MrMorgan
Admiral
- Registriert
- Okt. 2006
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- 7.803
Hallo, habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung. Ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht (IT-Hardware Vertrieb). Aktuell steht mein erster Verkauf an? Jetzt habe ich auf einer Homepage zur Selbstständigkeit folgendes gelesen:
Was heißt das jetzt genau? Wenn ich bei meinem Händler jetzt einen PC zusammengestellt habe, welcher Lt. Warenkorb 950€ kostet (er weißt mir zzgl. 19% USt: 178,90€), also theoretisch insgesamt 1128,90€.
Heißt dieser obige Kommentar jetzt, das der Händler eigentlich nur 950€ von mir bekommt? Oder wie muss ich das verstehen? Ich ging jetzt davon aus, das ich dem Händler die 1128,90€ zahlen muss, dort meinen Gewinn drauf Schlage und dem Kunden entsprechend Preis X anbiete.
Im obigen Kommentar lese ich aber raus, das ich selbst praktisch mit den 19% USt von 178,90€ arbeiten kann.
Ich werde demnächst lieber mal einen Steuerberater zum ersten Beratungsgespräch aufsuchen, allerdings muss ich das oben genannte Geschäft jetzt abwickeln und möchte nichts falsch machen, aber obiger Text verwirrt mich doch jetzt ganz schön. Hätte ich meinem Kunden den PC theoretisch die 178,90€ billiger anbieten können oder verstehe ich das total falsch?
Danke für eure Einschätzung
Der Vorteil der Vereinfachungsregelung liegt zum einem in der einfacheren Handhabung der umsatzsteuerlichen Vorgänge, zum anderen in einem kleinen Wettbewerbsvorteil. Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Waren beim Verkauf an den Endverbraucher günstiger anzubieten, da Sie keine Umsatzsteuer berechnen und demzufolge auch keine abführen müssen. Sie haben zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zwei Möglichkeiten des Wettbewerbsvorteils:
-Sie verlangen den gleichen Preis vom Endverbraucher, was Ihnen 19 Prozent mehr Gewinn einbringen würde oder
-Sie bieten Ihre Ware 19 Prozent (die Höhe der Umsatzsteuer) preiswerter an.
Dieses Vorteil existiert aber nur beim Handel mit Privatkunden und hat keinen Einfluss auf Geschäfte mit vorsteuerabzugsberechtigten Firmen. Außerdem müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt tätigen.
Was heißt das jetzt genau? Wenn ich bei meinem Händler jetzt einen PC zusammengestellt habe, welcher Lt. Warenkorb 950€ kostet (er weißt mir zzgl. 19% USt: 178,90€), also theoretisch insgesamt 1128,90€.
Heißt dieser obige Kommentar jetzt, das der Händler eigentlich nur 950€ von mir bekommt? Oder wie muss ich das verstehen? Ich ging jetzt davon aus, das ich dem Händler die 1128,90€ zahlen muss, dort meinen Gewinn drauf Schlage und dem Kunden entsprechend Preis X anbiete.
Im obigen Kommentar lese ich aber raus, das ich selbst praktisch mit den 19% USt von 178,90€ arbeiten kann.
Ich werde demnächst lieber mal einen Steuerberater zum ersten Beratungsgespräch aufsuchen, allerdings muss ich das oben genannte Geschäft jetzt abwickeln und möchte nichts falsch machen, aber obiger Text verwirrt mich doch jetzt ganz schön. Hätte ich meinem Kunden den PC theoretisch die 178,90€ billiger anbieten können oder verstehe ich das total falsch?
Danke für eure Einschätzung