Verschärfung des WaffG

@Sidolin
Also zu Hause kannste Dich auch mit Schwert, Axt, Machete usw verteidigen.
Man sollte halt vermeiden unbewaffnete Eindringlinge gleich umzunieten. dafür gibts ja die Verhätnismäßigkeit.
Ich hab dafür nen Basi in der Ecke stehen.

Allerdings sind Einbrecher in der Regel darauf aus dann einzubrechen, wenn keiner zu Hause ist.
Das marodierende Horden durch die Strassen ziehen sehe ich in naher Zukunft nicht als gegeben.

Das Problem bei der Schußwaffe im Haus (zur Selbstverteidigung) seh ich ggf da, das durch mangelnde Fähigkeit oder Pech auch unbeteiligte zu Schaden kommen können.
Sprich der Einbrecher im Erdgeschoss steht ungünstig vorm Fenster und die Kugel geht nach draussen und trifft da nen Fußgänger.
 
@ U-L-T-R-A


Da musst du aber aufpassen ob du den Bär mit einem Sturmgewehr überhaupt schnell genug tot bekommst. Das ist wie wenn du bei uns ein Wildschwein gegen dich aufbringst, die sterben nicht sonderlich schnell, vor allem mit den 7,62er Kaliber der meisten Sturmgewehre (oder im Falle des Österreichischen Bundesheeres mit 5,56er Kaliber)

Gegen einen Bären ist eine großkalibrige Pumpflinte für die Notwehr empfehlenswerter. Die sind auch billiger und weniger störungsanfällig. Bei uns nicht erlaubt, wir haben aber auch kein Bärenproblem.
 
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Wie gesagt ich wär da son unerfahrener Depp in ner Waldhütte.
Da nehm ich lieber ne Knarre die Automatisch/Vollautomatisch läd mit 30+ Pratronen im Magazin als mich auf ggf 2 Schuß zu verlassen.
Wie und ob da nun ne Schrotflinte effektiver is (stell mir beim Bär mit ner dicken Fettschicht eher als Laie nicht so vor).
Dann aber auch da n Autoloader wie ne Saiga.

Klar dem Bär aus dem Weg gehen is immer besser!

Aber dann sind wir an dem Punkt - vor dem Typ mit dem Messer immer Wegrennen - aber was, wenn der schneller ist, oder man in ner Sackgasse is? ;)

@Lübke
:evillol:
Und die Wölfe kommen ja auch zurück^^
 
Sowas mein ich http://www.mossberg.com/product/500-tactical-6-shot-50273/. Ich würd übrigens die 7 oder 8 Schuss Version nehmen, dann kann man auch Warnschüsse abgeben.

Die schießt Kugeln mit großem Durchmesser wodurch mehr Energie auf das Tier übertragen wird. Die gehen dann auch durch Knochen durch wenns ist.

Man kann da auch Schrot reinladen, gegen Bären wären Slugs besser (musste kurz nachlesen, was da genau reinkommt).
 
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gegen einen bären sollte das kalbier schon stimmen, ansonsten solltes du die zeit statt zum schießen lieber zum rennen nutzen. also mit euch zwei experten wollte ich nicht allein in die kanadische wildnis, selbst wenn wir auf nem berg waffen hocken würden :D
ich glaub wir würden eher sämtliche bären gegen uns aufbringen xD

für solche waffen und einsatzzwecke ist es imho einfach zwingend erforderlich, dass der gesetzgeber aufpasst, dass nur leute mit hinreichender eignung da rangelassen werden. unsereins würde da mit seinem halbwissen nur unfug machen.

@U-L-T-R-A: solange es keine problemwölfe sind... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
also mit euch zwei experten wollte ich nicht allein in die kanadische wildnis, selbst wenn wir auf nem berg waffen hocken würden
Können ja meinen Jägerkumpel mitnehmen, der kann die Viehcher dann auch verarbeiten für lecker Bärensteaks.

Naja sind halt so Noobgedanken - lieber mehr Schuß als weniger - lieber Magazin als Patronen einzeln nachladen usw.
Ob das nun Sinn macht - als Noob denke ich ja.

Aber um mal wieder den Bogen zu den Waffengesetzen ausserhalb der Wildnis zu schlagen.
Ob nun Magazingröße x oder Sturmgewehr y - wer vor hat Leute umzubringen der wird sich um sowas nicht kümmern.
Und ich glaub die Jagtflinten vom meinem Kumpel sind auch deutlich teurer gewesen (denke das gilt auch für Sportgewehre) als ne illegale Wumme auf dem Schwarzmarkt.
Das jemand, der mit Waffen umgehen kann und einen Mord oä plant, dafür auf die eigene Waffe zugreift ist naheliegend.
In Deutschland werden aber "glaub ich" mehr Leute durch "Affekttaten" getötet.
Ich denke da greift man doch eher zum Messer/Knüppel whatever als zum Waffenschrank zu rennen den aufzuschließen und die Flinte zu laden.

Selbst wenn man mal Einzelfälle wie Sohn nimmt Gewehr vom Vater und erschießt x Leute in der Schule nimmt - da werden mehr Leute absichtlich überfahren.
Und ob nun einer 3 oder 30 Gewehre hat - man kann eh nur ne begrenzte Anzahl an Gewehren mit sich rumtragen (was auch nicht grad unauffällig is).

Und ne Waffe ungeladen im Waffenschrank würd jetzt auch nicht dazu führen, dass ich mich zu Hause sicherer fühle.
Wenn der Einbrecher vor/in der Tür steht komm ich eh nicht dazu das Ding aus dem Schrank zu holen und zu laden.
Da is der Knüppel doch praktischer :D
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man mit ner knarre rumlaufen darf, kann man die auch im affekt aus der tasche ziehen. macht also imho schon sinn, dass nicht jeder mit ner glock oder beretta rumlaufen darf. da ist für mich weder nutzen noch hobbyausübung zu erkennen. sowas sollte dann wieder dem staat und seinen organen vorbehalten bleiben.

und was die bärensteaks angeht: da wäre ich dabei! :schluck:
 
Das schon, aber es geht ja hier erstmal um den Besitz und weniger ums rumtragen.
Und wer sich nicht ums illegale rumtragen schert, der schert sich auch nicht um den illegalen Besitz.

Aud dem letzten Schützenfest wo ich war war z.B das Gewehr mehr oder weniger "arretiert" also man mußte es so gesehn nicht "halten" und konnte nur begrenzt nach links und rechts bzw oben unten schwenken.
Ob das jetzt ne Folge von Amokläufen oä war und obs ggf nur bei diesem Schützenfest so war - ka.
Wirkte aber etwas lächerlich.
 
ja an der stelle wirds dann wieder ärgerlich. wie gesagt, auf dem mittelalterfest wo alle ihre schwerter an der kasse lassen mussten... und dabei konnte man solche schwerter, äxte, etc. auf dem gelände kaufen, also imho vollkommen sinnfrei und ich empfand das schon als sehr störend zumal meine gewandung ohne ein so wesentliches element einfach nicht vollständig war. da find ich persönlich wieder dass das waffG zuweit geht. man kann auch alles und jeden in watte packen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja sowas is banane.
Ich war vor 2 Jahren in Holland auf nem Mittelalterfest, da wurd mit "stumpfen" Waffen gekämpft bzw ne Schlacht nachgestellt.
Das sah gut aus - Schaumstoffmöppel wären da lächerlich gewesen.
Klar kann man auch mit stumpfen Waffen aua machen - aber idR rennt keiner mit sowas rum um nen anderen zu verletzen.

Ansonsten könnte man sich auch an sowas wie "Brauchtum" oder "Sportgerät" orientieren.
Das Schwert zur Jeans und Tarnjacke is halt was anderes als dazu Mittelalterkleidung (O.K ggf kann auch sowas gehn wenn man auf Endzeit Rollenspiel in der Art von Shadowrun oder so geht).

Wie mans dreht trifft es aber vermutlich eh immer die Falschen :mad:
 
U-L-T-R-A schrieb:
Ich hab auch noch son Stiefelmesser (beidseitig geschliffen) was ich gerne zu Mittelalterfesten usw trage bzw getragen habe (muß da mal nen Polizisten fragen in wie weit das O.K ist).

Zweischneidig= Waffe= Führverbot gem. §42a WaffG. Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000,- €.
 
Zweischneidig= Waffe= Führverbot gem. §42a WaffG. Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000,- €.

natoll :(

O.K immerhin darf man es noch besitzen und ich muß es nicht entsorgen.

Danke für den Hinweis - muß ich mir fürs nächste Spektakel was anderes zulegen.


Kann ja nicht mehr lang dauern bis auch Fußgänger Helm, Knie-/Elbogenschützer, Warnweste und ne Lampe auf m Kopp tragen müssen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ULTRA rede doch mal mit dem Veranstalter was der davon hält.
Der gute Xizor hat dir die richtig Norm zitiert ohne sie im vollem Umfang zu verdeutlichen.
Der Abs. 2 Nr.3 umgeht das Verbot des Führens von Blankwaffen, wenn du ein berechtigtes Interesse hast.
Genauer geht nochmal der Absatz 3 darauf ein, daher wie authentisch passt dieses Messer zu deinem Outfit?
Und wenn einer bluten muss den eben auch der Veranstalter weil er in Zukunft so etwas nicht mehr durchführen kann daher hoffe ich das solch eine Person die Grenzen abgesteckt und mit den Behörden abgesprochen hat.

So zum Beispiel bei Veranstaltung von Militärfahrzeugen mit Kleidung und Ausrüstung hier tragen "Darsteller" Anscheinswaffen obwohl diese nicht im Abs. 2 Nr. 3 befreit sind.
 
Es gibt für jede Waffe eine Ausnahme, sofern ein guter Grund vorliegt. Das wird aber in Einzelfällen von Behörden (wenn man vorher fragt) oder von Richtern (wenn man erwischt wird) entschieden.

Wenn wir nochmal an die Bären denken, bekommt man nämlich auch in D eine (meist) befristete Ausnahmegenehmigung für eine Pumpflinte wenn man auf Expedition gehen will und man sich schützen sollte (Spitzbergen usw.). Die Vorraussetzungen sind natürlich entsprechend hoch. Da wird es sicherlich auch etwas für mittelalterliche Waffen geben, allerdings kann die Behörde auch einfach nein sagen.
 
@Maui2015
@hallo7
Für doppelt geschliffene Klingen hab ich leider keine Ausnahme gefunden.
Also mein Stiefelmesser is jetzt auch nix wildes - is recht klein und sieht passabel aus.
Upps doch was länger als ich dachte^^ vom Heft bis zur Spitze knapp 13 cm
Dafür jetzt mit ggf diversen Veranstaltern was zu verabreden - da kauf ich mir lieber was neues.
Da bin ich dann im Zweifel auf der sicheren Seite.
Das Teil hab ich mal vor jahren bei ebay für 20€ oder so gekauft.
 
Zu einem Mittelalterfest würde ich auch was anderes mitnehmen zB. eine selbstgeschnitzte Armbrust oder nen Langbogen oder eine Harkebuse.
Aber ein modernes Messer vielleicht noch aus Stainless Steel passt ja auch nicht.

War vor ein paar Jahren bei einem Militär Treffen dort sind die echt im Kampfanzug mit Dekos rumgelaufen.
Aber wie sagt man? Wo kein Kläger da kein Richter.
 
Also das is kein Combat-Stiefelmesser^^
Hat nen Holzgriff und kupfer-goldgelb farbenen Knauf und Heft.
Also sooooo weit mit Armbrust/Bogen bzw Komplettgewandung geh ich nicht.
Eher so Gothic- oder Lederhose bzw Kilt, Schnürhemd und Trinkhorn - also "LARP-light"^^

Es bringt mich jetzt auch nicht um mir n neues Messer/Dolch zu kaufen.

Nur grad bei Messern versteh ich den Sinn nicht so ganz hinter den Gesetzen.

Egal wie klein mein Messer mit Doppelschliff bzw Einhandfeststellklinge ist - es ist böse.
Das Festklingenmesser unter 12 cm is lieb.

Ich verlass mich ungern auf die beschriebenen Ausnahmen für Videogedönse oder sonst was.
Ob dem Polizisten (klar wo kein Kläger) da jetzt alles im einzelnen bekannt ist...
Ich hab keine Lust sowas irgendwo auf der nächsten Wache (ggf in Hintertupfingen) zu klären.
 
Maui2015 schrieb:
Persönlich habe ich sowieso das Gefühl das Waffen nach ihrem Image verboten werden.

Definitiv auch mein Gefühl. Zum Töten reicht eine 1cm lange Klinge, wenn sie scharf ist. Halsschlagader längs einschneiden und jeder RTW ist zu spät.
 
HongKong Fui schrieb:
Definitiv auch mein Gefühl. Zum Töten reicht eine 1cm lange Klinge, wenn sie scharf ist. Halsschlagader längs einschneiden und jeder RTW ist zu spät.

Zum Töten braucht man gar keine Waffe. Also im Umkehrschluss deiner Logik, braucht man ja gar nichts verbieten, ist ja nutzlos
 

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