Gewährleistung für ein fast neues Smartphone abgelehnt

Es wurden offenbar mechanische Beschädigungen gefunden.

Hierbei ist es nicht mehr ganz so einfach mit der Beweislast. Es wird postuliert, dass bei einem Neugerät derartige mechanische Beschädigungen nicht vorhanden sind. Die Beweislast trifft in solchen Fällen den Käufer.

Für die Zukunft:
Finger weg von Samsung-Geräten. Niemand verhält sich unkulanter als dieser Hersteller.

MfG,
Dominion.
 
@ dominion1

Kann der Händler denn die Gewährleistung verweigern, wenn die mechanische Beschädigung nicht ursächlich für die aufgetretenen Fehler sein kann? Das eine hat mit dem anderen dann ja nichts zu tun.
 
Nein, kann er nicht.

Aber wer sagt denn, dass hier die mechanische Beschädigung nicht gerade als Ursache für die Ausfälle verantwortlich gemacht wird?

Fällt zB ein solches Gerät herunter, sind häufig Mikrofrakturen in Leiterbahnen die Folge. Wer sagt also, dass nicht solche Mikrofrakturen entdeckt wurden?

MfG,
Dominion.
 
Bookstar schrieb:
Bei dem Geschäft handelt es sich um Saturn richtig? haben bei mir eine ähnliche Masche abgezogen, war bis beim Geschäftsführer.

Was hat dies mit Masche zutun, wenn du dein Gerät selber beschädigst?
Eine mechanische Beschädigung am Homebutton und noch dazu diese Fehlerbeschreibung
kann nur kostenpflichtig bearbeitet werden, also lass deine Fantasien bei dir zu Hause okay Bookstar!

Emmi-hh schrieb:
Hallo liebes Forum,
weil nichts mehr ging, Tasteb waren blockiert, so dass ich nach einem Telefonat nichtmal auflegen konnte usw.....
 
Erstmal ist festzuhalten das mechanische Defekte durchaus auch von Anfang an bestehen können und diese von der Gewährleistung auch abgedeckt sind. Pauschal zu sagen mechanischer Defekt, keine Gewährleistung ist also falsch.

Mir stellt sich nun die Frage, du kennst den Vorwurf der dir gemacht wird. Es gibt ein Display Schaden. Was sagst du überhaupt dazu? Stimmt das so und war es dein verursachen? Solltest du aber sagen es gab deartige Schäden bei dir noch nicht bleibt dir folgende Möglichkeiten.

Die eine ist du überprüfst das Gerät oder bittest darum es zu dürfen. Sollte am Gerät ein Schaden zu sehen sein der nicht vorher da war, würde ich den Auftragsbericht mir genauer anschauen um zu sehen ob der Verkäufer der es entgegengenommen hat deartiges vermerkt hat. Wenn nicht, wäre die Frage wieso hat er es nicht und ein Indiz dass dieser Schaden wo anders als bei dir entstanden sein könnte. Damit halt dann vor Ort argumentieren.
Stellt sich Saturn weiter quer bleibt die Möglichkeit der Verbraucherzentrale oder eines Anwaltes. Wobei die Verbruacherzentrale die günstigere Möglichkeit ist. Das musst du dann aber wissen.
 
Guten Morgen,

hier nun mal die Post eingescannt, die ich bekommen habe. Es war dann eben noch der "Ankreuzzettel" dabei, den ich jetzt nicht extra beifüge.

Nochmal zu den Aussagen bzgl. der mechanischen Beschädigung(en); ich gehe mit meinem Eigentum ziemlich sorgsam um, bin mir absolut sicher, das Gerät in einem einwandfreien Zustand abgegeben zu haben. Auch der Servicemitarbeiter hat in seinem "Protokoll" nichts derartiges vermerkt. Ihm ist also auch nichts aufgefallen.

Jetzt warte ich einfach mal die Reaktion auf mein Email ab......
 

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Scheint ne Masche bei Samsung zu sein wenn des Display was hat nicht zu repariern.
Das könnte ja beim öffnen weiter Beschädigt werden und die bleiben auf dem 20€ Teil sitzen :confused_alt:

Wegen der kleinen Macke keine Garantie mehr? Ich würd damit zum Anwalt gehn ... die solln das doch mal begründen warum die Garantie bei Gebrauchsspuren erlischt.

Durch so ne Macke geht die "teure" Elektonik nich kaputt. Da unten is ja nich mal wirklich Elektronik verbaut die durch die kleine Macke schaden nehm soll :confused_alt:
 
Ich lese auf dem Zettel:

Garantiereparatur ist lt. Herstellervorgaben nicht mehr möglich

Das ist doch super für dich. Dann gehst du nun nochmal zum Händler und verlangst ein Neugerät, da eine Reparatur offensichtlich ausgeschlossen ist.

@dominion1
Hierbei ist es nicht mehr ganz so einfach mit der Beweislast. Es wird postuliert, dass bei einem Neugerät derartige mechanische Beschädigungen nicht vorhanden sind. Die Beweislast trifft in solchen Fällen den Käufer.
Wo ist da dann bitte der Sinn der Beweisumkehrlast nach 6 Monaten, wenn der Käufer schon vorab beweisen muss, dass dieser Defekt beim Kauf vorlag?
Bei meinem Tablet ging mal das Mainboard kaputt innerhalb der ersten 6 Monate. Das hätte ja auch theoretisch vom runterfallen passiert sein können. Hätte der Hersteller zumindest so behaupten können.
 
Dann gehe ich morgen gleich los, kaufe mir ein Neuwagen, setzte den gehen die Wand und verlange vom Verkäufer einen Austausch, er muss mir ja beweisen dass ich das auch wirklich gewesen bin.
Empfehlung: nochmal durchgelesen was Gewährleistung bedeutet.
 
dominion1 schrieb:
Hierbei ist es nicht mehr ganz so einfach mit der Beweislast. Es wird postuliert, dass bei einem Neugerät derartige mechanische Beschädigungen nicht vorhanden sind. Die Beweislast trifft in solchen Fällen den Käufer.

Kannst du diese Aussage irgendwie belegen?

alffrommars schrieb:
Wegen der kleinen Macke keine Garantie mehr?

Bei Garantie nicht Gewährleistung durchaus möglich und rechtlich haltbar.
 
methadron schrieb:
Dann gehe ich morgen gleich los, kaufe mir ein Neuwagen, setzte den gehen die Wand und verlange vom Verkäufer einen Austausch, er muss mir ja beweisen dass ich das auch wirklich gewesen bin.
Empfehlung: nochmal durchgelesen was Gewährleistung bedeutet.

Wenn es dermaßen offensichtlich ist, woher der Mangel rührt, dann dürfte der Fall klar sein. Aber schau dir doch das Foto an, welches der TE hier gepostet hat. Wegen so einer kleinen Macke gleich die Garantiereparatur verweigern?
Demnach dürfte man Geräte wie Smartphones ja zukünftig gar nicht mehr benutzen, da man bei dem kleinsten Kratzer den Verlust der Garantie/Gewährleistung befürchten müsste.

Von verweigerter Gewährleistung habe ich aber auch noch nichts gelesen. Auf dem Beleg steht ja nur etwas von Garantiereparatur. Und ja, die kann Samsung verweigern. Garantie = freiwillig.
Ich würde deswegen nochmal zum Händler gehen und auf ihn seine gesetzlichen Pflichten hinweisen.
 
und du kannst anhand eines Fotos erkennen, dass nichts beschädigt ist?
In dem Moment, wo der Händler eine mechanische Beschädigung erkennt, ist die Gewährleistung / Garantie Essig. Da hilft nur noch der Gutachter, oder ein anderer Beweis, dass die Beschädigung nichts mit dem Defekt zu tun hat.
 
Mechanische Beschädigungen können doch genauso entstehen, weil in der Montage geschlampt wurde. Wieso ist der Händler/Hersteller automatisch raus aus der Nummer, sofern er solche Beschädigungen feststellt?
Ich hätte dazu gerne eine Quelle, damit ich das glauben kann.
 
BGB §434 Abs. 1 Satz 1:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Ein Riss im Display sollte sofort nach auspacken auffallen, also ein offentsichtlicher Mangel, der sofort zu rügen wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Smartphone für 200 - 300€ kauft und sich dann mit einem Riss im Display zufrieden gibt.
 
Das ist doch eine komplett andere Geschichte. Er hat ja nicht diesen "Riss" oder diese "Macke" am Display reklamiert, sondern ein ausgehendes Smartphone, welches tut was es will. Wo bzw. wie man nun einen Bezug von dieser Minimacke zu den mechanischen Problemen herstellen kann, weiß ich nicht.

Ich bleibe dabei: bei einem Gebrauchsgut aufgrund von optischen Mängeln die Gewährleistung zu verweigern wäre für mich ein Grund, dagegen rechtlich vorzugehen.
Er hat das Smartphone ja nicht mit einem total defekten und zersplitterten Display eingeschickt.
 
Vieleicht hat er ihn nicht gesehn? Der is nur vll. 4mm lang und genau unten an der Kante.
Ich bezeifel das der Riss für die Fehler sorgt und alle Rechte des Käufers damit außer Kraft setzt :)
 
GiGaKoPi schrieb:
Ich bleibe dabei: bei einem Gebrauchsgut aufgrund von optischen Mängeln die Gewährleistung zu verweigern wäre für mich ein Grund, dagegen rechtlich vorzugehen.
Er hat das Smartphone ja nicht mit einem total defekten und zersplitterten Display eingeschickt.
Hier wird nicht die Gewährleistung verweigert, sondern die Herstellergarantie. Außerdem müssen Schäden nicht offensichtlich erkennbar sein. Wir hatten den Fall erst vor einigen Wochen: Kunde hat ein Galaxy S4 wo das Display dunkel bleibt, aber das Handy ganz normal startet (LED ging an und Sound war beim Einschalten zu hören). Beim Reparaturdienstleister hat sich dann unter 80zig-facher Vergrößerung herausgestellt, das ein Haarriss im Display war, der zum Ausfall desselben geführt hat. Keine Garantie, da mechanisch beschädigt.
 
GiGaKoPi schrieb:
Das ist doch eine komplett andere Geschichte. Er hat ja nicht diesen "Riss" oder diese "Macke" am Display reklamiert, sondern ein ausgehendes Smartphone, welches tut was es will. Wo bzw. wie man nun einen Bezug von dieser Minimacke zu den mechanischen Problemen herstellen kann, weiß ich nicht.

Ich bleibe dabei: bei einem Gebrauchsgut aufgrund von optischen Mängeln die Gewährleistung zu verweigern wäre für mich ein Grund, dagegen rechtlich vorzugehen.
Er hat das Smartphone ja nicht mit einem total defekten und zersplitterten Display eingeschickt.

Du wolltest doch die Quelle haben, warum der Händler bei einer mechanischen Beschädigung "raus" ist, die habe ich dir genannt. Wenn ich Neuware kaufe und einen Riss im Display erkenne, reklamiere ich sofort. Bitte erzähle mir jetzt nicht, dass du dir die Ware nach dem Auspacken nicht gründlich ansiehst.

Du kannst in keinster Weise beurteilen, ob das nun ein optischer Mangel ist, oder ob nicht doch tieferliegende Teile beschädigt wurden.
 
Es kann durchaus ein versteckter Schaden sein der sich bei Benutzung vergrößert so einfach ist das nicht Methadron. Der Schaden muss auch nicht ab Fabrik vorhanden gewesen sein kann auch auf dem Weg zum Händler oder zum Kunden passiert sein, trotzdem haftet dann erstmal der Händler dafür. Du paschaulisiert zu sehr und machst das ganze dir zu einfach.
 
natürlich ist das sehr vereinfacht und pauschaliert. Nichts destotrotz läuft es darauf hinaus, dass du in einem solchen Fall eben nur noch zum Anwalt gehen kannst. Der Händler wird sich weiterhin auf die Beschädigung berufen und die Gewährleistung verweigern
 
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