Fahrradunfall, wie ist die Lage?

Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich war vorhin leider erst wieder an der Unfallstelle.

Hier sind die Bilder.

https://goo.gl/photos/jy8aan6ojvFUBTqr5

Ein Bild ist leider etwas "beschädigt", wahrscheinlich ist die Speicherkarte kaputt..

Es scheint so, als ob das Stopp Schild beim Fahrradweg ein Ende Schild ist, welches jedoch wirklich in die falsche Richtung zeigt.
Zudem noch die beiden Markierungen auf dem Fahrradweg haben mich halt auf den Weg geführt. Ich habe auch vorhin nach einem alternativen Weg geschaut, wie man auf die andere Seite kommt.
Entweder steigt man vom Fahrrad ab und geht über zwei Ampeln und einen Zebrastreifen oder man fährt einen großen Bogen und benutzt zwei Ampeln um auf die richtige Fahrseite zu gelangen.

In den fünf Minuten, die wir da standen und Fotos gemacht haben, sind drei Fahrradfahrer auf genau dem gleichen Weg wie ich gefahren.

Die Autofahrer die von der gleichen Stelle kamen, sind auch angehalten und haben in alle Richtungen geschaut.

Die Dame hat mich einfach angefahren, weil sie nicht auf den Fahrweg geschaut hat.
So wie ich es Anfangs geschildert habe war es auch.
Das der Fahrradweg am Straßenübergang zu Ende ist, war mir auch klar und um auf die andere Straßenseite zu gelangen, nach dem der Fahrradweg zu Ende war gehe ich auch immer automatisch mit einem Bein vom Pedal und trittfahre in dem Sinne.
Das war aber auch erst gar nicht möglich weil die Fahrerin nicht aufgehört hat zu rollen und im Anschluss Gas gibt. Da versuche ich mich auch irgendwie zu retten.
In dem Moment ging aber nur am Fahrrad festhalten und zuzuschauen, wie sie mir Frontal rein fährt.
Ich war zwar nicht wirklich geschockt aber leicht Sprachlos, als sie dann ausgestiegen ist und mich angemault hat, falscher Fahrradweg und ich sei angerast gekommen wie sonst was.
Mehr als zwei Worte, Ja und da ist ausgeschildert, dass die Benutzung des Weges auch für mich freigegeben war kamen nicht raus.
Dann schaut sie sich die Front des Wagens an und steigt darauf hin wieder ins Auto und fährt los.

Schneller als 8km/h war ich auch nicht, der Versuch noch mal zu Beschleunigen hat ja auch nicht ganz geklappt, sonst wäre ich wahrscheinlich noch in Haaresbreite davon gekommen.

Ich gehe morgen früh zur Polizei und melde denen das. Meine Haftpflicht werde ich dann auch noch kontaktieren.
 
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WhiteShark schrieb:
Aber wie man in GoogleMaps sieht, ist die Sicht nach Rechts für einen Autofahrer etwas eingeschränkt.

Nach den Bildern, muss ich dies wohl revidieren. Die Sicht auf den Radweg ist klar gegeben. Da wird es schwer für die Fahrerin sich da rauszureden.
Selbst wenn du schnell gefahren wärst oder auf der falschen Seite, die Fahrerin hatte da ein Vorfahrt achten Schild und muss dieses auch beachten.
 
Also bei den Bildern und der weiteren Beschreibung bleibe ich dabei... Du durftest da in diese Richtung fahren und sie hat nicht aufgepasst, den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen.
 
WhiteShark schrieb:
Nach den Bildern, muss ich dies wohl revidieren. Die Sicht auf den Radweg ist klar gegeben. Da wird es schwer für die Fahrerin sich da rauszureden.

Das Argument "schlechte/eingeschränkte Sicht" kann in keinem Falle (zugunsten der Fahrerin) gelten. Selbst wenn (objektiv) eingeschränkte Sicht gegeben wäre, muss jeder Verkehrsteilnehmer die nötige Sorgfalt aufbringen (erstmal unabhängig von der Beschilderung) - d. h. in den Kreuzungsbereich reintasten bis alles einsehbar ist. Andernfalls könnte man in jede uneinsehbare Stelle bei (hier strittiger) Vorfahrtslage einfach mal auf Verdacht reinfahren, nur um später "schlechte Einsehbarkeit" geltend zu machen (nebenbei bemerkt wäre das eine "gute" Masche für Versicherungsbetrug :freaky:).

Wobei ja hier noch fraglich ist, für wen eine Vorfahrt überhaupt gegeben war. Wenn der Fahrerin die Lage nicht klar war (und sie daher nicht nach rechts gesehen hat), wäre es natürlich eindeutig. Dann müsste man ihr auch nicht nachweisen, dass sie den Blick rechts unterlassen hat.

Ansonsten kann ich die Empfehlungen der bisherigen Posts nur unterstützten:
- Unfall bei der Polizei melden
- Anzeige wegen Verdacht/Vollendung von Unfallflucht
- Arzt aufsuchen (Attestierung sämtlicher (auch kleiner) Schrammen etc.)
- eigene Versicherung(en) informieren
- Ruhe bewahren, nicht auch Verbal-Gefechte mit der Unfallgegnerin einlassen (!), auf Schriftform verweisen
- NICHTS BEZAHLEN, NICHTS UNTERSCHREIBEN
 
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Schaden schriftlich bei Ihrer Autoversicherung geltend machen.

Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen!
 
MikeMüller schrieb:
Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen!

Das würd ich nicht machen. Es kommt bei Unfällen sehr sehr selten zu Verhandlungen, denn die Versicherungen machen das in der Regel unter sich aus und dann geht kaum jemand zivil klagen. Wofür also einen Anwalt?
 
wozu die Polizei? gab doch keinen Personenschaden.
welche Fahrerflucht? es waren sich in dem Moment doch beide einig, dass weitergefahren wird.

Meld es der Versicherung und gut ists.
 
ChristianHainz schrieb:
Um die eigenen Anspüche geltend zu machen. Wie Schadenersatz vom Fahrrad und Schmerzensgeld.

Sollte die Schuld einfach festzustellen sein (für die Versicherungen), dann braucht man dafür keinen Anwalt. Klar, wenn das Gegenüber auf Stur stellt sieht es anders aus, aber erstmal würd ich den günstigeren Weg versuchen. Sobald man einen Unfallsbericht hat und vllt auch eine unverbindliche Einschätzung der Polizei (als Richtwert) kann man weitersehen.
 
WhiteShark schrieb:
TE ist der Fahrerin vors Auto gefahren, die Fahrerin ist ihr dadurch reingefahren.
[...]Aber wie man in GoogleMaps sieht, ist die Sicht nach Rechts für einen Autofahrer etwas eingeschränkt.
Die Fahrerin wird also angeben, das der TE ihr vors Auto gefahren ist und sie niemanden hat kommen sehen.
dann kann sie nicht losfahren - was sind denn das hier für ausflüchte? wenn es ein fußgänger wäre, ist es die gleiche situation... wer nicht guggt, darf sich nicht wundern
 
Bei schlechter Sicht nach rechts kann so ein Unfall aber passieren obwohl der Autofahrer guckt.

Aber der radweg ist ja weit genug einsehbar, weswegen sowas nicht passieren darf.
Ich sehe die Schuld auch voll bei der autofahrerin. Ich erkenne nur keine Fahrerflucht.
 
Ich war gerade bei der Polizei. Sie könnten da nichts aufnehmen, weil es zu keinem Personenschaden kam.
Ich sollte es der Haftpflicht melden. Eventuell Anwalt wenn eine Rechnung durch sie kommt.
Bin ich erst ein mal beruhigt.
 
Die Polizei hat mal wieder keine Ahnung!

Du brauchst keinen Anwalt, wenn eine Rechnung duch die Unfallgegnerin kommt.
Die Schadenabwehr inkl. Anwalt und Gericht ist Aufgabe deiner privaten Haftpflichtversicherung.

Aber: Du solltest zum Anwalt gehen um deine Ansprüche, wie Schmerzensgeld und Sachschaden am Fahrrad durchzusetzen.
 
Wieso hat die Polizei keine Ahnung? Was soll sie denn bitte aufnehmen? Der Unfall ist paar Wochen her.

Und ohne Rechtsschutz würde ich von einem Anwalt abraten. Der Schaden am rad beträgt wenn es hochkommt 50€. Schmerzensgeld wird schwierig, wenn man nicht gleich beim Arzt war.
Der Anwalt ist nicht billig. Da kommen schnell paar hunderter zusammen.

Der Haftpflicht melden geht ja erst, wenn eine Rechnung oder zumindest Kostenvoranschlag vorliegt.
Von daher würde ich jetzt abwarten was die Gegenseite macht.
 
Und dennoch, wenn man auf eine polizeiliche Unfallaufnahme besteht, sind sie dazu verpflichtet - selbst wenn der eigentliche Unfall bereits einige Wochen her ist. Insbesondere weil hier, zumindest den Schilderungen des TE nach, durchaus der Anfangsverdacht der Verkehrsunfallflucht gegeben ist, also eine Straftat im Raum steht.

@TE
Die Verkehrssituation ist m.E. eindeutig und die Autofahrerin hat dir klar die Vorfahrt genommen.

Benzer schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher das, wenn das Auto das Fahrrad einen Meter geschoben hat, auch Spuren am Körper zu finden sind - sei es das Bein / Knie / Hüfte oder Nacken. [...]
Wenn Du dir so sicher bist, warum hat der TE diese dann nicht erwähnt und spricht seit Beginn von einem Unfall ohne Personenschaden? So wie Du Deinen Beitrag #7 formuliert hat, wolltest Du auch mitnichten darauf hinaus tatsächlich vorhandene Verletzungen anzugeben, sondern als Retourkutsche Schmerzen zu erfinden.
 
WhiteShark schrieb:
Wieso hat die Polizei keine Ahnung? Was soll sie denn bitte aufnehmen? Der Unfall ist paar Wochen her.

Weil er selber keinen Anwalt braucht, wenn Schadensersatzansprüche kommen.

Das ist dann Aufgabe der privaten Haftpflicht.
Diese ist für die Schadenabwehr zuständig.

Wenn kein Verkehr oder Privatrechtschutz (bei dem Fahrradfahren mitversichert ist) vorhanden ist, dann würde ich auch nicht zum Anwalt gehen.
Ein fehlende Rechtsschutzversicherung macht einen in vielen Fällen quasi Handlungsunfähig. So wie in diesem Falle hier, als Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd erstmal nix machen.
Soll die Tante sich erstmal melden (wenn Dein Schaden sich nur um 50€ bewegt).

Fahrerflucht seh ich aber hier nicht wirklich.

Auch wenn Du auf der "falschen Seite" gefahren bist, spricht das die Autofahrerin nicht frei beim abbiegen ordentlich zu gucken. Grade wer "stärker" bzwe besser motorisiert ist muß auf "schwächere" Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Im Grunde muß man immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen.
Auch bei "rechts vor links" kann man (wenn man von rechts kommt) nicht mit Vollgas einfach abbiegen.

Die Regelung mit der "falschen Seite" find ich übrigens total daneben.
Viele Einbahnstrassen haben bei uns mittlerweile Ausnahmen für Radfahrer - aber bei sowas wird n Aufstand gemacht.
 
Immer wieder diese angebliche Fahrerflucht... Die ist eindeutig nicht gegeben. Die Fahrerin ist ja stehengeblieben, hat mit dem Opfer gesprochen und ist danach weitergefahren, da Anfangs kein Schaden festgestellt wurde.

Selbst wenn die Polizei da was aufnimmt, passiert rein gar nichts. Es geht um einen reinen Sachschaden und es gibt nur Aussage gegen Aussage.
 
Erstmal ist sie laut Schilderung des TE weggefahren und offenbar erst wiedergekommen, als sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug festgestellt hatte. Ob sie damit ihre Pflichten als Unfallbeteiligte gem. §142 StGB verletzt hat kann hier durch niemand beurteilt werden. Von "eindeutig nicht gegeben" zu sprechen verkennt völlig die Tatsachen und auch die Kriterien des von mir angeführten "Anfangsverdachts". Schließlich sprach ich nicht davon sie sei schuldig!
 
Laut Schilderung des TE ist sie sogar ausgestiegen. Also ganz klar keine Fahrerflucht erkennbar, nicht einmal ein Verdacht.
 
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