Eigenbau-PC von Steuer absetzen?

Das gilt aber nur wenn man davon ausgehen kann, dass der Rechner von Berufs wegen wesentlich beruflich eingesetzt wird. Nur weil jemand Informatiker ist, ist das nicht gegeben wenn dieser offiziell kein Home Office hat und vom Arbeitgeber einen vollständig eingerichteten Arbeitsplatz gestellt bekommt. Abseits davon kann nur die tatsächlich anteilige Nutzung angesetzt werden. Falsch war hier lediglich die Obergrenze von 50%, dass habe ich falsch im Kopf gehabt. Laut TE benutzt er den PC wesentlich nur privat und geringfügig für die Arbeit. Entsprechend wenig kann er absetzen. Bei seinen Angaben sind dies nicht mal 20%. Pauschal die 50% kann er nicht ansetzen:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11100.xhtml?currentModule=steuern

Der Rest davon ist spekulativ und in Anbetracht das der durchschnittliche Steuersatz in DE bei grade mal knapp 20% liegt, dürften deine Zahlen zu hoch sein. 40% ist ja schon bald Spitzensteuersatz.

Aber selbst wenn man sehr positiv rechnet und deine 180 euro hinkommen, so ist das immer noch die Ersparnis über 3! Jahre und nicht pro Jahr. Sprich auch dann kommst du nicht über 60,- im Jahr. Ich denke mit meinen 40 liege ich immer noch drüber. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist ein Nachweis des konkreten beruflichen Anteils nicht möglich, darf dieser aus Vereinfachungsgründen nach dem o.g. BFH-Urteil auf 50 % geschätzt, somit die Hälfte der Computerkosten als Werbungskosten abgesetzt werden (so auch FG Baden-Württemberg vom 5.5.2010, 12 K 18/07, BB 2011 S. 406 für den Laptop eines Berufspiloten). Das geht aber nur dann, wenn Sie mit einer Tätigkeitsbeschreibung glaubhaft machen können, dass Sie den Computer tatsächlich in einem wesentlichen Umfang beruflich nutzen.

Quelle: Der Link von Mustis http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11100.xhtml?currentModule=steuern

Zum Steuersatz:

Ich gebe dir recht, dass der durchschnittliche Steuersatz in DE vielleicht bei 20% liegt.

Aber der spielt hier keine Rolle.

Es geht hier um seinen Grenzssteuersatz den er hat.

Bereits bei 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen liegt der inkl. Soli und Kirche in der Grundtabelle bereits bei 35%

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2015.pdf

Er ist Berufinformatiker.
Der verdient schon gutes Geld und ist mit solche Grenzsteuersätzen mit dabei.
Ergänzung ()

TheManneken schrieb:
Der PC lässt sich nur absetzen, wenn er zu einem zu mindest xx % beruflich genutzten Arbeitszimmer gehört. Bei 1-2 Tagen im Monat hast du also kein Anrecht darauf, ihn abzusetzen. Entsprechende Bescheinugung fehlt ja ebenso.

Das ist übrigens falsch.

Ein PC ist ein Arbeitsmittel.

Damit man den Absetzen kann, braucht es kein Arbeitszimmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt zitierst du schon den entsprechenden Teil und ignorierst dennoch den entscheidenden Satz. In deinem Zitat der letzte. Wie willst du glaubhaft machen, dass der PC in diesem Fall wesentlich beruflich genutzt wird, das heißt überwiegend? Das bedeutet, er wäre außerhalb seines Arbeitsplatzes zwingend auf das Gerät angewiesen um seiner Arbeit nachzugehen. Das ist er nicht. Ergo gilt diese Regel für ihn nicht. Er kann nur den tatsächlich nachgewiesenen Anteil absetzen.

Und das mit dem Grenzsteuersatz ist falsch. Dieser gilt nur für den Teil seines Einkommens, der über der letzten Grenze liegt. Verdient er 50k im Jahr gilt der Grenzsteuersatz von 42% nur für sein Einkommen über 31k-50k, von 18k-31k von 35% und von 11k bis 18k von 25%. Für die ersten 11k fallen keine Steuern an. Da die Werbungskosten aber vom gesamten zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden muss hier zwingend der sich aus der oben aufgeführten Liste ergebende Schnittsteuersatz angesetzt werden.

Hast du überhaupt jemals ne Steuer gemacht? Oo Den das progressive Steuermodell hast du offensichtlich nicht begriffen.
 
Ein BFH Urteil ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Sind die Verhältnisse vergleichbar, wird das Finanzamt das in der Regel auch gleich behandeln. Eine Garantie für mindestens 50% gibt es aber nicht. Wenn man es aber halbwegs plausibel begründet, wird kein Bearbeiter ein Fass aufmachen, zumal es um geringe Beträge geht, auf die bei der Massenarbeit keinen Fokus gelegt wird.
 
Mustis schrieb:
Und das mit dem Grenzsteuersatz ist falsch. Dieser gilt nur für den Teil seines Einkommens, der über der letzten Grenze liegt. Verdient er 50k im Jahr gilt der Grenzsteuersatz von 42% nur für sein Einkommen über 31k-50k, von 18k-31k von 35% und von 11k bis 18k von 25%. Für die ersten 11k fallen keine Steuern an. Da die Werbungskosten aber vom gesamten zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden muss hier zwingend der sich aus der oben aufgeführten Liste ergebende Schnittsteuersatz angesetzt werden.

Glückwunsch zu deiner Fachkompetenz!

Das ist das Steuersystem von Österreich, dass du hier gepostet hast! :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Werte mögen von Österreich sein, sind aber ohnehin nur beispielhaft. Das System dahinter ist jedoch mehr oder weniger das selbe. Auch Deutschland hat eine progressive Staffel, allerdings ein linear progressives, das sich nicht so schön wörtlich darstellen lässt wie der österreichische Stufengrenztarif, da es eben keine Stufen enthält sondern, wie der Name sagt, linear steigt.

Der Punkt ist, dass du hier trotzdem nicht den Grenzsteuersatz heranziehen kannst (und hier an diesem, entscheidenden Punkt unterscheiden sich die Systeme eben nicht). Denn das würde bedeuten, dass du dein Einkommen komplett damit besteuerst und das ist nicht der Fall. Das hättest du sogar sehen können, wenn du die Einleitung zum Grenzsteuersatz, den du gepostet hast, gelesen hättest:

"Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Er gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euro (oder anderer Währungseinheit) als Steuer abgeführt werden muss.

Praktische Bedeutung hat der Grenzsteuersatz im Zusammenhang mit progressiven Einkommensteuertarifen, wie sie weltweit (u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz) Verwendung finden. Dabei ist der Grenzsteuersatz von der Höhe des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) abhängig. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags ist er gleich Null, danach erhöht er sich vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz. Betrachtet man alle Teile zusammen, so ergibt sich ein Durchschnittsteuersatz, der stets geringer ist als der Grenzsteuersatz."

Bildlich dargestellt hier, wobei die durchgezogene Linie jene ist, mit der dein Einkommen dann tatsächlich belastet ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz#/media/File:ESt_D_Tarif_2014_Splitting_120kEUR.svg
Bei 30k Einkommen werden diese mit nicht mal 20% versteuert. Weil eben einige Euros, die du verdienst gar nicht besteuert werden, einige ein wenig, einige ein wenig mehr und der 30.000ste Euro wird dann mit dem Grenzsteuersatz von knapp über 30% versteuert. Der einzige Unterschied zum System von Österreich ist, dass diese größere Stufen haben und nicht mit jedem Euro es ansteigt und die Freigrenze etwas höher liegt.

Soviel dann zu meiner und deiner Fachkompetenz... Wenn man nicht mal abstrahieren kann und es immer noch nicht begreift, wenn man es schon mit dem leichter darstellbaren System erklärt.... Aber ja ich hätte noch hinzuschreiben können, dass es als Beispiel zu verstehen ist und nicht den konkreten Verlauf des TE hier darstellt.:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte hör auf damit, mir vorzuwerfen, ich würde das Ganze nicht verstehen.

Ich bin von Beruf Fachwirt für Finanzberatung mit fast 20 Jahren Berufserfahrung.
Zu meiner täglichen Arbeit gehört es, den Leuten aufzuzeigen, was ihnen eine Steuererspanis bringt.

Schroettel ist Steuerfachmann.
Auch er weiß logischerweise, dass hier der sogenannte Grenzsteuersatz zählt.

schroettel schrieb:
ich bin hobbymäßig Computerfan und beruflich Steuerfachmann. Es verhält sich so:

.....

PC kostet 1200 €. Davon berufliche Nutzung 40% = 480 € zu verteilen

Sonstige Werbungskosten >= 1000 €, AfA 160 € mal persönlicher Grenzsteuersatz (geschätzt 35 %) macht sage und schreibe 56 € Steuerersparnis (mal 3 Jahre immerhin 168 € in meinem Beispiel)

Ich mache dir jetzt mal ein Beispiel, damit du erkennst warum es um den Grenzsteuersatz geht.
Zum besseren Verständnis nehme ich 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen in der Grundtabelle 2015 ohne Soli und ohne Kirche.
Da wird es recht leicht deutlich, warum der Grenzsteuersatz zählt und nicht der Durchschnittssatz.

10.000 € = 256 € Steuern. Durchschittssteuersatz: 3% Grenzsteuersatz: 17%

9.000 € = 94 € Steuern. Durchschnittsteuersatz: 1% Grenzsteuersatz: 15%

Es geht also darum zu berechnen, wieviel Geld ihm das "Absetzen" von 1000,- bringt.

Nach deiner Logic müsste er davon 3% kriegen.
Also 30,- Euro.

Dass das aber nicht richtig ist, sieht man ja daran, dass er bei 9000 Euro nur noch 94 Euro zahlt.
Er hat also eine Steuerersparnis von 162,- €

Rechnet man jetzt aber mit dem Grenzsteuersatz von 17%, so stimmt die Rechnung:

Statt 256 Euro Steuern zahlt er nur noch 94 Euro

256 € - 94 € sind 162,- €

162 von 1000 sind eben die ca. 17% die der Grenzsteuersatz besagt.

Wer es ganz genau haben will, der spricht hier vom Differenzsteuersatz auf die 1000 Euro von 16%
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach verdammich. Jetzt raff ich was du meinst. Man sollte richtig lesen, bzw. nochmal nachlesen. Ich bin auf dem Dampfer gewesen, dass du den Grenzsteuersatz auf sein gesamtes Einkommen ziehst. Frag mich jetzt aber bitte nicht warum ich auf den Trichter gekommen bin. Dickes Sorry an der Stelle, ich hab mal gekonnt an dir vorbei diskutiert. Oo

Dennoch bin ich nach wie vor der Meinung, dass er nur den tatsächlichen Nutzen ansetzen dürfte und er daher trotz allem keinen nennenswerten Vorteil erlangt. Ob das allerdings einer prüft sei dahingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja. Du hast natürlich Recht. Wenn man es genau nimmt, dann könnte er tatsächlich nur z.B. 20% angeben.

Mich würde es schon sehr wundern, wenn das FA bei einem Berufsinformatiker mit sogar Home Office den PC nicht mit 50% durchwinkt.

Garantie gibts natürlich keine. Aber ich habe schon oft Fälle gesehen, da wurden Laptops und PCs für einen Meisterkurs oder eine Fernweiterbildung mit 50% anerkannt, ohne dass die Leute überhaupt eine zeitliche Aufstellung gemacht haben. Die haben einfach nur die Rechnung beigelegt zu den anderen Unterlagen von den Kursen. Das FA nahm dann die PC Kosten automatisch mit 50% auf.

Es kommt natürlich auch auf die Gesamtsituation an. Wenn das jetzt der Dritte Rechner in zwei Jahren ist, den der TE in der Steuer haben will, dann wird das FA schon mal einen Riegel vorschieben.
Aber wenn alles im vernüftigen Rahmen ist, dann wird das durchgehen

Ich habe bis jetzt auch noch nie einen Fall gesehen, bei dem das FA die 50% nicht anerkannt hätte. Wobei ich natürlich nur sehe, wie die FAs in meiner Gegend damit umgehen

Würde es genau so machen:

Sturmkrieger schrieb:
Einen Eigenbau PC wird man idr. anteilig zu 50% von der Steuer absetzen können. Auf jeden fall eine Begründung mitschicken und darin ausführlich aufführen wieso man seinen PC beruflich nutzt. Als Informatiker sollte dies problemlos gehen, einfach eine Seite mit IT Fachwörtern vollschreiben was man damit macht. Die Steuerbeamten werden sich drei mal überlegen ob sie sich für die paar Euronen den Mehraufwand leisten wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlackMachine schrieb:
hallo zusammen,

kann ich einen eigenbau-pc von der steuer absetzen? ich habe nur rechnungen für die einzelteile. gesamtwert ist ca. 1200 euro mit monitor, maus und tastatur.

auf was sollte ich da achten? vom beruf bin ich informatiker und benutze den pc auch öfters für home-office

vielen dank!

wenn du einen fertig-pc absetzen kannst, dann kannst du auch einen eigenbau-pc absetzen. fraglich ist hier also weniger welcher pc es ist, sondern ob und wieweit überhaupt ein pc abgesetzt werden kann. du kannst auch eine gaming-xxxx-ultro-pro-kiddie-leet edition grafikkarte einbauen, solange du sie gewerblich nutzt, kein ding. was passieren kann (unwahrscheinlich, aber möglich), ist dass in so einem fall der prüfer vom finanzamt mal genauer hinschaut (im fall der gaming-grafikkarte, die ob ihrer produktbezeichnung den anschein eines reinen vergnügungsgerätes erweckt.) als rechtschaffener und steuerehrlicher bürger hast du dadurch aber nichts zu befürchten, da du den pc und die gamergrafikkarte ja beruflich/unternehmerisch nutzt. (bzw. anteilig, was du dem finanzamt ja korrekt mitteilen wirst.)
Ergänzung ()

schroettel schrieb:

seh ich auch so
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry das ich den Therad nochmal ausgrabe.
Mal angenommen folgende Situation ergibt sich:
Umschulung die Krankheitsbedingt ist muss durchgeführt werden und ist auch von der Rentenversicherung genehmigt.
Home Pc der privat benutzt wird ist vorhanden! Umschulung ist im Bereich Informatik/Programieren. Ist es dann möglich einen zusätzlichen Pc der daheim nur beruflich genutzt wird und ein Notebook (thinkpad) das unterwegs genutzt wird von der Steuer abzusetzen? Damit wären ja 2 Home PCs und ein Notebook im Haushalt.
Hat jemand dazu irgendwelche Tips?
 
Da würde ich einen Steuerberater oder eine Beratungsstelle fragen, der kann dir hier wirklich Auskunft geben
 
SubSero77 schrieb:
Sorry das ich den Therad nochmal ausgrabe.
Mal angenommen folgende Situation ergibt sich:
Umschulung die Krankheitsbedingt ist muss durchgeführt werden und ist auch von der Rentenversicherung genehmigt.
Home Pc der privat benutzt wird ist vorhanden! Umschulung ist im Bereich Informatik/Programieren. Ist es dann möglich einen zusätzlichen Pc der daheim nur beruflich genutzt wird und ein Notebook (thinkpad) das unterwegs genutzt wird von der Steuer abzusetzen? Damit wären ja 2 Home PCs und ein Notebook im Haushalt.
Hat jemand dazu irgendwelche Tips?

Ohne Fahrtenbuch, wie schon durchgesprochen.

Also pauschal nur zu 50%
 
Zurück
Oben