Fahrradunfall, wie ist die Lage?

Anhalten und Aussteigen ja sogar mit dem TE reden sind keine Tatbestandsmerkmale des §142 StGB und daher als Kriterium für die Begründung eines Anfangsverdachts hier irrelevant!
 
Ob Fahrerflucht oder nicht, kann dem TE doch auch vollkommen egal sein.

Mir persönlich würde es einfach um meinen gerechtfertigen Schadensersatz gehen.

Wenn es denn tatsächlich so ist, dass der Radweg in beide Richtungen benutzt werden darf, dann hat sie ihm die Vorfahrt genommen und hat zu 100% Schuld an dem Unfall.

Gerade wenn mich die Dame dann auch noch anmotz und von mir Geld haben möchte, würde ich den Spieß erst recht umdrehen!
 
MikeMüller schrieb:
Wenn es denn tatsächlich so ist, dass der Radweg in beide Richtungen benutzt werden darf, dann hat sie ihm die Vorfahrt genommen und hat zu 100% Schuld an dem Unfall.

Mit 100% muss man immer vorsichtig sein. Man darf natürlich nicht ohne zu gucken die Straße überqueren.
Die Fahrerin sagt ja, der TE wäre angerast gekommen. Die wird natürlich angeben nach rechts und links geschaut zu haben, und der TE sei ohne zu gucken einfach vor sie gefahren.
Und dann steht Aussage gegen Aussage. Das kann dann vor Gericht so oder so ausgehen.

Aber der TE hat so oder so die besseren Karten. Denn auch im Schadensfall steigen die Beiträge der Privat-Haftpflicht nicht.

Den eigenen Schaden geltend machen, lohnt bei dem geringem Schaden nicht wirklich.
 
Solange er nicht über 50 Km/h gefahren ist, hat er nichts falsch gemacht.

Er muss nicht schauen, ob ihm nicht zufällig jemand die Vorfahrt nehmen will.

Ansonsten wäre es für mich eine Sache des Prinzipes, wie ich schon geschrieben habe.
 
Er muss nicht schauen, ob ihm nicht zufällig jemand die Vorfahrt nehmen will.
Also das hab ich anders gelernt.

Und auf m Radweg kannste auch nicht einfach Kniegas geben - je nachdem wie die Gegebenheiten sind.
Nennt sich vorausschauen fahren :D
 
Unabhängig von der Rechtslage, ist es auch bei Vorfahrt empfehlenswert zu gucken ob jemand fährt. Gerad auf dem Rad rettet einen die Vorfahrt nicht vor dem Tod.

Aber ich habe gelernt beim Überqueren der Straße vorher zu schauen ob frei ist, gerade mit einem schwächerem Gefährt.
Der TE gibt an das getan haben, glaube ich auch gerne. Aber die Fahrerin wird wohl was anderes aussagen. Und da kann es dann durchaus zu einer Teilschuld kommen.

Darum würde ich auch den eigenen Schaden nicht einklagen. Für das bisschen ist das Prozessrisiko zu hoch.
 
Habe gerade mit der Autofahrerin telefoniert, das war auf jeden Fall ein einseitiges Gespräch, nicht nur vom Fazit sondern auch, dass sie mich die ganze Zeit angemotzt hat und zudem nie aussprechen lassen hat.
Ich habe echt versucht mit ihr zu sprechen, sie ist aber der Meinung, dass sie total im Recht ist. Das Vorfahrt Schild würde nur für eine Seite gelten und nicht von der Seite, aus der ich gekommen bin. Dazu noch alles andere bestritten und einfach nur schrecklich.

Ich habe versucht die ganze Zeit über freundlich zu sein und sie auch ein mal darauf hinzuweisen, mich ausreden zu lassen, wenn ich dies ebenso tue.
Ziemlich zwecklos, ich warte jetzt bis etwas schriftliches von ihr kommt.

Sie hat wohl auch mit der Polizei telefonisch Rücksprache gehalten und man hat ihr wohl gesagt, ich dürfte da nicht fahren und sie wäre im Recht.
Auf die Nachfrage ob sie auch Fotos gezeigt hat, meinte sie nur, die kennen die Straße.
Ziemlich skurril das Ganze.
Mein Mitbewohner hat sich auch schon an den Kopf gefasst, nachdem er die Frau über das Telefon schreien gehört hat.
Auch witzig, als sie bei ihm war und nach meiner Telefonnummer gefragt hat, meinte sie "Ich will ihm nichts böses, ich möchte nur fragen, ob alles in Ordnung ist."
Die Telefonnummer von Ihm wollte sie daraufhin auch haben.
 
Mit Freundlichkeit kommt man oft weiter. Bspw hätte man das über die Privathaftpflicht problemlos abwickeln können und alle wären glücklich.
Aber so springt nix raus oder nur ein Teil.
Selbst wenn der Radweg nur in eine Richtung befahren werden darf, entbindet sie das nicht von Ihrer Pflicht nach Rechts zu gucken. Eine Teilschuld wird sie mit ziemlicher Sicherheit sowieso bekommen. Und wenn es vor Gericht geht und ne mündliche Verhandlung wird, hat sie mit einer aufbrausenden Art auch schlechte Karten.

Ich würde da ganz ruhig den nächsten Schritt abwarten. Noch ist ja nicht mal klar wie hoch der Schaden denn ist.

Erst mal ganz normal geltend machen.
Direkt bei der Versicherung selber.
Das geht nur, wenn man auch die Versicherungsdaten hat. Und ich schätze die wird die nette Frau nicht rausgeben, sie hält sich ja für unschuldig.
Und selbst wenn man die Daten hat, fragt ja die Versicherung erstmal den Versicherungsnehmer und entscheidet dann ob sie zahlt.
 
diRAM schrieb:
Anhalten und Aussteigen ja sogar mit dem TE reden sind keine Tatbestandsmerkmale des §142 StGB und daher als Kriterium für die Begründung eines Anfangsverdachts hier irrelevant!

Das sehe ich anders. Absatz 1, Satz 1:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat

Es war dem TE hier jederzeit möglich, die Personalien des Unfallgegners festzustellen.
 
Zentralruf der Versicherer anrufen. Kennzeichen reicht.
Ergänzung ()

@TE

Wie ist der weitere Verlauf vom Radweg?
Gibts noch weitere Pfeile in beide Richtungen?
 
WhiteShark schrieb:
Das geht nur, wenn man auch die Versicherungsdaten hat. Und ich schätze die wird die nette Frau nicht rausgeben, sie hält sich ja für unschuldig.
Und selbst wenn man die Daten hat, fragt ja die Versicherung erstmal den Versicherungsnehmer und entscheidet dann ob sie zahlt.

Nein!

Die braucht es nicht!

Wie Christian schon richtig schreibt, braucht man nur das Kennzeichen.
Dann meldet man den Schaden über den Zentralruf der Autoversicherer.
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Es ist egal, was ihr Versicherungsnehmer sagt.
Die Versicherung muss aufgrund der rechtlichen Lage regulieren!
 
Wow wieder was gelernt. Hätte nicht gedacht, dass es eine Vereinigung gibt, die einfach so die Versicherungsdaten weitergeben darf.

Aber wie kommst du drauf, das die Versicherung regulieren muss? Die Schreiben einfach das sie kein schuldhaftes Verhalten ihres Mandanten sehen. Hatte ich selbst schon erlebt.
Gut bei 50€ ist es möglich, dass die einfach zahlen.
 
Die Schuldfrage klärt auch die Versicherung, Anhand der Straßenlage.

Entscheidend in diesem Falle hier wird sein, ob man nun den Radweg beidseitig benutzen darf oder nicht.

Das ist die entscheidende Frage, die geklärt werden muss.

Ich bin kein Richter. Aber ich sehe den Fall wie folgt:

Wenn man den Radweg nach beiden Seiten benutzen darf, 100% Schuld beim Autofahrer.

Wenn nicht, Wird es eine Teilschuldfrage werden.
Der Radweg ist eine Vorfahrtberechtigte Straße.
Generell muss du dich beim einfahren in eine vorfahrtberechtigte Straße vergewissern, dass weder von rechts nocht von links wer kommt.
Hätte ein Auto überholt, so wäre das auch von rechts gekommen, hätte aber trotzdem vorfahr gehabt und wäre auf ihrer Seite gewesen.

Evtl. gibt es auch noch eine Haftung aus der Betriebsgefahr vom Auto.
Das kann auch immer gut möglich sein, wenn es Auto gegen Fahrrad geht.

Der TE soll jetzt mal abklären, ob man auf dem Radweg definitv in beide Richtungen fahren darf.
 
MikeMüller schrieb:
Der TE soll jetzt mal abklären, ob man auf dem Radweg definitv in beide Richtungen fahren darf.

Gegenfrgae, auf welchen Radweg darf man denn nicht in beider Richtungen fahren?
Bzw, wenn es tatsächlich Verboten wäre, verliert man nicht das Vorfahrtsrecht wen man es trotzdem tut. Ein Autofahrer muß immer mit Radfahrern auf dem Radweg rechnen. Aus beiden Richtungen. Selbst ohne Radweg dürfen da noch Kinder bis 10 Jahre mit den Rad auf dem Geweg fahren. Oder auch mit sonstigen fahrbare Zeugs wie Kickboard, Rollschuhe ist immer zu rechnen.

Es ist also schwer Vorstellbar wenn der Autofahrer von jeglicher Schuld frei wäre.
 
kisser schrieb:
[...] Es war dem TE hier jederzeit möglich, die Personalien des Unfallgegners festzustellen.

Genau an diesem Punkt wird es i.S. einer Überprüfung der Tatbestandsmerkmale doch spannend. Hat die Autofahrerin durch ihr Anhalten nach dem Zusammenstoß, das Wegfahren kurz darauf, das Wiederkommen nach wenigen Minuten und ihre unbeherrschte sowie aufbrausende Art dem TE wirklich die "Feststellung ihrer Person" ermöglicht? Ich jedenfalls sehe hier hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verletzung der tatbestandsmäßigen Feststellungsduldungspflicht. Wenngleich ich nicht glaube, dass es für eine Verurteilung oder auch nur eine Anklage reicht.

Um das aber festzustellen, bedarf es einer detaillierten Sachverhaltsschilderung durch beide Unfallbeteiligte, welche hier nicht vorliegt (vorliegen kann). Diese Ermittlungstätigkeit wäre nämlich Aufgabe der Polizei und m.E. ein Grund für den TE auf eine polizeiliche Unfallaufnahne zu bestehen.
 
Mensch! Hört doch mal mit der Diskussion um die Fahrerflucht auf!

Ob es nun Fahrerflucht war oder nicht, tut doch überhaupt nichts zur Sache!
Das hat für den TE in keinster Weise eine Auswirkung!

Haudrauff schrieb:
Es ist also schwer Vorstellbar wenn der Autofahrer von jeglicher Schuld frei wäre.

Genau das schreibe ich ja!

Eine Teilschuld wird die immer kriegen.

Aber auch der TE würde eine Teilschuld kriegen, wenn er eigentlich den gegenüberliegenden Fahrradweg bunutzen hätte müssen.

Der TE wird aber wahrscheinlich von jeder Teilschuld frei sein, wenn man den Fahrradweg ausdrücklich in beide Richtungen benutzen darf!
 
Natürlich hat es eine unmittelbare Auswirkung auf das Anliegen des TE. Schließlich ist dieses ja von der örtlichen Polizei abschlägig beschieden worden (den Unfall nachträglich noch aufnehmen zu lassen). Dazu sind sie insbesondere bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat aber verpflichtet (Legalitätsprinzip).

Wenn für dich eher der zivilrechtliche Aspekt dieses Themas von Belang ist, ignorier doch einfach Diskussionen über andere Teilaspekte.
 
Die behördliche Unfallaufnahe ist aber auch zivilrechtlich von Bedeutung, da man schonmal einen Unfallhergang hat auf dem man aufbauen kann.

Theoretisch könnte die Frau ja auch sagen, sie war nie vor Ort wenn man zivilrechtlich gegen sie vorgehen will. (jetzt nur um zu zeigen, dass eine Unfallaufnahme durchaus wichtig sein kann, ich weiß nicht welche Fotos der TE vom Unfallfahrzeug etc. hat)
 
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