Motorradführerschein im Ausland - Deutschen FS abgegeben?

koffi

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Hallo!

Ich studiere momentan in Rumänien (6 Jahre insgesamt) und habe heute die Fahrprüfung für Motorrad, also Kategorie A, hier bestanden.
Vorher hatte ich ledeglich einen deutschen Führerschein für Autos, also Kategorie B.

Laut meinen Recherchen ist es völlig in Ordnung dass ich den Führerschein für A hier gemacht hab und dieser sollte auch in Deutschland gültig sein, da ich ja 6 Jahre hier einen festen Wohnsitz hatte und auch studiert habe. Zusätzlich habe ich neben meiner ersten deutschen auch eine zweite rumänische Staatsbürgerschaft.

Jetzt kommt allerdings was mich heute sehr stutzig gemacht hat:
Bei der Fahrprüfung in Rumänien ist immer ein Polizeibeamter anwesend. Nachdem er mir gesagt hat, ich habe bestanden, hat er nach meinem deutschen Führerschein gefragt. Ich dachte er wollte sich nur etwas aufschreiben. Kurz darauf ist dieser damit einfach abgehauen ohne ihn mir zurück zu geben. Völlig verwirrt habe ich meinen Fahrlehrer gefragt was das sollte, ob er einfach vergessen hat ihn mir wiederzugeben.
Mein Fahrlerer meinte das passt so. Ich müsse morgen zur Polizeistelle, dort bekomme ich ein vorläufiges Papier welches mir vorrübergehend das Fahren erlaubt. Innerhalb von 1-2 Wochen bekomme ich dann meinen neuen rumänischen EU-Führerschein per Post an meine rumänische Adresse, in welchem dann Kategorie A und B verzeichnet sind. Mein alter Führerschein wird nach Deutschland geschickt und vernichtet. Er meinte auch ich könne in Deutschland dann mit diesem neuen rum. Führerschein einfach einen neuen deutschen beantragen, gültig für beide Kategorien.

Das kam sehr überraschen und ich traue dieser Sache nicht ganz! Geht das mit rechten Dingen zu? Die Tatsache dass der Polizeibeamte mir einfach meinen deutschen Führerschein abgenommen hat, verunsichert mich sehr.

Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank schonmal
 
Das klingt interessant. Aber ich vermute, helfen wird Dir hier keiner können. Dafür sind die zuständigen Verwaltungsstellen in Rumänien da.
 
Ich hätte erst einmal überhaupt nichts abgegeben, bis das geklärt ist.... Es mag sein, dass es rechtens ist (macht ja auch wenig Sinn, dass du 2 hast), aber davon gehört habe ich auch noch nicht.
 
Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja auch in Deutschland nur noch 15 Jahre gültig, weil per EU-Recht eine einheitliche, zentrale Erfassung der Führerscheindaten gewährleistet werden soll. Damit soll insbesondere der "Führerscheintourismus" unterbunden werden. Wenn man das im Hinterkopf hat, finde ich die dargestellte Herangehensweise durchaus nachvollziehbar und konsequent.
Ob es die übliche Handhabung ist, weiß ich aber natürlich auch nicht. Da sollte man, wie schon von BlubbsDE gesagt, im Zweifel nochmal bei denen nachfragen, die sich mit solchen Themen beschäftigen :)
 
Mit dem Hintergrund, den p1n0va da gerade erläutert hat, macht die Sache dann Sinn.

Es soll wohl verhindert werden, dass die Leute EU weit mit mehreren physischen Führerscheinen unterwegs sind.
Bei einer entsprechenden Strafe könnten die Personen ansonsten einfach den einen 'Lappen' abgeben und mit dem anderen weiterfahren.
 
alles klar, danke. werd dann einfach mal abwarten und sehen was die behörde in deutschland dazu meint, wenn ich mir einen neuen deutschen FS machen lassen will :)
 
Du brauchst doch gar keinen neuen, der rumänische ist doch EU-weit gültig.
 
Es ist vielleicht eine rumänische Eigenheit, dass die Polizei den Führerschein gleich an Ort und Stelle einzieht aber grundsätzlich ist das so in Ordnung. Wenn man in einem anderen EU-Land eine neue Führerschein-Klasse erwirbt, dann wird der alte Führerschein eingezogen und man bekommt von dem Land dann einen neuen Führerschein mit den aktualisierten Führerschein-Klassen ausgestellt. Die Leute sollen schließlich nicht mit 10 verschiedenen Führerscheinen herumfahren. Wenn dir der rumänische Führerschein nicht gefällt, kannst du ihn aber bei einer deutschen Behörde jederzeit wieder in einen deutschen Führerschein umwandeln lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wäre es in Rumänien da auch etwa mulmig, denn man hat schon oft gehört, das die gerne die Paiere einbehalten und dann die HAnd aufhalten. Aber hier sind wohl die wenigsten, die sich mit dieser Situation wirklich auskennen.
 
Ich denke, dass der Polizist eher deshalb in der Fahrschule anwesend ist, um sicherzustellen, dass die Leute auch tatsächlich ein Prüfung ablegen und die Fahrschulen die Prüfungsbestätigungen nicht einfach "verkaufen". Derartige Angebote gibt's ja nicht nur in Rumänien...
 
umgerechnet habe ich circa 180 euro für den führerschein bezahlt.
aber wie gesagt muss man gewisse bedingungen erfüllen, damit dieser führerschein dann auch in deutschland gilt, um eben dem führerscheintourismus ein riegel vorzuschieben.
deswegen bin ich mir auch nicht sicher, ob ich diesen rumänischen führerschein nicht doch in deutschland in einen deutschen umschreiben lassen muss.
ich muss denen doch irgendwie belegen, dass ich 6 jahre hier studiert habe, oder? wenn ich diesen neuen führerschein nicht in einen deutschen umwandeln lasse, dann könnte ich doch einer dieser führerscheintouristen sein, das kann die polizei in deutschland ja sonst nicht wissen..

Chaini schrieb:
Ich denke, dass der Polizist eher deshalb in der Fahrschule anwesend ist, um sicherzustellen, dass die Leute auch tatsächlich ein Prüfung ablegen und die Fahrschulen die Prüfungsbestätigungen nicht einfach "verkaufen". Derartige Angebote gibt's ja nicht nur in Rumänien...

nicht nur das. der polizist ist derjenige, der die ganze prüfung abhält und entscheidet ob du bestehst oder nicht.
 
Voraussetzung für die Erteilung einer Lenkberechtigung durch ein EU-Land ist grundsätzlich,
dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung einen rechtmäßigen Wohnsitz in diesem Land hattest.

Wenn du also einen rumänischen Führerschein erworben hast, dann gilt das Ding auch in der ganzen EU.

Dass es einen gewissen Führerscheintourismus gibt, ist den Behörden schon klar,
aber es ist jetzt nicht so, dass dir von vorne herein unterstellt wird, dass du deinen Führerschein unredlich erworben hättest.

Mit dem deutschen Führerscheingesetzt kenn ich mich jetzt auch nicht im Detail aus aber allgemeine Richtlinien
regelt die "Richtlinie des Rates über den Führerschein 2006/126/EG". Interessant für dich sind vielleicht Artikel 11 (Umtausch und Anerkennung) und 12 (Ordentlicher Wohnsitz) dieser Richtlinie.
 
in der tat musste ich eine aufenthaltsgenehmigung anfertigen lassen, welche mir jedoch verweigert wurde da ich eingetragener rumänischer staatsbürger bin (was ich zu diesem zeitpunkt nichtmal wusste). also musste ich mir einen vorläufigen rumänischen personalausweis machen lassen in welchem ein rumänischer wohnort vermerkt ist. die bedingung "regelmäßiger wohnsitz in diesem land" wäre also erfüllt.

dieser theorie zufolge müsste also mein rumänischer eu führerschein unbegrenzt in deutschland nutzbar sein.

allerdings habe ich den führerschein mit einem kollegen gemacht. dieser ist nur deutscher staatsbürger, er musste sich also eine aufenhaltsgenehmigung machen lassen. in dieser sind rumänischer wohnsitz und personalidentifikationsnummer vermerkt. jedoch hat er den wohnsitz ohne beleg angeben können, er hätte also eine x-beliebige adresse angeben können. er wird also einen rumänischen eu-führerschein (welcher in deutschland gültig ist) erhalten, ohne einen beweis geliefert zu haben, dass er tatsächlich mindestens 6 monate in diesem land gelebt hat. er hätte also auch ein "führerscheintourist" sein können.. gesetzeslücke entdeckt?
ah jetzt fällt mir ein, der rumänische neue führerschein wird dann ja an die angegebene adresse geschickt, es muss also eine legitime adresse sein. nichtsdestotrotz muss es nicht seine eigene sein.
 
Wie du sagst, gibt es da eine gewisse Gesetzeslücke.
Zum Beispiel gab es eine Zeit lang das Phänomen, dass tschechische Fahrschulen ihren Kunden
in Tschechien eine Scheinanmeldung vermittelt haben, damit ausländische Kunden günstig
den Führerschein in Tschechien machen konnten.
Natürlich haben dieses Angebot auch Leute genutzt,
die in Deutschland von der Behörde keinen Führerschein mehr bekommen hätten.
Das ging halt so lange, bis die Behörden mal stutzig wurden, weil es übertrieben wurde.
Aber so ist das halt. Die Gesetzte sind halt nicht immer so perfekt.
 
eine konsequente umsetzung wäre: wer in deutschland lebt, muss sich einen deutschen führerschein anfertigen lassen. kostet ja nicht die welt. und wenn der bürger einen ausländischen umschreiben lassen will, dann muss er sämtliche kategorien mit ehemaligen wohnsitzen etc belegen können. außerdem sollte bei solch einer umschreibung seine vergangenheit im fahrtenregister (oder wie man das nennt) überprüft werden, um sicherzustellen dass er den deutschen führerschein nicht mal wegen trunkenheit am steuer o.ä. entzogen bekommen hat.

frage mich warum die das nicht so machen. hatte vermutet es läuft so ab, deswegen die zweifel.
 
koffi schrieb:
Kennt sich da jemand aus?

das ist ganz normales Gebaren in Europa. Wenn du deinen permanent-Wohnort in Rumänien gemeldet hast, musst du analog auch einen rumänischen Führerschein beantragen und der deutsche FS wird zurückgeschickt.

Für die Führerscheingeschichten sind dort wohl die Polizeiämter zuständig, wie auch in Bulgarien.
Kannst noch froh sein, dass du nur den Motorradführerschein machen musstest - in Bulgarien hättest du den Autoführerschein nochmalig machen dürfen/müssen - gibt wohl neue Regelungen? Prüfungszeit mit Anhänger: 8 Stunden :D
 
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