Saturn: Smartphone Defekt - kein Leihgerät, kein Umtausch

Phelan

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Hallo zusammen,

ich habe vor 11 Monaten bei Saturn einen Vertrag abgeschlossen und ein Sony Xperia Z3 dazu gekauft.

Nun habe ich seit 2 Monaten einen dicken, Orangefarbenen Streifen auf dem Display.
Saturn würde das Gerät zur Reparatur einschicken kann mir aber kein Leihgerät zur Verfügung stellen,
da alle Geräte "unterwegs" sind. Ich war mittlerweile 4x dort es gab nie Leihgeräte.

Ich müsste also 3-4 Wochen ohne das Gerät auskommen.

Nun läuft in einem Monat die 1 Jährige Garantie von Sony aus, bis dahin sollte ich es eingeschickt haben oder?

Wie kann ich vorgehen, muss ich wirklich so lange auf das Gerät verzichten?

Vielen Dank...
 
Hast du einen Vertrag oder Garantiebedingungen, die ein Recht auf ein Leihhandy begründen?
 
Phelan schrieb:
Wie kann ich vorgehen, muss ich wirklich so lange auf das Gerät verzichten?

Du musst zunächst unterscheiden, ob du die Gewährleistung oder Garantie in Anspruch nehmen willst. Über die Gewährleistung kannst DU nämlich entscheiden, wie die Nacherfüllung auszusehen hat, d.h. ob das Gerät repariert werden soll oder ob du lieber eine Ersatzlieferung haben möchtest. Saturn kann die Ersatzlieferung nur ablehnen, wenn dies für Saturn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Die dt. Rechtssprechung geht aber davon aus, dass bei Elektronikartikeln dies i.d.R. nicht der Fall ist und somit eine Ersatzlieferung, sprich Austauschgerät, im Bereich des Möglichen liegen muss. (Austauschgerät muss aber keine Neuware sein, d.h. die könnten dir auch einen repariereten Rückläufer geben und damit wäre die Ersatzlieferung erfüllt.)

Wenn du dich auf die Garantie berufst, muss das Gerät natürlich zu den Begingungen des Herstellers eingesandt und überprüft/repariert werden.

Leihgeräte sind eine reine Kulanzleistung vom Händler und wenn im Vertrag festgeschrieben, meistens mit der Einschränkung der Verfügbarkeit. Das ist halt für den Händler eine günstige Umgehung der Kosten einer Ersatzlieferung. Problem ist einfach, es ist nirgends festgelegt, wie die Begründung mit der Ablehnung bezüglich unverhältnismäßiger Kosten für eine Ersatlieferung auszusehen hat.

Hartnäckig bleiben und evtl. den Vorgesetzten verlangen, soll helfen. ;)
 
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Wozu den Streß mit Saturn? Schick es zu Sony und du hast das Gerät fix wieder.....warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
 
Eisbrecher99 schrieb:
Saturn kann die Ersatzlieferung nur ablehnen, wenn dies für Saturn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Die dt. Rechtssprechung geht aber davon aus, dass bei Elektronikartikeln dies i.d.R. nicht der Fall ist und somit eine Ersatzlieferung, sprich Austauschgerät, im Bereich des Möglichen liegen muss.

So eine pauschale Aussage ist schlichtweg Falsch.
Zu Sony schicken? Schwierig, da Sony selber nicht repariert, sondern Werkstätte autorisiert
Dorthin wurde auch Saturn die Ware hinschicken, zwecks Herstellergarantie und diese ist nicht 1 Jahr sondern
2 Jahre.
Eine Werkstatt wäre zum Beispiel W-Support
 
Ich erwähne mal bloß sporadisch, dass ich absoluter Verfechter der Gewährleistung bin^^ Wo immer möglich erst mal die durchzusetzen versuchen. Aber ich will gar nicht streiten; will es nur mal wieder gesagt haben, damit es im Thread ein Gegengewicht gibt und Eisbrecher mit seinem mMn völlig berechtigten Hinweis nicht alleinsteht.

PS: Die Aussage auch ist in dieser Pauschalität immerhin richtiger als die sonst verbreitete pauschale Aussage, der Verkäufer dürfe sich direkt selbst aussuchen, ob er Ersatzlieferung vornimmt^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich müsste also 3-4 Wochen ohne das Gerät auskommen.
Und Du hast kein Ersatzgerät? :evillol:

Also ich kenn keinen der nicht mindestens 1 Ersatzhandy runfliegen hat, im Zweifel leiht man es sich aus.


Ob Du Anrecht auf n Ersatz-/Leihgerät hast steht in Deinem Vertrag.
 
Droitteur schrieb:
Ich erwähne mal bloß sporadisch, dass ich absoluter Verfechter der Gewährleistung bin^^ Wo immer möglich erst mal die durchzusetzen versuchen. Aber ich will gar nicht streiten; will es nur mal wieder gesagt haben, damit es im Thread ein Gegengewicht gibt und Eisbrecher mit seinem mMn völlig berechtigten Hinweis nicht alleinsteht.

Genau - wozu sollte man das Handy von den Hersteller-Experten reparieren lassen, wenn die Mediamerkt-Diletanten es auch machen wuerden...
 
thompson004 schrieb:
Ich glaube kaum, dass der TE einen Gewährleistungsanspruch erfolgreich geltend machen kann, wenn nach 9 Monaten das Handy einen Streifen zeigt.
Hattest du wirklich schon mal einen Fall bei Elektronik, das der Händler die Gewährleistung, mit Begründung auf die Beweislastumkehr, verweigert hat? Das ist, so lange ich denken kann, bei mir noch nie vorgekommen. Selbst bei knapp 2 Wochen vor Ablauf der Gewährleistung alter Hardware wurde das anstandslos abgewickelt.

Und wenn es sich bei den Defekten oder Beschädigungen nicht offensichtlich um Eigenverschulden handelt, wird da auch nichts weiter überprüft. Das wäre ein schöner Kostenfaktor (vor allem durch die Arbeitskosten) jeden RMA-Artikel einer Überprüfung zu unterziehen.

Ribery88 schrieb:
So eine pauschale Aussage ist schlichtweg Falsch.
Zu Sony schicken? Schwierig, da Sony selber nicht repariert, sondern Werkstätte autorisiert
Dorthin wurde auch Saturn die Ware hinschicken, zwecks Herstellergarantie und diese ist nicht 1 Jahr sondern
2 Jahre. Eine Werkstatt wäre zum Beispiel W-Support
Man kontaktiert den Hersteller, die vergeben eine RMA-Nummer und nennen die Adresse des Servicepartners (so nennt man das), wohin man die defekte Ware schicken soll. Aber du hast Recht, die Händler machen auch nichts anderes. Kann schon sein, dass es auf das besagte Gerät 2 Jahre Garantie gibt. Das ändert trotzdem nichts daran, dass die Reperatur im Worst Case locker mal 6 Wochen dauern kann. Das kommt immer ganz auf die aktuelle Auslastung des Servicepartners an.

Natürlich hat der TE die freie Wahl. Über die Garantie ist man i.d.R. besser gestellt, so lange man eben die Garantiebedingungen einhält. Aber dann hat man auch keinen Anspruch auf die Kulanzleistung des Händlers über ein Leihgerät.
 
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JanKrohn schrieb:
Genau - wozu sollte man das Handy von den Hersteller-Experten reparieren lassen, wenn die Mediamerkt-Diletanten es auch machen wuerden...

-.- :p

Muss ich wirklich sagen, worauf es mir ankommt? Meine Argumente sind doch eigentlich bekannt - man muss ihnen nicht folgen; aber man muss es auch nicht hinstellen, als würde ich es vorziehen, mein Handy vom "Mediamerkt-Diletanten" reparieren zu lassen :D

Ich find ja gut, dass Eisbrecher die Gewährleistung ins Spiel gebracht hat. Aber die Behauptung, im Rahmen der Garantie wäre man besser gestellt, spricht freilich dagegen^^ Dabei ist es genau andersherum: wenn man schon die Bedingungen sämtlich als erfüllt unterstellt, dann erst recht ist man im Rahmen der Gewährleistung in der Regel besser gestellt. Wie viele Leute hab ich schon gesehen, die sich geärgert haben, sich nicht gleich an ihren Vertragspartner gewandt und sich somit ihrer guten gesetzlich gesicherten Rechte beraubt (oder zumindest die Durchsetzung erschwert) haben (Rücktritt, Minderung, angemessene Abwicklungszeiten, Wahl der Nacherfüllung, Neubeginn der Verjährung!).
 
Ich geh darauf echt nur ein, weil du nachfragst. Nicht, weil ich jemanden penetrant überzeugen möchte oder so. Hab das in der Vergangenheit ja oft genug gemacht^^ Wichtig ist mir nur, klarzumachen, dass es sich jedenfalls lohnt, Gewährleistung - wo immer möglich! - durchzusetzen. Die Kosten sind noch ein Punkt, den ich vergessen habe in der Vorteilsaufzählung.

Übrigens hat sich die Gesetzgeberin schon etwas dabei gedacht, als sie den Garantiegeber dazu verpflichtet hat, in den Garantiebedingungen darauf hinzuweisen, dass der Käufer in jedem Fall auch seine Gewährleistungsrechte hat^^

Zum Beweis: Der Witz ist, dass die Bedingungen der Garantie nicht besser sind! Auch da muss der Mangel bereits vor Gefahrübergang vorhanden sein; das ist dann meist so formuliert, dass man garantiert, das Produkt wäre zB frei von Materialfehlern. Das ist natürlich ein Aspekt, der nur vor dem Kauf schon vorhanden gewesen sein kann - sonst ist es kein Materialfehler, sondern es ist einfach kaputt gegangen (was dann nicht von der Garantie umfasst ist).

Lediglich lässt sich feststellen, dass Garantiegeber dazu neigen, weniger Stress zu machen (nicht alle), was die Beweislast angeht. Man darf sich aber vom Stress der Verkäufer nicht abhalten lassen - eine Beweislast heißt nicht, dass es unmöglich ist! Und man muss den Beweis auch nicht erbringen, wenn der Verkäufer einem glaubt, weil er zB selbst sieht, dass das Gerät alles in allem in gutem Schuss ist oder gar es sich um einen Defekt handelt, den er häufiger zu Gesicht bekommt. Solange aber der Verkäufer weiß, dass Käufer sich von Beweisfragen abschrecken lassen, wird er ihm eben nicht "glauben"..
Gern genommen wird auch die Angst vor den Gutachterkosten: die können aber den Verkäufer genauso treffen. Bis zur Gerichtsverhandlung kommt man erst mal noch ohne Gutachter. Wenn dort der Richter dann anfängt "ich kann das hier nicht sehen, muss ein Gutachter her, macht bei mir 2k", dann überlegt sich auch der Verkäufer noch mal, ob er es auf seinen Glauben ankommen lässt.

Nicht zuletzt ist aber auch zu sagen: wenn ein Käufer aus keinen Umständen erkennen kann, dass der Defekt einen echten Mangel darstellt - warum zur Hölle soll der sich nicht mal eingestehen, dass er selbst verantwortlich sein könnte. Wenn schon er selbst es nicht weiß, warum der Verkäufer? Also zugegeben, man muss die Käufer nicht überhöhen - aber so unterbuttern, wie ich es allgemein wahrnehme, ist einfach ebenso wenig angebracht.
 
Hallo zuammen,

Danke für Eure Antworten.
Ich habe das Z3 Gestern über Saturn einschicken lassen, ein Leihgerät gab es natürlich nicht.
Ich habe mir ein gebrauchtes Nexus 4 gekauft, das wird reichen bis das Sony Gerät wieder da ist.

Nebenfrage:
Was ist wenn die Reparatur über 4 Wochen dauert, das steht ja in keinem Verhältnis. Das Z3 ist 11 Monate alt und ich kann es dann erst mal für mind. 4 Wochen nicht nutzen. Gibt es da Möglichkeiten nach einer bestimmten Zeit ein Austausch Gerät zu fordern?

Übrigens. Der Fehler ist zu 100% nicht durch mich entstanden, kein Sturz, kein Wasser etc....


Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muß nur bei Amazon die 1-Sterne Bewertungen lesen...
Da hat Sony wohl ein ganz großes Display Problem.
 
Nebenfrage:
Was ist wenn die Reparatur über 4 Wochen dauert, das steht ja in keinem Verhältnis. Das Z3 ist 11 Monate alt und ich kann es dann erst mal für mind. 4 Wochen nicht nutzen. Gibt es da Möglichkeiten nach einer bestimmten Zeit ein Austausch Gerät zu fordern?
Ich glaube da gibts keine eindeutigen Vorgaben.
Im Prinzip biste schon gut dran, dass die nicht auf der "6 Monate Beweislastumkehr" rumreiten.

Davon ab wundert mich immer noch, dass weder Du noch Deine Bekannten n 2. handy rumfliegen haben.
 
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Quark Ultra. Die Hersteller Garantie denkt den Fehler ab. Wenn es keine gäbe hättest Du recht ;)
 
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