News Verleger fordern Gebühr für E-Books der Onleihe

mischaef

Kassettenkind
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In einem Interview forderte Verleger Matthias Ulmer eine Leihgebühr auf E-Books des Verleihdienstes Onleihe. Ohne diese zusätzliche Abgabe könnte die Teilnahme an dem Verleihportal für Verlage in Zukunft zu einem nicht kalkulierbaren Risiko werden.

Zur News: Verleger fordern Gebühr für E-Books der Onleihe
 
Die Schlussfolgerung des Mannes ist offensichtlich davon geleitet, mehr Geld aus dem Entleiher herauszupressen, als Verlage und Autoren verdient haben. Ein Buch, dass man sich in Papierform kauft, bezahlt man einmal und damit den Autor und den Verlag. Man kann es außerdem lesen so oft man möchte und es auch aufheben. Entleiht man sich ein Buch, kann man wohl kaum diese Gebühren entrichten, man kauft es ja nicht. Es müsste möglich sein, diese Gebühr einmal zu entrichten und dann auf speziell diesen Titel, egal in welcher Form, Zugriff zu haben, ohne diese Gebühr ein weiteres Mal bezahlen zu müssen. Denn warum sollte ein einzelner Leser einen Verlag/Autor, mehrfach für seine Leistung (also diesen Titel) bezahlen?
 
Ach die armen Verlage. Nachdem sich Google nicht melken lässt sind jetzt wohl die Bibliotheken im Visier. Wie wär's, wenn sie ihre seltsamen Verträge mit den Autoren anpassen? Bei Papierbüchern kriegt der Autor schließlich auch keine Gebühr für jeden, der das Buch liest, sondern nur für die verkauften Exemplare.
 
Während die Betreiber der Onleihe den jeweiligen Verlagen nur einmal einen Betrag in Form einer Verleihlizenz zukommen lassen, müssen die Verlage den Autoren hingegen eine „nutzungsabhängige“ Vergütung entrichten. Dies würde laut Ulmer das Urhebergesetz verlangen. „Wenn ein Titel häufig ausgeliehen wird, kann für den Verlag die Situation eintreten, dass er dem Autor mehr zahlen muss, als er selbst von Divibib für die Lizenz bekommen hat“

das hätt ich gern ein bischen genauer, ich kann mir das nämlich nicht vorstellen, führt eine bibliothek genau buch darüber welcher titel wie oft ausgeliehen wurde, gibt das an die verlage weiter und die müssen dann entsprechend zahlen? wäre mir neu.
 
Master68 schrieb:
Ach die armen Verlage. Nachdem sich Google nicht melken lässt sind jetzt wohl die Bibliotheken im Visier. Wie wär's, wenn sie ihre seltsamen Verträge mit den Autoren anpassen? Bei Papierbüchern kriegt der Autor schließlich auch keine Gebühr für jeden, der das Buch liest, sondern nur für die verkauften Exemplare.

Ach herrjeeee...

Da muss dann wohl eine Novellierung des Leistungsschutzrechtes her, nicht wahr? Hat ja schon mit Google ganz prima funktioniert. Muss man nur einen kleinen Interessenverband gründen, der dann mit nicht näher verfolgbaren Koffern voller Geld durch Berlin rennt...
 
der dann mit nicht näher verfolgbaren Koffern voller Geld durch Berlin rennt...

Nicht umsonst heisst es "Money makes the World go Round". Irgendwie will jeder seine vollen Taschen noch um einiges Voller machen, dazu ist meist den Verbänden und Innehaber von Rechten kein Mittel schäbig genug. Scheinbar scheint der Aufwand sich mit Rechtsinstanzen, Anwälten etc. nichtmal wirklich ein "Aufwand" im klassischem Sinne zu sein. Man versucht es einfach um des lieben Rubels willen.
 
Warum hören sich Aussagen an den Reihen alter Medien eigentlich immer nach Mimimi an? Und Schuld ist doch wohl nicht Onleihe sondern mal wieder ein Steinzeit-Gesetz und andere Sachen wo das "Neuland" verpennt wurde.
 
Zumindest bei der Ausleihe über Bibliotheken ist es nicht zutreffend, dass das Urheberrecht eine nutzungsabhängige Vergütung fordert. Es wird nur eine angemessene Vergütung gefordert:
"Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden. Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__27.html

Vermutlich wird das aber dadurch zerschossen, dass hinter der Onleihe eine GmbH steckt... Dann müssen sich die Bibliotheken halt was anderes ausdenken. Am besten ohne Adobe-"Wir lassen uns die Kundendaten klauen und durchsuchen eure Rechner"-Zwang.
 
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bastis schrieb:
Man sollte Gesetzte nicht als Laie interpretieren, das könnte schief gehen. ;)

»Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen …«

Lies dir diese stelle sehr genau durch und dann denk mal etwas weiter als du es getan hast. In der Regel zahlen Bibliotheken an die VG-Wort und die anderen Verwertungsgesellschaften - sofern nicht öffentlich getragen - Lizenzgebühren in einer bestimmten Höhe, die sich je nach Vertrag aus der durchschnittlichen Anzahl an Ausleihen errechnet. Diese Betrag wird dann entsprechend entrichtet und über die Verwertungsgesellschaften an die Verlage und Autoren ausgeschüttet. (Ach war der kleine 45,- Scheck nett!)

Als Autor - ich habe solch einen Vertrag auch gesehen und weiß was drin steht - bekommt man pro Einheit einen bestimmten Prozentsatz ausgezahlt, egal ob Verkauf oder Ausleihe (letzteres wird oftmals interpoliert, da z.B. bei Bestsellern der Belletristik in den Anfangsmonaten die Ausleihe deutlich höher ist als später). Wenn also ein Buch über die Onleihe sehr beliebt ist und der Autor merkt es, könnte er durchaus mehr Geld vom Verlag verlangen.

Die Frage hier ist primär aber, ob es wirklich greift, was der hier anspricht, sofern man den Autor an den Lizenzgebühren beteiligt, die man einnimmt, sollte der Autor eigentlich keine weitere Forderungen stellen, da er auch entsprechend durch die Verwertungsgesellschaften abgesichert ist, was die Ausleihe angeht.
 
verleger sind, was ebooks angeht, so überflüssig wie ein furunkel am allerwertesten. der wird sich noch anschauen
 
Ich glaube ich muss mal wieder aus Protest mehr bei Amazon bestellen (als ich eh schon tue..)

Was die Verlagsbranche in letzter Zeit wieder verzapft ist nur schwer auszuhalten. Erst Leistungsschutzrecht, dann Buchpreisbindung für Ebooks (zumindest in AT) und nun dieser lustige Vorschlag. Bei Onleihe ist es doch eh schon so, dass auch Ebooks nur an eine bestimmte Anzahl Nutzer gleichzeitig verliehen werden. Wo bitte ist da das unkalkulierbare Risiko? Die Verlage sind auf dem besten Weg, die Fehler der Musikindustrie zu wiederholen. Dort hat es durch deren Verbohrtheit auch Ewigkeiten gedauert, bis sich endlich legale Möglichkeiten durchgesetzt haben...
 
@Teralios
Wie ist das bei Büchern geregelt? Hier müssten die entsprechende Bibliotheken ja auch pro Ausleihvorgang "bezahlen".
Desweiteren wird dort nicht definiert was eine angemessene Vergütung ist. Ich kann ja auch 10.000 Exemplare bereithalten als Bibliothek, ich mache dann eine prozentuale Nutzungsanalyse und verteile dann meine Einnahmen prozentual auf die jeweiligen Bücher. Dem Gesetz wäre damit auch genüge getan.
 
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Komisch... man kann sich kostenlos Bücher ausleihen, welche - logischerweise - für "hohe" Kosten mehrfach gedruckt werden müssen, gelagert, verpackt, transportiert und anschließend in einem großen Gebäude ausgestellt, welches Angestellte benötigt, die typischen laufenden Kosten für Gebäude und nach mehrfachem verleihen ersetzt werden müssen.
Wenn man aber Pixel leiht, die nur einen kleinen Bruchteil der Kosten und vor allem einen kleinen Bruchteil der Zeit und des Aufwandes ausmachen, soll es 1 Euro kosten. Verstehe...

Aber okay, ich lese sowieso keine typischen Bücher. (Romane, Krimis und was es noch so gibt)
Die einzigen Bücher die ich lese bzw. digital haben möchte, gibt es bis auf eine Ausnahme nicht.
 
Ich leihe mir öfters was bei der Schwalbe (E-Ausleihe für 750 Büchereien) aus. Dort ist es so, dass im Normalfall gerade mal eine einzige Lizenz (wirklich nur in Ausnahmefällen auch mal 2) vorhanden ist. Sobald der Titel ausgeliehen wird heißt es für den nächsten Kunden warten, und dies oft länger als bei der normalen Ausleihe, da hier nicht vorab zurückgegeben werden kann. Und nun wollen diese vers?x(%) Verleger auch noch einen Euro dafür das man die Online Ausleihe so kurz hält. Geradezu lächerlich. Mir geht es wirklich nicht um ein paar Euro mehr oder weniger, aber eine Bücherei ist nunmal bis auf den Jahresbeitrag kostenlos und das sollte sie auch bleiben. Anstatt ein zukunftsfähiges Modell aufzustellen, wo sie bisher kläglich versagt haben, versucht man jetzt auch noch aus Kindern ( die man eigentlich zum Lesen begeistern möchte) und vielen finanziell Bedürftigen Geld auszupressen. Geradezu schäbig. Außerdem wird für die Lizenz durchaus Geld bezahlt genauso wie für jedes Buch das in der Bücherei steht. Wenn ich daran denke, wie viele Bücher ich vom selben Schriftsteller gekauft habe, nachdem ich es in der Bibliothek entdeckt hatte, so hat sich dies für die Verlage mehr als ausgezahlt. Eine bessere Werbung kann man sich kaum wünschen.
 
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Anders als die Suche nach einer neuen Geldquelle kann man das wirklich nicht sehen.
Aber das entgegen jeglicher Logik.
Wenn die Verlage konsequent wären müssten sie im selben Zug fordern das Bibliotheken dann pro Ausleihe eines physischen Buchs auch 1€ abdrücken. Und dasselbe dann auch bei Büchern welche die Bibliothek geschenkt bekommen hat und dann verleiht.
 
Die einzigste Möglichkeit die ich fair finde ist, wenn man EBooks wie Papierbücher behandelt.
Das heisst, ein EBook kostet soviel wie ein gedrucktes Buch und kann Online auch nur an eine Person für eine bestimmte Zeit ausgeliehen werden.
Somit kann doch niemand meckern, oder?
 
Warum sollte ein Ebook so viel kosten wie ein gedrucktes Buch? Da entfällt die Druckerei und der Vertrieb, sowie etliche Mannstunden, die ersetzt werden durch ein automatisches System.

Eigentlich müssten Ebooks mindestens 30% weniger kosten. Und dann heulen die Verlage man würde daran nicht genug verdienen !

Man sollte die Verlage keinesfalls unterstützten, sollen die Geier doch alle pleite gehen, übrig bleibt der Rest der Bücher wirklich mag. Die Flut an Bullshit die publiziert wird ist ohnehin übertrieben.
 
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Was der gute Herr fordert gehört in den Vertrag mit Onleihe und nicht in eine News auf CB. Wenn die Verlage einen Vertrag mit schlechten Konditionen unterzeichnen sind sie selbst schuld wie jede Firma oder Bürger sonst auch.
 
@dcc22:
Das Problem liegt daran das Entscheidungsträger, egal wo und in welcher Firma oder Branche, den Gesamtüberblick nicht mehr haben.
Es werden nur noch wirtschaftliche Entscheidungen getroffen, was dabei zerstört werden könnte interessiert solche Menschen nicht.

Da bringt auch deine absolut logische und nachvollziebare Idee gar nichts, null.

Das mag auf kleine und kleinst Betriebe nicht zutreffen, aber wird reden hier von Verbänden die die Interessen der GELDPolitik vertreten.
Da kann man mit klarem Menschenverstand nicht dagegen angehen.
Ist Zwecklos.

Man ist solchen Leuten hilflos überlassen.

Die Entscheidungen werden wie immer hinter geschlossenen Türen verhandelt.
:mad:
 
Ich versteh das "Problem" nicht ganz. Der Verlag muss doch einfach bei der nächsten Vertragsverhandlung die Konditionen anpassen.
So, Problem gelöst. Das war einfach.
 
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