ebay Käufer fordert nachträglich Minderung direkt auf sein PayPal Konto

L!mp

Ensign
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Hallo liebes Forum,
heute brauche ich mal euren Rat/Meinung zum Thema Online-Verkaufen.

Ich muss etwas länger ausholen und werde auch einiges Zitieren zum besseren Verständnis.
Ich bin Privater Verkäufer auf ebay. Die verkaufte Ware war gebraucht und alles hat Tadellos funktioniert!

Am 24.03.2016 habe ich auf ebay ein Mainboard mit Arbeitsspeicher und einer CPU verkauft.
Das Mainboard hat SO-DIMM, dieser war eingesetzt und auch die CPU war im Sockel eingesetzt - ohne Kühler.
Genau gesagt: Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor
Das Ganze war zum Festpreis von 89.- € per PayPal.

Am 17.04.2016 hat der Käufer eine Rückgabe angefragt in der steht:
der Käufer hat uns mitgeteilt, dass mit Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken.

An dieser Mail ist ein Feld in dem der Käufer noch eigene Angaben machen kann darin schreibt er:
Zitat:"Bei dem Entfernen des Prozessors hat sich herausgestellt, dass zwei Kontaktfedern des Prozessorsockels beschädigt sind. Dieses ist auf den beigefügten Bildern gut zu erkennen. Eine Erwähnung dieses Mangels gab es in der Artikelbeschreibung nicht. Ich möchte daher eine Minderung des Kaufpreises um 20 EUR, die Sie bitte auf mein Paypalkonto vornehmen. Alternativ trete ich vom Kaufvertrag zurück und werde mir das Bundle anderweitig kaufen und den höheren Differenzpreis als Schadensersatz geltend machen. Mit freundlichen Grüßen" -Zitat Ende

Ich habe das gelesen und mal so hingenommen, mich in ebay eingeloggt und den "Fall" angeklickt.
Dort habe ich dann auf "Rücknahme akzeptieren" geklickt. Dann wurde ich aufgefordert dem Kunden ein Versandetikett zukommen zu lassen oder Kontakt auf zu nehmen.
Ich habe dem Käufer dann eine Nachricht geschrieben, das es mir leid tut das er nicht zufrieden ist und das ich die Rücknahme akzeptiert habe und das ich Ihm ein Versandetikett von DHL zukommen lassen möchte - also ob DHL Ihm zusagt oder halt lieber einen anderen Lieferservice...

Daraufhin bekomme ich folgendes vom Kunden als ebay-Nachricht:
Zitat:"Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben mich allerdings missverstanden. Ich habe nicht um eine Rücknahme gebeten, sondern eine mir gesetzliche zustehende Minderung (§ 437 Punkt 2 BGB) im Rahmen einer Mängelrüge (Sachmangel § 434 BGB) um 20 EUR verlangt.
Da ich annehme, dass es Ihnen nicht möglich ist, den Mangel aufgrund der besonderen Art zu beheben, habe ich diese Art der Mangelbeseitigung gewählt. Alternativ ist es natürlich möglich, dass Sie doch nachbessern und einen mangelfreien Artikel, sprich Mainboard zusenden.
Sollten Sie sich jedoch zu keiner der beiden Möglichkeiten imstande sehen, dann würde ich meinerseits vom Vertrag zurücktreten. Die Konsequenzen daraus wären, einerseits die Rückgabe des Kaufpreises und andererseits die Zahlung eines Schadensersatzes für den von mit zu tätigenden Deckungskauf, soll heißen, die gleichen Komponenten wüden von mir anderweiti erworben und der Mehrpreis zu den 89,- EUR Ihres Angebotes stünde mir als Schadensersatz zu. Diese Differenz so schätze ich, wird höher als 20,- EUR ausfallen.

Ich gebe Ihnen daher nochmals die Gelegenheit, mein Minderungsverlangen anzunehmen und den Minderungsbetrag per PayPal zu überweisen" Zitat Ende

Ich kann sowas nicht fassen!
Die Komponenten haben funktioniert! Ich habe ja vor dem Verkauf damit gearbeitet.
Dann nimmt der Kerl die CPU raus und will da verbogene Pins vorgefunden haben... mag sein... wir kennen alle die filigranen CPU-Sockel-Pins...
Aber was mich richtig stutzig macht ist das er nur eine Minderung will. Das heisst das Mainboard funktioniert wohl noch?

Warum öffnet dieser Mensch einen "Fall" zur Rücknahme? - Will dann keine, sondern will nur Geld von mir? - Und wenn ich nicht zahle muss ich für seine Differenz als Schadensersatz aufkommen? Geht's noch?

Also meine Fragen:
Kann der Kunde das so von mir als Privatverkäufer überhaupt verlangen?
Ist das mit dem "Schadensersatz" in diesem Fall überhaut auch nur annähernd möglich?
Was soll ich jetzt tun?
Verletzt er mit dieser Forderung auf Minderung nicht gegen die ebay Richtlinien?

Die ebay Richtlinien sagen:
Die Kontaktinformationen dürfen nur zur Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit eBay genutzt werden. Jede andere Verwendung ist unzulässig.
Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen.

Vielen Dank im Voraus an alle die mir hier weiterhelfen.
 
"Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken." -> Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück. -> Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren bzw. ein Rückgaberecht völlig zu verzichten.

soweit alles richtig gemacht,


entweder hast du schlechtes gewissen weil du wusstest das die pins verbogen sind bevor du das ding verkauft hast, sonst würdest du doch gar nicht erst eine Rücknahme anbieten? oder du bist einfach zu gutherzig? da hatter typ nen paar paragraphen gegooglet und versucht dich einzuschüchtern...


so ein Käse 20 Euro Nachlass verlangen ,aber nicht zurück schicken wollen, also läuft das ding doch wie beschrieben problemlos -> also auch kein Grund irgendwas zu fordern. dann könnte er ja genau so gut sagen ein Kondensator ist leicht verfärbt das ist ein Mangel da muss 20 euro Rabatt drauf...


das man sich mit solchen Geiern rumschlagen muss ist ja widerlich^^
 
Chaserheart schrieb:
"Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken." -> Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück. -> Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren bzw. ein Rückgaberecht völlig zu verzichten.

soweit alles richtig gemacht,

Ja, aber der Gewährleistungsausschluss verhindert ja nur, dass er als Verkäufer auf 2 Jahre für auftretenden Mängel gerade zu stehen hat. Einen auftretenen Sachmangel, d.h. Artikel hat nicht die beworbene Beschaffenheit (hier: "voll funktionsfähig") entbindet den Verkäufer nicht automatisch davon, auch im Rahmen des gültigen Kaufvertrages nachzuerfüllen zu müssen.

@L!mp:
Alles war der Käufer hier verlangt (außer dem Schadensersatz), steht im vom Gesetz her zu. Eine Rücksendung der Ware bedeutet ja schließlich nicht auch automatisch, dass der Fall mit Rückerstattung der Kaufpreises (+ evlt. angefallener Versandkosten) damit einfach nichtig ist. Das machen Ebay und Paypal zwar gerne so, aber ist eigentlich nicht richtig. Einfach Ware und Geld zurück, also Rücktritt vom Vertrag, ist im Privatverkauf, ohne versuchte Nacherfüllung, einfach nicht vorgesehen.

Der Käufer hat Recht aus dem Kaufvertrag, nämlich dass der Verkäufer entweder a) nachbessert in Form einer Reperatur oder b) eine Ersatlieferung vollzieht. Bei einem Privatverkäufer ist Letzteres ziemlich unwahrscheinlich und Ersteres, also eine Reperatur von Verbogenen Sockel-Pins auch nicht gerade wahrscheinlich... jedenfalls von einer Qualität, die der beworbenen Beschaffenheit gerecht werden sollte.

Ergo greift hier der Käufer bereits vor und verlangt eine Minderung des Kaufpreises für den evtl. anstehenden Aufwand, die Sockel-Pins (evtl. auch fachgerecht) zu reparieren. Jene Forderung an sich ist legitim. Die Höhe evtl. nicht. Hingegen der Hinweis auf Schadensersatz ohne Bedeutung ist. Dafür müsste er dir schon nachweisen können, dass du den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hast.

Da du Paypal als Dienstleister für die Zahlung verwendet hast, mit denen zu einen seperaten Vertrag über die Dienstleistung für die Zahlung eingegangen bist, musst du so handeln, wie es Paypal in den Nutzungsbedingungen diktiert. Ergo kannst du auf die Beweispflicht des Schadens durch den Käufer, in dem er dir beweisen muss, dass er den Schaden nicht selbst verschuldet hat, pfeifen.
Paypal wird im Rahmen des Käuferschutzes und des Abweichens von der Artikelbeschreibung auf jeden Fall dem Käufer den Kaufpreis zurückbuchen, wenn der Käufer dies als die letzte Option sieht.

Der Käufer schlägt aber eher einen kulanten Weg ein. Er könnte, wie gesagt, ansonsten auch einfach den Käuferschutz eiskalt durchziehen und bekäme auf jeden Fall den kompletten Kaufpreis wieder raus. Und du sitzt dann mit einem beschädigten Mainboard da. Und da du keine Beweisbilder von einem unversehrten Sockel gemacht hast (oder bin ich da falsch in der Annahme?), stehen die Chancen abseits von Paypal auch nicht gut.

Bleibt halt nur die Frage, ob 20€ gerechtfertigt sind. Das ist ja quasi nur eine Schätzung ins Blaue vom Käufer. Wahrscheinlich wird es sich die Pins selbst zurechtbiegen.

Ohne Paypal sähe die Sache, wie beschrieben mit der Beweispflicht, ganz anders aus. Und dann würde ich mich auch bei 89€ Streitwert beruhigt zurücklehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eisbrecher99 schrieb:
Ja, aber der Gewährleistungsausschluss verhindert ja nur, dass er als Verkäufer auf 2 Jahre für auftretenden Mängel gerade zu stehen hat.
So was gibt es nicht, denn für nachfolgende auftretende Mängel ist falls noch vorhanden nur eine Hersteller Garantie zuständig. Die Gewährleistung besagt nur dass ein Produkt ab Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln sein muss, kommt aber für nachfolgende defekte nicht auf.

Da manche defekte nach dem Kauf nicht immer gleich ersichtlich sind schreibt der Gesetzgeber vor bei Neuware 24 Monate Gewährleistung einhalten zu müssen und bei Gebrauchtware 12 Monate vor.

Die Gewährleistung ist daher keine Garantie von Seiten des Händler, was leider sehr viele missverstehen und gleich setzen.

Ein privat Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, jedoch darf man trotzdem keine defekte Ware als gut verkaufen, da es unter Betrug fallen würde.

Hier wird der Unterschied nochmals erklärt: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
 
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In Dtl. muss jeder Verkäufer auf seine Waren 2 Jahre Gewährleistung geben. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf 12 Monate herabsetzen. Das ist eine Kann-Vorschrift nur für gewerbliche Verkäufe, mehr nicht. Und Privatpersonen bzw. -verkäufer können die Gewährleistung komplett auschschließen, weil es für diese ein unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde.

Das man keine defekte Ware anbieten und sich auf jenen Ausschluss berufen kann, ist ja selbstverständlich. Das hat mit "Betrug" erst einmal gar nichts zu tun, denn dafür ist eine arglistige Täuschung nachzuweisen. Es geht hier nämlich vornehmlich darum, dass eine Beschaffenheit der Ware zugesichert wurde, die plötzlich nicht mehr gegeben ist.

Die Herstellergarantie ist hier sowieso völlig irrelevant... und ja ich kenne sehr wohl den Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet: (umformuliert)
Das ist richtig aber nur für defekte die beim Kauf schon bestanden haben und nicht für defekte die innerhalb dieser Zeit im Nachhinein entstanden sind.

Beispiel der Käufer hätte die CPU nicht abgenommen und die Pins waren schon bereits verbogen gewesen hätte der Käufer in der besagten Gesetzlichen Zeit hierzu Anspruch dieses Defekt auch im Nachhinein zu reklamieren. Natürlich nur wenn er als privat Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hätte oder im Fall eines Gewerblichen Verkäufers.

Du schreibst aber dass der Verkäufer in der Gewährleistungszeit für nachfolgende defekte Grade stehen muss und dass ist halt falsch. :)

Hier nochmal dein Zitat dazu:
Eisbrecher99 schrieb:
Ja, aber der Gewährleistungsausschluss verhindert ja nur, dass er als Verkäufer auf 2 Jahre für auftretenden Mängel gerade zu stehen hat.
Ergänzung ()

Zumindest verstehe ich unter auftretenden Mängel aus deinem Text, dass du hier Mängel meinst die im Nachhinein auftreten. Falls du jedoch Mängel meinst die erst im Nachhinein festgestellt werden die bereits schon vom Kauf bestanden haben, würdest du dass selbe meinen, so dass wir im Grunde dass selbe meinen. :)
 
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Biete dem Käufer zwei Optionen an: Du nimmst es aus Kulanz komplett zurück und gibst ihm sein Geld. Oder du nimmst dein Geld von PP Konto, sagst dem Verkäufer du hast einwandfreie Ware verschickt und der soll sich einen Anwalt holen wegen einem Streitwert von 20€.
 
Ja, wir meinen beide das gleiche, wobei ich da immer noch kein "nachhinein" erkennen kann. Ist halt wohl etwas zu schlampig formuliert. :D

Kevon schrieb:
Oder du nimmst dein Geld von PP Konto, sagst dem Verkäufer du hast einwandfreie Ware verschickt und der soll sich einen Anwalt holen wegen einem Streitwert von 20€.
Das bewahrt ihn genau vor was? Vor nichts... abgesehen davon, dass daraus dann zwei Streitfälle werden. Paypal versucht, bei stattgegebenem Käuferschutz dann, sich das Geld vom Bankkonto zu holen und das Accountguthaben auszugleichen. Ist das Bankkonto nicht gedeckt oder man hat über die Bank die Einzugsermächtigung entzogen, beauftragt Paypal ein Inkassounternehmen. Die schlagen dann gleich nochmal ordentlich Gebühren drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Geld von PP nehmen bringt am ende nichts, denn PP hält in dieser Zeit wo es auf Ebay ein Fall dazu geöffnet ist den Betrag fest oder falls nicht mehr vorhanden belastet PP das Konto ins Minus und dann ist das PP Konto eingeschränkt nutzbar.
Ergänzung ()

@Eisbrecher99
Alles klar, dachte ich mir nachdem ich mir dein Text nochmals durch las. :D
 
@TE
Vergiss die obigen Postings!

Rückgabe wurde gefordert, Rückgabe wurde von Dir akzeptiert.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz (Deckungskauf o.ä.) für den Käufer gibt es nicht.
Schicke ihm das Rücksendelabel von dhl so schnell wie möglich und warte einfach ab!
 
WoW! Hier is ja was los!
Danke für die zahlreichen Antworten!

Also ein schlechtes Gewissen habe ich nicht! Die Ware hat funktioniert. Ob die Pins schon bei mir verbogen waren kann ich wirklich nicht sagen... habe die CPU (leider) nicht mehr rausgenommen, nur den Kühler demontiert. Ich habe daraufhin in der Beschreibung stehen das alles voll funktionsfähig ist, was ja auch stimmt.

Also das mit dem Schadensersatz für einen Deckungskauf ist denke ich totaler quatsch! Und dient wohl hauptsächlich zur Einschüchterung...

Was soll ich nun auch noch viel tun?
Ich habe soeben festgestellt das PayPal das Geld festgehalten hat. Und ich habe die Rücknahme bereits akzeptiert.
Was will der Mensch also noch?
So wie ich das sehe wiederspricht sich der gute Mann hier selbst... er öffnet nen Fall zur Rücknahme lehnt das dann ab und will stattdessen nur Geld sehen? hä?

Noch jemand der sich auskennt?
Immer her mit Recht und Unrecht! :)

Ich hoffe nur, das wenn er es dann schluss endlich zurück schickt - es auch in besagtem Zustand ist.
Wenn er es offensichtlich noch mehr beschädigt könnte ich Ihn ja noch bei ebay melden.
Da die Ware ja nicht in genanntem Zustand ist. - Oder?
 
Wickel das komplett ab - oder geb ihm seinen erfundenen Preisnachlass.

Egal wie du es machst , du bist der Gelackmeierte !
 
Deswegen gibt es bei mir als Verkäufer kein PayPal mehr.
In deinem Fall wirkt der Käufer ja noch vernünftig, aber grundsätzlich muss man sich fast alles vom Käufer gefallen lassen, weil PayPal fast immer für den Käufer entscheidet. Meistens sogar so, dass du dann weder Ware noch Geld hast.
 
L!mp schrieb:
Also ein schlechtes Gewissen habe ich nicht! Die Ware hat funktioniert. Ob die Pins schon bei mir verbogen waren kann ich wirklich nicht sagen... habe die CPU (leider) nicht mehr rausgenommen, nur den Kühler demontiert. Ich habe daraufhin in der Beschreibung stehen das alles voll funktionsfähig ist, was ja auch stimmt.
Im Fernsehen habe die mal gezeigt wo jemand seinen iPhone verkaufte und der Käufer dann behauptete das Handy würde defekt sein. Er konnte es nicht nachvollziehen da bei ihm noch alles ging. Er nahm das Handy dann auch an und bekam ein anderes was identisch war defekt zurück. So hatte der Käufer am ende das Geld und ein gutes Handy.

Aus diesem Grund ist immer wichtig alles mit Bilder festzuhalten. Ich habe auch schon Hardware verkauft und dann mache ich von überall immer Bilder und auch von der Seriennummer. Aber ich habe auch schon Mainboards verkauft wo ich die CPU nicht mehr entnommen habe. Hätte mir daher auch passieren können.

Ich glaube auch nicht dass hier ein defekt vorliegt, denn der will offensichtlich nur den Preis drücken. Ein Bild des defekten Sockels kann er auch sonst irgendwo her haben.

L!mp schrieb:
Also das mit dem Schadensersatz für einen Deckungskauf ist denke ich totaler quatsch! Und dient wohl hauptsächlich zur Einschüchterung..
Das tritt normal nur dann zu wenn ein Gebot abgegeben wurde und dann die Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bieter höchst Bietender war. In deinem Fall hast du aber dein Kaufvertrag mit der Zusendung erfüllt und ich kann mir nicht vorstellen dass dann noch auf das selbe Anrecht bestehen kann.


L!mp schrieb:
Noch jemand der sich auskennt?
Immer her mit Recht und Unrecht! :)
Das Problem daran ist, dass dir hier nur ein Rechtsanwalt helfen kann, denn egal was hier geschrieben wird können wir keine Rechtsbelehrung machen.

umax1980 schrieb:
Wickel das komplett ab - oder geb ihm seinen erfundenen Preisnachlass.

Egal wie du es machst , du bist der Gelackmeierte !
Das stimmt, denn er kann dir ein defektes Board zurück schicken womit du dann auch nichts anfangen kannst.
 
sorry falls ich es überlesen haben sollte, aber hat der Käufer dir in dem Monat eine Positive Bewertung gegeben?

Also ich würde hier wenn auch NUR eine komplette Rückabwicklung anbieten.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das du funktionierende Ware verkauft hast.

Ist schon dreist, wie schlimm das alles wird mit den Privatverkäufen... egal ob Ebay, Kleinanzeigen oder sonst was...

Nur noch Schindluder wird da getrieben..
 
Überall wird Schindluder getrieben, es liegt an einem selbst mit offenen Augen durch die Welt zu gehen.

Ich würde hier klipp und klar dem sagen, dass er es zurück senden soll. Dann wird man sehen ob er nur generell geflunkert hat, oder er ein andres MB zurück sendet oder doch das vom TE (aber evtl. mit verbogenen Pins). Er kann doch dann gerne noch weitere Schritte gehen und klagen. Bei dem Wert? Halte ich für zweifelhaft.

Was kostet denn ein vergleichbares MB?
 
Eine Rechnung auf dem die Seriennummer des Boards zu ermitteln ist, liegt dir nicht vor?

Ich könnte wetten du bekommst ein Board mit anderer Seriennummer zurück ...

Daher muss man solche Verkäufe sehr gut dokumentieren oder Paypal Zahlungen meiden.
 
Für mich kling das irgendwie so, als habe der Käufer beim ausbauen der CPU die Pinne verbogen :D

Am 17.04.2016 hat der Käufer eine Rückgabe angefragt in der steht:
der Käufer hat uns mitgeteilt, dass mit Intel DQ77KB Thin Mini ITX + 4GB Corsiar RAM + Intel G1610T Prozessor etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken.

Damit is doch an sich alles klar - Kunde möchte vom Kauf zurücktreten!

Also kannste Dir überlegen ob Du im die 20€ erläßt, oder den Kauf rückabwickelst.

Wer die Pinne verbogen hat kann man nachträglich wohl schlecht klären.
Günstig wäre n Zeuge der bestätigt, dass die hardware bei Dir einwandfrei gelaufen ist.
Prinzipiell kann man aber davon ausgehen, dass Du die hardware in gutem Glauben verkauft hast - ich mein Du hast die CPU nicht ausgebaut, wie soll man da auf n defekt kommen.

ICH würd glaub ich die 20€ nachlassen.
Wer weiß was der Käufer da mit der hardware angestellt hat ;)
 
genau darauf wird er ja aus sein... fadenscheinigen grund erfinden um nochmal 20€ gut zu machen...

Biete ihm doch 10€ nachlass an oder eine komplette Rückabwicklung, weiße ihn aber darauf hin das er dann kein Geld mehr sieht (nach Rückabwicklung, sag zur Not gibst du das an deinen Anwalt - Rechtsschutzversicherung sei Dank)....
 
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