[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

DrToxic schrieb:

Hallo Leute,

wir möchten uns dafür entschuldigen, dass die Klärung des Sachverhaltes etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Obwohl wir nach wie vor auf eine offizielle Reaktion von NVIDIA zu der GTX 970 Problematik warten, akzeptiert Caseking ab sofort die Rücknahme sämtlicher bei uns gekaufter GTX 970 Grafikkarten und wir erstatten nach einer Funktionsprüfung den Kaufpreis in voller Höhe zurück.

Wer diese Möglichkeit schon vor NVIDIAs offiziellem Angebot an alle GTX-970-Käufer in Anspruch nehmen möchte, kann dazu unser Reklamationsformular nutzen. Die von NVIDIA angekündigte Lösung wird für morgen erwartet und wir empfehlen diese abzuwarten und dann die für euch beste Option zu wählen.

Zum Caseking-Reklamationsformular:
https://www.caseking.de/shop/catalog/Rueckgabe:_:23.html

Das Caseking-Team
 
Feiner Zug von Caseking.
 
Caseking-Mike schrieb:
Hallo Leute.........
Das Caseking-Team

Ohne Scheiß, aber feiner Zug. Diese Haltung gegenüber Kunden lässt mich zukünftig - auch wennes irgendwo anders günstiger ist - meine Taler für EDV bei euch ausgeben. Un dich habe nicht mal ne 970...
 
hmm, da hab ich jetzt ein "kleines" Problem :D
GTX 970 ACX 2.0 bei euch (Caseking) gekauft und per StepUp wegen Spulenfiepen auf die neue Revision direkt bei EVGA gewechselt.
Muss mich ja dann wohl mit EVGA auseinandersetzen.
MfG.
Lord-Nirox
 
Alternate hat nun ebenfalls geantwortet:

Sehr geehrter Herr Liesegang,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bezüglich der GTX 970-er Grafikkarten haben wir bisher keine offizielle
Information seitens Nvidia.

Wir gehen davon aus, dass diese in Kürze vorliegen wird.

Bis dahin bitten Sie um etwas Geduld und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
 
Frader schrieb:
Eigentlich ist das gerichtlich jedenfalls in Deutschland nicht haltbar.
Die Aussage der Händler,.so wie z.B. Caseking argumentiert, trifft keine Schuld dürfte da nicht ziehen.
Wie oft trifft den den Händler die Schuld (weil er davon nichts wusste) in ähnlich gelagerten Fällen? Eigentlich nie!


Richtig, Rücktritt ist verschuldensunabhängig. Ganz egal wer daran Schuld ist, wenn ein Mangel bei Gefahrübergang vorliegt, was beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb von 6 Monaten indiziert wird, muss der Händler das gegen sich gelten lassen, außer er kann die Vermutung widerlegen. Der Händler holt sich dann die Kohle vom Hersteller über seine eigenen Regressansprühe wieder, wenn er seinen Obliegenheiten nachgekommen sein sollte.

Bevor man zurücktreten kann müsste man dem Händler aber eigentlich das Recht auf Nacherfüllung gewähren und dazu eine Frist setzen. Sprich, entweder eine neue mangelfreie Karte oder die Karte reparieren und den Mangel beseitigen. Kann der Händler das nicht oder verweigert er das, dann kann man fristlos zurücktreten. Im Fall der gtx 970 dürfte man aufgrund von Unmöglichkeit einer Nacherfüllung wohl sofort fristlos zurücktreten.

Hauptproblem ist wohl folgendes, die Feststellung ob überhaupt ein Mangel vorliegt auf den man sich berufen kann nach § 434 BGB. Ich würde es bejahen gem. 434 I Nr.2 Alternative 2 und habe dazu auch ein kleines statement in einem anderen thred abgegeben, andere würden es evlt. verneinen. Um das wirklich einheitlich fetzustellen wäre eine Gerichtsentscheidung nicht schlecht.

Wenn man die Gewährleistung geltend machen möchte, dann muss man sich nicht mit Verweis an den Hersteller abwimmeln lassen, denn dafür ist der Händler zuständig.

Will man auf die Garantie zurückgreifen, dann ist der Ansprechpartner der Hersteller, der diese schließlich gegeben hat. Außer die Grantievereinbarung verweist auf den Händler bzw. dieser gibt ebenfalls Garantie.
 
Rücktritt vom KV geht doch mMn nur bei einem erheblichen Sachmangel, nachdem Nachbesserung und Kaufpreisminderung fehlgeschlagen sind....
 
@czmaddin
Nachbesserung wird ja wohl kaum möglich sein, weil es jede einzelne 970 betrifft.
Kaufpreisminderung geht natürlich, klar. Aber deswegen doch auch der Thread, damit die Leute schonmal abschätzen können, wie welcher Händler reagiert.
 
Habe Hardwareversand jetzt auch mal angeschrieben, ich halte euch auf dem laufenden was sie mir anbieten...
 
czmaddin schrieb:
Rücktritt vom KV geht doch mMn nur bei einem erheblichen Sachmangel, nachdem Nachbesserung und Kaufpreisminderung fehlgeschlagen sind....


Das mit der Erheblichkeit stimmt. Bei arglistiger Täuschung wird aber Erheblichkeit angenommen, wenn man glaubhaft machen könnte, dass Nividia davon wusste und es verschwiegen hat (siehe Begrenzung der Treiber auf 3,5 gb vram Auslastung). Oder man müsste dann damit argumentieren, dass du in höheren Auflösungen/sli spielst und die vollen schnellen 4 gb vram benötigst bzw. vorhast zu nutzen. Oder beim Kauf darauf hingewiesen haben, dass dir die 4 gbvrm wichtig sind.

Nachbessern fällt im Fall der gtx 970 wohl weg, außer Nvidia könnte bzw. ist gewillt alle reklamierten gtx 970 auf den mangelfreien Zustand zu setzen. Ansonsten liegt Unmöglichkeit vor oder ein Nacherfüllungsverweigerungsrecht § 439 III und Nacherfüllung fällt raus.

Rücktritt und Minderung sind auf einer Stufe, sprich entweder oder und der Verbraucher kann es sich raussuchen. Bei der Minderung fällt das Kriterium der Erheblichkeit weg. Sollte das also beim Rücktritt verhindern, dass er augeübt werden kann, dann bleibt einem immernoch die Minderung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich warte noch auf die Rückmeldung von Amazon. Der Fall wurde der Fachkontrolle übergeben, mit einer Antwort ist innerhalb von drei Werktagen zu rechnen.
 
Mindfactory hat sich erneut gemeldet und diesmal heißt es:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

wir stehen mit NVIDIA und den Boardpartnern in Kontakt um die Sachlage zu klären. Wir erwarten ein Ergebnis bis zum Ende dieser Woche.

Zu diesem Thema haben wir einen Verteiler erstellt und Ihre E-Mail Adresse mit aufgenommen. Sobald wir eine entsprechende Information erhalten haben, werden wir Sie über diesen Verteiler in Kenntnis setzen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte mit und wir werden Ihre E-Mail Adresse entfernen. Der Verteiler wird nach der letzten Kommunikation aufgelöst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl der Anfragen über den Verteiler kommunizieren werden um Sie schneller informieren zu können.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld, weitere Aussagen können derzeit nicht getroffen werden

jetzt heißt es abwarten.
 
@maddcat
Anrufen... hab dem Typen alle Fakten vorgetragen und auf die Meldungen im Internet hingewiesen und dass NV eine Stellungnahme dazu bezogen hat... dann war ca. 2 - 3 Minuten warten angesagt und dann anschließend wurde mir mitgeteilt, dass die Rücksendung ok ist und ich
eine Gutschrift erhalte (Upgrade auf 980 geht angeblich nicht und von 50€ Rabatt war keine Rede)...
 
Habe soeben eine Mail an Hardwareversand.de geschickt, in der ich mitteilte, dass ich eine Rück-Abwicklung vom KV erwarte, da die verhandelte Ware nicht den beworbenen Eigenschaften entspräche.

Halte Euch auf dem Laufenden.... :(


Mann, Mann, Mann, was eine Schei... , für uns User, wie für die Händler....
Nvidia, war das echt so nötig?




EDIT: Habe soeben von HWV ne Mail mit einer Ticketnummer erhalten. Meine Mail ist also eingegangen.
 
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