News GEMA-Gebührenstreit: Gericht stuft YouTube als Hoster mit Privilegierung ein

Daniel

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Im bereits seit mehreren Jahren andauernden Streit zwischen der Google-Tochter YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA hat nun das Landgericht München die Klage gegen die Video-Plattform abgewiesen. Dabei stuften die Richter YouTube als Hoster ein, wodurch die Plattform von der gesetzlichen Privilegierung profitiert.

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Denn durch die Einstufung als Hoster greift für YouTube die Privilegierung aus § 10 TMG (Telemediengesetz), wonach Hoster nicht für Rechtsgutsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, wenn diese keine Kenntnis darüber haben.

Wieso haben One-Click-Hoster diese Privilegierung nicht auch?
 
Tjaja, die GEMA sollte sich langsam mal bewegen, damit die Musiker die sie vertritt (oder vertreten sollte) wenigstens einen Anteil (Prozentual) bekommen. Momentan bekommen sie nämlich garnichts, und davon hat eigentlich niemand etwas.
Aber dass die GEMA sich bewegt ist wohl eher unwahrscheinlich. Vielleicht sollte man sich mal anschauen was die Ausländischen Verwertungsgesellschaften mit YouTube vereinbart haben, scheint ja schon seit Jahren zu funktionieren.

Das aktuelle Urteil wäre für alle Beteiligten unschön, denn die Künstler würden nichts bekommen, die GEMA müsste massenhaft Läschanträge stellen und YouTube müsste dann die Videos für den deutschen Markt entfernen...
 
Freigeschalten werden die gesperrten Videos wohl dadurch noch lange nicht..
 
Würde ja bedeuten, das die Gema an die Personen die Videos hochgeladen haben, herangehen und von diesen Gema gebühren fordern können.
 
naja hoffe das Urteil hat so Bestand ;p ... anstatt sich mit Google zu einigen und damit etwas vom Kuchen abzubekommen ( wenn auch nicht soviel wie sie gerne hätte) gehen sie dann total leer aus! Genau das Richtige für die Gier der ContentMafia!
 
Arjab, haben sie.
Viele OneClickHoster machen aber Probleme bei Aufforderungen zur Löschung usw. - oder löschen wie MegaUpload nur die Verlinkung zu den Dateien auf dem Server, lassen aber andere Verlinkungen auf die selbe Datei aktiv.
Generell gibt es aber auch deutsche OCH, die sind nur halt kleiner.
 
Arjab schrieb:
Wieso haben One-Click-Hoster diese Privilegierung nicht auch?
Haben Sie doch. Die sind mir verpflichtet Inhalte zu entfernen sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Im Grunde eine gute Entscheidung. Jetzt muss YouTube nichts mehr entfernen, außer die GEMA verlangt das für jedes Video einzeln.
 
O-Saft-Killer schrieb:
Würde ja bedeuten, das die Gema an die Personen die Videos hochgeladen haben, herangehen und von diesen Gema gebühren fordern können.

damit Leute leichter Videos hochladen können übernimmt eigentlich Google diese Verantwortung,
in anderen Ländern klappt es auch gut,
aber unsere GEMA ist schon etwas besonderes, das System wie sie ihre Gebühren berechnen ist schon ein sehr interessantes Konstrukt
 
Tja und jetzt bekommt die GEMA Garnichts mehr. Anstatt ihre Künstler wirklich zu vertreten, wollte die GEMA einfach nur fett abkassieren. Und jetzt müsste YouTube sogar gar nichts mehr bezahlen. Natürlich das Urteil wird Rechtskräftig.
Da YouTube noch bereit ist zu Gesprächen, sollte die GEMA sich endlich bewegen. Andernfalls gehen alle Künstler die bei der GEMA sind leer aus. Und die GEMA müsste für jedes Video einen Löschantrag stellen, die Arbeit würde am Ende so viel mehr Kosten verursachen und die GEMA wäre im Grunde doppelt gefickt: 1. Keine Einnahmen von YouTube und 2. Mitarbeiterkosten, die sich nur damit beschäftigen müssten Löschanträge bei YouTube zu stellen.
 
Hui wieder manuelle Freischaltung.
Ich finde es richtig das eine private Einrichtungen die sich verhält und aufführt wie eine staatliche Behörde mal wieder in die Schranken gewiesen wurde. Ich bin für Schutz vor geistigen Eigentum aber was die gema veranstaltet geht mir persönlich zu weit.
 
O-Saft-Killer schrieb:
Würde ja bedeuten, das die Gema an die Personen die Videos hochgeladen haben, herangehen und von diesen Gema gebühren fordern können.

Wegen öffentlicher Aufführung, was auch so gesehen korrekt wäre. So denn die Person keine Privatperson ist. Aber auch die Privatpersonen dürfen öffentlich nicht alles ;)
 
Schön wärs, da ist noch garnix beschlossen....

Was dieser (imho) Kasperverein mal nie begreifen wird ist, dass sie sich entweder anpassen müssen mit ihren Forderungen (Wie Frankreich und weitere vergleichbare Staaten Europas) oder nie was vom Kuchen abbekommen.

So wie ich das sehe wird und wurde seit 2009 bis heute nicht ein einziger Cent an die Gema gelassen weil die sich nicht einig werden und ProxFlow/VPN und co. tun ihr übriges dass es niemanden wirklich kratzt wann die mal begreifen, dass man sich einigen muss und kein Rechtsanspruch auf eine Summe X besteht. Google wird mit Leichtigkeit alles anzweifeln können was eventuell anders entschieden wird und in der Zwischenzeit wegen laufendem Verfahren wieder nix blechen - die sind ja auch nicht dumm.

Das geht entweder noch Jahre so weiter oder aber man nimmt was man kriegen kann bevor man garnix bekommt.
Können sie dann ja am Stammtischsingverein vom Altenverein Oberammergau wieder reinholen....
 
Corros1on schrieb:

+1
Geht mir ganz genauso.

Letztens erst wieder Freunde aus dem Ausland zu Besuch gehabt, die nur darüber geflucht haben, dass man in Deutschland kaum Videos abrufen kann.:rolleyes:
 
Jaja, die Gema. Betonköpfe, die auch nach 6 Jahren kein Presslufthammer je erreicht hat. Die ewig gestrigen mit hanebüchenen Vorstellungen, das ging damals zu Zeiten des Magnetbandes los. Einfach nur armselig, lachhhaft, voll dämlich.

Aber setzen wir uns einfach an den Fluss und warten bis die Leiche der Gema an uns vorrübertreibt. Nur n bissl schneller hät das schon gehen können..
 
O-Saft-Killer schrieb:
Würde ja bedeuten, das die Gema an die Personen die Videos hochgeladen haben, herangehen und von diesen Gema gebühren fordern können.
Dafür müsste die Gema die Adresse des Uploaders herausfinden.
 
und das wieder rum ist nicht machbar dank dem datenschutz ^^ zumindest relativ
 
freacore schrieb:
Dafür müsste die Gema die Adresse des Uploaders herausfinden.
Ich glaub das wär dann dennoch schwierig, da der Uploader ja nicht zwangsweise das Video mit kommerziellem Hintergrund hochgeladen hat.
Außer er ist natürlich einer der großen YouTuber die damit ordentlich Asche verdienen.
 
Gorby schrieb:
Ich glaub das wär dann dennoch schwierig, da der Uploader ja nicht zwangsweise das Video mit kommerziellem Hintergrund hochgeladen hat.

Das ist egal. Solange er auch nur 0,00000001 Cent bekommt ist es bereits Kommerziell.

Ich denke aber nicht das es dazu kommen wird, da die GEMA dafür zu viele Kosten hätte.
 
freacore schrieb:
Dafür müsste die Gema die Adresse des Uploaders herausfinden.


Wohl nur dann, wenn diese Personen in Dt. wohnhaft sind. Die anderen Länder haben ihre eigene Regelung.
 
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