Ausschluss aus Genossenschaftsbank

JanKrohn

Lieutenant
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Juli 2011
Beiträge
988
Moin,
Hab gerade einen Brief von meiner Bank erhalten, dass ich wegen Inaktivitaet in zwei Wochen als Mitglied ausgeschlossen werden soll.
Irgend jemand eine Idee, wie ich dagegen vorgehen kann? Ich halte Geschaeftsanteile im mittleren vierstelligen Bereich, die sehr gut verzinst sind. Die haben schon mehrmals versucht, mich dazu zu bewegen, die Anteile zurueckzugeben. Nun wird es leider auf die harte Tour versucht. :mad:
Wieder ein Konto eroeffnen kann ich leider nicht, da Wohnsitz im Ausland. Geld anlegen bringt auch nichts - maximaler Zinssatz ist 0,65% bei 10 Jahren Laufzeit. :freak:
 
Anwalt fragen. Hier wird dir niemand konkret helfen können, nehme ich an.

Als Tipp: Lies mal die Vertragsbedingungen und schau nach was unter Aktivität verstanden wird.
 
Lass dich durch ein Anwalt beraten oder alternativ der Gang zum Ombudsmann -> Link.
 
Geh zum Anwalt und ne Meldung bei der BaFin kann auch nicht schaden.
 
Danke fuer die Hinweise. Alles, was ich ergoogelt habe, deutet darauf hin, dass Mitgliederausschluss ein sehr seltener Vorgang, jedoch rechtens ist. Ohne Oeffnung eines Gehaltskontos geht da wahrscheinlicht nichts. Verdammt...
Hatte mir ueberlegt, ein Alibi-Sparbuch mit 100 Euro drauf machen zu lassen, bin aber auch nicht der erste mit dieser Idee, die wohl auch nur zu nichts fuehrt. :mad:
 
Dann eröffne doch ein Gehaltskonto, überweise jeden Monat mal für nen Tag die Mindestsumme drauf und schiebe es dann wieder zurück. Habe ich bei der Postbank lange so gemacht damit das Konto kostenlos bleibt.
 
Natürlich ist auch eine Kontoeröffnung bei einem Wohnsitz im Ausland möglich, ggf. nicht bei der konkreten Bank wenn diese es nicht macht und ggf. hängt es auch davon ab in welchem Land der Wohnsitz nun konkret ist, aber generell ist das kein Problem.
 
JanKrohn schrieb:
[...]Alles, was ich ergoogelt habe, [...]

Die ganzen Gestalten, die irgendwo was im Netz posten bringen dir überhaupt nichts. Lies halt die Geschäftsbedingungen und kläre das mit deinem Kundenbetreuer und frag den im Zweifelsfall, welcher Teil der Geschäftsbedingungen dafür hergenommen wird. Wobei natürlich die Grundlage die Geschäftsbedingungen sind, denen du zuletzt zugestimmt hast.
 
Holt schrieb:
Natürlich ist auch eine Kontoeröffnung bei einem Wohnsitz im Ausland möglich,....

Gerade bei Genossenschaftebanken geht sowas meistens nicht. Die verlangen einen Wohnsitz in ihrem Bezirk.
 
Piktogramm schrieb:
Die ganzen Gestalten, die irgendwo was im Netz posten bringen dir überhaupt nichts. Lies halt die Geschäftsbedingungen und kläre das mit deinem Kundenbetreuer und frag den im Zweifelsfall, welcher Teil der Geschäftsbedingungen dafür hergenommen wird. Wobei natürlich die Grundlage die Geschäftsbedingungen sind, denen du zuletzt zugestimmt hast.

Geschaeftsbedingungen gibts nicht. So wie ich das verstehe, laeuft das alles nach Vereinsrecht ab. Die Vollversammlung beschliesst, unter welchen Voraussetzungen ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, und der Beschluss gilt dann fuer alle, egal was unterschrieben ist.

Ein Mitglied kann aus der Genossenschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres ausgeschlossenwerden, wenn [blah] sich sein Verhalten mit den Belangen der Genossenschaft nicht vereinbaren lässt,insbesondere wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft nicht oder nicht mehrgenutzt wird.

Ich werde jetzt versuchen normal zu kuendigen, um den Ausschluss zu vermeiden.
 
Sei froh, wenn du die Anteile los bist.

Nicht nur, dass dein Geld weg wäre, wenn die Pleite gehen.
Nein. Es gibt sogar eine Nachschusspflicht in Höhe der Einlage!
 
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