News Datenschutzverstöße sollen stärker verfolgt werden

> Kündigungen "nur" in Textform

Von welchen Kündigungen ist das die Rede?

Edit: laut des im Artikel verlinkten Volltextes des Gesetzesentwurfs (pdf) geht es um Kündigungen von Verträgen, die im Internet geschlossen wurden....naja...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß gerade nicht ob ich weinen oder lachen soll.

Hier sollen Datenschutzverstöße stärker verfolgt werden, aber Oettinger wiederum fordert, das man es mit dem Datenschutz nicht übertreiben soll.

Können die sich auch mal einig werden?
 
Anmerkung meiner Redaktion : ich kenne keine Schriftformeln aber es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Schrift- Form.

Die ist oft sehr wichtig für beide Parteien , wenn es um die Rechtswirksamkeit geht. Ne Kündigung z.B. Muß so verfasst werden.
Das kann man sich generell mal zu Gemüte führen, um es mal gehört zu haben. Nicht zu verwechseln mit der Textform.

Zu alle dem Gelaber der Politiker zur Zeit und dem Wissen, dass viele gut gemeinten Rechtsverordnungen oft nach hinten losgehen fällt mir nur ein, dass ich kein großer Freund von staatlicher Reglementierung besonders in der Heutigen Zeit der Diktatur des Geldes bin, aber warum zum Teufel muss man erst immer klagen, um recht zu bekommen ? Warum wird bei all der neu erschaffenen Bürokratie nicht mal vorgeschlagen, dass ganz offizielle , rechtliche Unzugänglichkeiten von Gesetzes wegen verfolgt und sofort geahndet oder mit Zwang unterbunden werden.
Warum müssen Verbraucherschützer erst aktiv werden um Kriminelle mit ihren Betrügerwebsides wegzunehmen.

Warum wählen die Leute eigentlich immer noch SPD und CDU/CSU ? Und setzen sich nicht für ein neues Grundgesetz oder eine Verfassung ein, in der wir ein neues Wertesystem und besonders ein neues Wahlsystem etablieren? Zumal der für mich höchst illegale ESF schon vor der letzten Bundestagswahl fest war. VIELLEICHT gut gemeint, aber nur Legitimation des eigenen Postens.
 
"Nach Ansicht des Branchenverbands verstoße das neue Recht zudem gegen die geplante Harmonisierung innerhalb der EU und die Verbandsklage könne dazu genutzt werden, einzelne Unternehmen zu Unrecht an den Pranger zu stellen. "
ahja ... wo ist der "koffer"
 
Jetzt stellt sich die Frage:
Ist das nur um die Verbraucher, die sich schonmal aufgeregt haben, zu besänftigen bzw abzuspeisen oder steckt wirklich mal was dahinter?

Wenn das mal ohne Hintergedanken passieren würde, dann würde ich sagen *Daumen Hoch* !
 
das konnte man alles schon mit dem jetztigen Datenschutzgesetzen, der User musste sich nur dazu bequemen sein Recht auch durchzusetzen! Da er das bisher kaum wahrnahm, warum sollte das nun anders werden ?

alles geregelt im BDSG insbesondere §34 BDSG mal so als Anregung:

Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des auf

1. mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),,
4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).

Sollten Sie Daten meinerseits nach dieser Aufforderung nicht löschen mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.
Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den ……. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

hat bisher schon immer geholfen ... Zuwiederhandlungen gehen direkt an den Anwalt und sichern einen schönen Nebenverdienst!
 
Ist ja schön und gut aber was ist mit dem größten Datenhehler Deutschlands? Unsere eigene Bundesregierung!
 
Einfach so machen wie bei Urheberrechtsverstößen. Ein Datensetz wird bewertet anhand der Einträge. Kreditkartendaten z.B. sehr hoch. Ein Nachname allein eher wenig.
Dann wird davon ausgegangen wie viele Kriminelle sich den Datensatz schnappen konnten und mit dem Wert des Datensatzes multipliziert. Das Unternehmen muss dann den "Besitzer" des Datensatzes entsprechend entschädigen.

Beispielrechnung:
Name und Adresse mit Telefonnummer: Bewertung 38€
Anzahl möglicher Krimineller: 1147
=> 43.586€ Entschädigung
 
Hi :)

Wie kommst du auf deine Rechnung? Wie erfahre ich überhaupt ob ich betroffen bin und mein Datensatz irgendwo durchs Netz verkauft wird? Und wem mache ich diesen Betrag geltend?

Ich stehe leicht auf dem Schlauch...kann mir jemand das alles, was hier diskutiert wird, bitte mit bisschen leichteren Worten erklären?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des unmittelbaren Vorposter entfernt)
Höchst interessant aber letztlich unnötig. Die bestehenden Gesetze sind gut genug für den Datenschutz gegen wissentliche Weitergabe. Das Problem daran ist deren beschränkte Reichweite und Kontrolle der Unternehmen.
Was hingegen wesentliche interessanter wäre, wäre ein Gesetz bezüglich Mindestauflagen für Security. PCI wäre vlt. etwas overkill, aber eine gute Vorlage. Damit hätte man dem wesentlich wichtigeren Teil, nämlich die illegal erbeuteten Daten, vorgebeugt.

@bu.llet: Geniale Idee! Und wenn Du es nicht kriegst schreibst es von der Steuer ab... So macht das vermutlich auch die Content-Industrie. Da werden wir noch zum Niedrigsteuer-Land... :cool_alt:
 
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