HDTV wird mit 1080 aktiven Zeilen im Zeilensprungmodus oder 720 Zeilen im Vollbildmodus bei einem Seitenverhältnis von 16:9 in der ITU-R BT.709 festgelegt. Der Ausdruck „high-definition“ kann sich sowohl auf die Auflösungsspezifikation beziehen als auch auf Medien mit ähnlicher Schärfe wie Kino-Spielfilme.
Die beiden HDTV-üblichen Bildauflösungen sind 1280 × 720 Pixel und 1920 × 1080 Pixel im Vollformat. Das Seitenverhältnis des Bildes beträgt 16:9. Der Auflösungsunterschied von 1280 × 720 gegenüber PAL (nach CCIR 601) beträgt rein rechnerisch das 2,2-fache ((1280 × 720p)/(720 × 576i)) und 1920 × 1080 gegenüber PAL sogar das 5-fache ((1920 × 1080i)/(720 × 576i)), optisch ist es aber vertikal nur das 1,25-fache (720/576) oder nur das 1,9-fache(1080/576). Ein ähnliches Verhältnis errechnet sich auch horizontal. Da die anfangs verwendete MPEG-2-Komprimierung das Bild in Blöcke von 16 × 16 Pixel aufteilt, werden bei 1920 × 1080 tatsächlich 1088 Zeilen übertragen.
Beim Vergleich der Auflösungen progressiver Formate zu Bildern im Zeilensprungverfahren ist zu beachten, dass beim progressiven Format pro Zeiteinheit doppelt so viele Informationen gesendet werden wie beim Zeilensprungverfahren. Insbesondere bei viel Bewegung im Bild lassen sich also Progressive- und Interlaced-Formate nur bedingt vergleichen. Im Fall der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist zu beachten, dass die meisten HD-Quellen dort im 1080i-Format vorliegen (internationales Austausch-Format) und nur am Sende-Ausgang auf das 720p-Format herabskaliert werden. Damit bekommt der HDTV-Receiver zu Hause ggfs. die Bewegungsartefakte der 1080i-Aufzeichnung und die verringerte 720p-Auflösung gemeinsam angeliefert.
HDTV-Bilder müssen in der Praxis häufig entzerrt werden: Die HF-Übertragung eines 16:9-Bildes wird häufig im Encoder in ein 4:3-Verhältnis gestaucht, so dass bei 1080 Zeilen nur 1440 statt 1920 Punkte und bei 720 Zeilen nur 960 statt 1280 Punkte zur Verfügung stehen.