Zahlungsaufforderung wegen Torrent Download

Nicht nur dass, solche Unterlassungserklärungen werden meist benachteiligt schon vorgefertigt mit versendet.
 
Erstmal vielen Dank für alle die geschrieben haben.

Nach etwas Recherche vermute ich (ich kann meine Freundin gerade nicht erreichen), dass der Brief von W F(darf ich sie einfach so erwähnen?) stammt, da sie die Interesse des Filmstudios von GoT vertreten.

Ich werde dann sehr wahrscheinlich den ersten Kontakt mit einer Kanzlei aus Hamburg, Dr. W, die sehr ausführlich dieses Thema auf ihrer Seite im Bezug zu WF damit auseinandersetzt, aufnehmen. Gibts hier jemand, der mit dieser Kanzlei Erfahrung hat? Oder doch lieber die Kanzlei aus Köln kontaktieren?
 
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komisch das noch niemand das wichtigste geschrieben hat!
und konnte auch den abgeschlossenen Vorgang im meinem Torrentprogram finden.
lösch den Scheiß und das Torrent-Programm deinstallieren mit allen Inhalten!

Richtig lustig wird es für Dich, wenn Du die mod. UE abgegeben hasst und dann bei Langeweile mal wieder auf den Torrent-Clienten zugreifst und den nächsten illegalen Inhalt lädst und dabei erwischt wirst - oder auch nur wenn Du während Du bereits erwischt wurdest (also schon jetzt) weiterhin illegal vorgehst!
 
Hi, ja das ist schon geschehen mit dem Bittorrent. Es ist jetzt sowieso egal, aber wie gesagt ich streame ja eigentlich sonst.

Ok gerade habe ich sie kurz erreicht, sie musste aber schon los, aber ich weiss jetzt dass der Brief von Waldorf Frommer stammt.
 
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall zurück schicken.

Die ist natürlich so ausgelegt, dass es ein Schuldeingeständnis ist.

Deshalb im Internet nach den modifizierten suchen.

Diese unterschreiben und abschicken.

Fertig!!!
Es ist nichts weiter zu machen!

Ich selber hatte das schon mal und meine Schwester auch.

Es kommen dann natürlich noch 1-2 Briefe in denen gedroht wird. Aber das ist alles nur gebelle!
Die wollen so schnell und so einfach wie Möglich die 700,- € einsacken. Am liebsten mit nur einem Schreiben.

Meine Schwester hatte dann sogar ein paar Monate später ein "Oster-Angebot" bekommen, in der ihr angeboten wurde, durch Zahlung der Hälfte der Summe die Sache zu erledigen!

Was haben wir gelacht!!!

Inzwischen ist das ganze verjährt und nichts ist passiert.

Die verschicken die Abmahnungen massenhaft und wollen nur das schnelle Geld verdienen.
An einer Klage sind die doch gar nicht interessiert.
 
Naja an sich sollte das ja mal auf 150€ gedeckelt werden.
Da es nur um 1 Folge geht - ist das ja an sich n "einfach gelagerter Fall" (mMn).

Deine Freundin sollte nix unterschreiben - sie hat ja schließlich nix gemacht!
Wenn tatsächlich mehrere Leute 1 Anschluß nutzen kann man Ihr (bzw Dir) eh nix nachweisen.

In der ct gabs mal vor Ewigkeiten n Artikel zu den "eindeutigen" IP Adressen - die nämlich gar nicht eindeutig sind.

Du solltest Deiner Freundin aber bestätigen, dass wenn doch Kosten auf sie zukommen, Du das übernimmst!

Man könnte also n Briefchen schreiben ...ich hab zu dem zeitpunkt geschlafen...kann nicht ausschließen, dass jemand anders im Haushalt die Serie runtergeladen hat...
Mit Verweis auf das Urteil
wär sie aber bereit im Sinne einer gütlichen Einigung die 150 Kracher zu zahlen (die Du dann natürlich übernimmst).

Vll gibts auch n neueres Urteil, hab das nur auf die schnelle gefunden - kannst ja mal selber Tante Google nutzen.
 
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Ich habe ihr noch gesagt, dass sie das auf keinem Fall tun soll und das wird sie auch nicht.
Mich nervt das nur, ob ich einfach so von mir aus die Kanzlei anschreiben kann damit das Problem für meine Freundin erledigt ist?

Aber ich denke nicht, dass dieses Schreiben jetzt einfach so rausgeschickt wurde sondern, laut mehrere Seiten, ernst zu nehmen ist. Oder hast du auch von W F was gekriegt?
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wenn tatsächlich mehrere Leute 1 Anschluß nutzen kann man Ihr (bzw Dir) eh nix nachweisen.
In der ct gabs mal vor Ewigkeiten n Artikel zu den "eindeutigen" IP Adressen - die nämlich gar nicht eindeutig sind.
Ganz so einfach ist es nicht, denn es wird die IP festgehalten mit der man im Internet war. Und dieses muss dann auch mit den Daten bezogen auf die Uhrzeit und dessen IP mit dem Provider abgeglichen werden, sonst hätte dass ganze keine Rechtliche Grundlage.

Hierbei ist der Eigentümer des Anschlusses voll haftbar und auch verantwortlich.
Ergänzung ()

Du kannst dass ganze auch mit deinem Anwalt bearbeiten lassen und auch zum laufen bringen, nur muss dass ganze halt über ihren Namen laufen und sie muss diesbezüglich auch die Vollmacht dem Anwalt erteilen.
 
asymmmetry schrieb:
Ich habe ihr noch gesagt, dass sie das auf keinem Fall tun soll und das wird sie auch nicht.
Mich nervt das nur, ob ich einfach so von mir aus die Kanzlei anschreiben kann damit das Problem für meine Freundin erledigt ist?

Aber ich denke nicht, dass dieses Schreiben jetzt einfach so rausgeschickt wurde sondern, laut mehrere Seiten, ernst zu nehmen ist. Oder hast du auch von W F was gekriegt?

Du darfst darauf reagieren wie du willst.

Auch bei meinem Fall und bei dem von meiner Schwester kam zu Beginn ein Mehrseitiger Brief mit allem möglichen an Androhung, was man doch für ein Verbrecher sei.

Ich würde das ganz entspannt sehen und mich nicht einschüchtern lassen.
Ich hätte es auch auf eine Klage ankommen lassen.

Die kam aber logischerweise niemals.

Die Sache verjährt, wenn man die modifizierte Abmahnung zurück schickt.
 
Ich sehe hier die Antwort von MikeMüller sehr zutreffend, denn die Unterlassungserklärung ist hier sehr wichtig wie sie geschrieben wird. Dass andere wird ehe nur der Anwaltshonorar sein und ob man da dieses 4 Jahre aus sitzen soll oder nicht kann keiner sagen. Denn innerhalb dieser 4 Jahren kann der Anwalt alles unternehmen um an das Geld dran zu kommen.
 
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Ganz so einfach ist es nicht, denn es wird die IP festgehalten mit der man im Internet war. Und dieses muss dann auch mit den Daten bezogen auf die Uhrzeit und dessen IP mit dem Provider abgeglichen werden, sonst hätte dass ganze keine Rechtliche Grundlage.

Im Falle von dynamischen IP Adressen stimmt das aber häufig nicht.
Ich find den Artikel in der ct leider grad nicht (ist schon ne Weile her).

Könnte sein, dass es das hier war
 
Das stimmt nicht, denn egal ob Provider oder sonstiger Server werden die IPs immer geloggt. So kann ein Internetanbieter sehr wohl nachweisen wer wann zu welcher Zeit eine IP Adresse bezogen hat. Solch ein Anschuldigung einer Straftat kann ohne Auszug mit genauen Daten wo auch dessen IP mit Uhrzeit geloggt wurde keine Rechtskraft bewirken.

Ein Internet Anbieter muss hierzu daher damit alles Rechtskräftig wird solche Daten herausgeben. Jedoch wird ein Anbieter keine Daten herausgeben wenn diese Fehlerhaft sind und sich nicht decken.

Es reicht daher nicht aus dass sich solch ein Abmahnanwalt mit seinem Programm in einer Tauschbörse mit einloggt und alle IPs aufschreibt die er ausfindig machen kann. Erst durch die Herausgabe der Daten eines Providers die sich auch mit Zeit und Datum decken müssen wird dass ganze am ende Rechtskräftig.

Siehe dazu auch: http://www.anwalt-neukoelln.de/internetrecht/abmahnung/filesharing-abmahnung/
Am ende kommt es auf's ende eines Verfahrens an, wobei in solch einem Fall alles nicht sehr vielversprechend sein dürfte. Die Anwälte sind normal aber nur an dass schnelle Geld interessiert und nicht auf lange Verhandlungen aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst durch die Herausgabe der Daten eines Providers die sich auch mit Zeit und Datum decken müssen wird dass ganze am ende Rechtskräftig.

Wie man dem Artikel entnehmen kann, reicht aber 1 Provider eben nicht aus.

Nur in Verbindung mit vollständigen BGP-Routing-Informationen beider involvierter Provider zum Zeitpunkt der Straftat kann eine IP-Adresse allein so aussagekräftig sein, wie es ihr derzeit in der Praxis und entgegen dem Prinzip "in dubio pro reo" zugebilligt wird.

Wäre zumindest n Versuch wert - vll haben sie schlampig gearbeitet :D
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wie man dem Artikel entnehmen kann, reicht aber 1 Provider eben nicht aus.
Wie kommst du darauf, natürlich loggen die Internetanbieter die IP Adressen und laut einer Aktuellen IP Adresse kann man ohne Probleme den zuständigen Anbieter ermitteln.

Wahrscheinlich hast du alles kurz überflogen, aber auch hier wird ausgesagt dass die Daten eines Internetanbieter hier ausschlaggebend sind.
Die IP-Ermittlung

Dass einer dieser hunderten anderen Torrent-Nutzer ein Mitarbeiter einer Ermittlungs-Klitsche namens Ipoque, Guardeley, Promedia, Digirights, Evidenzia oder Logistep ist, fällt zuerst nicht auf. Dieser Mitarbeiter sieht – genau wie alle anderen Nutzer – die IP-Adressen der anderen Computer, und schreibt sie sich auf. Er notiert dazu Uhrzeit und Dateinamen. Der Geschäftsführer, seines Zeichens Betriebswirt, füllt eine eidesstattliche Versicherung aus, in der von der absoluten Fehlerfreiheit der Ermittlungssoftware geschwärmt wird.

Die Firma schickt die Daten an die Abmahnkanzlei. Diese macht schnell schnell und stellt an das für den Internet-Provider zuständige Gericht einen Antrag, den Provider zu verpflichten, die den vorgelegten Datensätzen entsprechenden Bestandsdaten, also Name und Adresse des Anschlussinhabers, erstmal nicht zu löschen und an die Abmahnkanzlei herauszugeben.
Quelle: http://www.anwalt-neukoelln.de/internetrecht/abmahnung/filesharing-abmahnung/
 
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Ach ja.

Alles was man im Netz von Anwälten lesen wird, wird sich wohl darauf hinauslaufen sofort ein Mandat bei denen zu unterschreiben.

Die sagen natürlich, dass hier ohne Anwaltliche Hilfe nichts geht.
Ist ja auch logisch. Die wollen Geld verdienen!
 
Ich hab mir Deinen Artikel schon angesehn.
Der Artikel auf heise besagt aber, dass man die IP Adressen beider Personen (also uploader und downloader) braucht damit diese allein aussagekräftig ist.
Da is halt die Frage ob die Kanzlei bzw der, der die torrent IP ermittelt hat, dass auch getan hat.
Also muß die Kanzlei erstmal klarstellen, was wie wo gemacht wurde.

Wurde z.B nur 1x kurz im torrent geguckt , IP und Zeit notiert, können durch ne hängende bzw fehlerhaft übergebene Session auch 2 Leute die gleiche IP Adresse haben.

Hier wär (vermutlich) n Beispiel für so n Fehler https://www.wbs-law.de/internetrecht/bgh-revision-in-filesharing-verfahren-zurueckgenommen-kein-computer-kein-w-lan-rentnerin-muss-endgueltig-nicht-haften-44978/
Die Bild hatte auch mal häufiger so lustige Fälle.

Dann darf man auch nicht vergessen, daß aktuell noch klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung laufen.
Sollte Karlsruhe also gegen die Speicherung entscheiden - wären vermutlich auch die entsprechend erhobenen Daten und deren Weitergabe illegal (aber das is vll dann schon zu sehr Juristerei :p )

Fakt ist und bleibt aber auf jeden Fall - die Anschlußinhaberin hat nix runter bzw hochgeladen.
Dementsprechend würd ich auch nix unterschreiben sondern nur sagen, sie könne nicht ausschließen, daß jemand anders von ihrem Anschluß...
Und dann auf die Deckelungsgeschichte mit den 150 Krachern berufen.
 
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U-L-T-R-A schrieb:
Fakt ist und bleibt aber auf jeden Fall - die Anschlußinhaberin hat nix runter bzw hochgeladen.
Das macht keinen Unterschied die Anschlußinhaberin haftet für den Anschluss, sie könnte ihrerseits jemand anderen verklagen aber das wäre dann ein anderes Verfahren.
 
@
U-L-T-R-A

Das wird von Fall zu Fall einzeln entschieden, es ist auch eine Frage der Beweise.
 
Das wird von Fall zu Fall einzeln entschieden, es ist auch eine Frage der Beweise.
Das stimmt natürlich!

Aber wir wissen ja, dass die Anschlußinhaberin unschuldig ist!
Bleibt also ggf die Störerhaftung - und die wird ja abgeschafft (denke das sowas wohl auch mitberücksichtigt wird).
 
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