News Asetek: US-Verkaufsstopp für Fury X und Water Force beantragt

Finger weg von Coolermaster. Die Produkte sind gerne minderwertig. Siehe die erste Charge der Fury oder die klackernden Gehäuselüfter die ich letztens weg geworfen habe.
 
TrueAzrael schrieb:
Naja wenn ich ein geklautes Auto kaufe, dann ist das auch ersatzlos futsch, sobald festgestellt. Egal ob ich als Kunde des Diebes was dafür kann oder nicht.

Es geht aber nicht um den Dienstahl eines Objekts, sondern um das Nichtvorhandensein von Lizenzen. Um mal bei dem (wie immer) albernen Autobeispiel zu bleiben: Wenn VW und BMW Autos mit Bauteilen herstellen die von Bosch und Siemens kommen und Bosch Siemens jetzt vorwirft eine dafür nötige Technik nicht lizenziert zu haben, wäre es ziemlich unverhältnismäßig einen Verkaufsstopp der fertigen Autos von VW und BMW zu fordern, oder? Man kann das auch untereinander klären und dann bei den Schadensersatzansprüchen die unlizenziert verkauften Einheiten zählen und nachvergüten, oder eben auch nicht. Je nachdem.
 
CM soll aber als einer der wenigen die Massen liefern können, die Frage ist b hier jemand nicht das Kontingent liefern konnte und nun trotzdem dran verdienen will


dgschrei schrieb:
Ganz so ist das bei der hier vorliegenden Sache aber auch nicht. Asetek (der name klingt wie eine billige Chinaklitsche ist aber ein US Hersteller) haben sehr wohl als erste die CPU-Kühler + Pumpe Kombination entwickelt und auf den Markt gebracht.


Also ich weiß nicht ich kenne die Cooler Master Fertig Wasserkühlungen schon ewig

http://www.extremeoverclocking.com/reviews/cooling/Aquagate_ALC-U01_1.html

http://www.madshrimps.be/articles/article/308/Cooler-Master-Aquagate-Mini-Review#axzz3tikXMQuN


Wann war die erste Asetek, weil die Bude kenne ich nicht so lange
 
Artikel-Update: AMD sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. In einer Stellungnahme gegenüber ComputerBase verweist der Konzern auf die Geschworenen des Prozesses, die „nicht festgestellt haben, dass der Cooler-Master-Kühler der auf der Radeon Fury X verbaut wird Patente von Asetek verletzt“. Tatsächlich sind aktuell lediglich Kühler der Serien Glacier, Nepton und Seidon Gegenstand des Verfahrens.

AMD schrieb:
We are aware that Asetek has sued Cooler Master. While we defer to Cooler Master regarding the details of the litigation, we understand that the jury in that case did not find that the Cooler Master heat sink currently used with the Radeon Fury X infringed any of Asetek’s patents.
 
Wann war die erste Asetek, weil die Bude kenne ich nicht so lange
@cb
Um welche Punkte des 2011 eingereichten Patent es eigentlich geht fände ich noch interessant.

Da CM schon 2005 Patenanträge für die CPU Kühler mit integrierter Pumpe eingereicht haben will wird, die Funktion in einem 2011 eingereichtem Patentantrag nicht schätzbar sein, es sein den der von CM angestellte Patentanwalt hat ein Fehler gemacht. Wenn nicht könnte CM Aseteks Patent zerlegen.
 
Tinpoint schrieb:
CM soll aber als einer der wenigen die Massen liefern können ...

CM ist vor allem eines, billig. Wenn man eine vernünftige Kühllösung von Corsair oder evt. Enermax einsetzen würde, dürften die Preise der Karten vermutlich um einiges höher liegen, aber manchmal lohnt es sich eben nicht auf Ramsch zu setzen, vor allem in diesem GPU-Preissegment.
 
TrueAzrael schrieb:
Naja wenn ich ein geklautes Auto kaufe, dann ist das auch ersatzlos futsch, sobald festgestellt. Egal ob ich als Kunde des Diebes was dafür kann oder nicht. Scheint ja auch so als ob Cooler Master der Verkauf des Kühlers bereits verboten wäre. Je nach dem wer am Ende vor Gericht gewinnt, wird halt Schadensersatz von CM oder Asetek gefordert.
Nicht wirklich, dann kannst du beim Diebe auf Erfüllung der Vertrages klagen.
 
Ganz so ist das bei der hier vorliegenden Sache aber auch nicht. Asetek (der name klingt wie eine billige Chinaklitsche ist aber ein US Hersteller) haben sehr wohl als erste die CPU-Kühler + Pumpe Kombination entwickelt und auf den Markt gebracht. Danach kamen die Fernost-Hersteller wie Coolermaster und haben die teile einfach kopiert.

Mag für den CPU Bereich gelten aber Kühler / Pumpen all in One Lösungen gab es in anderen Bereichen bereits früher, also haben sie die Idee auch nur geklaut!#
Und selbst für den AMD Duron & Athlon gabe es bereit AIO H2O da kannte hier Asetek noch niemand, Apple das gleiche Spiel.
AIO H2O AMD.jpg

Und darauf dann ein Trivial Patent ist lächerlich ... ich bleib dabei solche Patent Trolle gehören ohne Rücksicht liquidiert damit sich das andere 2 mal überlegen!
 
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think->write! schrieb:
@cb
Um welche Punkte des 2011 eingereichten Patent es eigentlich geht fände ich noch interessant.
[...]

Klar wäre das interessant zu wissen. Verraten wollte das aber kein Unternehmen. Wenn man von Swiftech und den doch drastischen Änderungen an der H2O 220 zur H2O 220X - Position der Pumpe komplett verlagert - ausgeht, wird es aber wohl unter anderem die Verbindung von Pumpe und Coldplate sein. Da die Geschichte schon seit zwei Jahren läuft, scheint die Sachlage nicht ganz trivial zu sein.
 
AbstaubBaer schrieb:
Da die Geschichte schon seit zwei Jahren läuft, scheint die Sachlage nicht ganz trivial zu sein.

Seit wann sagt die Länge eines Verfahrens etwas aus? Da wird jede Seite sachen blockieren und immer auf Zeit spielen. Nach dem Motto time is money.

Ich bin auch davon überzeugt das eine WaKü nicht schützenswert ist, egal wo die Pumpe sitzt. Wasserkühlung gibt es schon seit Jahrzehnten im Autobereich daher prior art, man hat es eben nur verkleinert aber das ist kein Kunstwerk.
 
Hallo
DocWindows schrieb:
Es geht aber nicht um den Dienstahl eines Objekts, sondern um das Nichtvorhandensein von Lizenzen.
Es ist völlig egal ob es eine physische Sache oder geistiges Eigentum ist, Diebstahl ist Diebstahl, ob du geistiges Eigentum nicht als schützenswert und/oder Patentfähig ansiehst interessiert niemanden.

DocWindows schrieb:
Um mal bei dem (wie immer) albernen Autobeispiel zu bleiben: Wenn VW und BMW Autos mit Bauteilen herstellen die von Bosch und Siemens kommen und Bosch Siemens jetzt vorwirft eine dafür nötige Technik nicht lizenziert zu haben, wäre es ziemlich unverhältnismäßig einen Verkaufsstopp der fertigen Autos von VW und BMW zu fordern, oder?
Ein Verkaufsstopp wäre nicht unverhältnismäßig, ein Verkaufsstopp wäre genau das was passieren würde, wenn die vorherigen Verhandlungen scheitern würden.

DocWindows schrieb:
Man kann das auch untereinander klären und dann bei den Schadensersatzansprüchen die unlizenziert verkauften Einheiten zählen und nachvergüten, oder eben auch nicht. Je nachdem.
Selbstverständlich wird das im Vorfeld gemacht aber wenn die Verhandlungen im Vorfeld scheitern dann geht es vor Gericht und es wird ein Verkaufsstopp beantragt.

think->write! schrieb:
Doch wirklich, wenn man Diebesgut kauft und erwischt wird dann ist man erst einmal das Geld und die Ware los, man kann zwar den Dieb verklagen aber was ist wenn der kein Geld hat oder nicht gefunden wird ?

think->write! schrieb:
dann kannst du beim Diebe auf Erfüllung der Vertrages klagen.
Richtig und in unserem Fall kann Asetek den Verkaufsstopp erwirken und AMD/ATI darf Cooler Master auf Entschädigung verklagen.

Grüße Tomi
 
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Chismon schrieb:
CM ist vor allem eines, billig. Wenn man eine vernünftige Kühllösung von Corsair oder evt. Enermax einsetzen würde, dürften die Preise der Karten vermutlich um einiges höher liegen, aber manchmal lohnt es sich eben nicht auf Ramsch zu setzen, vor allem in diesem GPU-Preissegment.

Das ist pauschalierter Quatsch

Ich wüsste nicht, was an Billigprodukten von Corsair oder Enermax besser sein soll, als an Billigprodukten von CM! Kannst du das erläutern?
Und dann auch noch gleich dazu was der Unterschied zwischen den teuersten Produkten der drei Hersteller ist?

Wer billig kauft, kauft billig, egal welcher Hersteller! Wer mehr Geld in die Hand nimmt, kann auch mit besserer Qualität rechnen
 
Tomislav2007 schrieb:
Es ist völlig egal ob es eine physische Sache oder geistiges Eigentum ist, Diebstahl ist Diebstahl, ob du geistiges Eigentum nicht als schützenswert und/oder Patentfähig ansiehst interessiert niemanden.

Ist es nicht, weil nichts gestohlen wurde, sondern weil (eventuell) ein Recht verletzt wurde.

Tomislav2007 schrieb:
Ein Verkaufsstopp wäre nicht unverhältnismäßig, ein Verkaufsstopp wäre genau das was passieren würde, wenn die vorherigen Verhandlungen scheitern würden.

Ein Verkaufsstopp für Cooler Master wäre verhältnismäßig, aber nicht ein Verkaufsstopp von Folgeprodukten wie Grafikkarten. VW stoppt auch nicht den Verkauf vom Golf, weil Firma X bei der Produktion der Seitenfenster ein Patent verletzt hat.
 
Ich hab mir mal die Patente angeschaut - die haben überhaupt nichts mit einer GPU Wasserkühlung zu tun.
Sehe also keinen Grund für einen Verkaufstopp.
 
AbstaubBaer schrieb:
Klar wäre das interessant zu wissen. Verraten wollte das aber kein Unternehmen. Wenn man von Swiftech und den doch drastischen Änderungen an der H2O 220 zur H2O 220X - Position der Pumpe komplett verlagert - ausgeht, wird es aber wohl unter anderem die Verbindung von Pumpe und Coldplate sein. Da die Geschichte schon seit zwei Jahren läuft, scheint die Sachlage nicht ganz trivial zu sein.

Nun, die frage ist so ziemlich banal wird Claim 1, 14, 17 verletzt?
Das sollte für Newsseiten wie diese Mithilfe von einem in Patent lesen geschulter Person mindestens annähernd abschätzbar sein, könntet ja mit anderen Newsseiten zusammenarbeiten damit nicht grosse Kosten entstehen, das wäre eine News das von euch geschriebene ist nur abschreiben einer PM mehr nicht. Zudem habe ihr ja eh schon BA absolventen, welche mindestens minimal was von Patenten verstehen sollten und auch unverbindlich persönliche Einschätzungen abgeben könnten.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Es ist völlig egal ob es eine physische Sache oder geistiges Eigentum ist, Diebstahl ist Diebstahl, ob du geistiges Eigentum nicht als schützenswert und/oder Patentfähig ansiehst interessiert niemanden.

Das is so nicht korrekt.
Geistiges Eigentum kann nicht gestohlen werden und niemals Teil des Tatbestands "Diebstahl" sein.
 
Tomislav2007 schrieb:
Es ist völlig egal ob es eine physische Sache oder geistiges Eigentum ist, Diebstahl ist Diebstahl, ob du geistiges Eigentum nicht als schützenswert und/oder Patentfähig ansiehst interessiert niemanden.

Doch tut es. Das "geistige Eigentum" muss die sogenante Schöpfungshöhe erreichen. Dies liegt bei einer Wasserkühlung aber nicht vor und das ist Fakt. Wie ich schon schrieb gab es schon Autos mit WaKü. Es wurde einfach die Bauteile verkleinert also kann dies nicht Schützenswert sein auch wenn es sicherlich eine gute Leistung ist - es ist nichts neues.
 
major_tom111 schrieb:
Ich wüsste nicht, was an Billigprodukten von Corsair oder Enermax besser sein soll, als an Billigprodukten von CM! Kannst du das erläutern? Und dann auch noch gleich dazu was der Unterschied zwischen den teuersten Produkten der drei Hersteller ist?

Alle drei Brands kaufen lediglich bei OEMs ein und sind KEINE wirklichen Hersteller. Und auf den meisten Corsair Produkten sind eh Asetek-Pumpen drauf, CM nutzt AVC, weil deutlich billiger. ;)
 
think->write! schrieb:
Nun, die frage ist so ziemlich banal wird Claim 1, 14, 17 verletzt?
Das sollte für Newsseiten wie diese Mithilfe von einem in Patent lesen geschulter Person mindestens annähernd abschätzbar sein, könntet ja mit anderen Newsseiten zusammenarbeiten damit nicht grosse Kosten entstehen, das wäre eine News das von euch geschriebene ist nur abschreiben einer PM mehr nicht. Zudem habe ihr ja eh schon BA absolventen, welche mindestens minimal was von Patenten verstehen sollten und auch unverbindlich persönliche Einschätzungen abgeben könnten.

Die Frage ist banal. Die Antwort aber nicht. Denn erstens teleportiert ein BA-Abschluss kein Expertenwissen im Bereich Patente (und Wirtschaftsrecht) ins Gehirn (leider), zweitens gibt es da schon mehrere Punkte, die potentiell relevant sein könnten. Zumindest, als ich mir die Patente vor zwei Jahren durchgelesen habe. Die Einschätzung - Coldplate, Kühler - findest du schon in der Meldung (gelesen?).

Im übrigen: Die Unterstellung, wir hätten nur eine Pressemitteilung abgeschrieben, kannst du sicherlich belegen? ;)
 
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Cool Master schrieb:
Doch tut es. Das "geistige Eigentum" muss die sogenante Schöpfungshöhe erreichen. Dies liegt bei einer Wasserkühlung aber nicht vor und das ist Fakt. Wie ich schon schrieb gab es schon Autos mit WaKü. Es wurde einfach die Bauteile verkleinert also kann dies nicht Schützenswert sein auch wenn es sicherlich eine gute Leistung ist - es ist nichts neues.

Eine Wasserkühlung auf einer GPU/ CPU ist schützenswert, da nicht Naheliegend und auf dem Gebiet technisch neu. Ob jetzt zuerst von Asetek oder wem auch immer spielt hier erstmal keine Rolle.

Schönes Beispiel: Unternehmen 1 hält ein Patent auf ein Fahrrad. Unternehmen 2 kann jetzt ein Fahrrad mit einer Klingel patentieren lassen --> Hat eine ausreichende erfinderische Höhe und solange diese Kombination nirgends offenbart wurde und die informationen über diese technische Nutzung einer Klingel an einem Fahrrad öffentlich zugänglich war, ist auch Neuheit gegeben. Auch wenn beispielsweise ein anderes Unternehmen ein Gefährt (Auto) bereits eine Vorrichtung für das erzeugen akustischer Signale (Klingel, Hupe) patentieren würde.

P.S.: Für eine Patentverletzung müssen ALLE Merkmale eines Hauptanspruchs in der betreffenden Komponente oder System oder Verfahren erfüllt sein. Hier relevant sind claim 1, 14, 17
 
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