Gewährleistung für ein fast neues Smartphone abgelehnt

Emmi-hh

Cadet 1st Year
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Sep. 2014
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Hallo liebes Forum,

ich brauche bitte einmal Rat und Hilfe von den Auskennern unter euch ;-)

Ich habe ein nun fast 7 Wochen "altes" Smartphone (Samsung Galxy S4 mini), welches eigentlich von Anfang an nicht rund lief. Keine Ahnung, warum ich nicht gleich wieder in den Elektrofachmarkt gegangen bin :(, ich habe immer wieder gedacht, das muß so bzw. wird schon noch.

Fakt ist, dass das Handy komische Dinge tat; es ging von alleine an und aus, Widgets und Icons ließen sich nicht problemlos löschen und verschieben, es hatte ständig Hänger, so dass es neu gestartet werden mußte, weil nichts mehr ging, Tasteb waren blockiert, so dass ich nach einem Telefonat nichtmal auflegen konnte usw.....

Nach 3 Wochen war ich dann bei einem Servicemitarbeiter des Elektrofachmarktes, der das Handy auf Werkseinstellung zurücksetzte. Ein Tausch-bzw. Leihgerät war zu dieser Zeit nicht vorhanden, so dass ich mit meinem Gerät wieder abgezogen bin. Die Rückstellung hat nix gebracht, so dass ich mein telefon dann letztendlich vor 2 Wochen zwecks "Reparatur" im Markts ließ. Und jetzt kommts: am Samstag bekam ich Post, dass ich das Telefon gegen Kosten in Höhe von ca. 190,- EUR reparieren lassen kann, es wieder abholen kann, ohne dass etwas gemacht wurde oder es umweltgerecht entsorgt wird. Garantie wird abgelehnt, weil es einen Kratzer auf dem Display bzw. eine Beschädigung neben der Windows-Taste gibt, von der ich aber nichts weiß....

Hat jemand einen Tip, wie ich ganz sicher mein Recht auf gesetzliche Gewährleistung wahrnehmen kann? Ob Kratzer auf dem Display oder nicht, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Danke für euer feedback!
 
Was hast du denn nun beantragt: Garantie oder Gewaehrleistung? Das sind zwei grundverschiedene Dinge.

So geht das natuerlich nicht, wie die das machen. Die Gewaehrleistung kann nicht aufgrund eines Kratzers verweigert werden, schon gar nicht, wenn diese nicht ursaechlich fuer die aufgetretenen Schaeden sein kann.

Einfach mal freundlich auf die einschlaegigen Paragraphen hinweisen -- innerhalb der ersten 6 Monate muessen sie dir nachweisen, dass du was verbockt hast. Ein Kratzer duerfte da kaum ausreichen.
 
Beantragt habe ich noch nichts. Ich habe nur mein Tel. zurück gegeben mit der Bitte, den Schaden zu beheben, weil ich ein funktionierende Handy möchte. Bin nun dabei, etwas schriftlich zu verfassen und möchte natürlich handfeste Argumente bringen, damit sich niemand rausreden kann. Beantragen werde ich die gesetzliche Gewährleistung dem Verkäufer gegenüber.
 
Das haettest du von Anfang an tun muessen. Garantie ist freiwillig, geht ueber Gewaehrleistung hinaus, was die Sachmaengelfreiheit anbelangt, was wiederum heisst, dass Hersteller gerne Bedingungen stellen.

Bei der Gewaehrleistung gilt binnen der ersten 6 Monate, dass der Haendler, um Ansprueche abwehren zu koennen, nachweisen muss, dass der Fehler beim Gefahrenuebergang noch nicht anlag. Schwierig, weshalb die meisten da auch keine Zicken machen. Im uebrigen sind die Paragraphen 437 bis 439 des BGB dein Freund. Google anschmeissen! ;)
 
wobei ich vermute, dass der kratzer am display eher nicht mit deinem app-problem zu tun hat, geschweige die beschädigung der taste.
deshalb würde ich dir empfehlen, anwaltliche hilfe zu beanspruchen.. sei es durch den konsumentenschutz deines landes oder durch bekannte anwälte deiner region... ersteres sollte gratis sein, letzteres könnte unter umständen teuer werden, je nach scharlatan-anwalt-faktor
 
Besteh auf herausgabe deines eigentums binnen 3 Werktage, ansonsten Anzeige wegen Diebstahl. Wenn du es wieder hast schicks halt direkt zu samsung, wieso du den weg über den Markt gehst verstehe ich nicht.
 
@Scythe1988

Warum soll er auf Herausgabe bestehen? Er kann einfach hingehen, das abholen und nach Samsung schicken. Haben die doch selber angeboten. Es wird dann halt einfach nichts dran gemacht.

Aber der Grund ist echt an den Haaren herbeigezogen. Kein Wunder, dass ich diese Läden alle für inkompetent halte.
 
Dreimal darfst du Raten wo sich das Gerät befindet...
Bei der Vertragswerkstatt von Samsung.

Auch bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich hierbei nicht um einen Kratzer handelt, sondern um einen Bruch ;-)

Der TE kann doch den KVA hier hochposten.....
Ergänzung ()

Scythe1988 schrieb:
Besteh auf herausgabe deines eigentums binnen 3 Werktage, ansonsten Anzeige wegen Diebstahl. Wenn du es wieder hast schicks halt direkt zu samsung, wieso du den weg über den Markt gehst verstehe ich nicht.

Auch für dich, das Gerät ist mit ziemlicher Sicherheit bei der Vertragswerkstatt von Samsung.
Diebstahl ganz großes Kino von dir....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Langsam komm`ich hier nicht mehr mit.....:rolleyes:

Zum einen habe ich das Handy in den Markt gebracht, weil ich erstens auf ein Leihgerät hoffte, denn ich habe nicht mal eben ein Zweitphone rumliegen und zum anderen ist der Verkäufer nun einmal mein Vertragspartner.

An Diebstahl meines Eigentums habe ich noch nicht gedacht....

Und was ist das mit dem "Bruch" statt des Kratzers????
 
Bei deinem Kratzer am Display handelt es sich bestimmt um einen Displaybruch!
Natürlich wird dann die Gewährleistung abgelehnt.

Mit dem Tipp "Diebstahl" würde ich ganz ganz Aufpassen!
 
Danke für eure Antworten! Sorry, wenn ich nochmals nachfrage: warum soll das Display gebrochen sein? Ich habe da absolut üüüüberhaupt nichts entdeckt? Und hätte der Mitarbeiter bei "XXX" das nicht bei Ab-bzw. Übergabe protokollieren müssen?
 
Ein Display besteht aus mehreren Schichten ;-) Poste doch mal den KVA hoch und fordere ein Schadensbild ;-)
 
....aha....;) jetzt muss ich noch wissen, was ein KVA ist. Sorry, bin absoluter Neuling hier....
überflüssig und schon klar....Kostenvoranschlag.....:cool_alt:.....weiß leider nicht, ob/wie man einen Beitrag löscht.
Ja, mach ich von z. H. mal......obwohl auf dem KVA nix draufsteht. Nichtmal, was genau die reparieren wollen. Ich finde das alles sehr misteriös.....
 
Zuletzt bearbeitet:
schon mal aufgefallen das der te ein android gerät besitzt, aber die garantie abgelehnt wurde, weil da was neben der windows-taste kaputt ist
 
Auf dem KVA muss schon drauf steh was defekt ist und ein Foto sollte auch dabei sein.
So haben wir das immer bei Asus mit Notebooks gemacht. Fehlerbeschreibung und Fotos von dem vom Kunden verursachten Schaden.

Wenn das aber wirklich stimmt mit der Taste? Oder bringt der TE einfach nur was durcheinander?

Regel 1: immer vor dem Einschicken Fotos machen, am besten noch unter Zeugen. So gut wie möglich gepolstert verpacken. Am Ende haben die das in Markt sch**** verpackt und es ist unterwegs das Display gebrochen etc. Dann muss der Markt haften. Normalerweise sollten die aber ein Protokoll mit vorhandenen Macken etc. machen und das nicht einfach so annehmen.
 
Nochmals vielen Dank für eure Antworten. Habe morgen wieder einen Scanner zur Verfügung und werde euch dann den KVA usw. einstellen.

Im Reparaturkostenangebot steht lediglich meine Fehlerbeschreibung und als "Reparaturbericht" der Werkstatt: "Der Touchscreen/das Display weist mechanische Beschädigungen auf und Garantiereparatur ist lt. Herstellervorgaben somit leider nicht möglich. Dann noch der Zusatz, dass die Kosten für eine Rep. 188,42 EUR betragen würden.
Auf Seite 2 gibt man mir die Möglichkei anzukreuzen, ob ich 1. die kostenpfl. Rep. durchführen lassen möchte, 2. das Handy wieder abhole oder 3. es umweltgerecht entsorgt werden soll. 10 Tage habe ich Zeit, mich zu entscheiden. Dann liegt noch ein Foto dabei, auf dem der "Schaden" rot angekreist ist. Es ist ein kleiner schwarzer "Strich" am Rand des Telefons unterhalb der Microsoft-Taste (mehr oder weniger) erkennbar. Wie gesagt, ich lade es morgen mal hoch.

Habe nun erstmal ein Schreiben mit der Forderung der gesetzlichen Gewährleistung usw. verfaßt und bin gespannt auf das Ergebnis.
 
Das S4 Mini hat keine Windows Taste! Meinst du den Home Button? Oder wirklich ne Taste mit dem Windows Zeichen?
 
Ja, du hast natürlich recht....Alffrommars.....es ist die home Taste. Kenn mich leider nicht soooo gut aus in der Materie....
 
Ja, Bookstar.....so ist es. Hast du denn am Ende Recht bekommen?
 
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