläge einschließt) gab es darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der sowieso schon hohen Aufklärungsquote auf jetzt 96,3%. Das entspricht, zusammen mit der abnehmenden Zahl der Delikte und Opfer, dem positiven Trend der letzten 20 Jahre. (Also dem Zeitraum, in dem sich auch Internet und Mobiltelefone verbreitet haben.)
Kindesmissbrauch, was ja auch gerne als VDS-Argument benutzt wird, ist übrigens auch zurückgegangen und die Aufklärungsquoten liegen ebenfalls über 96%.

Oder wollen die VDS-Beführworter jetzt doch argumentativ umschwenken und die VDS nicht mehr mit Schwerstverbrechen rechtfertigen, sondern mit schnöden Betrugsdelikten oder Urheberrechtsverletzungen im Internet? Da bestünde vielleicht wirklich Handlungs-/Verbesserungsbedarf.
Allerdings würde dann das EuGH-Urteil wieder einen Strich durch die Rechnung machen, denn die haben diesen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger, den die VDS darstellt, auch in abgeschwächter Form nur für die Bekämpfung von Schwerstverbrechen für verhältnismäßig erklärt.
 
Abgsehen davon das ich das meiste was mit der EU zutun hat onehin nicht für rational oder nachvollziehbar betrachte und nichts von diesem fragwürdigen Gebilde EU halte, spielt es denn überhaupt eine Rolle ob ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Gange ist oder nicht, durchgesetzt oder nicht, wenn es doch schon vermutlich unter der Ausschluss der Öffentlichkeit angewendet wird? - Ausser natürlich das halt von Zeit zu Zeit auf Teufel komm raus, für die spätere Gesellschaft eine EU zustande kommt, wo "privilegierte" herrschen können so scheint mir. Seit Jahren sieht man wie Politik gegen die Bevölkerungen der jeweiligen Länder gemacht wird und diese Vorratsdatenspeicherung hat so bisschen was von totalitärem Denken.
 
Cool Master schrieb:
Welche (schweren) Straftaten wurden den bis jetzt dank der VDS aufgeklärt?

Noch keine, aber...

Mit dem Instrument >Vorratsdatenspeicherung< könnte man Grundrechtsverletzungen und Demokratiegefährdende Delinquenten aufspüren.

Also ich wäre dafür so eine Vorratsdatenspeicherung dort und nur dort einzuführen wo auch Gefahr Besteht – also bei Politiker und Lobbyisten. ;)
 
Es ist ja auch viel effizienter die Vorratsdatenspeicherung ohne Gesetze durch die Geheimdienste durchführen zu lassen.
 
Bezugnehmend auf die Schlagzeile:

Noch kann die EU-Kommision nur (zumeist) bindende Richtlinien herausgeben/erlassen, jedoch keine Gesetze. Im Text habt Ihr entsprechend auch immer von Richtlinien gesprochen. Ich bitte darum, auch die Überschrift entsprechend anzupassen. Der Einzeiler davor am Beginn des Artikels ist ganz nett, ist aber in der rechten Spalte mit den Schlagzeilen nicht zu lesen, und daher ist die Schlagzeile irreführend, denn bislang gibt es keine (!) EU-Gesetze. Eine Richtlinie ist kein Gesetz.

Zum Inhalt:

So kann man es auch machen. Erst eine Richtlinie, deren Inhalt sehr umstritten ist, erlassen. Diese aufrecht erhalten, bis sie von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist. Anschließend sich zurücklehnen, sollte der EuGH sie kippen, denn sie ist inzwischen (weitgehend) in nationales Recht in den Mitgliedstaaten umgesetzt und somit Realität geworden. Nun kann man sagen, man beuge sich der Rechtsprechung, und doch - Ziel erreicht. Der Bürger ist der gelackmeierte.
 
Wozu auch, sie existiert doch längst in allen EU Mitgliedsstaaten. Macht eh nur Ärger sich mit dem Volk darüber zu streiten, also macht man es einfach.
 
Ich frage mich inwiefern es überhaupt relevant ist, ob Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt. Sicherlich wird man auch mal zufällig eine nützliche Information finden können. Doch wenn ein Entführer nicht gefoltert werden darf, da dadurch seine Grundrechte verletzt würden, obwohl man damit eventuell ein Leben retten könnte, weshalb ist dann die Verletzung der Grundrechte von Millionen so wenig wert ?

Ich würde ja vorschlagen, dass die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auch zum auffinden von Steuersündern und bestochenen Politikern genutzt werden dürften. Dann wird sie nämlich sehr schnell wieder abgeschafft.
 
Oh man eh. Dieses ganze Gedöns um die NSA kann einem schon sehr schön an die Gurgel gehen mittlerweile. Es existieren rund 600.000 Dokumente im Fundus von Herrn Snowden die die Spionage in jedem kleinsten Bereich mehr oder weniger beweisen. Das ist wrklich zu bedauern wie die Politik damit umgeht. Es ist ein unendlich wertvolles Gut Privatssphäre zu besitzen. Das ist wirklich traurig. Aber nun ja, was soll man gegen ein korruptes Amerika schon machen
 
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