News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

Andy

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Eltern können als Anschlussinhaber für eine Filesharing-Abmahnung haften, obwohl die Kinder für den illegalen Upload verantwortlich sind, hat nun das Oberlandesgericht München entschieden. Es reiche demnach nicht aus, wenn die Abmahnung mit einem vagen Verweis auf die Kinder zurückgewiesen wird.

Zur News: Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder
 
Sind die Eltern selber schuld, wenn sie sagen "Wir wissen genau wer es war, aber verraten es nicht". Besser wäre "Wir haben alle Kinder befragt und keiner wusste etwas davon." - Dummheit gehört bestraft.
 
Das wird noch vor den BGH gehen, da bin ich mir sicher.

Ich verstehe die Logik des Gerichts nicht. Per Gesetz darf man doch immer (?) die Aussage verweigern, wenn man damit sonst sich selbst oder Familienangehörige belastet. Die Schuld dann ohne Nachweis dem Anschlussinhaber zuzuweisen halte ich nicht für konform mit in dubio pro reo.
 
da eines der drei volljährigen Kinder für den illegalen Upload verantwortlich sein.

Sind erwachsen, können und müssen also ihr für ihre Taten gerade stehen. Vor allem wenn man sich nichtmal informiert, wie man anonym runterlädt.
Haben wohl einfach versucht eine vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen.
 
Kleiner69 schrieb:
Sind die Eltern selber schuld, wenn sie sagen "Wir wissen genau wer es war, aber verraten es nicht". Besser wäre "Wir haben alle Kinder befragt und keiner wusste etwas davon." - Dummheit gehört bestraft.
Aha, lügen ist also schlau. Muss ich mir merken.
 
Wa ist denn das wieder für ein Betrag? Wurde nicht mal festgelegt, dass bei einem "Ersttäter" nur max imal 150 EUR anstehen?

2500 EUR für ein beschissenes Album. Unglaublich!
 
Hää. ist doch völlig egal wer das war...Bei nem offenen wlan von nem caffee oder so hatten die doch auch kein bock mehr wlan anzubieten wegen solchen sachen weil dann IMMER der inhaber des anschluss ddafür aufkommen muss, da es auch nicht wirklich mehr möglich ist den täter zu stellen.

Bei einer Familie ginge das zwar aber es bleibt bei dem ddownload, wer den nun begangen hat ist doch kack egal. Also da versteh ich die entscheidung sehr wohl. Man kann ja nicht sagen ja das kind wars und dann is alles gut Oo wtf, das passt schon so und normalerweise klatschen die da auch schneller ihren namen drauf und dann ises fertig, für so kinderlitzchen haben die eh schon wenige vertreter der gerichte keine zeit.

ja dder betrag ist hoch aber die denken sich da immer irgenddwas komisches aus und rechnen es dann pro song um und dann kommt noch dazu das es ein upload war? und kein download...mh

150hab ich noch nie gehört. vllt 1500..
 
boncha schrieb:
Sind erwachsen, können und müssen also ihr für ihre Taten gerade stehen. Vor allem wenn man sich nichtmal informiert, wie man anonym runterlädt.
Haben wohl einfach versucht eine vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen.

Es geht um die Verbreitung! Nicht um den Download. Die Leute die gegen die Verbreitungs. und Vervielfältigungsaspekte des Urheberrechts verstoßen sind gefragter als die, die nur die Nutzungsrechte misachten.
 
Lupus M schrieb:
Das wird noch vor den BGH gehen, da bin ich mir sicher.

Ich verstehe die Logik des Gerichts nicht. Per Gesetz darf man doch immer (?) die Aussage verweigern, wenn man damit sonst sich selbst oder Familienangehörige belastet. Die Schuld dann ohne Nachweis dem Anschlussinhaber zuzuweisen halte ich nicht für konform mit in dubio pro reo.

So ist es.
Das Urteil zu Filesharing ist daher ungültig, welches der BGH (vor kurzem) geurteilt hat.
 
Erstens werden die Jungs sicher nur EIN Album geshared haben. Ja klar... weil ich so viele Filesharer kenne, mit einer Datei in ihrer Bibliothek.
Und selbst wenn es nur ein Album war, dann muss man wohl eher rechnen, wie viele es sich potentiell gezogen haben. Lass das mal 1.000 Leute saugen, dann kommst du schnell auf nen netten Betrag...
 
@RobinSword:
Nein, hab ich nicht behauptet. Das ist lediglich die übliche Vorgehensweise bei Kindern im Haushalt, die dir jeder Filesharing-Anwalt in diesem Fall raten wird. Ansonsten brauchst du erst gar nicht klagen und kannst lieber gleich zahlen - ist wesentlich billiger als ein negatives Urteil in zweiter Instanz.
 
RobinSword schrieb:
Aha, lügen ist also schlau. Muss ich mir merken.


Wenn es hilft dem Staat eins auszuwischen, ja, warum nicht? Der Staat oder auch die Musikindustrie verdienen jeden Faustschlag in die Magengegend. Denn diese Gesetze sind einfach nur Menschenverachtend. Anders kann man mehr als 3500€ Strafe nicht bezeichnen. Für einen Fliegenschiss wie ein Album.
Aber so wie sich die Eltern angestellt haben scheinen sie die Strafe zu verdienen. Selbst schuld.
 
Lupus M schrieb:
Ich verstehe die Logik des Gerichts nicht. Per Gesetz darf man doch immer (?) die Aussage verweigern, wenn man damit sonst sich selbst oder Familienangehörige belastet.

Straf- vs. Zivilrecht...

Aber generell bin ich dafür, dass diese ganze Abmahnmasche endlich mal abgeschafft wird. Da verdienen drittklassige Anwälte (auf beiden Seiten also Waldorf & Frommer bzw. die Pauschalfutzis gegen die Abmahnungen), die nirgendwo sonst unterkamen ihr Geld durch Richter ohne jede Sachkenntnis.

RobinSword schrieb:
Erstens werden die Jungs sicher nur EIN Album geshared haben. Ja klar... weil ich so viele Filesharer kenne, mit einer Datei in ihrer Bibliothek.

Bewusst geshared eher überhaupt nicht. Eher per Torrent ein paar Mbit mit 1Mbit/s hochgeladen, während man mit 16Mbit gesaugt hat. Also den Bruchteil eines Albums an mehrere Leute verteilt triftts in den meisten Fällen präziser.

Wenn ein Richter mit Sachkenntnis kommt, kann sowas auch so ausgehen:
http://www.anwaltsregister.de/Recht...heberrechts-Abmahnung_auf_204_Euro.d1220.html

Kritik an Richterkollegen: Lassen sich mit technischer Unkenntnis als Vehikel für unangemessene Ansprüche benutzen
 
Zuletzt bearbeitet:
wahlmeister schrieb:
Wenn es hilft dem Staat eins auszuwischen, ja, warum nicht? Der Staat oder auch die Musikindustrie verdienen jeden Faustschlag in die Magengegend. Denn diese Gesetze sind einfach nur Menschenverachtend. Anders kann man mehr als 3500€ Strafe nicht bezeichnen. Für einen Fliegenschiss wie ein Album.
Aber so wie sich die Eltern angestellt haben scheinen sie die Strafe zu verdienen. Selbst schuld.

Jetzt mach mal n Punkt. Aber n Dicken!

Es ist bekannt, das es verboten ist, und die Forderungen die dann kommen sind auch keine Unbekannten.
Ich nehm jetzt nicht die Contentmafia in Schutz, aber scheisse bauen und sich dann rausaalen wolln...
 
Normalerweise muss ich doch den (vermutlichen) Täter anklagen? Aber für die Contentmafia gelten ja solche Grundsätze nicht und es reicht, den Anschlussinhaber zu belangen. Das wäre, wie wenn man den Besitzer einer Pistole für einen Mord anklagen würde obwohl eine andere Person den Mord begangen hat. Zum Glück hat es die Polizei nicht so einfach wie die Abmahnanwälte..
 
Leider ein weiterer Sieg für die Content-Mafia. Lustig, dass immer noch von SCHADENSersatz gesprochen wird in solchen Fällen. Welcher Schaden eigentlich? Als ob die Kids sich das Album sonst gekauft hätten :lol:
Ich hoffe das Urteil landet vorm BGH, denn die Argumentation des OLG ist selbst für einen Rechtslaien einfach nur falsch.
Naja.....hat bestimmt die Lobby mal wieder etwas Druck gemacht ;)
 
D.Buehler [LIE] schrieb:
Normalerweise muss ich doch den (vermutlichen) Täter anklagen? Aber für die Contentmafia gelten ja solche Grundsätze nicht und es reicht, den Anschlussinhaber zu belangen. Das wäre, wie wenn man den Besitzer einer Pistole für einen Mord anklagen würde obwohl eine andere Person den Mord begangen hat. Zum Glück hat es die Polizei nicht so einfach wie die Abmahnanwälte..

Wenn der Waffenbsitzer bekannterweise weiss, wer geschossen hat, ist er Mittäter und im vollem Umfang verantwortlich, wenn er den Täter nicht nennt, bzw kommt in Beugehaft. Denk ich mir so als Nicht-Jurist.
 
@echoez
Also famillienmitglieder verpetzen ist ok?
Was für scheisse das kostet die nix die kinder die es downloaden oder hochladen würden das eh nicht kaufen.

Denen entstehen keine kosten wenn sowas jemand macht die wissen bicht wieviel das album gekauft hätten wie dürfen die eibfach von sowas ausgehen und das schaden nennen?

Pervers alles was man sich mit geld erlauben darf
 
Familienmitglieder verpetzen natürlich nicht, ging sich speziell um die Waffengeschichte.
Hier sollte der Uploader dazu stehen, um eben die Familie NICHT mit hinein zu ziehen, bzw in so eine Lage zu bringen.

Ganz allgemein: Wer wird denn zum Medienkonsum gezwungen. Ich wüsste nicht das es lebensnotwendig ist. Und nur weil man es für sich selbst als solches erklärt hat, macht es noch lange nicht richtig,sich die Medien so zu beschaffen wier man es für richtig hält.
Ein Künstler geht mit einem Label einen Vertrag ein. Wisst Du seine Werke konsumieren, musst Du mit den Bedingungen des Vertrages leben, oder Verzichten.

Am besten wir verklagen die Künstler, das die ihr Zeug auf die Art verbreiten, wie WIR das wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D.Buehler [LIE] schrieb:
Normalerweise muss ich doch den (vermutlichen) Täter anklagen? Aber für die Contentmafia gelten ja solche Grundsätze nicht und es reicht, den Anschlussinhaber zu belangen. Das wäre, wie wenn man den Besitzer einer Pistole für einen Mord anklagen würde obwohl eine andere Person den Mord begangen hat. Zum Glück hat es die Polizei nicht so einfach wie die Abmahnanwälte..
Die Contentmafia hat die IP des Anschlußinhabers geloggt, also ist der auch erstmal der vermutliche Täter (und wird abgemahnt). Wenn der Anschluinhaber sagt, er war s nicht, wird es halt vor Gericht geklärt und da sollte der Anschlußinhaber dann glaubhaft darlegen, daß er es nicht war (oder der Anwalt findet einen anderen Angriffspunkt).
Das große Übel ist das Abmahnwesen (für Die Abmahung braucht du ja nicht unbedingt stichhaltige Beweise bzw. muß ja der Abgemahnte seine Unschuld beweisen), wenn damit nicht so viel Geld verdient werden würde, wäre die Anzahl der Filesharingverfahren wohl verschwindend gering.
 
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