eBay Käufer erfüllt Pflichten aus Kaufvertrag nicht, Mahnbescheid beantragen?

Da hast du recht, ich habe meine entsprechenden Lehren aus der Nummer gezogen ;)
Ich habe vielleicht zu sehr an das Gute im Menschen geglaubt. Weil welcher normale Mensch bestellt sich Waren im Internet per Nachnahme, die er sowieso nicht bezahlen und damit nicht annehmen/abholen kann?
Ich hätte es ja noch verstanden, wenn er angefragt hätte, das Geld erst nach Erhalt + Test der Ware überweisen zu dürfen. Da hätte er zumindest in der Hinsicht betrügen können, die Ware ohne Zahlung behalten zu können (wobei ich das natürlich nicht mitgemacht hätte).
 
GiGaKoPi schrieb:
Weil welcher normale Mensch bestellt sich Waren im Internet per Nachnahme, die er sowieso nicht bezahlen und damit nicht annehmen/abholen kann?

Es gibt halt leider auch Menschen, die sind geistig nicht mehr so ganz klar im Kopf. Vllt. bekommt er ja deswegen die Rente? Aber Respekt, dass du das so konsequent durchgezogen hast, wäre mir den Aufwand nicht wert gewesen.
 
Tomislav2007 schrieb:
Was bringt dir das wenn seine Rente so gering ist das er unpfändbar ist ? Seine Rente wird doch in absehbarer Zeit keinen Riesensprung nach oben machen.
Vergiß die Sache und lerne daraus das man nur gegen Vorkasse verkauft.

Grüße Tomi

Er kann heiraten, er kann erben, er kann im Lotto gewinnen. Unwahrscheinlich, aber durchaus möglich. Schadet nicht, es in 5 Jahren (als Beispiel) noch mal zu versuchen.
Wobei dann die Frage wäre, ob dies in meinem Fall so möglich wäre. Dann müsste ich ihm in 5 Jahren ja das Smartphone nochmals zuschicken.

Für´s Erste belasse ich es nun dabei. Mal schauen, wie die Lust und Laune in paar Jahren ist - wenn ich an die Geschichte dann überhaupt noch mal zurückdenke.

@HerrRossi
Ja, das könnte natürlich sein..
 
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